Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel
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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4615
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian
Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in
Kindertagesstätten – Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel
Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland steht
seit Jahren unter erheblichem Druck. In der Beratung des Einzelplans 17
(Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ)
im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass trotz erheblicher Bundesmittel
strukturelle Verbesserungen der Betreuungsrealität in Kindertageseinrichtungen
bislang nur in begrenztem Umfang erkennbar sind (vgl. Plenarprotokoll 21/18,
Einzelplan 17).
Die Bundesregierung stellt den Ländern im Rahmen des Dritten Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Ki-
QuTG) erhebliche Finanzmittel zur Verfügung (www.gesetze-im-internet.de/kit
aqug/). Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wurden hierfür insgesamt rund
4 Mrd. Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Zusätzlich sind für die Jahre 2026
bis 2029 im Rahmen eines Investitionsprogramms für die
Kindertagesbetreuung weitere Mittel in Höhe von rund 3,76 Mrd. Euro vorgesehen (vgl.
Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/; Angaben des BMBFSFJ).
Ungeachtet dieses erheblichen Mitteleinsatzes liegt die konkrete Ausgestaltung
zentraler Qualitätsmerkmale – insbesondere der Betreuungsschlüssel, der
Personaleinsatz sowie die Qualifikationsanforderungen an das pädagogische
Personal – weiterhin überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Diese föderale
Kompetenzverteilung führt zu erheblichen Unterschieden bei Standards,
Betreuungsqualität und personeller Ausstattung zwischen den Bundesländern (vgl.
Artikel 30 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html; Artikel 70 GG:
www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html).
Besonders deutlich treten diese Unterschiede beim Betreuungsschlüssel zutage.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der bundesweite
Betreuungsschlüssel im Jahr 2020 bei Kindern unter drei Jahren bei durchschnittlich 1:4,1
und bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:8,2
(Statistisches Bundesamt – Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, www.de
statis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Kinderta
gesbetreuung/_inhalt.html). Während einzelne Länder vergleichsweise
günstigere Betreuungsrelationen aufweisen, liegen andere Länder deutlich darüber,
was zu einer erheblichen Mehrbelastung des pädagogischen Personals führt.
Auch bei der Qualifikation des eingesetzten Personals zeigen sich erhebliche
Unterschiede zwischen den Ländern. Nach Auswertungen des Deutschen
Jugendinstituts variierte die Fachkraftquote im Jahr 2024 je nach Bundesland
erheblich. In mehreren Ländern ist zugleich ein verstärkter Einsatz von Hilfs- und
Assistenzkräften zu beobachten, was Fragen nach der langfristigen Sicherung
pädagogischer Qualität aufwirft (vgl. Deutsches Jugendinstitut: Kita-
Personalverordnungen der Länder – Überblick und Vergleich www.dji.de/them
en/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung.html; sowie Fachkraftquoten und
Personalstrukturen, www.dji.de/themen/kinder-und-jugend/kita-personal.html).
Seit dem Jahr 2024 verfolgt die Bundesregierung zudem eine bundesweite
Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung im Bereich der
frühkindlichen Bildung. Angesichts weiterhin bestehender Personalengpässe stellt
sich die Frage, ob diese Maßnahmen bislang zu einer messbaren Stabilisierung
oder Verbesserung der Personalsituation in den Ländern geführt haben
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Strategie
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Kitas und Ganztag, 2024, www.bm
fsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-zur-fachkraeftegewinnung-und-si
cherung-in-kitas-und-ganztag-2024).
Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller schließlich von besonderem
Interesse, in welcher konkreten Höhe und nach welchen Kriterien die vom Bund
seit 2023 bereitgestellten sowie für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen
Bundesmittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Angesichts
fortbestehender erheblicher Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquoten
und Qualitätsstandards stellt sich die Frage, ob die Mittelverteilung tatsächlich
qualitätsorientiert erfolgt oder primär formalen Verteilmechanismen folgt, ohne
bestehende Defizite wirksam zu adressieren (vgl. KiQuTG, www.gesetze-im-in
ternet.de/kitaqug/; Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bundesweiten Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die
Wirksamkeit der durch Bundesmittel finanzierten Maßnahmen im Bereich
der Kindertagesbetreuung zu evaluieren, und auf welche Datenquellen
greift sie dabei zurück?
2. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede bei
Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern, und
steht sie hierzu mit den Ländern im Austausch, wenn ja, in welchem
Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass in einzelnen Bundesländern dauerhaft ungünstigere
Betreuungsschlüssel bestehen als in anderen?
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ungünstigen
Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten
Betreuungszeiten oder dem Rückgriff auf Notbetreuung?
5. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich,
um Länder mit besonders ungünstigen Betreuungsschlüsseln kurz- und
langfristig zu entlasten?
6. Hat sich die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden bei den
Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Ursachen sieht sie ggf.
hierfür?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
verstärkten Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften in Ländern mit niedriger
Fachkraftquote?
8. Plant die Bundesregierung, die Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker
an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und
Qualifikation des eingesetzten Personals zu knüpfen?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der ausreichenden
Beherrschung der deutschen Sprache durch pädagogisches Personal in
Kindertageseinrichtungen bei, insbesondere im Hinblick auf Sprachförderung
und Bildungsauftrag?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
Länder mit niedriger Fachkraftquote und ungünstigen
Betreuungsschlüsseln zugleich geringere verbindliche Anforderungen an die
Sprachkompetenz des eingesetzten Personals stellen?
11. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und den bei Schuleingangsuntersuchungen
festgestellten Sprach- und Vorläuferkompetenzdefiziten der Kinder?
12. In welchem Umfang haben die seit 2023 bereitgestellten Bundesmittel
sowie die ab 2026 vorgesehenen Mittel des Investitionsprogramms konkret
zur Verbesserung der Betreuungssituation in den einzelnen Bundesländern
beigetragen?
13. Welche Wirkungsindikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung
der seit 2024 verfolgten Strategie zur Fachkräftegewinnung und
Fachkräftesicherung, und welche Entwicklungen lassen sich anhand dieser
Indikatoren feststellen?
14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass trotz
erheblicher Bundesmittel in mehreren Bundesländern weiterhin deutliche
Qualitätsdefizite bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen?
15. Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2023 bereitgestellten Bundesmittel im
Rahmen des KiQuTG sowie die im Investitionsprogramm für die Jahre
2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel jeweils auf die einzelnen
Bundesländer (bitte getrennt nach Jahren, Bundesländern und
Förderinstrumenten aufschlüsseln)?
16. Welche konkreten Kriterien (z. B. Einwohnerzahl, Zahl der betreuten
Kinder, Betreuungsschlüssel, Fachkraftquote, Sozialindikatoren oder andere
Strukturmerkmale) lagen dieser in Frage 15 erfragten Mittelverteilung
zugrunde, und wie begründet die Bundesregierung bestehende Unterschiede
in der Pro-Kopf- bzw. Pro-Kind-Förderung zwischen den Bundesländern?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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