Umsetzung des Patient Blood Managements, Förderung der Direktrückgewinnung und Aufbereitung des eigenen Bluts noch während der Operation (MAT) und Modernisierungsbedarf des Transfusionsgesetzes (TFG)
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Umsetzung des Patient Blood Managements, Förderung der Direktrückgewinnung und Aufbereitung des eigenen Bluts noch während der Operation (MAT) und Modernisierungsbedarf des Transfusionsgesetzes (TFG)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8076
21. Wahlperiode 21.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Geron Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Umsetzung des Patient Blood Managements, Förderung der
Direktrückgewinnung und Aufbereitung des eigenen Bluts noch während der
Operation und Modernisierungsbedarf des Transfusionsgesetzes
Die Notwendigkeit eines indikationsgerechten Einsatzes von Bluttransfusionen
in Deutschland wird durch internationale Studien sowie publizistische Beiträge
fortlaufend untermauert. Ein zentraler Impulsgeber für die öffentliche und
fachliche Diskussion war in den Augen der Fragesteller die „ARD“-Dokumentation
„Böses Blut – Kehrtwende in der Intensivmedizin“ von Ulrike Gehring, welche
die gesundheitlichen Risiken von unnötigen Fremdbluttransfusionen sowie den
medizinischen Nutzen des Patient Blood Managements (PBM) detailliert
beleuchtete (vgl. www.patientbloodmanagement.de/ard-dokumentation-boeses-bl
ut-kehrtwende-in-der-intensivmedizin-berichtet-ausfuehrlich-zum-patient-bloo
d-management/; www.deutschlandfunknova.de/beitrag/bluttransfusion-nicht-oh
ne-risiko; www.presseportal.de/pm/75892/2886989).
Auch die Fraktion der AfD hat diese Thematik zur Stärkung der
Patientenautonomie bereits parlamentarisch flankiert (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4408).
Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2021 in
ihrem Policy Brief „The urgent need to implement patient blood management“
(www.who.int/publications/i/item/9789240035744) die flächendeckende
Implementierung von PBM als dringende Notwendigkeit für die
Patientensicherheit weltweit und als moderne Standardversorgung definierte, orientiert sich der
regulatorische Rahmen des Transfusionsgesetzes (TFG) in Deutschland nach
wie vor einseitig an nach Auffassung der Fragesteller veralteten Verfahren.
Das moderne, wissenschaftlich anerkannte Konzept des Patient Blood
Managements basiert gemäß den Definitionen internationaler Fachgesellschaften und
der Weltgesundheitsorganisation auf drei essenziellen Säulen: der Optimierung
des körpereigenen Erythrozytenvolumens (insbesondere durch das präoperative
Management einer Blutarmut bzw. Anämie), der konsequenten Minimierung
von Blutverlusten – unter anderem durch den Einsatz intraoperativer,
fremdblutsparender Verfahren wie der maschinellen Autotransfusion (MAT) – sowie
dem rationalen, leitliniengerechten Einsatz von Fremdblutkonserven (vgl.
www.patientbloodmanagement.de/pbm-informationen-fuer-aerzte/; www.heh-b
s.de/kliniken-zentren-einrichtungen/kliniken/klinik-fuer-anaesthesiologie-und-i
ntensivmedizin/patient-blood-management-pbm/pbm-die-drei-saeulen; www.p
bm-academy.de/ueber-pbm/was-ist-pbm/; https://foamina.blog/2019/01/19/
pbm/; www.ai-online.info/images/ai-ausgabe/2025/06-2025/AI_06-2025_Sond
erbeitrag_Zacharowski.pdf).
Der gesetzliche Rahmen für das gesamte Blutspende- und Transfusionswesen
in der Bundesrepublik Deutschland wird maßgeblich durch das
Transfusionsgesetz vom 1. Juli 1998 vorgegeben. Dieses Gesetz legt einen starken
regulatorischen Fokus auf die klassische, präoperative Eigenblutspende (PAB). In der
klinischen Praxis hat seither jedoch ein grundlegender Paradigmenwechsel
stattgefunden: Die klassische Eigenblutspende wird heute aufgrund des Risikos,
eine präoperative Blutarmut (Anämie) erst zu verstärken, kaum noch
praktiziert. An ihre Stelle sind das ganzheitliche PBM und die technologisch
hochentwickelte MAT getreten (vgl. https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reg
elung-des-transfusionswesens-transfusionsgesetz-tfg-g-sig-13020840/135350;
https://karger.com/tmh/article-pdf/29/6/331/3020829/000068268.pdf). Die
Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des
Grundgesetzes (konkurrierende Gesetzgebung für das Recht der Arzneien), von
der der Bund mit dem Transfusionsgesetz Gebrauch gemacht hat. Über die
reine Rechtsetzung hinaus obliegt dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als
Bundesoberbehörde nach § 21 TFG in Verbindung mit den §§ 62 ff. des
Arzneimittelgesetzes (AMG) die bundesweite Erfassung und Bewertung von
Transfusionsreaktionen und Transfusionszwischenfällen (Hämovigilanz). Insofern besteht
eine originäre, nicht lediglich mittelbare Bundeszuständigkeit.
Die Bundesregierung verfügt über umfassende Daten zur Anwendung von
Blutprodukten und dem damit einhergehenden Wandel der medizinischen
Praxis. Nach § 21 Absatz 1 TFG sind Einrichtungen der Krankenversorgung sowie
pharmazeutische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, der zuständigen
Bundesoberbehörde jährlich präzise Daten zum Verbrauch, zur Herstellung und zum
Verfall von Blutkomponenten zu übermitteln. Das Paul-Ehrlich-Institut führt
diese Daten im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags bundesweit zusammen,
wertet sie im Rahmen der Hämovigilanz aus und veröffentlicht sie regelmäßig
im Bericht zur Versorgung mit Blut und Blutprodukten sowie im behördlichen
Hämovigilanzbericht (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/regulation/mel
dung/21-tfg/21-tfg-berichte/2024-tfg-21-bericht.pdf?__blob=publicationFile
&v=7). Dem Verantwortungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung
unterliegen somit valide und fortlaufende Statistiken über die konkrete
quantitative Entwicklung und Veränderungen in der transpositionsmedizinischen Praxis.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Fremdbluttransfusionen im Vergleich zu
autologen Bluttransfusionen (aufgeteilt nach klassischer präoperativer
Eigenblutspende und maschineller Autotransfusion) in Deutschland in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren einzeln
aufschlüsseln)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über vermeidbare
Fremdbluttransfusionen sowie über das quantitative Einsparpotenzial von
Fremdblut durch den konsequenten Einsatz von MAT bei operativen
Eingriffen mit hohem Blutungsrisiko vor?
3. Welche Erkenntnisse lassen sich aus den der Bundesregierung
zugänglichen bundesweiten Datenquellen – insbesondere den Qualitätsberichten
der Krankenhäuser nach § 136b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) sowie den Abrechnungsdaten nach § 21 des
Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) – über den Verbreitungsgrad des Patient Blood
Managements und den Einsatz der maschinellen Autotransfusion (etwa
anhand der Operationen- und Prozedurenschlüssel [OPS] 8‑801 und
8‑802) in deutschen Krankenhäusern ableiten?
4. Welche finanziellen Fehlanreize und strukturellen Hemmnisse im
bundesweit geltenden Vergütungssystem (G‑DRG) sowie durch die
Budgetdeckelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV = gesetzliche
Krankenversicherung) schränken nach Erkenntnissen der
Bundesregierung den wirtschaftlichen Spielraum der Krankenhäuser gegebenenfalls so
ein, dass investitionsintensivere Verfahren wie die maschinelle
Autotransfusion gegenüber Fremdbluttransfusionen benachteiligt werden?
5. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die bundesweite und
flächendeckende Umsetzung des Patient Blood Managements und der
MAT zu unterstützen?
6. Werden, und wenn ja, wie, Transfusionskomplikationen bundesweit
erfasst, und findet hierbei eine differenzierte statistische Erfassung zwischen
den Risiken von Fremdbluttransfusionen und den Risiken autologer
Verfahren (wie MAT) statt?
7. Welche Rolle spielt das Paul-Ehrlich-Institut bei der Überwachung der
Transfusionssicherheit unter Berücksichtigung moderner PBM- und MAT-
Prozesse?
8. Welche gesetzlichen Maßnahmen bestehen zur Verbesserung der
Patientenaufklärung bezüglich der Risiken von Fremdblut sowie über die
klinische Verfügbarkeit und Risiken von Eigenblut-Alternativen wie der MAT?
9. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die den Zusammenhang
zwischen Transfusionsindex und postoperativen Infektionsraten sowie
anderen Langzeitfolgen durch Fremdbluttransfusionen untersuchen, und wenn
ja, welche?
10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung für das deutsche
Gesundheitssystem aus erfolgreichen internationalen Beispielen zur flächendeckenden
Implementierung von PBM und zur Förderung autologer Verfahren (z. B.
MAT)?
11. Welche gesundheitspolitischen Schritte plant die Bundesregierung
gegebenenfalls, um die Patientensicherheit bei operativen Eingriffen zu
erhöhen und die Unabhängigkeit von Fremdblutkonserven durch die gezielte
Stärkung von Eigenblutverfahren zukunftssicher aufzustellen, bzw.
welche Gründe stehen gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung
einer gezielten Stärkung von Eigenblutverfahren entgegen?
Berlin, den 17. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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