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Geplantes Engagement der Bundesrepublik Deutschland für den Wiederaufbau Syriens (Antwort zu Drs. 21/3982)

dip / drucksache 18.02.2026 · WP 21 · 21/4245 · Antwort · Original ↗

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Geplantes Engagement der Bundesrepublik Deutschland für den Wiederaufbau Syriens (Antwort zu Drs. 21/3982) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4245 21. Wahlperiode 18.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3982 – Geplantes Engagement der Bundesrepublik Deutschland für den Wiederaufbau Syriens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich des Wiederaufbaus der Arabischen Republik Syrien nach dem syrischen Bürgerkrieg. Nach Schätzung der Weltbank dürfte der Wiederaufbau Syriens in etwa 216 Mrd. US-Dollar betragen (www.handelsblatt.com/politik/internati onal/syrien-wie-es-mit-dem-wiederaufbau-wirklich-aussieht-und-vorangeht/10 0171612.html, abgerufen am 16. Dezember 2025). Darunter fallen 52 Mrd. US-Dollar für Ausgaben im Bereich der Herstellung der Infrastruktur des Landes (a. a. O.) und 33 Mrd. US-Dollar im Bereich des Wohnungsbaus (a. a. O.). Zwecks des Wiederaufbaus Syriens hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Plattform „Neuanfang für Syrien“ initiiert, deren Einführungsveranstaltung am 14. April 2025 virtuell stattfand und deren bislang einzige Präsenzveranstaltung vom 21. Juli 2025 datiert (www.bmz.de/de/neuanfang-syrien, abgerufen am 16. Dezember 2025). Nach dem Stand von Oktober 2025 zählt die Plattform 1 200 Teilnehmer, die nach Angabe der Bundesregierung nichtstaatliche Personen oder Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft seien (a. a. O.). Organisator dieser Plattform ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH; a. a. O.). Nach Angaben der Bundesregierung dient diese Plattform dazu, Interessenten über das entwicklungspolitische Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Syrien zu informieren (a. a. O.). Der Zweck dieser Plattform sei hingegen ausdrücklich nicht die Koordination von Hilfs- und Spendenangeboten für Syrien (a. a. O.).  1. Mit welchem ungefähren Geldbetrag gedenkt die Bundesregierung, sich aufbauend auf der Schätzung der Weltbank am Wiederaufbau Syriens zu beteiligen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viel Geld, aufbauend auf Frage 1, plant die Bundesregierung, jeweils in die Herstellung der Infrastruktur Syriens und in den dortigen Wohnungsbau zu investieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 Zusagen von 218 Mio. Euro für den Wiederaufbau Syriens gemacht. Die Zusagen für das Jahr 2026 stehen noch nicht fest. Die Infrastrukturrehabilitierung bzw. der Wiederaufbau von Infrastruktur und Wohnraum wird in mehreren Vorhaben als primäre Komponente oder als Teilkomponente gefördert.  3. Zieht die Bundesregierung andere Quellen außer der Weltbank zurate, um den Geldbetrag für den Wiederaufbau Syriens abzuschätzen, wenn ja, welche Quellen sind diese, und auf welchen Gesamtbetrag für den Wiederaufbau Syriens kommen diese? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfügt über eine breite Struktur an Umsetzungspartnern im Land und kann auf verschiedene Quellen zur Erfassung der Bedarfslage in Syrien zurückgreifen, wie z. B. auf das Humanitarian Needs Overview des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA), Bedarfserhebungen der einzelnen Organisationen und Programme der Vereinten Nationen, der Weltbank, der deutschen Botschaft, internationaler und syrischer Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Denkfabriken sowie Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Zivilgesellschaft.  4. Gibt es vertragliche bilaterale oder multilaterale Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, um den Wiederaufbau Syriens zu gewährleisten, wenn ja, welche sind das genau, und welche minimalen und maximalen Geldvolumina muss die Bundesrepublik Deutschland pro vertraglicher Verpflichtung in diesem Zuge für den Wiederaufbau Syriens bereitstellen (bitte nach vertraglicher Verpflichtung, eventuell den jeweiligen Projektumsetzungspartnern sowie dem jeweils minimalen verpflichtenden und jeweils maximalen verpflichtenden Geldbetrag auflisten)? Nein.  5. Wie viel Geld hat die Bundesregierung seit der Initiierung bis zum 16. Dezember 2025 für den Betrieb der Plattform „Neuanfang für Syrien“ ausgegeben (bitte nach Verwaltungskosten, Personalkosten, Technik- und Serverkosten, Reisekosten und weiteren Kosten auflisten)? Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ wurde im Februar 2025 vom BMZ initiiert und ist Teil eines Regionalvorhabens. Daher ist das Budget im Sinne der Fragestellung nicht exakt abgrenz- und darstellbar.  6. Wieso macht die Bundesregierung nur über die Nennung der E-Mail- Adresse neuanfang-syrien@giz.de auf der Seite www.bmz.de/de/neuanfa ng-syrien darauf aufmerksam, dass diese Plattform von der GIZ GmbH betrieben wird? Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ist ein Angebot des BMZ für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten, am Austausch mit dem BMZ und Gleichgesinnten interessiert sind oder Kooperationspartner suchen. Die Arbeit der Plattform wird von dem Sekretariat der Plattform unterstützt, das im Auftrag des BMZ durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt wird. Im Rahmen der Registrierung für den E- Mail-Verteiler der Plattform werden interessierte Personen darauf hingewiesen (www.bmz.de/de/neuanfang-syrien/netzwerkportal-246946).  7. Wie viel Geld leitete die Bundesregierung betreffend die genannte Plattform auf direktem oder indirektem Wege an die GIZ GmbH weiter (bitte jeweils nach direkt oder indirekt an die GIZ GmbH ausbezahlten Geldbetrag auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Welche Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft sind Teil der Plattform „Neuanfang für Syrien“ (bitte namentlich auflisten)? Die Registrierung für den E-Mail-Verteiler der Plattform „Neuanfang für Syrien“ ist freiwillig und steht allen in Deutschland ansässigen nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren, die sich für die Entwicklung Syriens engagieren möchten, offen. Informationen zu den registrierten Personen dürfen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht weitergegeben werden.  9. Inwieweit konnten die in Frage 8 erfragten Organisationen dafür gewonnen werden, den Wiederaufbau Syriens mitzugestalten oder finanziell zu unterstützen? 10. Inwieweit konnten seit der Präsenzveranstaltung „Erfolgsfaktoren und Chancen für das Engagement der syrischen Diaspora“ vom 21. Juli 2025 Erfolge erzielt werden, dass sich die syrische Diaspora in Deutschland am Wiederaufbau Syriens beteiligt, und in welcher Form soll dieser Wiederaufbau Syriens durch die syrische Diaspora in Deutschland erfolgen? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Die Plattform ermöglicht es in Deutschland ansässigen nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren, die sich für den Wiederaufbau Syriens engagieren, sich zu vernetzen, und Informationen z. B. über Fördermittel zu erhalten. Dadurch wird gemeinsames Engagement zwischen Syrerinnen und Syrern vor Ort und der Diaspora in Deutschland gefördert und der Wiederaufbau in Syrien gestärkt. Die Plattform dient dem Informationsaustausch und stellt keine direkten Förderungen zur Verfügung und betreibt keine eigenen Projekte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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