Transparenz in Klinikpartnerschaften und Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen
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Transparenz in Klinikpartnerschaften und Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2799
21. Wahlperiode 13.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Mareike
Hermeier, Maren Kaminski, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Julia-Christina Stange,
Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen
Gesundheitswesen
Seit Anfang 2025 baut die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Programm für Klinikpartnerschaften
zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors auf. Dieses Programm
umfasst die Qualifizierung von medizinischem Personal ebenso wie die
Bereitstellung dringend benötigter medizinischer Geräte, Materialien und
Medikamente (https://klinikpartnerschaften.de/kp-in-syrien).
Nach Angaben des syrischen Gesundheitsministeriums der Übergangsregierung
hat die GIZ im Rahmen der Kampagne „Nabdhuna Wahid 2“ in
Zusammenarbeit mit dem syrischen Gesundheitsministerium, der Organisation „Sgma“
und weiteren Akteuren bereits medizinische Unterstützung für das Al-
Mujtahid-Krankenhaus in Damaskus bereitgestellt, u. a. durch die Lieferung
eines Magnetresonanztomographen und eines Röntgengeräts.
Zwischenzeitlich bestand Unsicherheit, ob die GIZ aufgrund von EU-
Sanktionsrichtlinien die Anschaffungskosten für medizinische Geräte in
Projekten in Nordostsyrien weiterhin übernehmen dürfe. Am 22. August 2025
teilte die GIZ GmbH jedoch zivilgesellschaftlichen Verbänden in Deutschland mit,
dass der Beschaffungsstopp aufgehoben sei.
Angesichts der komplexen politischen und sicherheitsrelevanten Lage in
Syrien, der heterogenen ethnischen und religiösen Zusammensetzung der
Bevölkerung sowie des Risikos einer Einflussnahme durch extremistische Akteure
ist Transparenz über eingesetzte Mittel, beteiligte Organisationen und die
Einhaltung menschenrechtlicher und gemeinnütziger Standards von entscheidender
Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, um
sicherzustellen, dass deutsche Fördergelder im Gesundheitsbereich ausschließlich
zweckgebunden, diskriminierungsfrei sowie unter Wahrung internationaler
humanitärer und menschenrechtlicher Prinzipien eingesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche medizinischen Geräte wurden im Jahr 2025 bislang mit Mitteln
des BMZ oder anderer Bundesministerien bzw. der GIZ GmbH für Syrien
finanziert?
2. Welche anderen Maßnahmen in Syrien (Sachmittel oder
Dienstleistungen) wurden im Jahr 2025 bislang mit Bundesmitteln finanziert?
3. Wie hoch waren die bislang zur Verfügung gestellten Mittel des BMZ und
des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Sturz des Assad-Regimes, aus
welchen Projektbudgets stammen sie, und an welche Empfänger wurden sie
vergeben?
4. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung – neben
„Sgma“ – im syrischen Kontext zusammen (bitte alle
Partnerorganisationen nennen)?
5. Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung ihre Projektpartner für
Syrien aus?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass über Projektpartner aus der syrischen Diaspora keine islamistischen
Strukturen unterstützt werden?
7. Ist gewährleistet, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller die
formalen Förderkriterien, insbesondere die Gemeinnützigkeit, erfüllen?
8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Frauen
und Mädchen sowie religiöse oder ethnische Minderheiten
gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung haben (bitte detailliert
darstellen)?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politische und
religiöse Ausrichtung der Übergangsregierung, und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Syrien die Voraussetzungen gegeben, um allen
Bevölkerungsgruppen gleichermaßen einen sicheren und ungehinderten
Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in von Deutschland
geförderten Einrichtungen, zu ermöglichen (bitte näher erläutern)?
10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der zeitweisen Unsicherheit
über einen Beschaffungsstopp aufgrund der EU-Sanktionsrichtlinien, und
welche rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen trifft sie, um
künftige Unterbrechungen bei der medizinischen Versorgung im Rahmen
der GIZ-Programme zu verhindern?
11. Welche Programme der Bundesregierung (BMZ, AA, GIZ) bestehen
derzeit in Nordostsyrien (AANES – Autonome Administration von
Nordostsyrien) im Bereich der Gesundheitsversorgung, und welche waren seit
2020 geplant?
12. Wurden in Nordostsyrien (AANES) einzelne Programme, insbesondere
im Rahmen der Klinikpartnerschaften, gestoppt oder ausgesetzt, und wenn
ja,
a) aus welchen Gründen (z. B. sicherheitspolitische Lage, EU-
Sanktionsregelungen, politische Weisung),
b) welche Projekte sind konkret betroffen,
c) welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Gesundheitsversorgung in Nordostsyrien dennoch zu unterstützen?
13. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob Programme
in Nordostsyrien (AANES) umgesetzt werden können, und inwiefern
unterscheiden sich diese Kriterien von Projekten in anderen Teilen Syriens?
14. Mit welchen internationalen und länderübergreifenden Institutionen (z. B.
die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN-Organisationen, Rotes
Kreuz bzw. Roter Halbmond, internationale Fachgesellschaften) sowie mit
welchen Partnerländern arbeitet die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Programme zur Gesundheitsversorgung und zum Wiederaufbau in Syrien
zusammen, und welche konkreten Aufgaben übernehmen diese jeweiligen
Partner?
Berlin, den 6. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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