Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus
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Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Damaskus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6040
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar,
Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Möglicher Aufbau von Strukturen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit in Damaskus
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
möchte ihre Arbeit in Syrien ausweiten (www.giz.de/de/newsroom/meldungen/
syrien-ein-land-im-wiederaufbau).
Vor dem Hintergrund der weiterhin fragilen Sicherheitslage in Syrien stellt sich
die Frage, unter welchen Bedingungen deutsche Entwicklungszusammenarbeit
dort umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung setzt mit ihrer Unterstützung
auf das HTS-Regime (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham), obwohl islamistische
Kräfte des Regimes nach entsprechenden Einschätzungen und Berichten im
vergangenen Jahr und auch nach wie vor Gewalt und Massaker und
Menschenrechtsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung verübten und verüben (www.b
undestag.de/resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf und www.tagesscha
u.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html; QUARTERL
Y REPORT on Victims of Unlawful Killings in Syria | Syrian Network for
Human Rights). Wer einen dauerhaften und stabilen Wiederaufbau anstrebt,
darf nach Ansicht der Fragestellenden keine Zugeständnisse an Unterdrücker
machen. Stattdessen sollten jene Kräfte in der Zivilgesellschaft geschützt und
gestärkt werden, die sich trotz widriger Umstände für Demokratie,
Gleichberechtigung und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.
Die humanitäre Situation in Syrien ist weiterhin äußerst angespannt. Zahlreiche
Städte sind weitgehend zerstört und liegen in Trümmern. 16,5 Millionen
Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen und viele Kinder haben seit Jahren
keinen Zugang zu Bildung. Der Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur –
darunter Wasser- und Stromversorgung, Wohnraum, Schulen und
Krankenhäuser – ist daher von zentraler Bedeutung. Ohne umfangreiche finanzielle
Unterstützung können die notwendigen Voraussetzungen für einen nachhaltigen
Wiederaufbau nicht geschaffen werden (https://news.un.org/en/focus/syria).
Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Verteilung von Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Nord- und Ostsyrien, sowie mit der
zentralen Rolle lokaler Organisationen wie dem kurdischen Roten Halbmond
sollte auch nach Auffassung der fragestellenden Fraktion der Fokus verstärkt
auf die Unterstützung und Einbindung lokaler Akteure gelegt werden, um eine
effektive, bedarfsgerechte und transparente Umsetzung von Hilfemaßnahmen
zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten soll die GIZ GmbH in
Damaskus übernehmen, ist der Aufbau einer festen Repräsentanz geplant,
wenn ja, wie ist der Zeitplan, wie viele Stellen sind vorgesehen, welches
Budget wird dafür eingeplant, welche organisatorische Struktur ist
geplant, welche Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen sind
vorgesehen, vor welchem rechtlichen und sicherheitsrelevanten Hintergrund
wurde die Entscheidung zum Aufbau des Büros getroffen, und wenn nein,
welche konkreten Aktivitäten plant die GIZ GmbH in Syrien und in
welchem Umfang (Budget, Stellen)?
2. Welche Standards legt die Bundesregierung in Syrien an für eine Tätigkeit
der GIZ GmbH in Bezug auf Menschenrechte und Minderheitenrechte
insbesondere von Kurdinnen und Kurden sowie Drusen, Christinnen und
Christen sowie Alawiten?
3. Wie berücksichtig die Bundesregierung die politische Signalwirkung einer
Ausweitung der GIZ GmbH-Tätigkeiten und ggf. eines GIZ GmbH-Büros
in Damaskus im Hinblick auf die Beziehungen zu den selbstverwalteten
Gebieten Nord- und Ostsyriens?
4. Wie erfolgt die Abstimmung der GIZ GmbH-Aktivitäten in Damaskus mit
anderen internationalen Gebern und Organisationen?
5. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im syrischen
Kontext über die GIZ GmbH zusammen, nach welchen Kriterien werden
Projektpartner ausgewählt, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, wenn ein Partner Mindestkriterien, etwa in Bezug auf
Menschenrechte, nicht erfüllt?
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine
islamistischen Strukturen unterstützt werden, und welche Vorkehrungen
werden getroffen, damit bei der Unterstützung des wirtschaftlichen
Wiederaufbaus und des innersyrischen Versöhnungsprozesses eine
menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln
der Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden?
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang die GIZ GmbH aktuell Projekte in Syrien unterstützt, und wie
diese Mittel verteilt werden (bitte genau aufschlüsseln)?
8. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit auch den Nordosten Syriens erreichen,
insbesondere Gebiete unter selbstverwalteter kurdischer Verwaltung?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich
zivilgesellschaftlich orientierte Projekte unterstützt und nicht in politische oder
militärische Konflikte involviert wird?
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mehr Präsenz der GIZ
GmbH in Damaskus von der syrischen Regierung oder affiliierten Milizen
instrumentalisiert werden könnte?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Sicherheitslage in Damaskus, insbesondere für Mitarbeitende deutscher
Organisationen, und welche Schutzmaßnahmen werden vorgesehen?
12. Welche konkreten diplomatischen, politischen und konsularischen
Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der laut
Berichten mutmaßlichen Inhaftierung der deutschen Journalistin Eva Maria
Michelmann in Syrien ergriffen, um deren Freilassung zu erreichen, und
inwieweit wurden dabei Gespräche auf hoher politischer Ebene mit der
syrischen Regierung geführt (www.sueddeutsche.de/politik/eva-maria-mic
helmann-syrien-journalistin-haft-familie-merz-li.3474851)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage für Mitarbeitende
deutscher Medien und Organisationen in Syrien, und welche konkreten
Maßnahmen werden ergriffen, um deren Schutz zu verbessern und
vergleichbare Fälle wie die laut Berichten mutmaßliche Inhaftierung der
Journalistin Eva Maria Michelmann künftig zu verhindern?
14. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Perspektiven und
Bedürfnisse lokaler humanitärer Organisationen, wie etwa dem kurdischen
Roten Halbmond, bei der Planung der GIZ GmbH-Aktivitäten?
15. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Koordination mit
internationalen Partnern, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe effektiv
und sicher bereitgestellt wird?
16. Welche Mechanismen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung von
Menschenrechtsstandards und die Dokumentation möglicher Verstöße
sicherzustellen, während die GIZ GmbH vor Ort aktiv ist?
17. Inwiefern ist geplant, Themen wie Rückführungen, Gefährdung von
Zivilistinnen und Zivilisten und Schutz besonders vulnerabler Gruppen in die
Arbeit der GIZ GmbH vor Ort einzubeziehen?
18. Welche konkreten Projekte sind im Zusammenhang mit einem möglichen
Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH in Damaskus geplant, auf welcher Auftragsgrundlage
erfolgen diese, und mit welchen staatlichen oder internationalen Partnern
werden sie abgestimmt?
Berlin, den 11. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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