Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2025
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Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4153
21. Wahlperiode 17.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2025
Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative
Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber
Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-
Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der
deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale
für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und
Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die
gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts
anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten
(Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremis
mus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfall
stor).
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich in
einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime
sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und
staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle. Seit
Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/10322).
Die jüngsten Entwicklungen zeigen eine besorgniserregende Tendenz: Das
Bundeskriminalamt registrierte für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376
islamfeindliche Straftaten. Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM
dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr
als acht Fälle täglich. Das Bundeskriminalamt (BKA) nennt im Vergleich dazu
1 848 Fälle (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer
Übergriffe | CLAIM; www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-al
armierende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-i
n-deutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jed
en-tag/, PMK-2024 Übersicht | BMI; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/do
wnloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersich
t.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Die Überwachung der
Quartalsentwicklung ist entscheidend für die Bewertung aktueller Trends.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche und wie viele islamfeindliche oder muslimfeindliche
Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsche, Mahnwachen)
einschließlich Proteste gegen Moscheenbauprojekte oder gegen eine
angeblich drohende „Islamisierung“ fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
im vierten Quartal 2025 statt (bitte alle Veranstaltungen mit mindestens
zehn Teilnehmenden sowie alle Veranstaltungen mit explizit
islamfeindlicher Programmatik unabhängig von der Teilnehmerzahl angeben (jeweils
mit Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass, Thema und Veranstalter
aufschlüsseln), und wenn keine Veranstaltungen bekannt sind, welche
Bundes- oder Landesbehörden sind für die Erfassung derartiger
Veranstaltungen zuständig, und erfolgt diese Erfassung systematisch)?
2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten
Straftaten wurden im vierten Quartal 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte mit Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt,
Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen und Anzahl der Opfer
aufschlüsseln sowie das Angriffsziel Moschee einzeln ausweisen)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
vierten Quartal 2025 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt,
c) getötet
(bitte mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei islamfeindlichen Straftaten im vierten Quartal 2025 (bitte mit
Tatdatum, Tatort, Schadenshöhe, Delikt und Bundesland aufschlüsseln), und
wenn keine Angaben vorliegen, wird der materielle Schaden im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) erfasst, wenn ja, warum können
diese Daten nicht bereitgestellt werden, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, die Erfassung materieller Schäden bei islamfeindlichen
Straftaten zu verbessern?
5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
vierten Quartal 2025
a) ermittelt,
b) festgenommen,
c) gegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen
(bitte jeweils mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und
Phänomenbereich aufschlüsseln)?
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 eingeleitet
(bitte nach Bundesländern, Delikt und Phänomenbereich aufschlüsseln),
und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wann wird die Hate-Crime-
Statistik für das vierte Quartal 2025 verfügbar sein, und plant die
Bundesregierung Maßnahmen zur zeitnaheren Erfassung?
7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Ermittlungen wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025
eingestellt (bitte nach Bundesländern, Einstellungsgrund und Phänomenbereich
aufschlüsseln), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, erfasst die Hate-
Crime-Statistik Einstellungsgründe nach der Strafprozessordnung (stopp),
und wann werden diese Daten verfügbar sein?
8. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 zu welchen Strafen
verurteilt (bitte nach Bundesländern, Delikt, Phänomenbereich sowie Art der
Strafe aufschlüsseln), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wann
werden Verurteilungsdaten der Hate-Crime-Statistik für das vierte Quartal
2025 verfügbar sein, und welche Detailinformationen werden erfasst?
9. Welche gezielten bundesweiten oder länderübergreifenden polizeilichen
Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Festnahmeaktionen, Observierungen,
Ermittlungsgruppen) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 mit welchem Ergebnis
gegeben (bitte Datum, Bundesländer, Anzahl der Durchsuchungen,
Festnahmen und sichergestellte Gegenstände angeben), und wenn keine
Erkenntnisse vorliegen, erfasst das Bundeskriminalamt systematisch, ob
Landeskriminalämter koordinierte Maßnahmen gegen islamfeindliche
Strukturen durchführen, und wenn nein, warum nicht?
10. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das erste, zweite und dritte Quartal 2025 sowie für das gesamte
Jahr 2024 gegeben?
a) Wie viele Fälle wurden für jedes Quartal 2025 (erstes, zweites, drittes
Quartal) nach dem jeweiligen ursprünglichen Stichtag nachgemeldet,
und wie hoch ist die prozentuale Veränderung gegenüber der
Erstmeldung?
b) Wie hoch ist die finale Gesamtfallzahl für das Jahr 2024 zum aktuellen
Stichtag (bitte nach Quartalen (erstes Quartal bis viertes Quartal)
sowie nach nicht zuordenbaren Fällen aufschlüsseln)?
c) Aus welchen Gründen können Fälle nicht einem konkreten Quartal
zugeordnet werden, und wie viele solcher Fälle gibt es für 2024?
d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Reduzierung der Nachmeldungsquote und zur Verbesserung der zeitnahen
Datenerfassung?
11. Wie viele islamfeindliche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) gab es im vierten Quartal 2025 sowie ganzjährig 2025 bundesweit
(bitte einzelfallbezogen mit Tattag, Tatort, Postleitzahl, Bundesland,
Delikt, Phänomenbereich, Anzahl und Geschlecht der Tatverdächtigen,
Anzahl der Opfer sowie Kennzeichnung von Moscheenangriffen
aufschlüsseln), bitte zusätzlich angeben, ob sich die Tat im Offline- oder
Onlinebereich abgespielt hat, und wenn einzelne dieser Angaben nicht
bereitgestellt werden können,
a) werden diese Daten im KPMD-PMK erfasst?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen können sie nicht weitergegeben
werden?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung, die Erfassung zu erweitern?
12. In welchen zurückliegenden Fällen, die ausweislich der Beantwortung
vorangegangener Kleiner Anfragen der Fragesteller einem PMK-
Phänomenbereich zugeordnet worden waren, ergaben sich
zwischenzeitlich welche geänderten Einschätzungen bezüglich der PMK-Zuordnung?
Berlin, den 16. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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