Vermögensteuer wieder erheben - Länderfinanzen nachhaltig sichern
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Vermögensteuer wieder erheben - Länderfinanzen nachhaltig sichern
[Antrag
der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist hoch: Während die ärmere Hälfte nur
gut 1 Prozent des Nettovermögens besitzt, besitzt das reichste Prozent knapp 40
Prozent. Bei Betriebsvermögen ist die Ungleichheit noch extremer: Die untere Hälfte
besitzt nur 0,3 Prozent des Unternehmensvermögen, das reichste Prozent hingegen
88 Prozent (DIW 2026, Vermögensteuer Die Linke).
Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen, das von den Beschäftigten
erwirtschaftet wurde – davon abgesehen, dass 72 Prozent der Milliardär*innen ihr
Vermögen geerbt haben (UBS 2025, Billionaire Ambitions Report). Diese extreme
Ungleichheit schädigt die Demokratie: Durch die Stärkung rechtsradikaler Parteien, durch
Lobbyismus im Interesse Superreicher und durch die stärkere Konzentration
wirtschaftlicher und politischer Macht. Zudem schadet die starke Vermögenskonzentration
auch der Wirtschaft, da viele Konzerne zur Mehrung der Vermögen ihrer
Eigentümer*innen Wettbewerb und Innovationen verhindern und Gewinne statt für
Investitionen für Aktienrückkäufe verwenden.
Anstatt die wachsende Ungleichheit steuerpolitisch zu bekämpfen, wurde die
Vermögensteuer 1997 ausgesetzt, die Besteuerung von Kapitalerträgen gesenkt und
Steuerbefreiungen für Milliardenerbschaften eingeführt, sodass der Anteil des Aufkommens
aus vermögensbezogener Besteuerung an der Wirtschaftsleistung von 2,5 Prozent in
den 1960er Jahren auf heute 1 Prozent gesunken ist. In Großbritannien liegt dieser
Anteil bei über 4 Prozent, in der Schweiz bei über 2 Prozent, wobei letztere sogar einen
Großteil des Aufkommens durch eine Vermögensteuer generiert (DIW 2026). Das
führt dazu, dass heute eine typische Mittelstandsfamilie 43 Prozent ihres Einkommens
an Steuern abführt, während dieser Wert bei Milliardär*innen nur bei 25 Prozent liegt
(Netzwerk Steuergerechtigkeit 2024, Superreiche (wieder) gerecht besteuern).
Die Lösung der beschriebenen Probleme liegt u. a. in der Wiedererhebung der
Vermögensteuer, was von 62 Prozent der Bevölkerung unterstützt wird (Forsa, repräsentative
Umfrage, Juli 2024). Um nur die Reichsten zu belasten und den Verwaltungsaufwand
gering zu halten, sollte nur Nettovermögen, d. h. Vermögen abzüglich von Schulden,
oberhalb von einer Million Euro besteuert werden. Die Vermögensbewertung soll ver-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4029
21. Wahlperiode 06.02.2026
kehrswertnah wie bei Erbschaften erfolgen, die Erhebungs- und Befolgungskosten
sind mit unter 5 Prozent des Aufkommens sehr gering. Um Unternehmen nicht zu stark
zu belasten, sollte ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen für Betriebsvermögen
gewährt, juristische Personen nicht selbst vermögensteuerpflichtig sein sowie ggf. die
Möglichkeit zur Zahlung der Vermögensteuer in Vermögensanteilen und die
Verrechnung der Steuerlast über mehrere Jahre gestattet werden.
Der Eingangssteuersatz sollte von einem auf 5 Prozent ab 50 Millionen Euro zu
versteuerndem Vermögen ansteigen. Mit niedrigen Steuersätzen unterhalb typischer
Vermögensrenditen von ca. 6 Prozent wird sichergestellt, dass im Regelfall nicht in die
Vermögenssubstanz eingegriffen wird. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob – wie
vom französischen Ökonomen Gabriel Zucman vorgeschlagen – die Einkommen- auf
die Vermögensteuer angerechnet werden kann, um eine Substanzbesteuerung zu
vermeiden. Um die Vermögensungleichheit wirksam zu reduzieren, soll Vermögen
oberhalb von einer Milliarde Euro mit einem Steuersatz von 12 Prozent belastet werden –
Milliardenvermögen sollen reduziert werden. Möglichkeiten der Steuervermeidung
wurden in den letzten Jahren eingeschränkt, auch wenn im Hinblick auf den
automatischen Informationsaustausch, die Stärkung der Wegzugsbesteuerung sowie des
Steuervollzugs und internationale Koordinierung weitere Verbesserungen nötig sind.
Das Aufkommen aus einer solchen Vermögensteuer liegt unter Berücksichtigung von
Verhaltensreaktionen – konservativ geschätzt – bei ca. 100 Milliarden Euro jährlich.
Die Vermögensteuer belastet nur die reichsten 2 Prozent, wobei zwei Drittel der
Steuerlast von Personen mit einem Vermögen ab 100 Millionen Euro und ein Drittel allein
von den Milliardär*innen getragen wird. Die Steuerlast für die unteren 99 Prozent
beträgt nur 0,3 Prozent ihres Nettovermögens, die Steuerlast für das reichste 0,01 Prozent
der Bevölkerung 5,9 Prozent. Das Aufkommen fließt den Ländern und über eine
Erhöhung der Verbundmasse mittelbar auch den Kommunen zu: Es entfallen bspw. 14,5
Mrd. Euro auf Baden-Württemberg – 1.300 Euro pro Kopf – und 2,3 Mrd. Euro auf
Sachsen-Anhalt – 1.100 Euro pro Kopf. Im Schnitt liegen die Mehreinnahmen
gegenüber dem Status quo bei ca. 20 Prozent (DIW 2026). Von diesen Einnahmen könnten
hunderttausende Wohnungen gebaut, der öffentliche Personennahverkehr kostenlos
gemacht, hunderttausende Lehrkräfte und Erzieher*innen eingestellt und viele weitere
Aufgaben finanziert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen:
Besteuert werden soll das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro, für
Betriebsvermögen gilt ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro. Der
Steuersatz steigt linear von 1 Prozent bis auf 5 Prozent ab 50 Millionen Euro zu
versteuernden Vermögen an und springt dann ab einer Milliarden Euro auf 12
Prozent;
2. die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung
der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer rechtlich zu prüfen und dem
Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten.
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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