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Vermögensteuer wieder erheben - Länderfinanzen nachhaltig sichern

dip / drucksache 06.02.2026 · WP 21 · 21/4029 · Antrag · Original ↗

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Vermögensteuer wieder erheben - Länderfinanzen nachhaltig sichern [Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist hoch: Während die ärmere Hälfte nur gut 1 Prozent des Nettovermögens besitzt, besitzt das reichste Prozent knapp 40 Prozent. Bei Betriebsvermögen ist die Ungleichheit noch extremer: Die untere Hälfte besitzt nur 0,3 Prozent des Unternehmensvermögen, das reichste Prozent hingegen 88 Prozent (DIW 2026, Vermögensteuer Die Linke). Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen, das von den Beschäftigten erwirtschaftet wurde – davon abgesehen, dass 72 Prozent der Milliardär*innen ihr Vermögen geerbt haben (UBS 2025, Billionaire Ambitions Report). Diese extreme Ungleichheit schädigt die Demokratie: Durch die Stärkung rechtsradikaler Parteien, durch Lobbyismus im Interesse Superreicher und durch die stärkere Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht. Zudem schadet die starke Vermögenskonzentration auch der Wirtschaft, da viele Konzerne zur Mehrung der Vermögen ihrer Eigentümer*innen Wettbewerb und Innovationen verhindern und Gewinne statt für Investitionen für Aktienrückkäufe verwenden. Anstatt die wachsende Ungleichheit steuerpolitisch zu bekämpfen, wurde die Vermögensteuer 1997 ausgesetzt, die Besteuerung von Kapitalerträgen gesenkt und Steuerbefreiungen für Milliardenerbschaften eingeführt, sodass der Anteil des Aufkommens aus vermögensbezogener Besteuerung an der Wirtschaftsleistung von 2,5 Prozent in den 1960er Jahren auf heute 1 Prozent gesunken ist. In Großbritannien liegt dieser Anteil bei über 4 Prozent, in der Schweiz bei über 2 Prozent, wobei letztere sogar einen Großteil des Aufkommens durch eine Vermögensteuer generiert (DIW 2026). Das führt dazu, dass heute eine typische Mittelstandsfamilie 43 Prozent ihres Einkommens an Steuern abführt, während dieser Wert bei Milliardär*innen nur bei 25 Prozent liegt (Netzwerk Steuergerechtigkeit 2024, Superreiche (wieder) gerecht besteuern). Die Lösung der beschriebenen Probleme liegt u. a. in der Wiedererhebung der Vermögensteuer, was von 62 Prozent der Bevölkerung unterstützt wird (Forsa, repräsentative Umfrage, Juli 2024). Um nur die Reichsten zu belasten und den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sollte nur Nettovermögen, d. h. Vermögen abzüglich von Schulden, oberhalb von einer Million Euro besteuert werden. Die Vermögensbewertung soll ver- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4029 21. Wahlperiode 06.02.2026 kehrswertnah wie bei Erbschaften erfolgen, die Erhebungs- und Befolgungskosten sind mit unter 5 Prozent des Aufkommens sehr gering. Um Unternehmen nicht zu stark zu belasten, sollte ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen für Betriebsvermögen gewährt, juristische Personen nicht selbst vermögensteuerpflichtig sein sowie ggf. die Möglichkeit zur Zahlung der Vermögensteuer in Vermögensanteilen und die Verrechnung der Steuerlast über mehrere Jahre gestattet werden. Der Eingangssteuersatz sollte von einem auf 5 Prozent ab 50 Millionen Euro zu versteuerndem Vermögen ansteigen. Mit niedrigen Steuersätzen unterhalb typischer Vermögensrenditen von ca. 6 Prozent wird sichergestellt, dass im Regelfall nicht in die Vermögenssubstanz eingegriffen wird. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob – wie vom französischen Ökonomen Gabriel Zucman vorgeschlagen – die Einkommen- auf die Vermögensteuer angerechnet werden kann, um eine Substanzbesteuerung zu vermeiden. Um die Vermögensungleichheit wirksam zu reduzieren, soll Vermögen oberhalb von einer Milliarde Euro mit einem Steuersatz von 12 Prozent belastet werden – Milliardenvermögen sollen reduziert werden. Möglichkeiten der Steuervermeidung wurden in den letzten Jahren eingeschränkt, auch wenn im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch, die Stärkung der Wegzugsbesteuerung sowie des Steuervollzugs und internationale Koordinierung weitere Verbesserungen nötig sind. Das Aufkommen aus einer solchen Vermögensteuer liegt unter Berücksichtigung von Verhaltensreaktionen – konservativ geschätzt – bei ca. 100 Milliarden Euro jährlich. Die Vermögensteuer belastet nur die reichsten 2 Prozent, wobei zwei Drittel der Steuerlast von Personen mit einem Vermögen ab 100 Millionen Euro und ein Drittel allein von den Milliardär*innen getragen wird. Die Steuerlast für die unteren 99 Prozent beträgt nur 0,3 Prozent ihres Nettovermögens, die Steuerlast für das reichste 0,01 Prozent der Bevölkerung 5,9 Prozent. Das Aufkommen fließt den Ländern und über eine Erhöhung der Verbundmasse mittelbar auch den Kommunen zu: Es entfallen bspw. 14,5 Mrd. Euro auf Baden-Württemberg – 1.300 Euro pro Kopf – und 2,3 Mrd. Euro auf Sachsen-Anhalt – 1.100 Euro pro Kopf. Im Schnitt liegen die Mehreinnahmen gegenüber dem Status quo bei ca. 20 Prozent (DIW 2026). Von diesen Einnahmen könnten hunderttausende Wohnungen gebaut, der öffentliche Personennahverkehr kostenlos gemacht, hunderttausende Lehrkräfte und Erzieher*innen eingestellt und viele weitere Aufgaben finanziert werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen: Besteuert werden soll das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro, für Betriebsvermögen gilt ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro. Der Steuersatz steigt linear von 1 Prozent bis auf 5 Prozent ab 50 Millionen Euro zu versteuernden Vermögen an und springt dann ab einer Milliarden Euro auf 12 Prozent; 2. die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer rechtlich zu prüfen und dem Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten. Berlin, den 27. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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