500-Millionen-Steuer - Extremvermögen fairer beteiligen
Text
500-Millionen-Steuer - Extremvermögen fairer beteiligen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8267
21. Wahlperiode 29.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Sebastian Schäfer,
Dr. Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Stefan
Schmidt, Felix Banaszak, Dr. Franziska Brantner, Timon Dzienus, Lisa Paus,
Dr. Paula Piechotta, Jamila Schäfer, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
500-Millionen-Steuer – Extremvermögen fairer beteiligen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Haushaltssituation in Bund, Ländern und vor allem Kommunen ist überaus
angespannt. In den Kassen der Städte und Gemeinden fehlen jährlich mehr als 30
Milliarden Euro. Die Bundesregierung gibt für die Jahre 2028 bis 2030 eine
Finanzierungslücke von mehr als 100 Milliarden Euro an. Bereits im letzten Jahr
hat die Regierungskoalition allein mit der Senkung der Körperschaftsteuer
aufwachsend bis 2032 zusätzlich strukturelle und dauerhafte Mindereinnahmen von
25 Milliarden Euro pro Jahr für Bund und Länder beschlossen. Diese
Steuerentlastungen kommen laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung zu 72
Prozent dem obersten ein Prozent zugute (https://www.bundestag.de/re-
source/blob/1094112/02-DIW.pdf). Nicht nur die bezifferte Finanzierungslücke,
sondern auch die riesigen Sanierungs- und Investitionsbedarfe sowie die
wachsende Verschuldung, insbesondere infolge der schuldenfinanzierten
Verteidigungsausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme, und die daraus entstehenden
Zinslasten setzen den Bundeshaushalt massiv unter Druck. Bereits 2028 werden
die prognostizierten Zinsausgaben höher sein als die Investitionsausgaben des
Bundes im Kernhaushalt. Schon heute bestehen im Bundeshaushalt kaum noch
frei verfügbare Gestaltungsspielräume für neue politische Vorhaben oder für
wachstumsorientierte Zukunftsinvestitionen. Die überwiegende Finanzierung der
Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben über Schulden kann nur eine
Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen Ausgaben für Sicherheit und
Verteidigungsfähigkeit sowie für Infrastruktur- und Zukunftsinvestitionen, aber auch für die
Stabilität der Sozialversicherungssysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt,
beispielsweise Bildung, parallel und solide finanzierbar sein, ohne dass das eine
gegen das andere ausgespielt wird. Dem muss ein sozial gerechtes Steuersystem
Rechnung tragen. Die Bundesregierung hat auf diese Herausforderungen
weiterhin keine Antwort und blockiert eine gemeinsame, konstruktive
Auseinandersetzung mit der sehr grundsätzlichen Frage, wie die staatliche Finanzarchitektur
künftig ausgestaltet werden kann und soll.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Stattdessen plant und beschließt die Bundesregierung in diesem Jahr nun
Sparmaßnahmen, die Einschnitte bei der Krankenversorgung, bei Alleinerziehenden,
bei Familien mit wenig Geld, der Kinderbetreuung und der Rente zukünftig
bedeuten, um Haushaltslöcher zu schließen. Die sogenannte
Haushaltskonsolidierung dieser Bundesregierung hat eine gefährliche Schlagseite: es soll zuerst dort
gespart werden, wo das Geld ohnehin schon knapp ist. Besonders betroffen sind
Menschen mit kleinen Einkommen und Familien. Der Bundeshaushalt steht auf
Dauer vor enormen Herausforderungen. Dies stellt sich für die Haushalte von
Ländern und Kommunen leider in ähnlicher Weise dar.
Gleichzeitig gibt es im deutschen Steuersystem klaffende Gerechtigkeitslücken,
Marktineffizienzen und krude Einzelausnahmen (Bundestagsdrucksache 21/356),
von denen vor allem sehr wenige sehr Wohlhabende profitieren. So ist es unter
anderem möglich mehr als 300 Wohnungen und Vermögen oberhalb von 26
Millionen fast steuerfrei zu erben, während mittlere Erbschaften oberhalb der
Freibeträge regulär besteuert werden. Diese Lücken zu schließen, würde staatliche
Einnahmen pro Jahr von ca. 20 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen
bedeuten. Wobei insbesondere die für Bildung zuständigen Länder und die
finanziell sehr unter Druck stehenden Kommunen am meisten profitieren würden.
Für Multimillionen- und Milliardenvermögen greifen aber noch viel strukturellere
Lücken in der Besteuerung. Die wenigen Menschen mit extrem großen Vermögen
sind in unserem Steuersystem strukturell und in hohem Maße privilegiert.
Menschen mit einem Vermögen von über 500 Millionen Euro – das sind nur
wenige Hundert der 84 Millionen Menschen in Deutschland oder die reichsten
0,0007 Prozent (https://www.diw.de/documents/publikatio-
nen/73/diw_01.c.998454.de/diwkompakt_2026-211.pdf) – zahlen inzwischen
anteilsmäßig über ein Drittel weniger Steuern und Abgaben als ein*e
Durchschnittsverdiener*in. Das widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip fundamental.
Das Vermögen in der Hand dieser Personen wächst weiter stark und die
Konzentration des Privatvermögens auf diesen Personenkreis nimmt zu. Das analysiert
auch die Boston Consulting Group in ihrem Global Wealth Report 2026 für
Deutschland (https://www.bcg.com/press/27may2026-bcg-global-wealth-report-
weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hochststand-von-550-
billionen-us-dollar). Das Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung stagniert
dagegen seit 1993 (https://www.econtribute.de/RePEc/ajk/ajkpbs/ECONtri-
bute_PB_001_2020.pdf).
Das deutsche Steuersystem begünstigt und verschärft die Konzentration von
Vermögen strukturell. Hier wirken diverse Mechanismen zum Vorteil der
Allerreichsten: die steuerliche Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen und
Kapitalerträgen, die steuerliche Privilegierung von Holdingstrukturen unter anderem
durch das Schachtelprivileg, die Möglichkeit zur Gewinnverlagerung ins Ausland
sowie Steuersubventionen, die erst ab hohen Vermögen wirken.
Im Einzelnen werden die steuerlichen Kontraste klar deutlich: Auf
Arbeitseinkommen fallen Steuern und Abgaben von bis zu 48 Prozent an, während sämtliche
Kapitaleinkommen (also auch Zinsen und Veräußerungsgewinne) lediglich mit
maximal etwa 26 Prozent besteuert werden. Sofern eine Kapitalgesellschaft
jährlich sämtliche Gewinne an natürliche Personen ausschütten würde, fielen auf
diese Gewinne nominal zwar 48 Prozent Steuern an (etwa 30 Prozent auf Ebene
der Gesellschaft und auf die Nachsteuergewinne etwa 26 Prozent auf
Anteilseigner*innenebene). Allerdings zeigt sich insbesondere bei Milliardär*innen, dass in
Holdinggesellschaften Gewinne so angespart werden, dass letztlich keine
persönlichen steuerpflichtigen Einnahmen entstehen (vgl. Jirman/Trutvetter, 2024).
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Auch die nominal etwa 30 Prozent Steuern auf Unternehmensebene können
effektiv verringert werden, indem ein großer Teil der Gewinne in Steueroasen und
Niedrigsteuerländer verschoben wird (vgl. EU Tax Observatory, 2024;
Ducept/Godar, 2025; https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-so-funktio-
nieren-die-steuermodelle-der-reichsten-familien-deutschlands/27588286.html).
Während Arbeitnehmer*innen auf ihr Einkommen bis zu 48 Prozent Steuern und
Abgaben zahlen, können Milliardär*innen ihre Kapitaleinkünfte über Holding-
Strukturen nahezu steuerfrei ansammeln. Sparen sie ihre ausgeschütteten
Kapitalgewinne in Holding-Strukturen an, anstatt sie sich auf ihre Privatkonten auszahlen
zu lassen, beträgt die Steuer auf diese Ausschüttungen nur 1,5 Prozent, statt der
etwa 26 Prozent, die eine natürliche Person als Anteilseignerin zahlen müsste.
Um das Geld für die Anteilseigner*innen nutzbar zu machen, ist eine
Gewinnausschüttung gerade im Bereich der Milliardenvermögen nicht notwendig (sog.
„Buy, borrow, die“-Strategie, vgl. Mitchell, 2024). Aufgrund der enormen
Vermögen würden außerdem selbst Ausschüttungen auf Privatkonten in
Millionenhöhe gemessen an den gesamten Vermögenserträgen nur niedrige einstellige
Prozentzahlen ausmachen.
Die Steuern auf Unternehmensebene sind damit regelmäßig die einzigen Steuern,
die hochvermögende Individuen zahlen, wobei diese gestaltbar sind und effektiv
oft von den nominalen etwa 30 Prozent abweichen.
Von diesen Privilegien profitieren reguläre Arbeitnehmer*innen,
Kleinsparer*innen oder kleine Unternehmer*innen nicht. Sie stehen vor allem
Großvermögenden offen, die ihre Beteiligungen über vermögensverwaltende Holding-
Gesellschaften organisieren können. Infolgedessen tragen Milliardär*innen gemessen
an ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit deutlich weniger zur Finanzierung der
öffentlichen Haushalte bei als Normalverdienende, kleine Unternehmen und der
Mittelstand.
Milliardär*innen dürfen nicht länger in unserem Steuersystem derart privilegiert
werden, dass sie substanziell weniger als alle anderen zum Gemeinwesen
beitragen.
Wenn wir diese Privilegierung durch eine Steuer für Menschen mit Vermögen
oberhalb von 500 Millionen Euro reduzieren, könnten zusätzliche jährliche
Einnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro generiert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine 500-
Millionen-Steuer einzuführen, die sich an folgenden Eckpunkten orientiert:
1. Freibetrag in Höhe von 500 Millionen Euro des Nettovermögens,
2. einstellige, linear-progressiv ausgestaltete Steuersätze mit einem
Mindestgrenzsteuersatz von 2 Prozent des Nettovermögens (ab 500
Millionen Euro), der auf 3 Prozent ab einem Nettovermögen von 1
Milliarde Euro ansteigt und in der Spitze (ab 10 Milliarden Euro
Nettovermögen) bei 4 Prozent liegt,
3. bereits geleistete Einkommensteuerzahlungen sind auf die 500-
Millionen-Steuer anrechenbar.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Aktuell drehen sich etliche Debatten um die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte und die dringend
benötigten Mittel für einen starken Sozialstaat und ein nachhaltiges Wachstumsmodell. So braucht es beispielsweise
dringend Investitionen für die Sanierung von Schulen, den Ausbau von Stromnetzen sowie zur Förderung von
Innovation und Start-ups. Diese Investitionslücken müssen insbesondere über eine faire Steuerbeteiligung
geschlossen werden.
Das immer schneller werdende Wachstum der Milliardenvermögen und die damit einhergehende Konzentration
wirtschaftlicher und politischer Macht bei Milliardär*innen hat ein erhebliches Ausmaß erreicht. Nach Angaben
von Oxfam hat sich das Gesamtvermögen der deutschen Milliardär*innen im vergangenen Jahr inflationsbereinigt
um 30 Prozent gesteigert (vgl. Oxfam, 2026, https://www.oxfam.de/dokument/18298/20260119-resisting-rule-
rich.pdf). Zum Vergleich: die deutsche Volkswirtschaft ist im gleichen Zeitraum lediglich um 0,2 Prozent
gewachsen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2026, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilun-
gen/2026/01/PD26_017_811.html).
Der UBS Report „Billionaire‘s Ambitions Report 2025“ zeigt, dass Milliardenvermögen zwischen 2015 und 2024
um im Schnitt 121 Prozent gewachsen sind, also eine jährliche Rendite von über 10 Prozent eingebracht haben.
Die Boston Consulting Group gibt in ihrem Global Wealth Report 2026 für Deutschland an, dass inzwischen die
5000 Menschen mit einem Vermögen oberhalb von 100 Mio. US Dollar 27,3 Prozent des gesamten
Finanzvermögens in Deutschland besitzen, das im letzten Jahr um 17,7 Prozent gewachsen ist
(https://www.bcg.com/press/27may2026-bcg-global-wealth-report-weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-
prozent-auf-hochststand-von-550-billionen-us-dollar). Insbesondere auch auf Grund dieses enormen Wachstums,
das sich mit der Größe des individuellen Vermögens noch beschleunigt, wählt der vorliegende Antrag ansteigende
Steuersätze. Aufgrund dieser typischerweise sehr hohen Renditen von Extremvermögen und der Möglichkeit,
geleistete Einkommensteuer anzurechnen, führt das vorgeschlagene Konzept mit deutlich niedrigeren
Steuersätzen als der erwarteten viel höheren Rendite nicht zu einer Substanzbesteuerung, die auch nicht das Ziel dieses
Konzeptes ist. Ziel der 500-Millionen-Steuer ist eine Angleichung der Ertragssteuerbelastung von
Extremvermögenden an die durchschnittliche Steuerbelastung von anderen Menschen, die mit Steuern ihren Beitrag leisten,
nicht eine Substanzbesteuerung. Beispielrechnungen anhand von existierenden Daten für mehrere
Extremvermögen unterschiedlicher Zusammensetzung und Größe haben keinen einzigen Fall ergeben, bei dem die 500-
Millionen-Steuer in der vorliegenden Konzeption auch nur in die Nähe einer Substanzbesteuerung käme. Sollte doch
ein Härtefall auftreten, kann diesem mit Stundungslösungen begegnet werden.
Auch im internationalen Vergleich ist die deutsche Vermögensungleichheit eklatant. Nach Österreich nimmt
Deutschland im Euroraum den zweiten Platz ein (vgl. Deutsche Bundesbank, 2025, https://publikationen.bundes-
bank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-april-2025-954594?article=
vermoegen-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschland-ergebnisse-der-vermoegensbefragung-2023--954598).
Die extreme Konzentration von Milliardärsvermögen entfaltet weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche
negative Folgen, die weit über die rein fiskalische Dimension hinausgehen.
Diese Entwicklungen sind auch international zu beobachten. Der Ökonom Gabriel Zucman schlägt aktuell eine
nationale Besteuerung von Milliardär*innen vor. So unterstützt er entsprechende Vorschläge in Frankreich,
Deutschland und Kalifornien. Darüber hinaus hat er auch eine international koordinierte Mindestbesteuerung auf
sehr große Vermögen vorgeschlagen, nach der Milliardär*innen jährlich mindestens 2 Prozent ihres Vermögens
an Steuern entrichten sollen. Damit könnten nach seinen Berechnungen bereits 2024 weltweit jährlich rund 200
bis 250 Milliarden US-Dollar zusätzlich mobilisiert und zugleich bestehende Ungleichgewichte bei der
Besteuerung sehr hoher Vermögen reduziert werden. Das globale Vermögen der Milliardär*innen ist seitdem laut der
Forbes Billionaire’s List von 14,1 Billionen Euro auf 20,1 Billionen Euro angestiegen, sodass die erwarteten
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Einnahmen 2026 noch deutlich höher lägen (https://www.forbes.com/sites/chasewithorn/2025/04/01/forbes-39th-
annual-worlds-billionaires-list-more-than-3000-worth-16-trillion/). Zucman hat diesen Ansatz bewusst so
konzipiert, dass eine globale Koordination nationaler Regelungen helfen kann Steuervermeidung und
Ausweichreaktionen zwischen Staaten zu begrenzen. Die ist insbesondere relevant für Staaten, die weniger Schutzmechanismen
hierfür aufweisen als Deutschland. Eine international abgestimmte Lösung ist daher weiterhin politisches Ziel.
Die konkrete Umsetzung bleibt jedoch eine Aufgabe auf nationaler Ebene. Deshalb gehen wir damit voran, die
hohe Vermögensungleichheit auf nationaler Ebene anzuerkennen und das nationale Steuersystem an die
veränderte Vermögensverteilung und die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. So kann Deutschland auch den
Weg für eine internationale Lösung ebnen.
Das Steuersystem in Deutschland bedarf einer grundlegenden Gerechtigkeitskorrektur. Eine deutliche Mehrheit
der Bevölkerung teilt diese Einschätzung: Vier von fünf Befragten betrachten die Wohlstandsverteilung in
Deutschland als ungerecht (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/deine-meinung-zaehlt-wohlstand-100.html).
Dementsprechend findet eine gerechte Besteuerung der Reichsten breite gesellschaftliche Zustimmung.
Es gilt daher, die vorhandenen politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um diese Missstände zu beheben
und mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Unser Grundgesetz folgt nicht dem Menschenbild eines „isolierten und
selbstherrlichen Individuums“, sondern dem einer „gemeinschaftsbezogenen und gemeinschaftsgebundenen
Person“ (BVerfGE 50, 290 (353)). Dieses Menschenbild ist vor allem unter Bezugnahme auf die
Staatsstrukturprinzipien des demokratischen Sozialstaats (Art. 20 Abs. 2 GG) dann verletzt, wenn die Vermögensungleichheit ein
Ausmaß erreicht, das keiner rationalen Begründung mehr zugänglich erscheint. Dann droht soziale Ungleichheit
die Gemeinschaft zu spalten, da sich deren Mitglieder nicht mehr als politisch gleich ansehen (https://www.boeck-
ler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008555, S. 28).
Um die erheblichen Milliardärsvermögen verlässlich steuerlich zu erfassen, bedarf es einer nationalen Steuer auf
Vermögen oberhalb von 500 Millionen Euro. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig (Art. 106 Abs. 2 Nr.
1 GG), sondern – wie wir zeigen – auch politisch geboten.
Nur eine solche Steuer, die das Vermögen der Milliardär*innen als Bemessungsgrundlage heranzieht, stellt sicher,
dass die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steuerlich erfasst wird und diese Personengruppe effektiv
in vergleichbarem Umfang besteuert wird, wie der übrige Teil der Gesellschaft. Gleichzeitig ist eine 500-
Millionen-Steuer zielgenau ausgestaltet und erfasst ausschließlich jene Gruppen, die das progressive
Einkommensteuersystem unterlaufen. Zahlt ein*e Milliardär*in bereits in einem Umfang wie durchschnittliche Erwerbstätige
Einkommensteuern, führt diese Steuer zu keiner zusätzlichen Belastung – die Einkommensteuer kann voll auf die
500-Millionen-Steuer angerechnet werden.
Die Steuer soll progressiv ansteigend ausgestaltet werden: Der Steuersatz beträgt 2 Prozent des Vermögenswerts
für Personen mit einem Vermögen von über 500 Millionen Euro, steigt auf 3 Prozent ab einem Vermögenswert
von einer Milliarde Euro und erreicht in der Spitze 4 Prozent ab einem Vermögenswert von 10 Milliarden Euro.
Bereits geleistete Einkommensteuerzahlungen können auf diese Steuer angerechnet werden.
Die Bewertung großer Vermögenswerte im Rahmen dieser Steuer ist in der Praxis verlässlich und ohne unnötigen
bürokratischen Aufwand umsetzbar, da die Finanzbehörden hierbei auf längst etablierte Routinen zurückgreifen
können. So werden beispielsweise nicht börsennotierte Unternehmen und weitreichende Firmengeflechte bereits
heute für die Bemessung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG) erfasst. Dabei
nutzen sowohl die Behörden als auch die Privatwirtschaft, etwa bei der Kreditvergabe oder Unternehmens(-teil-
)verkäufen anerkannte und marktnahe Schätzmethoden wie das Ertragswert- oder Cash-Flow-Verfahren, um den
tatsächlichen Wert zu ermitteln. Durch die Übernahme dieser bewährten Mechanismen zur Ermittlung
realitätsnaher Verkehrswerte wird sichergestellt, dass alle Anlageklassen steuerlich gleichmäßig belastet werden. Damit
erfüllt die steuerliche Ausgestaltung vollumfänglich die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur
Vermögensteuer geforderte verfassungsgemäße Belastungsgleichheit aller Vermögensarten.
Die administrative Umsetzbarkeit ist dabei gewährleistet: Aufgrund hoher Freibeträge und der damit verbundenen
sehr geringen Fallzahlen belaufen sich die Erhebungskosten auf unter 1 Prozent der Einnahmen (vgl.
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.998454.de/diwkompakt_2026-211.pdf).
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