Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern (Antwort zu Drs. 21/1630)
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Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern (Antwort zu Drs. 21/1630)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1910
21. Wahlperiode 29.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sascha
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1630 –
Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf
Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Konzentration von Vermögen in Deutschland ist und bleibt im
internationalen Vergleich sehr hoch. Im Euroraum ist Deutschland hinter Österreich das
Land mit der zweithöchsten Vermögensungleichheit (https://publikationen.bun
desbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-a
pril-2025-954594?article=vermoegen-und-finanzen-privater-haushalte-in-deut
schland-ergebnisse-der-vermoegensbefragung-2023--954598). Würden
besonders hohe Vermögen, die in regulären Befragungen zur Vermögensverteilung,
wie beispielsweise bei den Vermögensbefragungen der Bundesbank oder dem
Sozioökonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(DIW), regulär unterrepräsentiert sind, miteinbezogen, wäre die
Vermögensungleichheit laut Studienlage wohl noch höher (www.diw.de/de/diw_01.c.793
802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_de
m_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentratio
n_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html). Demnach besitzt das reichste 1
Prozent unserer Gesellschaft rund 35 Prozent der Vermögen und das reichste
0,1 Prozent rund 20 Prozent der Vermögen – während die ärmsten 50 Prozent
nur rund 2 Prozent besitzen.
Aktuelle Analysen zeigen, dass durchschnittliche Familienhaushalte in
Deutschland auf ihr gesamtes Arbeitseinkommen Steuern und Abgaben von
bis zu 43 Prozent entrichten, während Milliardärsfamilien auf ihr umfassendes
Gesamteinkommen – einschließlich Unternehmensgewinnen – oft weniger als
26 Prozent zahlen und durch Unternehmens- und Kapitaleinkünfte steuerlich
privilegiert sind (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2
025/06/oxfam_u.a._2024_superreiche_wieder_gerecht_besteuern_online_ne
u.pdf). Ursache dafür ist ein regressiv wirkendes Steuersystem mit zahlreichen
Gestaltungsmöglichkeiten für sehr große Vermögen und Einkommen,
verschiedenen Privilegien für Kapitaleinkünfte und Unternehmen, steuerfreie
Immobilienverkäufe nach Haltefristen, das Fehlen einer Vermögensteuer und
eine durchlöcherte Erbschaftsteuer.
Die Steuerpolitik der aktuellen Bundesregierung bekämpft diese Entwicklung
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht, sondern verstärkt
sie sogar noch. Laut Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 26. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines
Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/323) gehen
schätzungsweise 69 Prozent der Entlastungen durch dieses Gesetz an die
obersten 1 Prozent der Bevölkerung und in Bezug auf die beschlossene
Körperschaftsteuersenkung sogar 72 Prozent (www.bundestag.de/resource/blob/1
094112/02-DIW.pdf).
Obwohl 73 Prozent der deutschen Bevölkerung laut Umfragen die
Besteuerung großer Vermögen befürworten (https://de.statista.com/statistik/daten/stud
ie/1366064/umfrage/umfrage-zur-vermoegenssteuer-fuer-millionaere/), tragen
Steuern auf Vermögen und Erbschaften nur ca. 1 Prozent zum
Steueraufkommen in Deutschland bei (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/up
loads/2024/05/240425_Jahrbuch2024.pdf).
In diesem Kontext ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
insbesondere auch die Lobbytätigkeit von Organisationen wie beispielsweise der
Stiftung Familienunternehmen kritisch zu betrachten. Die Stiftung
Familienunternehmen hat laut Presseberichten im Rahmen der Erbschaftsteuerreform
2016 eine zentrale Rolle als einflussreiche Interessenvertretung großer
Unternehmens- und Vermögensgruppen gespielt. Durch intensive Lobbyarbeit –
etwa in Form von Stellungnahmen, direkten Kontakten zu Regierungs- und
Parlamentsmitgliedern sowie durch öffentliche Kampagnen – setzte sich die
Stiftung gezielt für umfangreiche Ausnahmen und steuerliche Privilegien für
Betriebsvermögen und Familienunternehmen ein. Diese Interventionen trugen
laut einigen Kommentaren maßgeblich dazu bei, dass die
Erbschaftsteuerreform in wesentlichen Teilen zugunsten sehr großer Vermögen ausgestaltet
wurde (vgl. u. a. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/erbschaftsteuer-familienunt
ernehmen-gewinnen-die-lobbyschlacht-1.3042505). Zahlreiche Expertinnen
und Experten und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren, dass die so
geschaffenen Regelungen zentrale Prinzipien der Steuergerechtigkeit
unterlaufen und zur weiteren Verstärkung von Vermögenskonzentration und
Ungleichheit in Deutschland beitragen (www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigk
eit/ausnahmen-bei-der-erbschaft-und-schenkungsteuer).
Die starke Konzentration von sehr hohen Vermögen ist auch in Bezug auf die
Bekämpfung der Klimakrise problematisch. Milliardärinnen und Milliardäre
sind für deutlich überproportionale Treibhausgasemissionen verantwortlich
(etwa durch Privatjets, Yachten, Konsum) und tragen dadurch erheblich zur
Klimakrise und ihren Folgen bei. Die Kosten sowohl für Klimaschutz als auch
für die Folgen der Klimakrise werden allerdings nicht in gleichem Maße von
diesen Gruppen getragen. Auch hier gibt es Forderungen nach einer
Besteuerung von hohen Vermögen, um diese gerechter an der Finanzierung von
Klimaschutz und den Schäden von Klimawandelfolgen zu beteiligen (www.oxfa
m.de/system/files/documents/carbon_inequality_kills.pdf).
Auch auf internationaler Ebene ist die Konzentration von Vermögen und ihre
Ungleichheit Anlass für Initiativen wie zuletzt durch die Regierungen von
Spanien, Brasilien und Südafrika, die sich im Rahmen der diesjährigen
„Finance for Development“-Konferenz in Sevilla erneut für eine global
koordinierte Mindestbesteuerung von Hochvermögenden über die UN und die G20
einsetzten (https://news.un.org/en/story/2025/07/1165146). Vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung laut dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) diese Bemühungen unterstützt und sich „für eine gerechte und
effektive Besteuerung von sog. Superreichen“ einsetzt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 21/848), scheint auch die höhere Besteuerung von
Vermögen auf nationaler Ebene auf diesem Weg geboten.
1. Wie hoch ist das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in
Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung, wie verteilt
sich das Nettovermögen der privaten Haushalte auf die verschiedenen
Vermögensdezile nach Kenntnissen der Bundesregierung, und wie hat
sich dieses seit 2010 entwickelt?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Vermögensungleichheit in Deutschland seit 2010?
3. Wie beurteilt sie die aktuelle Vermögensungleichheit Deutschlands im
internationalen Vergleich?
4. In welcher Form und mit welchen Indikatoren will die Bundesregierung
künftig die Entwicklung der Vermögensungleichheit messen und in
offiziellen Berichten veröffentlichen, insbesondere auch im Hinblick darauf,
die Datengrundlage über sehr hohe Vermögen zu verbessern, um ein
realistischeres Bild der Vermögensverteilung zu bekommen?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist in den vergangenen
Jahren angestiegen*. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des
Statistischen Bundesamtes weist für Deutschland zum Jahresende 2023 ein privates
Reinvermögen in Höhe von 20,4 Billionen Euro aus. Dies ist die Summe aller
Sach-, Geld- und Gebrauchsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten im
Eigentum von privaten Haushalten und Organisationen ohne Erwerbszweck.
Informationen über die Verteilung dieser Vermögen können in Deutschland
mangels Register- oder Verwaltungsdaten nur aus Befragungen von
Stichproben der Bevölkerung gewonnen werden, die mehr oder weniger großen
Stichprobenschwankungen unterliegen und auch die extremen Ränder der Verteilung
nicht repräsentativ abbilden können. Im Rahmen der Ressortforschung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden immer wieder vielfältige
Studien und Gutachten angestoßen, die zu einer Verbesserung der Erkenntnis-
und Datenlage geführt haben. So wurde z. B. für den 6. Armuts- und
Reichtumsbericht eine Zusatzstichprobe von hochvermögenden Haushalten zur
Integration in das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) finanziert, die die
Erfassungslücke am oberen Rand der Vermögensverteilung zu einem Teil schließen
konnte.
Aktuell verfügbar sind Daten zur Vermögensverteilung aus der fünften Welle
der Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ der Bundesbank aus dem Jahr
2023. Die Studie zeigt, dass das Privatvermögen insgesamt sehr ungleich
verteilt ist, diese Ungleichheit sich seit 2010/2011 aber leicht reduziert hat. So ist
der Anteil der vermögendsten 10 Prozent am Nettovermögen in diesem
Zeitraum von 59 Prozent auf 54 Prozent gesunken, während der Anteil der unteren
Hälfte konstant bei rund 3 Prozent lag. Der Rückgang der Ungleichheit zeigt
sich auch bei anderen Verteilungsmaßen. So sank der Gini-Koeffizient von 0,76
im Jahr 2010/2011 auf zuletzt 0,72. Auch das Verhältnis von Mittelwert zu
Median reduzierte sich in diesem Zeitraum von 3,8 auf den Faktor 3,1.
Im Übrigen wird auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der
Bundesregierung verwiesen.
* www.bundesbank.de/resource/blob/615796/83b2dae9d1bf8a8582f75d5930cc7ac9/472B63F073F071307366337C94F8C870/sektorale-und-gesamtwirtschaftliche-ver
moegensbilanzen-data.pdf
5. Welchen Einfluss haben steigende Immobilienpreise auf die
Vermögensverteilung nach Einkommensgruppen seit 2010?
Immobilien sind ein wesentlicher Bestandteil der Vermögenszusammensetzung
in Deutschland. Die Phase tendenziell eher rückläufiger Immobilienwerte zu
Beginn der 2000er-Jahre wurde von 2010 bis 2022 durch deutliche Anstiege
der Immobilienpreise abgelöst. Insbesondere in urbanen Ballungsräumen sind
diese stark gestiegen, wohingegen sie in dünn besiedelten ländlichen Regionen
teils stagnierten oder sanken. Dies spiegelt sich im Vermögenszuwachs von
Immobilieneigentümern, insbesondere von Haushalten mit relativ hohen
Einkommen, wider.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung
der effektiven Steuer- und Abgabenquoten für durchschnittliche
Familienhaushalte und Milliardärsfamilien in Deutschland im Zeitraum von
1995 bis 2025, insbesondere bezüglich direkter und indirekter Steuern,
und wenn sie über keine Kenntnisse darüber verfügt, plant sie
Maßnahmen, um diese Kenntnislücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind keine regelmäßigen Veröffentlichungen zu Steuer-
und Abgabenquoten für verschiedene Haushaltstypen unter Berücksichtigung
aller Steuer- und Abgabenarten bekannt. Die regelmäßige OECD-
Veröffentlichung „Taxing Wages“ zur Belastung von Arbeitseinkommen zeigt, dass die
Durchschnittsbelastung von Arbeitseinkommen im Verlauf der letzten 10 Jahre
für Durchschnittsverdiener und Familien in Deutschland tendenziell gesunken
und niedriger als noch im Jahr 2000 ist.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Belastung von
Vermögen in Deutschland im internationalen Vergleich, insbesondere im
Vergleich zu Großbritannien und Belgien?
Vermögen wird je nach Art und Herkunft unterschiedlich besteuert. Es kann
einer Vermögensteuer oder anderen vermögensbezogenen Steuern wie
beispielsweise der Grundsteuer oder der Erbschaftsteuer unterliegen oder die
Erträge aus Vermögen unterliegen der Einkommensteuer. Die Zahl der Länder,
die eine Vermögensteuer erheben, ist in den letzten Jahrzehnten allerdings
deutlich zurück gegangen.
International variiert die steuerliche Behandlung nicht nur durch die zuvor
genannten Möglichkeiten der Besteuerung. Unterliegen Erträge aus Vermögen der
Einkommensteuer, ergibt sich allein durch die diversen Steuersätze der Länder
eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Vermögen im internationalen
Vergleich.
In Deutschland, Großbritannien und Belgien unterliegen vermögensbezogene
Erträge wie Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und
Verpachtung beispielsweise der Einkommensteuer. Informationen zur
Einkommensbesteuerung in den Ländern können den Übersichten 7, 8 und 9 der
Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2024“
entnommen werden (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Brosc
hueren_Bestellservice/steuern-im-internationalen-vergleich-2024.html).
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der
Fragestellenden zitierten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
über den Unterschied bezüglich der effektiven Steuer- und Abgabenlast
von durchschnittlichen Mittelstandsfamilien und Milliardärsfamilien in
Deutschland, und wie beurteilt sie diese?
Für Deutschland liegt bislang keine vergleichbare wissenschaftlich fundierte
und evidenzbasierte Einschätzung der tatsächlichen Steuerbelastung von
Hochvermögenden vor.
Bei der Einkommensteuer erbringen die einkommensstärksten 10 Prozent der
Steuerzahlenden einen Anteil von rund 57 Prozent, während die unteren
50 Prozent der Einkommensverteilung knapp 7 Prozent dazu beitragen. Bei den
Verbrauchsteuern und bei den Sozialabgaben sieht die Belastungsverteilung
aber anders aus. Hier liegt die Belastung kleiner und mittlerer Einkommen
höher und die der höheren Einkommen niedriger.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 hingewiesen.
9. Welche gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Privilegien (z. B.
Kapitaleinkünfte, steuerfreie Veräußerungsgewinne,
Holdingkonstruktionen, Mieteinkünfte) begünstigen diese Entwicklung aus Sicht der
Bundesregierung, und was plant die Bundesregierung, um dieser
Entwicklung entgegenzuwirken?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass aufgrund von
Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen, Begünstigung von
Kapitaleinkünften und Fehlen einer Vermögensteuer sehr vermögende Personen
ihren effektiven Steuersatz senken können, während
Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener und Haushalte mit mittleren
Vermögen diese Möglichkeiten nicht haben?
11. Hält die Bundesregierung die derzeitige Steuer- und Abgabenstruktur für
geeignet, dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem gesellschaftlichen
Ziel von sozialer Gerechtigkeit im Sinne des Grundgesetzes (GG)
gerecht zu werden, und wie begründet sie diese Haltung konkret?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Steuer- und Abgabenstruktur steht im Einklang mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip. Gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip wird jeder nach Maßgabe
seiner individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher
Leistungen herangezogen. Das in einem Jahr erzielte Einkommen ist dabei
grundsätzlich ein geeigneter Indikator für die Leistungsfähigkeit. Die
progressive Einkommensbesteuerung in Deutschland sichert eine gerechte und sozial
ausgewogene Steuerlastverteilung.
Nach dem Grundsatz der objektiven und subjektiven Leistungsfähigkeit werden
zudem Aufwendungen, die durch die Erzielung der Einnahmen veranlasst sind,
und Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Einzelnen
schmälern, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
berücksichtigt. Damit wird bestimmten Tatbeständen besonders Rechnung getragen. Dies
umfasst u. a. Werbungskostenpauschbeträge, Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen.
Bei Besteuerung von Kapitaleinkünften ist sowohl die Besteuerung auf Ebene
der Unternehmen als auch auf Ebene der Anleger zu berücksichtigen.
Dividenden werden auf Unternehmensebene derzeit noch mit 30 Prozent
(Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) und auf Ebene der
Anleger mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Mit dem Gesetz für ein
steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland wurde eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuersätze
ab dem Jahr 2028 beschlossen. Die Gesamtbelastung von Dividenden und
Veräußerungsgewinnen wird damit sinken.
12. Welche sozial- und wirtschaftspolitischen Risiken sowie Risiken für die
Demokratie sieht die Bundesregierung in einer hohen
Vermögenskonzentration?
Vermögensungleichheit ist gesellschaftspolitisch insbesondere dann
problematisch, wenn Vermögen nicht das Resultat eigener Anstrengungen und
Leistungen ist, etwa im Fall von Erbschaften und Schenkungen.
13. Welche Maßnahmen hält sie mittelfristig für erforderlich, um die
Akzeptanz des Steuersystems und das Vertrauen in Staat und Demokratie zu
sichern, insbesondere hinsichtlich vermögensbezogener Steuern?
Eine gerechte Besteuerung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, für
das sie engagiert eintritt. Unter anderem arbeitet sie daher fortlaufend daran,
durch gesetzliche Maßnahmen Steuerhinterziehung und ungerechtfertigter
Steuervermeidung entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur
Aufdeckung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung
bei, sondern stellen insbesondere auch wichtige präventive Maßnahmen dar,
sodass davon ausgegangen werden kann, dass durch bisherige sowie auch
zukünftige gesetzliche Maßnahmen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
zunehmend erschwert bzw. verhindert werden.
Zudem ist ein Maßnahmenpaket zur steuerlichen Entlastung von Mehrarbeit
geplant, das die Steuerlast auf Arbeit senken und so Anreize für ein höheres
Arbeitsangebot schaffen soll.
14. Plant die Bundesregierung, das Vermögensteuergesetz im Sinne der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995
entsprechend anzupassen, um die Vermögensteuer wieder zu erheben und so zu
einem gerechteren Steuersystem beizutragen, und wenn nein, welche
volkswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerpolitischen Argumente führt
die Bundesregierung konkret für die fortgesetzte Aussetzung der
Vermögensteuer an?
15. Teilt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich
Merz im ARD-Sommerinterview vom 13. Juli 2025, dass „jede Form
einer Vermögenssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes verstößt“, insbesondere auch vor dem Hintergrund der expliziten
Nennung der Vermögensteuer in Artikel 106 GG, und wenn ja, welche
konkreten rechtlichen Argumente führt sie dafür an?
17. Hält die Bundesregierung den Verzicht auf eine regelmäßige
Vermögensteuer vor dem Hintergrund der hohen Vermögensungleichheit in
Deutschland weiterhin für sachgerecht?
18. Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, trotz der breiten Akzeptanz
für vermögensbezogene Steuern und der sich weiter zuspitzenden
Haushaltslage (mit einem erwarteten Defizit in der Finanzplanung von 2027
bis 2029 in Höhe von 172 Mrd. Euro) eine Weiterentwicklung dieser
Arten der Besteuerung nicht in Betracht zu ziehen?
Die Fragen 14, 15, 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vermögensteuer auf der Grundlage des Vermögensteuergesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl. I S. 2467), das
zuletzt durch Artikel 107 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785)
geändert worden ist, wird infolge der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 – 2 BvL
37/91 –, BStBl. II 1995, S. 655) seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Unvereinbarkeit der geprüften
Rechtsnorm mit dem allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt und dem Gesetzgeber
eine Neuregelungsfrist bis zum 31. Dezember 1996 gesetzt, verbunden mit
einer Weitergeltungsanordnung bis zu diesem Zeitpunkt. Eine Fortsetzung der
Erhebung würde entsprechende Nachbesserungen des Vermögensteuergesetzes
im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordern. Zudem
wäre zu bewerten, dass der damalige Verzicht auf die Erhebung der
Vermögensteuer mit Anpassungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der
Grunderwerbsteuer einherging, um Steuerausfälle der Länder zumindest
teilweise zu kompensieren.
Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien enthält keine
Pläne zur Wiedererhebung der Vermögensteuer.
16. Welche Schätzungen und Prognosen zu jährlichen Steuereinnahmen
durch eine Vermögensteuer liegen der Bundesregierung vor, und wie
bewertet sie deren Bedeutung für die öffentlichen Haushalte seit 1997 bzw.
für eine zukünftig erneute Erhebung der Vermögensteuer?
Die Bundesregierung verfolgt bzw. verfügt über keine Schätzungen und
Prognosen, wie sich das Aufkommen dieser Ländersteuer im Falle der
fortlaufenden Erhebung nach dem Jahr 1996 entwickelt hätte bzw. zukünftig entwickeln
würde.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des beschlossenen
„Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ auf die Vermögensungleichheit in
Deutschland ein, insbesondere mit Blick auf die durch Expertinnen und
Experten geschätzte Verteilung der Entlastungswirkungen des Gesetzes?
Die Bundesregierung setzt auf eine ausgewogene Steuerpolitik, die sowohl die
wirtschaftliche Dynamik als auch die Verteilungsgerechtigkeit fördert und
dabei die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Blick hat.
Die beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des „Steuerlichen
Investitionssofortprogramms“ dürften sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Dynamik,
das Investitionsklima sowie die Standortqualität Deutschlands auswirken.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Vergleich mit dem Rest der
Bevölkerung deutlich höheren Anteil an Treibhausgasemissionen, den
Milliardärinnen und Milliardäre verursachen, und wie beurteilt sie
Forderungen nach einer Besteuerung von hohen Vermögen auch zur
Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgeschäden?
Bereits jetzt tragen diejenigen, die einen höheren Anteil an
Treibhausgasemissionen verursachen, einen größeren Anteil der damit verbundenen Kosten durch
die verursachergerechte Ausgestaltung der Umweltbesteuerung und der CO2-
Bepreisung.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die u. a. von Spanien, Brasilien und
Südafrika angestoßene erneute Initiative für eine international
koordinierte Mindestbesteuerung von Hochvermögenden auf UN- und G20-
Ebene im Hinblick auf die Bekämpfung von Ungleichheit und
Klimawandel, und welche eigenen Unterstützungsbeiträge oder Maßnahmen
plant sie hierzu konkret, etwa über bilaterale Kooperationen, aktive
Einbringung in entsprechende UN- oder G20-Gremien oder nationale
Gesetzesinitiativen?
Mit der unter brasilianischer G20-Präsidentschaft verabschiedeten
gemeinsamen Erklärung der Finanzminister („G20 Ministerial Declaration on
International Taxation Cooperation“) sowie dem Kommuniqué der G20
Finanzminister und Notenbankgouverneure vom 24. Oktober 2024 unterstützt die
Bundesregierung eine engere internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen, um
eine effektive Besteuerung von sehr wohlhabenden Privatpersonen weltweit
sicherzustellen. Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die politischen,
wirtschaftlichen, wissenschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen
Entwicklungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von hohen Einkommen und
Vermögen und steht hierzu mit allen Beteiligten im steten Austausch. Die dazu
tätigen internationalen Gremien, insbesondere die OECD, werden auf
Fachebene konstruktiv begleitet.
22. Wie oft und wann haben sich der Bundeskanzler, die Staatssekretärinnen
und Staatssekretäre des Bundeskanzleramts, der Bundesminister der
Finanzen sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des
Bundesministeriums der Finanzen mit der Stiftung Familienunternehmen bzw.
Stiftung Familienunternehmen und Politik sowie Die
Familienunternehmer bzw. Die jungen Unternehmer im Zeitraum von 2020 bis 2025
getroffen, und was waren Anlass und Inhalt dieser Gespräche?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht sichergestellt
werden.
Datum Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Teilnehmer Anlass/Inhalt
22.04.2021 BK‘in a. D. Dr. Merkel Die Familienunternehmer Aufgezeichnete Videorede
vom 21.04.2021 bei den
„Familienunternehmer-Tagen
2021“
01.07.2022 StS a. D. Dr. Kukies Stiftung Familienunternehmen und
Politik
Rede zum „Tag des deutschen
Familienunternehmens 2022“
11.10.2023 StS a. D. Dr. Kukies Die Familienunternehmer Gespräch mit neuer
Präsidentin Marie-Christine
Ostermann
16.11.2023 StS a. D. Dr. Kukies Die Jungen Unternehmer Rede, Interview beim Gipfel
der Jungen Unternehmer
Datum Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Teilnehmer Anlass/Inhalt
25.04.2024 BK a. D. Scholz Die Familienunternehmer Rede, moderiertes Gespräch
zu Fragen aus dem
Publikum bei den
„Familienunternehmer-Tagen 2024“
16.05.2025 PSt Michael Schrodi u. A:
BM a. D. Kukies
BM für besondere Aufgaben und Chef
des Bundeskanzleramtes Thorsten
Frei,
Geschäftsführer der Stiftung
Familienunternehmen und Politik Dr. David
Deißner
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Festo SE & Co. KG,
Vorstand der Stiftung
Familienunternehmen und Politik Dr. Ulrich Stoll
Die finanzpolitische Agenda
des Bundesfinanzministeriums
06.06.2025 BK Merz Die Familienunternehmer Rede bei den
„Familienunternehmer-Tagen 2025“
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Stiftung Familienunternehmen
bzw. die Stiftung Familienunternehmen und Politik als Organisationen
an, die die Breite der familiengeführten Unternehmen in Deutschland
vertreten, vor dem Hintergrund, dass die Stiftung von lediglich 600 der
3,4 Millionen Familienunternehmen in Deutschland getragen werden und
Die Familienunternehmer lediglich 6 500 Mitgliedsunternehmen
aufweisen?
Die Bundesregierung strebt an, die Interessen aller Wirtschaftsakteure im
Meinungsbildungsprozess bestmöglich zu berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für
Familienunternehmen, sondern für alle Unternehmen, die dadurch die
Möglichkeit haben, mit ihrer Expertise und Netzwerke zur politischen Diskussion und
zur Gestaltung von Rahmenbedingungen beizutragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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