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Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/356 · Antrag · Original ↗

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Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/356 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Andreas Audretsch, Dr. Sebastian Schäfer, Lisa Paus, Hanna Steinmüller, Julian Joswig, Johannes Wagner, Kassem Taher Saleh und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Haushaltssituation in Bund, Ländern und vor allem Kommunen ist überaus angespannt. Die Einnahmenseite wird hier derzeit keine Abhilfe schaffen, wie die aktuelle Steuerschätzung des Schätzerkreises zeigt. Bisher hat die Bundesregierung noch keinen belastbaren Plan vorgelegt, wie sie in dieser ernsthaften Lage handeln will. Stattdessen sind nun mit dem aktuellen Gesetzentwurf des Finanzministers „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ neue Mindereinnahmen in Milliardenhöhe geplant. Das Gesetz sieht steuerliche Mindereinnahmen i. H. v. 46 Mrd. Euro allein bis 2029 vor, wobei die Senkung der Körperschaftsteuer erst im Jahr 2032 bei 10 Prozent angelangt ist, was strukturelle und dauerhafte Mindereinnahmen von 25 Mrd. Euro pro Jahr für Bund und Länder bedeutet. Impulse für die Wirtschaft sind wichtig. Die Lage der öffentlichen Haushalte vor allem in den Kommunen muss von der schwarz-roten Bundesregierung ebenfalls in den Blick genommen werden, um verantwortliche Politik zu machen. Der Abbau öffentlicher Leistungen ist dabei besonders auf der kommunalen Ebene spürbar. Diese hatte im Jahr 2023 erstmals seit zwölf Jahren ein Gesamtdefizit zu verbuchen. Der Betrag von 6,6 Mrd. Euro hat sich daraufhin im letzten Jahr bereits mehr als verdreifacht und stieg auf 24,8 Mrd. Euro an.1 Diese historischen Werte sorgen unmittelbar für harte Einschnitte in den über 10.000 Kommunen der Bundesrepublik Deutschland. Die Auswirkungen von zu wenigen öffentlichen Investitionen in den letzten Jahrzehnten und angespannter Haushalte spüren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen täglich vor Ort: Seien es kurzfristig gesperrte oder gar eingestürzte Brücken, Verspätungen bei der Bahn durch die vernachlässigte Infrastruktur, zu wenig Erzieherinnen und Lehrer, Kürzungen bei Jugend- und Sozialarbeit. 1 Vgl. Destatis (2025), „Kommunen verzeichnen im Jahr 2024 Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro“, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html (abgerufen am 25.05.2025) Investitionen anzureizen ist wichtig. Besser wäre aber eine Unterstützung als Auszahlungsbetrag („Investitionsprämie“) statt bloßer Abschreibungen; dann würden alle Unternehmen, auch die mit aktuell niedrigen Gewinnen oder in einer Verlustphase, wie zum Beispiel Start-ups, profitieren. Diese Unternehmen haben vom sogenannten Investitions-Booster der Bundesregierung wenig bis gar nichts. Bei der Senkung der Körperschaftsteuer geht es letztlich um 25 Mrd. Euro Mindereinnahmen jedes Jahr, ohne jede Bindung an Investitionen. Und das zu Lasten der ohnehin schwierigen finanziellen Lage in den Ländern. Bisher werden bei Diskussionen über mögliche Lösungen Maßnahmen auf der Einnahmeseite komplett außer Acht gelassen, die allerdings schon allein durch die Schließung offenkundiger Gerechtigkeitslücken im Steuersystem sowie einen verbesserten Kampf gegen organisierte Steuerhinterziehung einen substanziellen und eigentlich wenig umstrittenen Beitrag leisten könnten. Ein zusätzlicher Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe könnte durch das Schließen offenkundiger Gerechtigkeitslücken im Steuersystem für das Gemeinwohl eingenommen werden. Allein durch Ausnahmen bei der Immobilien- und Erbschaftsbesteuerung entgehen dem Staat mindestens 15 Mrd. Euro jährlich.2 Bei organisierter Steuerhinterziehung allein durch Cum-Cum-Geschäfte beläuft sich der Schaden in Deutschland auf geschätzte 28,5 Mrd. Euro3, von denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte (vgl. BT-DS 21/226). Das anzugehen ist nicht nur eine Chance für die öffentlichen Haushalte, sondern wäre auch gerecht den vielen gegenüber, die ehrlich ihre Steuern zahlen. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) fordert die Bundesregierung in einem Bericht von April 2025 dazu auf, Besteuerungslücken zu schließen und Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen, um so die Einnahmebasis des Staates zu stärken.4 Allein durch die vorgeschlagenen Maßnahmen des BRH zum Abbau der Steuervergünstigungen bestehe ein Einnahmenpotenzial von jährlich 30 Mrd. Euro bei Bund und Ländern. Ein faires Steuersystem und das aus dem Grundgesetz abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit – „starke Schultern können mehr tragen als finanziell schwächere“ – sind wieder zu stärken. Aktuell weist das deutsche Steuersystem jedoch erhebliche Lücken auf, die es einigen ermöglichen, sich der Verantwortung für das Gemeinwohl weitgehend zu entziehen. Es zeigt sich, dass Deutschland zwar in der Mitte ein Hochsteuerland für Arbeitseinkünfte ist, aber ein Niedrigsteuerland für sehr hohe Vermögen und die daraus generierten Einkünfte.5 Das liegt am Steuersystem und vielen darin angelegten Ausnahmen, die abgeschafft werden sollten. Cum-Cum- Geschäfte und andere organisierte Steuerhinterziehung werden ebenfalls typischerweise von wenigen größeren Organisationen vollzogen, während die stark überwiegende Anzahl von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuern rechtmäßig zahlt. Diesen strukturellen Gerechtigkeitsdefiziten muss entgegengewirkt werden, um sicherzustellen, dass alle Bürger*innen entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten 2 Vgl. Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 27/2021, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.82- 1121.de/21-27-3.pdf (abgerufen am 25.05.2025); Bach (2022), „Erbschaftsteuer: Privilegien abschaffen“, Working Paper, www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=80210&token=0ffe8a620d49361f21e14- d6e46941e53b99173ce (abgerufen am 25.05.2025); Finanzwende e.V. (2023), „Die zehn wichtigsten Steuerprivilegien und die 80 Milliarden Euro“, www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/die-zehn- wichtigsten-steuerprivilegien-und-die-80-milliarden-euro/ (abgerufen am 25.05.2025) 3 C. Spengel 2021, Estimation of the Tax Revenue Loss Caused by Cum/Cum Transactions, Universität Mannheim, zuletzt aufgerufen am 19.05.2025, www.bwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/bwl/Spengel/ Dokumente/Medien/Steuerschaden_Cum-Cum_update.pdf 4 Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 99 BHO „Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmebasis“, 15.04.2025, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einnahmen-volltext.- pdf?__blob=publicationFile&v=4 5 Vgl. Jirmann/Trautvetter (2024), „Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2024“, Netzwerk Steuergerechtigkeit, www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/05/240425_Jahrbuch2024.pdf (abgerufen am 25.05.2025) einen fairen Beitrag leisten und die großen Zukunftsaufgaben nicht zu Lasten derer finanziert werden, die nicht über strukturelle Ausnahmen zu ihren Gunsten verfügen. Durch mehr Fairness im Steuersystem kann zudem das Vertrauen in die staatlichen Institutionen gestärkt werden, denn das „Wohlstand für alle“-Versprechen kann besser eingelöst werden, wenn auch alle ihren fairen Beitrag zahlen und nicht wenige sehr Wohlhabende durch viele Schlupflöcher davon ausgenommen sind. Insgesamt können so auch vor Ort die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen in die Demokratie durch funktionierende staatliche Leistungen gestärkt werden. Das ist eine Frage des Zusammenhalts. Doch was plant die Bundesregierung? Weitere Steuervergünstigungen anstelle von mehr Steuergerechtigkeit. Allein die Wiedereinführung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie würde Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte um etwa 4 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten, bei der Wiedereinführung der Steuervergünstigung beim Agrar-Diesel ginge es um knapp 500 Mio. Euro. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf zum Abbau unsystematischer Ausnahmeregelungen im deutschen Steuerrecht vorzulegen, der a) Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung schließt und aa) schätzungsweise 6 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert,6 indem er die sog. „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach 10 Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), inkl. der weiteren Wirtschaftsgüter i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, abschafft und so gleichzeitig auch einen Beitrag zur Verringerung von Leerstand und einer Entspannung am Wohnungsmarkt leistet, bb) die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich (sog. „erweiterte Grundstückskürzung“) beendet, also § 9 Nr. 1 Satz 2 bis 6 GewStG abschafft und so schätzungsweise 1,5 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden können,7 in § 558 Abs. 3 BGB (sog. „Kappungsgrenze“) die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren absenkt, cc) die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt und hierdurch schätzungsweise 1 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden kann,8 6 Vgl. Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 2021/27, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.82112- 1.de/21-27-3.pdf 7 Ebd. 8 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2017), Nr. 06/17 (09. Februar 2017), www.bun- destag.de/resource/blob/492650/e9d89abdbbc0db56c08c8b2073371a51/Share-Deals-in-derGrunderwerbs- teuer.pdf b) Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht schließt und sich zunächst auf den Abbau von Ausnahmen für extrem große Erbschaften konzentriert, aa) indem er die Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beendet, wodurch schätzungsweise 1 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden kann, und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind,9 bb) indem er die in 2016 eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG für sehr große Betriebsvermögen von mehr als 26 Mio. Euro abschafft, die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung führt, und diese durch flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt, die eine Fortführung des Betriebs gewährleistet, c) klima- und umweltschädliche Subventionen konsequent abbaut, wodurch staatliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe10 generiert werden können, d) weitere der vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen umzusetzen, 2. organisierte Steuerhinterziehung entschieden zu bekämpfen und dazu a) die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aufzugreifen und die Finanzverwaltung zu digitalisieren, den Steuervollzug zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern, b) die Behörden bei der Aufklärung und Rückforderung der schätzungsweise 28,5 Mrd. Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle gezielt zu unterstützen (vgl. BT-DS 21/226), indem aa) sie darauf hinwirkt, dass das Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer*innen anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen, bb) sie einen Gesetzentwurf vorlegt, der die durch das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) ab dem 1.1.2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen i. S. d. § 257 HGB und § 147 AO für Finanzinstitutionen an den Zeitraum anzupassen, den es benötigt, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären, mindestens also für Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b KWG, einschließlich Zweigstellen nach § 53 KWG, Institute, die der Aufsicht nach § 1 Absatz 1 VAG unterliegen, und Wertpapierinstitute im Sinne des § 2 Absatz 1 WpIG die bisher geltenden zehn Jahre dauerhaft beizubehalten, entsprechend der Festsetzungsverjährungsfrist für die Finanzverwaltung, oder diese ggf. an die Strafverfolgungsverjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung anzupassen, 9 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2019), 27. Subventionsbericht des Bundes: 2017-2020, 19 und Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 2021/27, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27- 3.pdf 10 Vgl. Bericht des Umweltbundesamtes (2021), „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland – Aktualisierte Ausgabe 2021“, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_143- 2021_umweltschaedliche_subventionen.pdf c) effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug zu ergreifen, die Länder bei ihren Vorhaben diesbezüglich stärker zu unterstützen und sich auf europäischer Ebene für eine bessere Bekämpfung von Praktiken der Umsatzsteuerhinterziehung einzusetzen (sog. „Umsatzsteuerkarusselle“), 3. davon abzusehen, neue vereinzelte Steuervergünstigungen und Subventionen gemäß Subventionsbericht der Bundesregierung zu Lasten des Haushaltes zum jetzigen Zeitpunkt zu schaffen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt werden, z. B. die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft zu senken.11 Bei der Umsatzsteuer soll die Bundesregierung stattdessen Vorschläge für eine umfassende, aufkommensneutrale und gerechte Reform unterbreiten. Berlin, den 3. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Um das Gemeinwohl zu sichern und zu stärken, bedarf es ausreichender finanzieller Mittel. Diese sind notwendig, um in Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen zu investieren und so den Wohlstand für alle sicherzustellen. Angesichts des Investitionsstaus der letzten Jahrzehnte ist eine Reform der Schuldenbremse ein entscheidender Schritt. Es müssen nun kluge Investitionsentscheidungen getroffen werden, damit wir den nachfolgenden Generationen ein modernes, funktionierendes und klimaneutrales Land ermöglichen. Hierbei gilt es besonders, die sehr angespannte Lage der kommunalen Haushalte vor Ort in den Blick zu nehmen. Die Politik muss ebenfalls dafür sorgen, dass Menschen da sind, die sich um unser Zusammenleben kümmern: Lehrerinnen und Erzieher, Busfahrerinnen und Bademeister, Polizistinnen und Sozialarbeiter. Sie alle werden gebraucht und sie alle haben gute Löhne und Arbeitsbedingungen verdient. Um diese laufenden Ausgaben zu finanzieren, müssen Gerechtigkeitslücken in unserem Steuersystem geschlossen werden. Das deutsche Steuersystem ist unübersichtlich und weist substanzielle Lücken auf, meist zu Ungunsten der breiten Bevölkerung. Jahrzehntelang wurden Ausnahmen in Gesetze aufgenommen, die nur sehr wenigen, sehr reichen Menschen zugutekommen. Denn komplizierte Gestaltungsmodelle können sich nur Reiche leisten. Unsere Gesellschaft insgesamt hat von diesen Steuerlücken praktisch nichts – im Gegenteil, es schadet ihr enorm. Manche dieser Lücken sind nur Ausnahmen für sehr große Vermögen von über 20 Mio. Euro. Während die große Mehrheit der erwerbsfähigen Menschen arbeitet und genau wie kleine und mittlere Unternehmen fair reguläre Steuersätze zahlt, ist es einigen möglich, sich mit heute noch legalen Ausnahmen der gemeinsamen Verantwortung für das Gemeinwohl steuerlich weitgehend zu entziehen. Nicht alles, was heute legal ist, ist fair. Das hat negative Effekte auf das für unseren Zusammenhalt so wichtige Vertrauen, dass es in unserem Land gerecht zugeht. Zugleich verschärfen die Einnahmeausfälle Probleme, z. B. bei der Finanzierung von Kinderbetreuung und Bildung. Das aus unserer Verfassung abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit muss daher wieder gestärkt werden. Zu 1. a) aa) Abschaffung Spekulationsfrist bei privaten Immobilienverkäufen Aktuell sind Gewinne aus Immobilienverkäufen nach einer sogenannten Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei. Diese Regelung wird oft von privaten Investoren genutzt, um auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren und anschließend steuerfreie Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig führt diese Praxis zu erheblichen Steuermindereinnahmen. Schätzungsweise stünden der Gesellschaft ohne diese Steuerprivilegien perspektivisch bis zu 11 Vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, www.koalitionsver- trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 47 6 Mrd. Euro im Jahr mehr für das Gemeinwohl zur Verfügung.12 Diese Spekulationsfrist sollte für nicht zu eigenen Wohnzwecken gehaltene Immobilien abgeschafft werden. Gewinne aus Immobilien sollten wie andere Kapitalerträge besteuert werden – die Ausnahmen für selbst bewohnte Immobilien sollten beibehalten werden. Dies schafft eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensarten, mindert spekulative Tendenzen auf dem Immobilienmarkt und damit auch die Preisentwicklung – und schont gleichzeitig das Ziel, eine eigene Wohnung haben zu können. Österreich hatte früher eine ähnlich spekulationsfördernde Steuerbefreiung und hat diese im Jahr 2012 abgeschafft, um für mehr Fairness zu sorgen. Zu 1. a) bb) Abschaffung Gewerbesteuerfreiheit bei Immobiliengesellschaften Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit. Sie müssen also nur Körperschaftsteuer von 15 % auf ihre Gewinne zahlen, während alle anderen Gesellschaften mit anderen Einkunftsquellen durchschnittlich etwa 29 % Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zahlen. Diese Steuervergünstigung führt zu Ungerechtigkeiten zwischen Wirtschaftszweigen, lockt stark renditegetriebene Investitionen in den Immobiliensektor und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als wesentliche eigene Einnahmequelle haben. Die Gewerbesteuerbefreiung bei Immobiliengesellschaften sollte abgeschafft werden. In Fachartikeln ist sie auch als „erweiterte Grundstückskürzung“ bekannt, deren Abschaffung auch von konservativeren Ökonom*innen gefordert wird. Schätzungsweise 1,5 Mrd. Euro jährlich verlieren die Kommunen aufgrund dieser Regelung13 – Geld, das für Schulen, Kitas oder öffentliche Einrichtungen fehlt. Um die Mieter*innen im Bestand vor steigenden Kosten zu schützen, senken wir die sogenannte Kappungsgrenze in § 558 BGB in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 % ab. Unternehmen können ihre Abgaben dadurch weniger schnell auf Mieter*innen umlegen. Zu 1. a) cc) Reform von Share Deals bei Immobilienerwerben Durch Share Deals können große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften übertragen. Eine 2021 erfolgte Reform hat daran nicht wirklich etwas geändert: Weiterhin fällt keine Steuer an, wenn „nur“ bis zu 89,9 % einer anderen Immobiliengesellschaft übernommen wird. So entgehen dem Staat erhebliche Einnahmen. Schätzungen gehen von rund 1 Mrd. Euro aus, die diese aktuell nach wie vor legalen Umgehungen den Staat jährlich kosten.14 Die Praxis der Share Deals fördert zudem Preisspekulation auf dem Immobilienmarkt und begünstigt Großinvestitionen gegenüber Einzelkäufen. Denn jede Privatperson zahlt bei einem Haus- oder Wohnungskauf die Grunderwerbsteuer, große Unternehmen, die die Praxis der Share Deals nutzen, hingegen nicht. Eine echte, innovative Lösung wäre ein Optionsmodell nach niederländischem Vorbild. So würde die Grunderwerbsteuer anteilig ab einer Übernahme von 10 % einer Immobiliengesellschaft durch einen anderen Konzern anfallen. Kauft ein Immobilienunternehmen somit 10 % eines anderen Immobilienunternehmens, wären 10 % der Grunderwerbsteuer fällig. Kauft es 89,9 % eines anderen Immobilienunternehmens, wären 89,9 % der Grunderwerbsteuer fällig. Immobilienkonzerne würden dann ihren fairen Beitrag leisten und nicht gegenüber Privatpersonen bevorteilt werden. Zu 1. b) aa) a) Abschaffung Verschonungsbedarfsprüfung Das Kind eines Bäckers, das den elterlichen Betrieb erbt, zahlt in der Regel mehr Erbschaftsteuer als das Kind, das einen ganzen Lebensmittelkonzern erbt. Das ist derzeit Realität in Deutschland – und es ist ungerecht. Die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer kann bei übertragenen Vermögenswerten von mehr als 26 Mio. Euro vollständig erlassen werden, wenn die Erbinnen oder Erben in einer sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ nachweisen, dass sie „bedürftig“ sind und die Steuer nicht aus ihrem aktuell verfügbaren Privatvermögen zahlen können. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf extra neu gegründete Familienstiftungen bleiben so steuerfrei. 2023 wurden so mehr als 2 Mrd. Euro an Steuern erlassen, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 0,1 % bei Erbschaften von über 26 Mio. Euro führte. Zu 1. b) aa) b) Stundungen statt Verschonungsregelungen Die sogenannten Verschonungsregelungen sollten reformiert werden. Statt einer vollständigen Steuerbefreiung 12 Vgl. Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 2021/27, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf. 13 Vgl. Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 2021/27, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf 14 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2017), Nr. 06/17 (09. Februar 2017), www.bundestag.de/ resource/blob/492650/e9d89abdbbc0db56c08c8b2073371a51/Share-Deals-in-derGrunderwerbsteuer.pdf für Betriebsvermögen sollten weitreichende, langjährige Stundungsregelungen eingeführt werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und schafft Anreize für Investitionen. Zu 1. b) bb) Abschaffung Steuerbefreiung 300 Wohneinheiten Drei Wohnungen zu erben, darf nicht höher besteuert werden als 300 oder mehr Wohnungen. Aber: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Immobilien erbt oder geschenkt bekommt, zahlt, wenn er die Freibeträge überschreitet, auf den restlichen Wert Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Diese Ausnahme von großen Immobilienbeständen bei Erbschaften ist seltsam ungerecht und sollte abgeschafft werden. Die finanziellen Effekte können nur geschätzt werden, manche Wirtschaftsforscher*innen gehen von ca. 1 Mrd. Euro an Mindereinnahmen für die Länder pro Jahr aus.15 Zu 1. c) Abbau klima- und umweltschädlicher Subventionen Deutschland gibt derzeit Gelder in Milliardenhöhe pro Jahr für klima- und umweltschädliche Subventionen aus. Eine Förderung schädlichen Verhaltens ist nicht nur mit Blick auf eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 unsinnig, sondern auch in Zeiten von Haushaltsengpässen und fehlenden Investitionen in unser Land. Daher fordert auch der Bundesrechnungshof die Bundesregierung dazu auf, Klimaziele und Steuer- und Abgabensystem endlich in Einklang zu bringen. Zu 2. Bekämpfung von Steuerhinterziehung und organisierter Finanzkriminalität Steuerskandale wie Cum-Ex und Cum-Cum haben den Staat in der Vergangenheit um Milliarden Euro an Steuereinnahmen gebracht. Diese Praktiken untergraben das Vertrauen in das Steuersystem und gefährden die Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein krimineller Angriff auf den Rechtsstaat und das Gemeinwohl. Hierzu gehört auch der Betrug durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle. Bei diesen Geschäften werden Waren über viele Stationen und – zumindest auf dem Papier – über europäische Grenzen bewegt. Dabei wird die Besonderheit des europäischen Umsatzsteuerrechts ausgenutzt, dass innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Verkäufer*innen müssen in ihrem Sitzland für innergemeinschaftliche Lieferungen keine Umsatzsteuer zahlen. Lediglich die Warenempfänger*innen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer für den Kauf abzuführen, können sich diese Steuer aber direkt wieder erstatten lassen. Die EU-Kommission schätzt den Steuerschaden durch Umsatzsteuerkarusselle allein in Deutschland auf 5 Mrd. Euro. jährlich – EU-weit sogar auf 50 Mrd. Euro.16 15 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2019), 27. Subventionsbericht des Bundes: 2017-2020, 19 und Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 2021/27, www.diw.de/documents/ publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf 16 Vgl. Europäische Kommission (2024), VAT compliance gap due to MTIC fraud, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publica- tion/dd40080c-bd27-11ef-91ed-01aa75ed71a1/language-en Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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