Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern
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Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1630
21. Wahlperiode 12.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sascha Müller,
Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf
Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern
Die Konzentration von Vermögen in Deutschland ist und bleibt im
internationalen Vergleich sehr hoch. Im Euroraum ist Deutschland hinter Österreich das
Land mit der zweithöchsten Vermögensungleichheit (https://publikationen.bund
esbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-apri
l-2025-954594?article=vermoegen-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschl
and-ergebnisse-der-vermoegensbefragung-2023--954598). Würden besonders
hohe Vermögen, die in regulären Befragungen zur Vermögensverteilung, wie
beispielsweise bei den Vermögensbefragungen der Bundesbank oder dem
Sozioökonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(DIW), regulär unterrepräsentiert sind, miteinbezogen, wäre die
Vermögensungleichheit laut Studienlage wohl noch höher (www.diw.de/de/diw_01.c.79380
2.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mi
kroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeh
er_als_bisher_ausgewiesen.html). Demnach besitzt das reichste 1 Prozent
unserer Gesellschaft rund 35 Prozent der Vermögen und das reichste 0,1 Prozent
rund 20 Prozent der Vermögen – während die ärmsten 50 Prozent nur rund
2 Prozent besitzen.
Aktuelle Analysen zeigen, dass durchschnittliche Familienhaushalte in
Deutschland auf ihr gesamtes Arbeitseinkommen Steuern und Abgaben von bis
zu 43 Prozent entrichten, während Milliardärsfamilien auf ihr umfassendes
Gesamteinkommen – einschließlich Unternehmensgewinnen – oft weniger als
26 Prozent zahlen und durch Unternehmens- und Kapitaleinkünfte steuerlich
privilegiert sind (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/20
25/06/oxfam_u.a._2024_superreiche_wieder_gerecht_besteuern_online_ne
u.pdf). Ursache dafür ist ein regressiv wirkendes Steuersystem mit zahlreichen
Gestaltungsmöglichkeiten für sehr große Vermögen und Einkommen,
verschiedenen Privilegien für Kapitaleinkünfte und Unternehmen, steuerfreie
Immobilienverkäufe nach Haltefristen, das Fehlen einer Vermögensteuer und eine
durchlöcherte Erbschaftsteuer.
Die Steuerpolitik der aktuellen Bundesregierung bekämpft diese Entwicklung
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht, sondern verstärkt sie
sogar noch. Laut Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung zum
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes
für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/323) gehen schätzungsweise
69 Prozent der Entlastungen durch dieses Gesetz an die obersten 1 Prozent der
Bevölkerung und in Bezug auf die beschlossene Körperschaftsteuersenkung
sogar 72 Prozent (www.bundestag.de/resource/blob/1094112/02-DIW.pdf).
Obwohl 73 Prozent der deutschen Bevölkerung laut Umfragen die Besteuerung
großer Vermögen befürworten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/136
6064/umfrage/umfrage-zur-vermoegenssteuer-fuer-millionaere/), tragen
Steuern auf Vermögen und Erbschaften nur ca. 1 Prozent zum Steueraufkommen in
Deutschland bei (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/20
24/05/240425_Jahrbuch2024.pdf).
In diesem Kontext ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
insbesondere auch die Lobbytätigkeit von Organisationen wie beispielsweise der
Stiftung Familienunternehmen kritisch zu betrachten. Die Stiftung
Familienunternehmen hat laut Presseberichten im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016
eine zentrale Rolle als einflussreiche Interessenvertretung großer
Unternehmens- und Vermögensgruppen gespielt. Durch intensive Lobbyarbeit
– etwa in Form von Stellungnahmen, direkten Kontakten zu Regierungs- und
Parlamentsmitgliedern sowie durch öffentliche Kampagnen – setzte sich die
Stiftung gezielt für umfangreiche Ausnahmen und steuerliche Privilegien für
Betriebsvermögen und Familienunternehmen ein. Diese Interventionen trugen
laut einigen Kommentaren maßgeblich dazu bei, dass die
Erbschaftsteuerreform in wesentlichen Teilen zugunsten sehr großer Vermögen ausgestaltet
wurde (vgl. u. a. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/erbschaftsteuer-familienunterneh
men-gewinnen-die-lobbyschlacht-1.3042505). Zahlreiche Expertinnen und
Experten und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren, dass die so
geschaffenen Regelungen zentrale Prinzipien der Steuergerechtigkeit unterlaufen
und zur weiteren Verstärkung von Vermögenskonzentration und Ungleichheit
in Deutschland beitragen (www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/au
snahmen-bei-der-erbschaft-und-schenkungsteuer).
Die starke Konzentration von sehr hohen Vermögen ist auch in Bezug auf die
Bekämpfung der Klimakrise problematisch. Milliardärinnen und Milliardäre
sind für deutlich überproportionale Treibhausgasemissionen verantwortlich
(etwa durch Privatjets, Yachten, Konsum) und tragen dadurch erheblich zur
Klimakrise und ihren Folgen bei. Die Kosten sowohl für Klimaschutz als auch
für die Folgen der Klimakrise werden allerdings nicht in gleichem Maße von
diesen Gruppen getragen. Auch hier gibt es Forderungen nach einer
Besteuerung von hohen Vermögen, um diese gerechter an der Finanzierung von
Klimaschutz und den Schäden von Klimawandelfolgen zu beteiligen (www.oxfa
m.de/system/files/documents/carbon_inequality_kills.pdf).
Auch auf internationaler Ebene ist die Konzentration von Vermögen und ihre
Ungleichheit Anlass für Initiativen wie zuletzt durch die Regierungen von
Spanien, Brasilien und Südafrika, die sich im Rahmen der diesjährigen „Finance
for Development“-Konferenz in Sevilla erneut für eine global koordinierte
Mindestbesteuerung von Hochvermögenden über die UN und die G20
einsetzten (https://news.un.org/en/story/2025/07/1165146). Vor dem Hintergrund, dass
die Bundesregierung laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) diese
Bemühungen unterstützt und sich „für eine gerechte und effektive Besteuerung
von sog. Superreichen“ einsetzt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 21/848), scheint auch die höhere Besteuerung von Vermögen auf
nationaler Ebene auf diesem Weg geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in
Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung, wie verteilt
sich das Nettovermögen der privaten Haushalte auf die verschiedenen
Vermögensdezile nach Kenntnissen der Bundesregierung, und wie hat sich
dieses seit 2010 entwickelt?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Vermögensungleichheit in Deutschland seit 2010?
3. Wie beurteilt sie die aktuelle Vermögensungleichheit Deutschlands im
internationalen Vergleich?
4. In welcher Form und mit welchen Indikatoren will die Bundesregierung
künftig die Entwicklung der Vermögensungleichheit messen und in
offiziellen Berichten veröffentlichen, insbesondere auch im Hinblick darauf,
die Datengrundlage über sehr hohe Vermögen zu verbessern, um ein
realistischeres Bild der Vermögensverteilung zu bekommen?
5. Welchen Einfluss haben steigende Immobilienpreise auf die
Vermögensverteilung nach Einkommensgruppen seit 2010?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung
der effektiven Steuer- und Abgabenquoten für durchschnittliche
Familienhaushalte und Milliardärsfamilien in Deutschland im Zeitraum von 1995
bis 2025, insbesondere bezüglich direkter und indirekter Steuern, und
wenn sie über keine Kenntnisse darüber verfügt, plant sie Maßnahmen,
um diese Kenntnislücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Belastung von
Vermögen in Deutschland im internationalen Vergleich, insbesondere im
Vergleich zu Großbritannien und Belgien?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der
Fragestellenden zitierten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über den
Unterschied bezüglich der effektiven Steuer- und Abgabenlast von
durchschnittlichen Mittelstandsfamilien und Milliardärsfamilien in
Deutschland, und wie beurteilt sie diese?
9. Welche gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Privilegien (z. B.
Kapitaleinkünfte, steuerfreie Veräußerungsgewinne, Holdingkonstruktionen,
Mieteinkünfte) begünstigen diese Entwicklung aus Sicht der
Bundesregierung, und was plant die Bundesregierung, um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass aufgrund von
Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen, Begünstigung von
Kapitaleinkünften und Fehlen einer Vermögensteuer sehr vermögende Personen
ihren effektiven Steuersatz senken können, während
Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener und Haushalte mit mittleren
Vermögen diese Möglichkeiten nicht haben?
11. Hält die Bundesregierung die derzeitige Steuer- und Abgabenstruktur für
geeignet, dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem gesellschaftlichen Ziel
von sozialer Gerechtigkeit im Sinne des Grundgesetzes (GG) gerecht zu
werden, und wie begründet sie diese Haltung konkret?
12. Welche sozial- und wirtschaftspolitischen Risiken sowie Risiken für die
Demokratie sieht die Bundesregierung in einer hohen
Vermögenskonzentration?
13. Welche Maßnahmen hält sie mittelfristig für erforderlich, um die
Akzeptanz des Steuersystems und das Vertrauen in Staat und Demokratie zu
sichern, insbesondere hinsichtlich vermögensbezogener Steuern?
14. Plant die Bundesregierung, das Vermögensteuergesetz im Sinne der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995
entsprechend anzupassen, um die Vermögensteuer wieder zu erheben und so zu
einem gerechteren Steuersystem beizutragen, und wenn nein, welche
volkswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerpolitischen Argumente führt
die Bundesregierung konkret für die fortgesetzte Aussetzung der
Vermögensteuer an?
15. Teilt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich
Merz im ARD-Sommerinterview vom 13. Juli 2025, dass „jede Form
einer Vermögenssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
verstößt“, insbesondere auch vor dem Hintergrund der expliziten Nennung
der Vermögensteuer in Artikel 106 GG, und wenn ja, welche konkreten
rechtlichen Argumente führt sie dafür an?
16. Welche Schätzungen und Prognosen zu jährlichen Steuereinnahmen durch
eine Vermögensteuer liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet
sie deren Bedeutung für die öffentlichen Haushalte seit 1997 bzw. für eine
zukünftig erneute Erhebung der Vermögensteuer?
17. Hält die Bundesregierung den Verzicht auf eine regelmäßige
Vermögensteuer vor dem Hintergrund der hohen Vermögensungleichheit in
Deutschland weiterhin für sachgerecht?
18. Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, trotz der breiten Akzeptanz
für vermögensbezogene Steuern und der sich weiter zuspitzenden
Haushaltslage (mit einem erwarteten Defizit in der Finanzplanung von 2027 bis
2029 in Höhe von 172 Mrd. Euro) eine Weiterentwicklung dieser Arten
der Besteuerung nicht in Betracht zu ziehen?
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des beschlossenen
„Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ auf die Vermögensungleichheit in
Deutschland ein, insbesondere mit Blick auf die durch Expertinnen und
Experten geschätzte Verteilung der Entlastungswirkungen des Gesetzes?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Vergleich mit dem Rest der
Bevölkerung deutlich höheren Anteil an Treibhausgasemissionen, den
Milliardärinnen und Milliardäre verursachen, und wie beurteilt sie Forderungen
nach einer Besteuerung von hohen Vermögen auch zur Finanzierung von
Klimaschutz und Klimafolgeschäden?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die u. a. von Spanien, Brasilien und
Südafrika angestoßene erneute Initiative für eine international
koordinierte Mindestbesteuerung von Hochvermögenden auf UN- und G20-Ebene
im Hinblick auf die Bekämpfung von Ungleichheit und Klimawandel, und
welche eigenen Unterstützungsbeiträge oder Maßnahmen plant sie hierzu
konkret, etwa über bilaterale Kooperationen, aktive Einbringung in
entsprechende UN- oder G20-Gremien oder nationale Gesetzesinitiativen?
22. Wie oft und wann haben sich der Bundeskanzler, die Staatssekretärinnen
und Staatssekretäre des Bundeskanzleramts, der Bundesminister der
Finanzen sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des
Bundesministeriums der Finanzen mit der Stiftung Familienunternehmen bzw.
Stiftung Familienunternehmen und Politik sowie Die
Familienunternehmer bzw. Die jungen Unternehmer im Zeitraum von 2020 bis 2025
getroffen, und was waren Anlass und Inhalt dieser Gespräche?
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Stiftung Familienunternehmen
bzw. die Stiftung Familienunternehmen und Politik als Organisationen an,
die die Breite der familiengeführten Unternehmen in Deutschland
vertreten, vor dem Hintergrund, dass die Stiftung von lediglich 600 der 3,4
Millionen Familienunternehmen in Deutschland getragen werden und Die
Familienunternehmer lediglich 6 500 Mitgliedsunternehmen aufweisen?
Berlin, den 9. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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