Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3483)
Text
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3483)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3899
21. Wahlperiode 28.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/3483 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
A. Problem
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass ihr Entwurf der Aktualisierung des
Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
(EJTAnV) diene.
Der Aktualisierungsbedarf ergebe sich daraus, dass die dem EJG und der EJTAnV
zugrundeliegende Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen
Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung
des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138;
L 215 vom 19.8.2019, S. 3) durch die Verordnung (EU) 2023/2131 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des
Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch
in Terrorismusfällen (ABl. L, 2023/2131, 11.10.2023) Änderungen erfahren habe,
die sich auf die gegenwärtigen Fassungen des EJG und der EJTAnV auswirkten.
Der Entwurf enthalte die erforderlichen Anpassungen des EJG und der EJTAnV.
Daneben seien redaktionelle Änderungen vorgesehen.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3483 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Carsten Müller (Braunschweig)
Amtierender Vorsitzender
Christian Moser
Berichterstatter
Knuth Meyer-Soltau
Berichterstatter
Carmen Wegge
Berichterstatterin
Dr. Lena Gumnior
Berichterstatterin
Luke Hoß
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Christian Moser, Knuth Meyer-Soltau, Carmen Wegge,
Dr. Lena Gumnior und Luke Hoß
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3483 in seiner 53. Sitzung am 15.
Januar 2026 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses; gutachtliche Stellungnahme des
Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3483 in
seiner 16. Sitzung am 28. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Annahme des
Gesetzentwurfs.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich in seiner 10. Sitzung
am 14. Januar 2026 mit der Vorlage auf Drucksache 21/3483 befasst und festgestellt, dass die Bundesregierung
die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt habe, indem die
mit dem Regierungsvorhaben korrelierenden Nachhaltigkeitsziele herausgearbeitet worden seien. Die
beabsichtigte Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen mit Eurojust und zwischen den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hingen mit der Zielerreichung des Sustainable Development Goal 16
der Vereinten Nationen „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ zusammen. Außerdem würden die
Leitprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „(1) Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in
allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden“ sowie „(5) Sozialen Zusammenhalt in einer offenen
Gesellschaft wahren und verbessern“ berücksichtigt. Daher seien die Ausführungen der Bundesregierung im
Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung nicht zu beanstanden. Eine Prüfbitte sei daher nicht erforderlich.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
In seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf
auf Drucksache 21/3483 abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs.
Berlin, den 28. Januar 2026
Christian Moser
Berichterstatter
Knuth Meyer-Soltau
Berichterstatter
Carmen Wegge
Berichterstatterin
Dr. Lena Gumnior
Berichterstatterin
Luke Hoß
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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