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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3483)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3899 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3483) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3899 21. Wahlperiode 28.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/3483 – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes A. Problem Die Bundesregierung weist darauf hin, dass ihr Entwurf der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) diene. Der Aktualisierungsbedarf ergebe sich daraus, dass die dem EJG und der EJTAnV zugrundeliegende Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138; L 215 vom 19.8.2019, S. 3) durch die Verordnung (EU) 2023/2131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L, 2023/2131, 11.10.2023) Änderungen erfahren habe, die sich auf die gegenwärtigen Fassungen des EJG und der EJTAnV auswirkten. Der Entwurf enthalte die erforderlichen Anpassungen des EJG und der EJTAnV. Daneben seien redaktionelle Änderungen vorgesehen. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3483 unverändert anzunehmen. Berlin, den 28. Januar 2026 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Carsten Müller (Braunschweig) Amtierender Vorsitzender Christian Moser Berichterstatter Knuth Meyer-Soltau Berichterstatter Carmen Wegge Berichterstatterin Dr. Lena Gumnior Berichterstatterin Luke Hoß Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Christian Moser, Knuth Meyer-Soltau, Carmen Wegge, Dr. Lena Gumnior und Luke Hoß I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3483 in seiner 53. Sitzung am 15. Januar 2026 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses; gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3483 in seiner 16. Sitzung am 28. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich in seiner 10. Sitzung am 14. Januar 2026 mit der Vorlage auf Drucksache 21/3483 befasst und festgestellt, dass die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt habe, indem die mit dem Regierungsvorhaben korrelierenden Nachhaltigkeitsziele herausgearbeitet worden seien. Die beabsichtigte Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen mit Eurojust und zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hingen mit der Zielerreichung des Sustainable Development Goal 16 der Vereinten Nationen „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ zusammen. Außerdem würden die Leitprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „(1) Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden“ sowie „(5) Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern“ berücksichtigt. Daher seien die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung nicht zu beanstanden. Eine Prüfbitte sei daher nicht erforderlich. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss In seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3483 abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs. Berlin, den 28. Januar 2026 Christian Moser Berichterstatter Knuth Meyer-Soltau Berichterstatter Carmen Wegge Berichterstatterin Dr. Lena Gumnior Berichterstatterin Luke Hoß Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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