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Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5485)

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6047 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5485) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6047 21. Wahlperiode 20.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5485 – Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen A. Problem Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Nettozuwanderung nach Deutschland in den letzten zehn Jahren 6,5 Millionen Menschen betragen habe. Unter den Folgen der Politik der Bundesregierung litten die Einheimischen in den Kommunen unmittelbar, da Wohnraum belegt werde, was zu dessen Verknappung und Verteuerung führe. Sie fordert die Bundesregierung daher auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Aufenthaltsgesetz dahingehend ändert, dass eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm des Bundes sein Einvernehmen erteilt hat. Außerdem fordert sie einen Gesetzentwurf, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung i. S. v. § 556d Abs. 2 BGB festgestellt worden ist. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5485 abzulehnen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Detlef Seif Berichterstatter Dr. Gottfried Curio Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Filiz Polat Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Gottfried Curio, Sebastian Fiedler, Filiz Polat und Clara Bünger I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/5485 wurde in der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April 2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 30. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5485 in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Berlin, den 20. Mai 2026 Detlef Seif Berichterstatter Dr. Gottfried Curio Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Filiz Polat Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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