Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5485)
Text
Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5485)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6047
21. Wahlperiode 20.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian
Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5485 –
Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen
A. Problem
Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Nettozuwanderung nach Deutschland in
den letzten zehn Jahren 6,5 Millionen Menschen betragen habe. Unter den Folgen
der Politik der Bundesregierung litten die Einheimischen in den Kommunen
unmittelbar, da Wohnraum belegt werde, was zu dessen Verknappung und
Verteuerung führe.
Sie fordert die Bundesregierung daher auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
das Aufenthaltsgesetz dahingehend ändert, dass eine Verpflichtung eines Landes
zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes
gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das
betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm des Bundes sein Einvernehmen erteilt
hat. Außerdem fordert sie einen Gesetzentwurf, der den Bundesländern eine
Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein
angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung i. S. v. § 556d Abs. 2 BGB
festgestellt worden ist.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5485 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Filiz Polat
Berichterstatterin
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Gottfried Curio, Sebastian Fiedler, Filiz
Polat und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/5485 wurde in der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April 2026 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur
Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 30. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am
20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5485 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5485 in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend
beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Berlin, den 20. Mai 2026
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Filiz Polat
Berichterstatterin
Clara Bünger
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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