Zeitplan Inbetriebnahme S-Bahnlinie S15 in Berlin (Antwort zu Drs. 21/6165)
Text
Zeitplan Inbetriebnahme S-Bahnlinie S15 in Berlin (Antwort zu Drs. 21/6165)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6667
21. Wahlperiode 24.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Hanna
Steinmüller, Julia Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6165 –
Zeitplan Inbetriebnahme S-Bahnlinie S15 in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder stellte zuletzt fest, dass der
Zustand der Bahn „demokratiegefährdend“ sei (vgl. www.zeit.de/mobilitaet/2
026-03/verkehrsminister-schnieder-zustand-deutsche-bahn-demokratiegefaehr
dend). Das Bundesministerium für Verkehr, Genehmigungsbehörden wie das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie die Deutsche Bahn AG zeigen sich
aktuell nicht in der Lage, die Fertigstellung des überfälligen Anschlusses des
Hauptbahnhofs an den Berliner S-Bahn-Ring umsetzen zu können. Berichte
weisen darauf hin, dass die Deutsche Bahn wiederholt keine
genehmigungsfähige Zulassung des Interimsbahnhofs erreichen kann (vgl. www.berliner-zeitu
ng.de/mensch-metropole/die-phantom-s-bahn-von-berlin-raetsel-um-die-s15-z
um-hauptbahnhof-li.10028358). Der Start der Baumaßnahmen datiert auf das
Jahr 2000, das Datum der Inbetriebnahme wurde wiederholt verschoben.
Anlass der letzten Verschiebungen ist gemäß Medienberichten die weiterhin nicht
zulassungsfähige Haustechnik (vgl. ebd.). Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sieht eine Ursache für den Vertrauensverlust in staatliche
Unternehmen in wiederholten Verschiebungen wichtiger
Infrastrukturmaßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs.
1. Was ist der aktuell erwartete Inbetriebnahmetermin des Bauvorhabens
S15 Berlin?
Der Betrieb der S-Bahnlinie S15 wurde am 15. Juni 2026 aufgenommen (vgl.:
www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-berlin-de/aktuell/pressein
formationen/Neue-S-Bahn-Linie-S15-faehrt-ab-jetzt-zwischen-
Gesundbrunnenund-Hauptbahnhof--13900884).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 23. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Genehmigungen stehen für die Inbetriebnahme des
Bauvorhabens noch aus (bitte beschreiben)?
3. Welche Gewerke des Infrastrukturvorhabens sind bereits für die
Inbetriebnahme genehmigt, und seit wann?
4. Welche Änderungen an den noch nicht abgenommenen bzw.
betriebsfähigen Gewerken sind seit einem Jahr erfolgt (bitte beschreiben)?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Alle Genehmigungen liegen vor.
5. Was sind die entstandenen Kosten aufgrund der geänderten Planungen
bzw. Bauarbeiten?
Zu den Kosten kann die DB InfraGO AG zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Angaben machen, da die Schlussrechnungen noch nicht vorliegen.
6. Welche Versuche zur Inbetriebnahme bzw. Freigabe dieser Gewerke gab
es bereits, und warum sind diese Versuche nicht erfolgreich gewesen?
Nach Angaben der DB AG gibt es mehrere Gründe, die die Inbetriebnahme
verzögert haben. Dazu gehören die Mängel an den sogenannten
Vorsorgeleistungen im Berliner Hauptbahnhof, Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie
Material- und Personalverfügbarkeiten.
7. Wie viele Gutachter wurden zur Abnahme dieser Gewerke bereits
eingesetzt, und was waren jeweils die Ergebnisse der Gutachter bzw. die
Gründe für die Nichterteilung der Freigabe?
Jede Inbetriebnahme einer Strecke und einer Verkehrsstation erfordert
Gutachter zur Abnahme, um die Dokumente zur Erlangung der Eisenbahn-
Inbetriebnahmegenehmigung zu erhalten. Dies richtet sich nach den Anforderungen der
EIGV, Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1 und § 21).
8. Wie hoch sind die bisher durch den Bund (z. B. über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [GVFG]) in das Projekt geflossenen
Finanzmittel, bzw. wie viele Finanzmittel sind für das Projekt durch den Bund
eingeplant?
Für das Vorhaben der DB InfraGO AG „S-Bahn Berlin, S21“ sind im
Bundesprogramm gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) die
folgenden Bundesfinanzmittel entsprechend dem seitens des Landes Berlin bzw.
der DB InfraGO AG gemeldeten Bedarf enthalten:
◦ 217 Mio. Euro für den 1. Bauabschnitt (Nordringanbindung bis
Hauptbahnhof);
◦ 530 Mio. Euro für den 2. Bauabschnitt (Hauptbahnhof bis Potsdamer Platz)
und
◦ 860 Mio. Euro für den 3. Bauabschnitt (Potsdamer Platz bis S-Bhf
Yorckstraße).
9. Was sind die Gesamtkosten dieses Bauabschnitts aktuell?
Nach Angaben der DB InfraGO AG belaufen sich die aktuellen Gesamtkosten
auf 811,6 Mio. Euro.
10. Wie ist der Zeitplan für die weiteren Bauabschnitte der geplanten
S-Bahn-Strecke zwischen Berlin Hauptbahnhof (Hbf) und Potsdamer
Platz sowie den danach folgenden geplanten Streckenabschnitten
jeweils?
11. Was ist der aktuelle Planungsstand dieser Infrastrukturmaßnahmen
jeweils (bitte nach Bauabschnitten aufgliedern)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurde im 2. Bauabschnitt (Berlin
Hauptbahnhof–Potsdamer Platz) des Projekts S21 Berlin am 9. Januar 2024 mit
Einreichung der Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt das
Planfeststellungsverfahren gestartet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird noch im Jahr 2026
gerechnet. Die Inbetriebnahme ist Mitte/Ende der 2030er-Jahre vorgesehen.
Der 3. Bauabschnitt (3a Potsdamer Platz–Bahnhöfe Yorckstraße) befindet sich
im Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1–2
nach HOAI). Gemeinsam mit dem Land Berlin erfolgt derzeit die Abstimmung
für den Start in die Entwurfsplanung im Jahr 2027. Für den Bauabschnitt 3b
(Yorckstraße (Großgörschenstraße)–Berlin Südkreuz) steht die Beauftragung
durch das Land Berlin aus.
12. Welche Gelder für die weitere Planung bzw. den Bau dieser
Infrastrukturmaßnahmen sind jeweils gesichert vorgesehen (bitte nach
Bauabschnitten aufgliedern)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind für den 1. Bauabschnitt
(Interimszustand und Endzustand) rund 720,6 Mio. Euro, den 2. Bauabschnitt rund
40,5 Mio. Euro und für den 3. Bauabschnitt rund 32,6 Mio. Euro finanziert.
13. Bis wann ist der Betrieb des provisorischen Bahnsteigs unter der
Invalidenstraße geplant?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wird der provisorische Bahnsteig bis zum
Beginn der Bauarbeiten zur Herstellung des Zielbahnsteigs am Hauptbahnhof
in Betrieb sein.
14. Bis wann wird das Trägerrost über der eigentlich geplanten S-Bahn-
Station so saniert bzw. ersetzt, dass ein Weiterbau an dieser Stelle möglich
ist?
Nach Angaben der DB InfraGO AG erfolgt die Fertigstellung der
Abfangplatten unterhalb des schadhaften Trägerrostes Anfang der 2030er-Jahre. Danach
werden die regulären Bautätigkeiten im Baufeld fortgesetzt (Baugruben,
Rohbau, Ausbau unterirdische Personenverkehrsanlage).
15. Was ist das Konzept zur Integration des Bauvorhabens nördlich des
Potsdamer Platzes, und wie lange werden für seine Umsetzung Sperrungen
der Nord-Süd-S-Bahn andauern?
Die Unterbrechung der Nord-Süd-Bahn wird nach Angaben der DB InfraGO
AG ca. 2,5 Jahre dauern.
16. Können vorhandene Bauvorleistungen (z. B. „Heuboden“) dafür genutzt
werden, und wenn nein, warum nicht?
Nach Angaben der DB InfraGO AG dient der sogenannte „Heuboden“ als
Vorratsbauwerk, muss jedoch auf einer definierten Länge der neuen Trassierung
durch einen Neubau angepasst werden.
17. Welche Maßnahmen an der Humboldthafenbrücke wurden bisher
ergriffen, um die Standfestigkeit sicherzustellen?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurden zur Sicherstellung der
Standsicherheit der Humboldthafenbrücke in den vergangenen Jahren eine Reihe
aufeinander abgestimmter technischer und baulicher Maßnahmen umgesetzt: Es erfolgte
zunächst eine umfassende Zustandsfeststellung des Bauwerks. Die
Instandsetzung des Trägerrostes wurde im Februar 2026 abgeschlossen.
18. Welche weiteren Maßnahmen sind an der Humboldthafenbrücke
vorgesehen bzw. werden ergriffen (bitte inklusive Zeitplan auflisten)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind die Herstellung von Abfangplatten
unter dem Trägerrost sowie die Fortführung des Permanentmonitorings bis zum
Bauende geplant.
19. Was ist der aktuelle Zeitplan des Haltepunkts Perleberger Brücke (bitte
die zeitlichen Meilensteine der Vorplanung, der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, des Antrags auf Freigabe weiterer finanzieller Mittel und
weitere notwendige Planungsschritte angeben)?
20. Warum ist der aktuelle Zeitplan vom ursprünglich avisierten
Eröffnungsdatum des Bahnhofs Perleberger Brücke im Jahr 2026 zeitlich auf
frühestens 2029 verschoben worden (vgl. www.zeit.de/news/2026-03/24/inbetr
iebnahme-der-linie-s15-s21-verzoegert-sich-weiter)?
23. Welche Einschränkungen in den Bahnbetrieb ergeben sich für den Bau
des Haltepunkts Perleberger Brücke?
24. Wie hoch sind die Kosten für den Haltepunkt Perleberger Brücke, und
wird dieses Vorhaben durch den Bund gefördert (wenn ja, bitte Höhe
angeben)?
25. Hat das Land Berlin den Bau des Haltepunkts Perleberger Brücke
formell bestellt, und wenn nein, welche Bestellschritte seitens des Landes
Berlins für eine weitere Umsetzung stehen noch aus?
26. Wie viele Mittel stehen für den Bau des Bahnhofs Perleberger Brücke
bereit (bitte in Jahresscheiben angeben sowie nach Mittelgebern
aufteilen)?
Die Fragen 19, 20 und 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG hat das Land Berlin die Planung des
Vorhabens bestellt. Die Kosten richten sich nach der Entscheidung des Landes
Berlin, welche Planungsvariante weiter ausgearbeitet werden soll. Für die
bisherigen Planungen zum Haltepunkt Perleberger Brücke hat das Land Berlin
Landesmittel bereitgestellt. Für den Bau des Haltepunkts ist eine formelle durch
das Land Berlin erforderlich, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Da
derzeit noch keine Bestätigung des Landes Berlin zur Vorplanung vorliegt, kann zu
möglichen Auswirkungen des Baus des Haltepunkts auf den Bahnbetrieb keine
Aussage getroffen werden. Die Beteiligung des Bundes im Rahmen des GVFG
wird geprüft.
21. Gab es eine Verschiebung zugunsten eines anderen Verkehrsprojekts, und
wenn ja, welches?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Information vor.
22. Welches Verkehrskonzept unterstützt die Bundesregierung für die
Europacity, damit die über 12 000 Angestellten und zusätzlichen
Anwohnenden an- und abreisen können (insbesondere vor dem Hintergrund der
Bauvollendung der Gebäude im nördlichen Teil wie dem DKB-Hochhaus
(DKB = Deutsche Kreditbank) mit 2 000 Mitarbeitenden)?
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Land Berlin.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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