Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen (Antwort zu Drs. 21/2854)
Text
Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen (Antwort zu Drs. 21/2854)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3460
21. Wahlperiode 22.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2854 –
Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens
Ausbaustrecke Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Generalsanierung Emmerich–Oberhausen befindet sich in baulicher
Umsetzung (https://generalsanierung-nrw.deutschebahn.com/korridore/emmerich-
oberhausen.html). Dabei werden gleichzeitig auch Baumaßnahmen an der
Umsetzung des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke (ABS) Grenze D/NL–
Emmerich–Oberhausen durchgeführt (vgl. www.emmerich-oberhausen.de/).
Das Vorhaben ist zentral für die Stärkung des europäischen
Schienengüterverkehrs (SGV). Mit den Niederlanden wurde am 31. Oktober 1992 eine
Vereinbarung geschlossen, die den dreigleisigen Ausbau der Strecke Oberhausen–
Emmerich–Grenze D/NL enthält (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26633). Der
Ausbau auf niederländischer Seite ist abgeschlossen.
1. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2024
vergeben?
Korridor 2021 2022 2023 2024
Emmerich–Oberhausen 3,5 3,4 3,5 3,6
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2024 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für
jedes Gewerk angeben)?
Im Bereich der Generalsanierung wurden im Zeitraum von 2021 bis 2024
9 759 m Gleise, zwei Weichen und 3 152 Schwellen erneuert. Ferner wurden
über den Zeitraum 300 km Stopfleistung mit Einsatz von
Großmaschinentechnik (DUA) erbracht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte für jede Anlagenklasse
auflisten)?
Die DB InfraGO AG erwartet eine signifikante Verbesserung des
Streckenzustands nach Abschluss aller Generalsanierungsmaßnahmen für den Korridor
Emmerich–Oberhausen. Eine Aussage zur quantitativen Verbesserung der
Zustandsnoten auf Ebene der Gewerke bzw. auf Ebene des gesamten Korridors
kann derzeit nicht getroffen werden.
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik
Infrastrukturzustands- und Infrastrukturentwicklungsbericht werden aktuell
im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede
Anlagenklasse auflisten)?
Auf Grundlage des Infrastrukturkatasters 2024 wurden folgende Noten
vergeben:
• Stützbauwerke (Stückliste Stückbauwerke): 1,63
• Brücken (Stückliste Brücken): 2,17
• Auf der Strecke 2270 sind keine Tunnel vorhanden.
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die für die Deutschen Bahn (DB)
vorgesehenen Eigenmittel?
Die Gesamtkosten der Generalsanierung Emmerich–Oberhausen inklusive
Risikopuffer werden durch die DB InfraGO AG auf 65 Mio. Euro geschätzt.
Darin enthalten sind 7 Mio. Euro Eigenmittel.
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio;
bitte alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt
nennen)?
Seitdem die DB InfraGO AG die Einzelmaßnahmen auf der Strecke
Emmerich–Oberhausen Ende 2023 zu einem Projekt gebündelt hat, ist der
Kostenrahmen des Projektes und damit der Gesamtwertumfang konstant geblieben. Nach
Abschluss des überwiegenden Teils der Leistungen konnte der Kostenrahmen
im September 2025 um 24 Mio. Euro gesenkt werden.
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
Die Sanierung des Korridors Emmerich–Oberhausen wurde erstmals im ersten
Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III vom
25. Juli 2024 aufgenommen und mit den folgenden zwei Nachträgen
fortgeschrieben.
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, welche inhaltlichen Änderungen sind erfolgt, und wann ist die
Anpassung erfolgt bzw. wann wird sie erfolgen?
Mit Aufnahme im ersten Nachtrag LuFV III wurde die Finanzierung von
Planungsleistungen im Jahr 2024 geregelt. Mit der Unterzeichnung des dritten
Nachtrags im Dezember 2025 werden die Kosten für die Jahre 2025 und 2026
finanziert.
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB-intern sowie DB-
extern geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind
Leistungen in diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
Die Bauhauptleistungen wurden durch die DB InfraGO AG im ersten Quartal
2025 vergeben. Aktuell bestehen hierfür Vertragsbindungen in Höhe von
45 Mio. Euro.
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
Die Arbeiten erfolgten und erfolgen in Totalsperrungen.
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
Die Maßnahmen der Sanierung des Korridors finden innerhalb der Sperrungen
für die Ausbaustrecke statt und führen zu keinen weiteren Sperrbedarfen.
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte
(bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist die Korridorsanierung im
Vergleich zum hypothetisch-konventionellen Weiterführungsfall 37 Mio. Euro
wirtschaftlicher.
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
Die Effekte der Korridorsanierung wurden im Vergleich zu einer
hypothetischkonventionellen Streckensanierung mittels „Bauen unter dem rollenden Rad“
(Weiterführungsfall) bestimmt.
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde seitens der DB InfraGO AG Ende erstes
Quartal 2024 und im zweiten Quartal 2024 erstellt.
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
Die wesentlichen Bauleistungen wurden in vier Baulose (Los 1: Oberbau,
Los 2: Gleise 6 bis 9 Wesel, Los 3: Eisenbahnüberführung Brinkstraße, Los 4:
Bahnsteige) unterteilt.
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B.
Preis, Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung; bitte auch Gewichtung
angeben)?
Der Zuschlag erfolgt nach Auskunft der DB InfraGO AG ausschließlich nach
den Kosten.
18. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
Die Maßnahmen für den Oberbau und die Bahnsteige sind abgeschlossen, die
Fertigstellung der Eisenbahnüberführung Brinkstraße erfolgt im Mai 2026.
19. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw.
bei der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Angaben zu den zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja,
welche?
Ja.
Im Rahmen des dritten Nachtrags zur LuFV III wurden die zu erbringenden
Leistungen dargestellt.
20. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung:
a) Gleise (Meter [m]),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) European Train Control System (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl),
y) Global System for Mobile Communication for Railways(GSM-R)-
Masten (Anzahl)?
Die Sanierung des Korridors Emmerich–Oberhausen stellt wegen des
parallellaufenden Bedarfsplanvorhabens, der ABS Emmerich–Oberhausen, einen
Sonderfall dar. Im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens ist in weiten Teilen der
Strecke zwischen Wesel und der Grenze D/NL eine Anpassung der Infrastruktur
vorgesehen. Im Zuge der Korridorsanierung wurden daher nur Gleise und
Weichen erneuert, deren technische Nutzungsdauer und deren Zustand eine
Erneuerung erforderlich gemacht haben und die nicht durch das Ausbauvorhaben
betroffen sind. Insofern wurde von einer Ermittlung der im Bestand vorhandenen
Mengen abgesehen.
21. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils
angeben)?
22. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Gewerk Gesamtzahl je Gewerk Davon Ersatz Davon Neubau
a) Gleise (m) 30.597 30.597 0
b) Weichen (Anzahl) 4 4 0
p) Bahnsteige (m) 720 720 0
x) Eisenbahnüberführungen (qm) 226 226 0
23. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von 4 oder schlechter auf?
Aufgrund der abschnittsweise erfolgenden Anpassung der Oberleitungsanlage
im Zuge des Ausbauvorhabens kann diese Frage durch die DB InfraGO AG
nicht beantwortet werden.
24. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung
befinden; bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)?
In dem betroffenen Bereich befindet sich nach Auskunft der DB InfraGO AG,
das Elektronische Stellwerk (ESTW) Emmerich mit abgesetzten Stellrechnern
in Wesel, Mehrhoog, Empel-Rees und Elten des Typs SIMIS C/D.
25. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden
ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die
ergriffenen Maßnahmen bzw. die neue Stellwerksbauform angeben)?
26. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
27. Welche vorbereitenden Maßnahmen für Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen.
28. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
bzw. aufgelassen ohne Ersatz?
Ein Bahnübergang wird als Maßnahme des Bedarfsplanvorhabens ABS
Emmerich–Oberhausen ersatzlos aufgelassen.
29. Auf wie vielen Bahnsteigdächern werden im Rahmen der
Generalsanierung Photovoltaikanlagen installiert?
Keine.
30. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
Keine.
31. Was ist die aktuelle Verspätungsquote für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit angeben sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
[SPFV], Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und SGV)?
SGV
Jahr Einbruch Ausbruch
2024 50,1 Prozent 45,4 Prozent
SPNV
Jahr Einbruch Ausbruch
2024 74,4 Prozent 66,0 Prozent
SPFV
Jahr Einbruch Ausbruch
2024 61,4 Prozent 47,4 Prozent
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV aufschlüsseln und
die Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
Die DB InfraGO AG sieht die folgenden Umleitungs- und Ausweichstrecken
vor, die alle elektrifiziert sind.
Im Güterverkehr:
• über Du-Hochf S Abzw–Krefeld Hbf–Viersen Gbf–Venlo
• über Ob-Osterfeld–Krefeld Hbf–Viersen Gbf–Venlo
• über Köln-Eifeltor–Köln West–Köln-Ehrenfeld–Rheydt–Viersen Gbf–Venlo
• über Köln-Ehrenfeld–Dormagen–Neuss–Viersen Gbf–Venlo
• über Löhne–Osnabrück–Rheine–Bad Bentheim
• über Moers–Krefeld Hbf–Viersen Gbf–Venlo
• über Köln-Eifeltor–Köln West–Köln-Ehrenfeld–Rheydt–Viersen Gbf–Venlo
• über Moers–Krefeld Hbf–Viersen Gbf–Venlo.
Im Fernverkehr: über Köln Hbf–Mönchengladbach–Viersen–Venlo (lediglich
im Falle der Totalsperrung zwischen Emmerich und Oberhausen)
Im Nahverkehr: Aufgrund der Struktur der Verkehre werden im Nahverkehr
keine Umleitungswege genutzt. Die Nahverkehre fallen aus und werden durch
Schienenersatzverkehr ersetzt.
33. Welche Sanierungs- sowie andere Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen?
Seit Januar 2024 hat die DB InfraGO AG über 500 Instandhaltungsmaßnahmen
an den wesentlichen Gewerken auf diesen Strecken umgesetzt. Dazu gehören
Arbeiten an Gleisen, Weichen, Oberleitungsanlagen, Stellwerken und
Bahnübergängen. Ergänzend wurden die Umleitungsstrecken – jeweils nach ihren
örtlichen Gegebenheiten – mit weiteren Maßnahmen für den erwarteten
Mehrverkehr gestärkt. Dazu zählen unter anderem:
• Vorproduktion und streckennahe Lagerung hochbelasteter
Weichenherzstücke,
• Ausstattung ausgewählter Anlagenteile wie Weichenantrieben und
Stellwerken mit Sensorik zur technischen Überwachung,
• Bereitstellung zusätzlicher temporärer personeller Ressourcen an
ausgewählten Bahnübergängen, um im Störungsfall kurzfristig reagieren zu
können.
34. Inwiefern werden Spotzüge Güter auch während der Generalsanierung
flexibel transportieren können?
Für den kurzfristigen Gelegenheitsverkehr bestehen Restkapazitäten auf
verschiedenen Umleitstrecken. Die gesetzlichen Vorgaben werden hierbei
eingehalten.
35. Kommen bei nichtelektrifizierten Umleitungsstrecken Dual-Mode-
Streckenlokomotiven zum Einsatz, und wenn ja, in welchem Umfang (wenn
nein, bitte begründen)?
Alle Umleitungsstrecken sind elektrifiziert.
36. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund
der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
Keine.
37. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (meint Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist
dabei anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte aufschlüsseln,
sofern hier Unterschiede bestehen), und welche Anpassungen im Bereich
der Leit- und Sicherungstechnik (z. B. Position Achszähler,
Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der Generalsanierung?
38. Welche vorbereitenden Maßnahmen (ETCS-Ready-Maßnahmen) werden
im Rahmen der Generalsanierung ergriffen (bitte auflisten)?
39. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch
das Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch
begründet sich das?
41. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
Die Fragen 37 bis 39 und 41 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Die Ausrüstung der Strecke Emmerich–Oberhausen mit ETCS Level 2
(Baseline 3) erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten zum dreigleisigen Ausbau.
40. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem
[iLBS] oder Anlagenpreissystem [APS]) soll die Strecke im Bereich der
Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser
Zielzustand erreicht werden und inwieweit wird dadurch der European Rail
Traffic Management System(ERTMS)-Standard erfüllt?
In dem betroffenen Bereich befindet sich das ESTW Emmerich, welches mit
Fertigstellung der ABS in der Ausrüstungsform SIMIS D vorgesehen ist. Die
Ausrüstung mit ETCS L2 erfolgt ebenfalls nach Abschluss der Bauarbeiten
zum dreigleisigen Ausbau. Die Funktechnologie wird FRMCS sein. Damit
werden alle aktuellen ERTMS-Standards erfüllt. Im Rahmen nachfolgender
DB‑Projekte ist vorgesehen, die Bedienplätze dieser Strecke zu digitalisieren
(iLBS).
42. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte jeweils genauen Standort der
zusätzlichen Signale angeben)?
Nein.
43. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
Entsprechende punktuelle Optimierungen (insbesondere Blockteilung,
Weichengeschwindigkeit) werden im Rahmen der Umsetzung der ABS geprüft.
44. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
45. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung
befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit
genauem Standort sowie die Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe angeben)?
46. Welche Anpassungen der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt,
warum nicht?
47. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
48. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte jeweils genauen Standort sowie
Distanz, Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme
benennen)?
49. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit
erhöht (bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor der
Maßnahme, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert auflisten)?
50. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
Die Fragen 44 bis 50 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Sanierung werden keine der genannten Maßnahmen umgesetzt.
51. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung
verlängert bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts
auflisten)?
Die Gleise 6 bis 9 im Bahnhof Wesel wurden erneuert.
52. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit
Zeitpunkt der Inbetriebnahme auflisten)?
Es werden keine Überholgleise nachträglich errichtet, sofern dies nicht mit
Umsetzung der ABS Emmerich–Oberhausen geplant ist.
53. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)?
Für die Umsetzung der Korridorsanierung sind keine gesonderten
Planrechtsverfahren erforderlich gewesen.
54. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
55. Wenn die Umsetzung von Maßnahmen für den Deutschlandtakt im
Rahmen der Generalsanierung erfolgt, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ
begleiten (z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
56. Welche 740-Meter-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
57. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
Die Fragen 54 bis 57 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es werden keine der genannten Maßnahmen im Zuge der Sanierung umgesetzt.
58. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruch- und
Ausbruchsverspätung) durch die Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
Die infrastrukturellen Störungen auf dem betroffenen Streckenabschnitt sollen
reduziert werden. Die sich hieraus resultierende Wirkung auf die Pünktlichkeit
ist abhängig von der Einbruchsverspätung.
59. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
Maßnahme in GS 25
oder ABS 46/2
VST Geplante Maßnahmen (Auszug) ZKB-Jahr
nach ZKB-
Anwärterportfolio
ABS 46/2 Haldern (Rheinl) • Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Oberhausen-Holten • Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Dinslaken • Neubau eines Bahnsteigs
• Verlängerung PU
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
2024
ABS 46/2 Oberhausen-Sterkrade • Ersatz Bahnsteige
• Verlängerung Bahnsteigdach
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Voerde (Niederrhein) • Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Friedrichsfeld
(Niederrhein)
• Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
GS
ABS 46/2
Wesel-Feldmark • Sanierung Kante und Belag
• Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
2025
Nach 2030
ABS 46/2 Mehrhoog • Ersatz Bahnsteige
• Barrierefreie Erschließung
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Empel-Rees • Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
ABS 46/2 Millingen
(Kr Rees)
• Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
Nach 2030
GS
ABS 46/2
Praest • Sanierung Kante und Belag
• Ersatz Bahnsteige
• Erneuerung Bahnsteigausstattung
2025
Nach 2030
60. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut, und welche der umgesetzten Maßnahmen sind
dafür ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof
klassifiziert werden kann (bitte alle auflisten)?
Keine.
61. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
Die DB InfraGO AG berichtet wöchentlich über den Baufortschritt und
monatlich über den technischen und kaufmännischen Projektstand. Darüber hinaus
wurde die Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung über das
Vorhaben informiert. Interessierte hatten zudem die Möglichkeit, die Baustelle
zu besichtigen.
62. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
63. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
64. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden (bitte
jede Strecke auflisten)?
65. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
Die Fragen 62 bis 65 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sanierung des Korridors Emmerich–Oberhausen erfolgt zeitlich eingebettet
in die 80-wöchige Sperrpause für das bereits zuvor geplante und langfristig
vorbereitete Ausbauvorhaben „Oberhausen–Emmerich“ (ABS 46/2), das als
„Ankermaßnahme“ ausgewiesen wurde. Die DB InfraGO AG hat mit dem
zuständigen Aufgabenträger, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), einen
angemessenen Ersatzverkehr realisiert.
66. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte
aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden):
Der Bau befindet sich in Ausführung. Der Ablauf war wie folgt:
a) Oberbau,
Die Umsetzung erfolgte in der Totalsperrung im Juni/August 2025.
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) elektrische Energieanlagen (50 Hz),
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
f) konstruktiver Ingenieurbau?
Die Eisenbahnüberführung Brinkstraße wird bis Mai 2026 errichtet und in
Betrieb genommen.
67. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung
verhindert (bitte jeweils aufführen)?
Alle geplanten Maßnahmen waren umsetzbar.
68. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung?
Jahr Anzahl Störungen pro Tag
2020 1,2
2021 1,1
2022 1,1
2023 0,9
2024 1,0
2025 (bis 19.11.2025) 1,0
69. Wie hoch sind die Kosten für die ABS 46 Emmerich–Oberhausen nach
aktueller Schätzung für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen (bitte
Brutto angeben)?
70. Welche Kostenentwicklungen haben sich im Jahr 2025 durch neue
Kenntnisse für das Projekt ABS 46 Emmerich–Oberhausen ergeben
(bitte unter Nennung der vorherigen Kalkulation, der aktualisierten
Kalkulation und der Gründe für die Anpassung angeben)?
Die Fragen 69 und 70 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Entwicklung Gesamtwert Infrastruktur-Großprojekte sowie Zeitpläne
der Deutschen Bahn InfraGO“ auf Bundestagsdrucksache 21/2870 verwiesen.
71. Wann wird nach aktuellem Stand die Inbetriebnahme des Projekts unter
Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zu den verfügbaren
Sperrpausen erwartet?
72. Welche anderen Projekte sind ursächlich für die möglichen Änderungen
in den verfügbaren Sperrpausen (bitte für jedes Jahr die wesentlichen
verursachenden Projekte angeben)?
77. Wie viele Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung vom 31. Oktober
1992 soll das Projekt auf deutscher Seite in Betrieb genommen werden
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/26633)?
Die Fragen 71, 72 und 77 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Aussagen über den Inbetriebnahmetermin der ABS Emmerich–Oberhausen
können erst nach Vorliegen aller bestandkräftigen Planfeststellungsbeschlüsse
getroffen werden.
73. Ergibt sich durch die angekündigte Anpassung der bundesweiten
Generalsanierungen bis 2035 eine Änderung der verfügbaren Sperrpausen,
und welche Auswirkungen hat das auf den Zeitplan sowie die Kosten des
Projekts?
In der Gesamtabwägung der für Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen in
Nordrhein-Westfalen notwendigen verkehrlichen Einschränkungen konnte noch kein
Sperrkonzept für die ABS 46/2 abgeschlossen werden. Die Auswirkungen auf
den Zeitplan der ABS sind im Hinblick auf die ausstehenden bestandkräftigen
Planfeststellungsbeschlüsse nicht abschließend bewertet.
74. Kommt es im Rahmen der angekündigten Anpassung der bundesweiten
Generalsanierungen bis 2035 zu Verzögerungen oder Kostensteigerungen
bei der Generalsanierung und der ABS Grenze D/NL–Emmerich–
Oberhausen, wenn ja, seit wann sind der Bundesregierung die möglichen
Verzögerungen sowie Kostensteigerungen des Projekts bekannt, und welche
Gegenmaßnahmen wurden im Rahmen der Steuerung der Deutschen
Bahn unternommen (bitte auflisten)?
Die Maßnahmen der Korridorsanierung werden im Zeitplan und Kostenrahmen
umgesetzt.
75. Wie grenzen sich die Teilprojekte der Generalsanierung und der ABS
Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen voneinander ab bzw. welche
konkreten Maßnahmen lassen sich welchem der beiden Teilprojekte
zuordnen?
Neu zu errichtende oder zu ersetzende Anlagen können anlagenspezifisch
ausgewiesen und damit auch projektscharf zugeordnet werden. Die Maßnahmen
der Sanierung des Korridors Emmerich–Oberhausen können der Antwort zu
Frage 22 entnommen werden.
76. Sofern es zu Verzögerungen des Projekts kommt, sind die Niederlande
über diese informiert worden (bitte begründen)?
Die DB InfraGO AG befindet sich im regelmäßigen Austausch mit ihren
niederländischen Partnern.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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- part_of_vorgang → Umsetzung der Generalsanierung sowie des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen (Antwort)