Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung
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Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2316
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk,
Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen
Bankenabgabe – Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher
Schuldentilgung
Im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 mussten zahlreiche Banken mit
Steuergeldern gerettet werden. Die Kosten beliefen sich auf rund 70 Mrd. Euro, wovon
bis heute über 21 Mrd. Euro Defizit beim Sondervermögen
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bestehen (vgl. www.finanzwende.de/themen/banken-un
d-schattenbanken/keine-geschenke-fuer-banken). Die nationale Bankenabgabe
wurde zwischen 2011 und 2014 erhoben. Diese sogenannten Altmittel in Höhe
von rund 2,3 Mrd. Euro liegen im Restrukturierungsfonds. Ein 2022
veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen
kommt zu dem Ergebnis, dass (i) die Kreditinstitute keinen Anspruch auf die
Mittel haben, (ii) das Beihilferecht einer freiwilligen Rückzahlung an die
Institute im Wege steht, (iii) die Altmittel gruppennützig verwendet werden müssen
und (iv) die Übertragung der Altmittel auf den SoFFin eine gruppennützige
Verwendung darstellt (www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/news/fst/milutinovi
c-reimer__altmittel_restrukturierungsfonds_des_bundes__online-veroffentlichu
ng_2022-08-11_.pdf). Die damalige von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP getragene Bundesregierung hatte daher noch auf öffentlichen Druck
hin im Jahr 2024 ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, wonach
die Altmittel auf den SoFFin übertragen worden wären und somit zur
Schuldentilgung beigetragen hätten. Dieses Verfahren konnte wegen des vorzeitigen
Endes der Legislaturperiode jedoch nicht abgeschlossen werden.
Mit dem Regierungswechsel hat nunmehr die Koalition der CDU, CSU und
SPD diese Linie verlassen. Trotz klarer juristischer Bewertungen und eines
ausformulierten Gesetzentwurfs plant die jetzige Bundesregierung, die Altmittel
zusammen mit der Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandsfonds“ einzubringen,
der vor allem größere mittelständische Unternehmen adressiert. Damit folgt die
Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Interessen der Finanzlobby
und riskiert unionsrechtliche Konflikte, anstatt den SoFFin zu entlasten und die
Banken direkt an dem finanziellen Schaden für Steuerzahler und
Steuerzahlerinnen zu beteiligen, den sie im Zuge der Finanzkrise mitverursacht haben.
Zentrale Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, zur beihilferechtlichen Bewertung
und zur konkreten Ausgestaltung und Kontrolle des Fonds konnte die
Bundesregierung bisher nicht beantworten (vgl. Bundestagsdrucksache 21/615).
Am 16. September 2025 hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden,
dass drei Banken Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen zwischen 2011 und
2014 eingezahlten Mittel aus dem Restrukturierungsfonds haben. Konkret geht
es um hohe Summen, etwa 605 Mio. Euro für die Deutsche Bank, 334 Mio.
Euro für die Unicredit und 64 Mio. Euro für die DZ Bank, aber das Urteil
betrifft die vollen 2,3 Mrd. Euro des Restrukturierungsfonds. Das Gericht
begründet, dass die Rechtsgrundlage für eine gruppennützige Verwendung mit dem
Auslaufen der Brückenfinanzierung für den europäischen Abwicklungsfonds
zum 1. Januar 2024 entfallen sei und der Gesetzgeber es versäumt habe, eine
neue gruppennützige Verwendung zu definieren (vgl. https://verwaltungsgericht
sbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-bankenabgabe).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden seit dem Bundesregierungswechsel im April 2025 Schritte
unternommen, um eine neue gesetzliche Grundlage für die gruppennützige
Verwendung der sogenannten Altmittel aus der Bankenabgabe zu schaffen,
wenn ja, welche, und wenn nein, wieso wurden trotz bestehender
Rechtsunsicherheit seit dem 1. Januar 2024 keine Schritte unternommen?
2. Warum wurde der Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/13158), der eine Übertragung der Mittel auf den
SoFFin vorsah, nach der Regierungsübernahme nicht erneut in das
parlamentarische Verfahren eingebracht?
3. Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung von dem bestehenden
Gesetzentwurf und der ursprünglich vorgesehenen Schuldentilgung
mittels Übertragung der Altmittel auf den SoFFin ab?
4. Wie viele Treffen auf Arbeitsebene fanden seit Regierungsantritt zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen (bitte bis zur Ebene von
Referatsleiterinnen und Referatsleitern auflisten) und Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen
wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen (bitte für
die Treffen das Datum, die beteiligten Personen, den Anlass und das
Thema sowie auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam aufführen)?
5. Wie viele Treffen auf Leitungsebene, insbesondere mit dem
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil, fanden seit Regierungsantritt zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen und Vertreterinnen und Vertretern
der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen
wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen?
6. Hat das Bundesministerium der Finanzen Zuarbeit der Banken bzw. der
Bankenverbände erbeten oder erhalten, um die Umsetzung des
Mittelstandsfonds voranzutreiben, und wenn ja, in welcher Form?
7. Welche konkreten Schritte wurden seitens des Bundesministeriums der
Finanzen unter der Leitung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bisher
unternommen, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds voranzutreiben?
8. Welche konkreten Fortschritte erzielte das Bundesministerium der
Finanzen bisher bei der Entwicklung eines konkreten Zeitplans für die
Umsetzung des Mittelstandsfonds?
9. Welche konkreten Eckpunkte (Förderkriterien, Volumen, Governance-
Struktur, Eigen- und Fremdkapitaleinsatz) liegen bisher für den geplanten
Mittelstandsfonds vor?
10. Welche Form der Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vorgesehenen Mittelstandsfonds ist nach Ansicht der
Bundesregierung notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, als unzulässige
staatliche Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) gewertet zu werden?
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 16. September 2025, das eine
Rückzahlung der nationalen Bankenabgabe an Kreditinstitute vorsieht?
12. Wird die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Verantwortung trägt das Bundesministerium der Finanzen für die
unterlassene rechtzeitige Gesetzesinitiative und die damit verbundene
Gefahr, dass Banken im Ergebnis von Kosten der Finanzkrise entlastet
werden, die bislang überwiegend von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern
getragen wurden?
14. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kreditwirtschaft in
der Vergangenheit angemessen an den Kosten der Bankenrettungen
beteiligt wurde, und wenn nein, welche Maßnahmen wird sie künftig ergreifen,
um eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Banken und
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sicherzustellen?
15. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesverbands deutscher
Banken e. V. (https://bankenverband.de/die-deutsche-kreditwirtschaft/
dk-stellungnahme-referentenentwurf-fuer-ein-restrukturierungsfonds-u
ebertragungsgesetz), wonach eine Entlastung durch die Altmittel der
Bankenabgabe die Möglichkeit der Kreditvergabe an den Mittelstand
erheblich erhöhen würde, und wenn ja, auf welchen Informationen
über mögliche derzeitige Einschränkungen der Kreditvergabe basiert
diese Annahme?
b) Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung der Fragestellenden, dass
in der in Frage 15a zitierten Aussage des Bundesverbands deutscher
Banken e. V. und weiteren ähnlichen Aussagen eine von den
Fragestellenden nicht erkennbare bestehende Belastung der Geldinstitute
vorgetragen wird, die einer gesteigerten Kreditvergabe entgegenstehe
bzw. der Rückfluss der Altmittel gerade zwingende Voraussetzung für
Kreditvergaben sei, wenn ja, hat sie Kenntnisse über etwaige derart
tiefgreifende Belastungen der Institute (bitte ausführen), wenn nein,
warum teilt sie die Wahrnehmung nicht, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
c) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass das
Bankensystem gut kapitalisiert sei und belastbare Einschätzungen zu einer
möglichen Kreditverknappung nicht vorliegen würden, wie das
Bundesministerium der Finanzen laut Finanzwende-Bericht selbst
feststellte (www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Ban
ken/Dreist_Dreister_Bankenlobby.pdf), und teilt die Bundesregierung
basierend auf dieser Einschätzung die Schlussfolgerungen der
Fragestellenden, wonach die Banken auch ohne die Altmittel aus der
Bankenabgabe in der Lage wären, die Kreditvergabe an den Mittelstand zu
erhöhen?
Berlin, den 9. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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