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Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung (Antwort zu Drs. 21/2316)

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2567 · Antwort · Original ↗

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Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung (Antwort zu Drs. 21/2316) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2567 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2316 – Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe – Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 mussten zahlreiche Banken mit Steuergeldern gerettet werden. Die Kosten beliefen sich auf rund 70 Mrd. Euro, wovon bis heute über 21 Mrd. Euro Defizit beim Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bestehen (vgl. www.finanzwende.de/themen/ bankenund-schattenbanken/keine-geschenke-fuer-banken). Die nationale Bankenabgabe wurde zwischen 2011 und 2014 erhoben. Diese sogenannten Altmittel in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro liegen im Restrukturierungsfonds. Ein 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen kommt zu dem Ergebnis, dass (i) die Kreditinstitute keinen Anspruch auf die Mittel haben, (ii) das Beihilferecht einer freiwilligen Rückzahlung an die Institute im Wege steht, (iii) die Altmittel gruppennützig verwendet werden müssen und (iv) die Übertragung der Altmittel auf den SoFFin eine gruppennützige Verwendung darstellt (www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/news/fst/ milutinovic-reimer__altmittel_restrukturierungsfonds_des_bundes__online-ve roffentlichung_2022-08-11_.pdf). Die damalige von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP getragene Bundesregierung hatte daher noch auf öffentlichen Druck hin im Jahr 2024 ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, wonach die Altmittel auf den SoFFin übertragen worden wären und somit zur Schuldentilgung beigetragen hätten. Dieses Verfahren konnte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch nicht abgeschlossen werden. Mit dem Regierungswechsel hat nunmehr die Koalition der CDU, CSU und SPD diese Linie verlassen. Trotz klarer juristischer Bewertungen und eines ausformulierten Gesetzentwurfs plant die jetzige Bundesregierung, die Altmittel zusammen mit der Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandsfonds“ einzubringen, der vor allem größere mittelständische Unternehmen adressiert. Damit folgt die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Interessen der Finanzlobby und riskiert unionsrechtliche Konflikte, anstatt den SoFFin zu entlasten und die Banken direkt an dem finanziellen Schaden für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zu beteiligen, den sie im Zuge der Finanzkrise mitverursacht haben. Zentrale Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, zur beihilferecht- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lichen Bewertung und zur konkreten Ausgestaltung und Kontrolle des Fonds konnte die Bundesregierung bisher nicht beantworten (vgl. Bundestagsdrucksache 21/615). Am 16. September 2025 hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass drei Banken Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen zwischen 2011 und 2014 eingezahlten Mittel aus dem Restrukturierungsfonds haben. Konkret geht es um hohe Summen, etwa 605 Mio. Euro für die Deutsche Bank, 334 Mio. Euro für die Unicredit und 64 Mio. Euro für die DZ Bank, aber das Urteil betrifft die vollen 2,3 Mrd. Euro des Restrukturierungsfonds. Das Gericht begründet, dass die Rechtsgrundlage für eine gruppennützige Verwendung mit dem Auslaufen der Brückenfinanzierung für den europäischen Abwicklungsfonds zum 1. Januar 2024 entfallen sei und der Gesetzgeber es versäumt habe, eine neue gruppennützige Verwendung zu definieren (vgl. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-banken abgabe).  1. Wurden seit dem Bundesregierungswechsel im April 2025 Schritte unternommen, um eine neue gesetzliche Grundlage für die gruppennützige Verwendung der sogenannten Altmittel aus der Bankenabgabe zu schaffen, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso wurden trotz bestehender Rechtsunsicherheit seit dem 1. Januar 2024 keine Schritte unternommen?  2. Warum wurde der Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/13158), der eine Übertragung der Mittel auf den SoFFin vorsah, nach der Regierungsübernahme nicht erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht?  3. Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung von dem bestehenden Gesetzentwurf und der ursprünglich vorgesehenen Schuldentilgung mittels Übertragung der Altmittel auf den SoFFin ab? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Altmittel gemeinsam mit der Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandfonds“ eingebracht werden, der Kapital für die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/13158 ist zum Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Mittelstandsfonds. Die Prüfungen sind komplex und umfassen insbesondere das Finanzverfassungsrecht, das EU-Beihilfenrecht und das Steuerrecht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  4. Wie viele Treffen auf Arbeitsebene fanden seit Regierungsantritt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (bitte bis zur Ebene von Referatsleiterinnen und Referatsleitern auflisten) und Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen (bitte für die Treffen das Datum, die beteiligten Personen, den Anlass und das Thema sowie auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam aufführen)? Unterhalb der Leitungsebene gibt es regelmäßig Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft, da solch ein Austausch zum originären Aufgabenbereich der Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen gehört. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über alle entsprechenden Kontakte liegt nicht vor.  5. Wie viele Treffen auf Leitungsebene, insbesondere mit dem Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil, fanden seit Regierungsantritt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen? Es fanden elf Treffen im Sinne der Fragestellung statt. Bei einem Treffen von Staatssekretärin Schwamberger wurde der Mittelstandsfonds besprochen.  6. Hat das Bundesministerium der Finanzen Zuarbeit der Banken bzw. der Bankenverbände erbeten oder erhalten, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds voranzutreiben, und wenn ja, in welcher Form? Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher keine schriftlichen Zuarbeiten von Vertreterinnen und Vertretern der Kreditwirtschaft erhalten. Da der Koalitionsvertrag vorsieht, dass Altmittel „gemeinsam mit der Kreditwirtschaft“ in einen Mittelstandfonds eingebracht werden, geht das Bundesministerium der Finanzen davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihre Vorstellungen alsbald einbringen wird, damit diese – wie die Vorstellungen anderer nach § 47 GGO in die Anhörungen einzubeziehender Verbände und Fachkreise – in einem Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt werden können.  7. Welche konkreten Schritte wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen unter der Leitung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bisher unternommen, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds voranzutreiben?  8. Welche konkreten Fortschritte erzielte das Bundesministerium der Finanzen bisher bei der Entwicklung eines konkreten Zeitplans für die Umsetzung des Mittelstandsfonds?  9. Welche konkreten Eckpunkte (Förderkriterien, Volumen, Governance- Struktur, Eigen- und Fremdkapitaleinsatz) liegen bisher für den geplanten Mittelstandsfonds vor? 10. Welche Form der Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Mittelstandsfonds ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, als unzulässige staatliche Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewertet zu werden? Die Fragen 7 bis 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Das Bundesministerium der Finanzen holt u. a. derzeit ein Gutachten eines renommierten Finanzverfassungsrechtlers zu der Frage ein, welche Verwendungsmöglichkeiten für die Altmittel verfassungsrechtlich zulässig sind. Für die beihilfenrechtliche Beurteilung ist die Europäische Kommission zuständig. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 16. September 2025, das eine Rückzahlung der nationalen Bankenabgabe an Kreditinstitute vorsieht? 12. Wird die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche Verantwortung trägt das Bundesministerium der Finanzen für die unterlassene rechtzeitige Gesetzesinitiative und die damit verbundene Gefahr, dass Banken im Ergebnis von Kosten der Finanzkrise entlastet werden, die bislang überwiegend von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen wurden? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Partei der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit den Aktenzeichen 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesregierung ist selbst nicht Verfahrensbeteiligte. Derzeit läuft die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht analysiert die Entscheidungsgründe und wird dann eine Entscheidung über eventuelle Rechtsmittel treffen. Die Bundesregierung teilt die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main nicht, dass den klagenden Banken ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und anschließend ein Rückzahlungsanspruch zustehe. Die Entscheidungen stehen einer gesetzlichen Neuregelung des Verwendungszwecks nicht entgegen, solange sie nicht rechtskräftig werden. Die Bundesregierung wird rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen; die Verantwortung für den Abschluss von Gesetzgebungsvorhaben liegt beim Gesetzgeber. 14. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kreditwirtschaft in der Vergangenheit angemessen an den Kosten der Bankenrettungen beteiligt wurde, und wenn nein, welche Maßnahmen wird sie künftig ergreifen, um eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Banken und Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sicherzustellen? Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) weist einen Fehlbetrag von 21,1 Mrd. Euro auf. Dabei ist berücksichtigt, dass aus den früheren Garantien des FMS von bis zu 168 Mrd. Euro Garantieerträge i. H. v. 2,2 Mrd. Euro erzielt wurden, während keine einzige dieser Garantien in Anspruch genommen wurde. Jenseits des FMS zählt zu den Kosten des Bundes aus der Bankenrettung auch der Fehlbetrag aus den IKB-Stützungsmaßnahmen durch die KfW im Jahr 2007/2008 in Höhe von rd. 9,3 Mrd. Euro. Zu den Kosten, die im Zuge der Finanzmarktkrise 2008/2009 für Länder und Kommunen angefallen sind, liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. Die Einrichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds in der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 war notwendig, um die Finanzstabilität und die Einleger und Einlegerinnen in Deutschland zu schützen. Seitdem ist die Finanzmarktregulierung erheblich verschärft worden. Die Europäische Zentralbank hat seit dem Jahr 2014 die Aufsicht über die großen Banken der Bankenunion; es gibt ein europäisches Abwicklungsregime, eine europäische Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board) und einen Bankenabwicklungsfonds, in den die Banken der Bankenunion bislang 80 Mrd. Euro (Stand: 31. Dezember 2024) eingezahlt haben. 15. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (https://bankenverband.de/die-deutsche-kreditwirtschaf t/dk-stellungnahme-referentenentwurf-fuer-ein-restrukturierungsfond s-uebertragungsgesetz), wonach eine Entlastung durch die Altmittel der Bankenabgabe die Möglichkeit der Kreditvergabe an den Mittelstand erheblich erhöhen würde, und wenn ja, auf welchen Informationen über mögliche derzeitige Einschränkungen der Kreditvergabe basiert diese Annahme? b) Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung der Fragestellenden, dass in der in Frage 15a zitierten Aussage des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und weiteren ähnlichen Aussagen eine von den Fragestellenden nicht erkennbare bestehende Belastung der Geldinstitute vorgetragen wird, die einer gesteigerten Kreditvergabe entgegenstehe bzw. der Rückfluss der Altmittel gerade zwingende Voraussetzung für Kreditvergaben sei, wenn ja, hat sie Kenntnisse über etwaige derart tiefgreifende Belastungen der Institute (bitte ausführen), wenn nein, warum teilt sie die Wahrnehmung nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung? c) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass das Bankensystem gut kapitalisiert sei und belastbare Einschätzungen zu einer möglichen Kreditverknappung nicht vorliegen würden, wie das Bundesministerium der Finanzen laut Finanzwende-Bericht selbst feststellte (www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Ba nken/Dreist_Dreister_Bankenlobby.pdf), und teilt die Bundesregierung basierend auf dieser Einschätzung die Schlussfolgerungen der Fragestellenden, wonach die Banken auch ohne die Altmittel aus der Bankenabgabe in der Lage wären, die Kreditvergabe an den Mittelstand zu erhöhen? Die Fragen 15a bis 15c werden zusammen beantwortet. Das Drei-Säulen-Modell des deutschen Bankensektors aus Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken gewährleistet eine stabile Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft. Die Kreditversorgung des deutschen Mittelstandes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht prognostiziert werden können. Der Bankensektor verfügt derzeit über eine komfortable Eigenmittelausstattung, die signifikante zusätzliche Kreditvergaben erlaubt. Anzeichen für eine Kreditverknappung aufgrund mangelnder Eigenmittelausstattung bestehen derzeit nicht. Nach dem zwölften Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität an den Deutschen Bundestag vom 1. Juli 2025 lag die harte Kernkapitalquote der Sparkassen und Genossenschaften im vierten Quartal 2024 bei 16,7 Prozent und die Quote der anderweitig systemrelevanten Institute (A-SRI) bei 17,4 Prozent. Die Kernkapitalquoten liegen damit deutlich über den regulatorischen Mindestanforderungen, was sich auch in der Entwicklung des vorhandenen Überschusskapitals zeigt (vgl. Schaubild 2.2.6 im 12. AFS-Jahresbericht). Wie die Banken ihre Eigenmittel nutzen und welche Kredite sie konkret vergeben, z. B. an den Mittelstand, sind jeweils geschäftspolitische Entscheidungen der Banken, die sie unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken treffen. Ungeachtet dessen ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Finanzierung der deutschen Wirtschaft zentrales Anliegen der Bundesregierung. Aus diesem Grund arbeitet die Bundesregierung derzeit intensiv an zahlreichen Maßnahmen wie der Vollendung der europäischen Kapitalmarktunion und dem Abbau unnötiger Bürokratie. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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