Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung (Antwort zu Drs. 21/2316)
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Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung (Antwort zu Drs. 21/2316)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2567
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine
Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2316 –
Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen
Bankenabgabe – Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher
Schuldentilgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 mussten zahlreiche Banken mit
Steuergeldern gerettet werden. Die Kosten beliefen sich auf rund 70 Mrd. Euro, wovon
bis heute über 21 Mrd. Euro Defizit beim Sondervermögen
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bestehen (vgl. www.finanzwende.de/themen/
bankenund-schattenbanken/keine-geschenke-fuer-banken). Die nationale
Bankenabgabe wurde zwischen 2011 und 2014 erhoben. Diese sogenannten Altmittel in
Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro liegen im Restrukturierungsfonds. Ein 2022
veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums der
Finanzen kommt zu dem Ergebnis, dass (i) die Kreditinstitute keinen Anspruch auf
die Mittel haben, (ii) das Beihilferecht einer freiwilligen Rückzahlung an die
Institute im Wege steht, (iii) die Altmittel gruppennützig verwendet werden
müssen und (iv) die Übertragung der Altmittel auf den SoFFin eine
gruppennützige Verwendung darstellt (www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/news/fst/
milutinovic-reimer__altmittel_restrukturierungsfonds_des_bundes__online-ve
roffentlichung_2022-08-11_.pdf). Die damalige von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP getragene Bundesregierung hatte daher noch auf
öffentlichen Druck hin im Jahr 2024 ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg
gebracht, wonach die Altmittel auf den SoFFin übertragen worden wären und
somit zur Schuldentilgung beigetragen hätten. Dieses Verfahren konnte wegen
des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch nicht abgeschlossen
werden.
Mit dem Regierungswechsel hat nunmehr die Koalition der CDU, CSU und
SPD diese Linie verlassen. Trotz klarer juristischer Bewertungen und eines
ausformulierten Gesetzentwurfs plant die jetzige Bundesregierung, die
Altmittel zusammen mit der Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandsfonds“
einzubringen, der vor allem größere mittelständische Unternehmen adressiert.
Damit folgt die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Interessen
der Finanzlobby und riskiert unionsrechtliche Konflikte, anstatt den SoFFin zu
entlasten und die Banken direkt an dem finanziellen Schaden für Steuerzahler
und Steuerzahlerinnen zu beteiligen, den sie im Zuge der Finanzkrise
mitverursacht haben. Zentrale Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, zur beihilferecht-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lichen Bewertung und zur konkreten Ausgestaltung und Kontrolle des Fonds
konnte die Bundesregierung bisher nicht beantworten (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/615).
Am 16. September 2025 hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt
entschieden, dass drei Banken Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen zwischen
2011 und 2014 eingezahlten Mittel aus dem Restrukturierungsfonds haben.
Konkret geht es um hohe Summen, etwa 605 Mio. Euro für die Deutsche
Bank, 334 Mio. Euro für die Unicredit und 64 Mio. Euro für die DZ Bank,
aber das Urteil betrifft die vollen 2,3 Mrd. Euro des Restrukturierungsfonds.
Das Gericht begründet, dass die Rechtsgrundlage für eine gruppennützige
Verwendung mit dem Auslaufen der Brückenfinanzierung für den europäischen
Abwicklungsfonds zum 1. Januar 2024 entfallen sei und der Gesetzgeber es
versäumt habe, eine neue gruppennützige Verwendung zu definieren (vgl.
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-banken
abgabe).
1. Wurden seit dem Bundesregierungswechsel im April 2025 Schritte
unternommen, um eine neue gesetzliche Grundlage für die gruppennützige
Verwendung der sogenannten Altmittel aus der Bankenabgabe zu
schaffen, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso wurden trotz bestehender
Rechtsunsicherheit seit dem 1. Januar 2024 keine Schritte unternommen?
2. Warum wurde der Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/13158), der eine Übertragung der Mittel auf den
SoFFin vorsah, nach der Regierungsübernahme nicht erneut in das
parlamentarische Verfahren eingebracht?
3. Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung von dem bestehenden
Gesetzentwurf und der ursprünglich vorgesehenen Schuldentilgung
mittels Übertragung der Altmittel auf den SoFFin ab?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Altmittel gemeinsam mit der
Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandfonds“ eingebracht werden, der Kapital für
die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler
mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt. Die Bundesregierung
arbeitet an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/13158 ist zum Ende der
Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen.
Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die
Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Mittelstandsfonds. Die Prüfungen sind komplex und umfassen
insbesondere das Finanzverfassungsrecht, das EU-Beihilfenrecht und das
Steuerrecht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
4. Wie viele Treffen auf Arbeitsebene fanden seit Regierungsantritt
zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (bitte bis zur Ebene von
Referatsleiterinnen und Referatsleitern auflisten) und Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser
Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen
(bitte für die Treffen das Datum, die beteiligten Personen, den Anlass
und das Thema sowie auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam
aufführen)?
Unterhalb der Leitungsebene gibt es regelmäßig Kontakte zwischen
Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und Vertreterinnen
und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft, da solch ein Austausch zum
originären Aufgabenbereich der Beschäftigten des Bundesministeriums der
Finanzen gehört. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über alle
entsprechenden Kontakte liegt nicht vor.
5. Wie viele Treffen auf Leitungsebene, insbesondere mit dem
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil, fanden seit Regierungsantritt
zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser
Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen?
Es fanden elf Treffen im Sinne der Fragestellung statt. Bei einem Treffen von
Staatssekretärin Schwamberger wurde der Mittelstandsfonds besprochen.
6. Hat das Bundesministerium der Finanzen Zuarbeit der Banken bzw. der
Bankenverbände erbeten oder erhalten, um die Umsetzung des
Mittelstandsfonds voranzutreiben, und wenn ja, in welcher Form?
Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher keine schriftlichen Zuarbeiten
von Vertreterinnen und Vertretern der Kreditwirtschaft erhalten. Da der
Koalitionsvertrag vorsieht, dass Altmittel „gemeinsam mit der Kreditwirtschaft“ in
einen Mittelstandfonds eingebracht werden, geht das Bundesministerium der
Finanzen davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihre Vorstellungen alsbald
einbringen wird, damit diese – wie die Vorstellungen anderer nach § 47 GGO in
die Anhörungen einzubeziehender Verbände und Fachkreise – in einem
Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt werden können.
7. Welche konkreten Schritte wurden seitens des Bundesministeriums der
Finanzen unter der Leitung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
bisher unternommen, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds
voranzutreiben?
8. Welche konkreten Fortschritte erzielte das Bundesministerium der
Finanzen bisher bei der Entwicklung eines konkreten Zeitplans für die
Umsetzung des Mittelstandsfonds?
9. Welche konkreten Eckpunkte (Förderkriterien, Volumen, Governance-
Struktur, Eigen- und Fremdkapitaleinsatz) liegen bisher für den
geplanten Mittelstandsfonds vor?
10. Welche Form der Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vorgesehenen Mittelstandsfonds ist nach Ansicht
der Bundesregierung notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, als
unzulässige staatliche Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewertet zu werden?
Die Fragen 7 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Das Bundesministerium
der Finanzen holt u. a. derzeit ein Gutachten eines renommierten
Finanzverfassungsrechtlers zu der Frage ein, welche Verwendungsmöglichkeiten für die
Altmittel verfassungsrechtlich zulässig sind. Für die beihilfenrechtliche
Beurteilung ist die Europäische Kommission zuständig.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 16. September 2025, das eine
Rückzahlung der nationalen Bankenabgabe an Kreditinstitute vorsieht?
12. Wird die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche Verantwortung trägt das Bundesministerium der Finanzen für die
unterlassene rechtzeitige Gesetzesinitiative und die damit verbundene
Gefahr, dass Banken im Ergebnis von Kosten der Finanzkrise entlastet
werden, die bislang überwiegend von Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern getragen wurden?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Partei der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit den
Aktenzeichen 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesregierung ist selbst nicht
Verfahrensbeteiligte.
Derzeit läuft die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht analysiert die Entscheidungsgründe und wird
dann eine Entscheidung über eventuelle Rechtsmittel treffen.
Die Bundesregierung teilt die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt
am Main nicht, dass den klagenden Banken ein Anspruch auf Wiederaufgreifen
des Verfahrens und anschließend ein Rückzahlungsanspruch zustehe. Die
Entscheidungen stehen einer gesetzlichen Neuregelung des Verwendungszwecks
nicht entgegen, solange sie nicht rechtskräftig werden. Die Bundesregierung
wird rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen; die Verantwortung für den
Abschluss von Gesetzgebungsvorhaben liegt beim Gesetzgeber.
14. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kreditwirtschaft in
der Vergangenheit angemessen an den Kosten der Bankenrettungen
beteiligt wurde, und wenn nein, welche Maßnahmen wird sie künftig
ergreifen, um eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Banken und
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sicherzustellen?
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) weist einen Fehlbetrag von
21,1 Mrd. Euro auf. Dabei ist berücksichtigt, dass aus den früheren Garantien
des FMS von bis zu 168 Mrd. Euro Garantieerträge i. H. v. 2,2 Mrd. Euro
erzielt wurden, während keine einzige dieser Garantien in Anspruch genommen
wurde. Jenseits des FMS zählt zu den Kosten des Bundes aus der
Bankenrettung auch der Fehlbetrag aus den IKB-Stützungsmaßnahmen durch die KfW im
Jahr 2007/2008 in Höhe von rd. 9,3 Mrd. Euro. Zu den Kosten, die im Zuge der
Finanzmarktkrise 2008/2009 für Länder und Kommunen angefallen sind,
liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor.
Die Einrichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds in der Finanzkrise der
Jahre 2008/2009 war notwendig, um die Finanzstabilität und die Einleger und
Einlegerinnen in Deutschland zu schützen. Seitdem ist die
Finanzmarktregulierung erheblich verschärft worden. Die Europäische Zentralbank hat seit dem
Jahr 2014 die Aufsicht über die großen Banken der Bankenunion; es gibt ein
europäisches Abwicklungsregime, eine europäische Abwicklungsbehörde
(Single Resolution Board) und einen Bankenabwicklungsfonds, in den die
Banken der Bankenunion bislang 80 Mrd. Euro (Stand: 31. Dezember 2024)
eingezahlt haben.
15. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesverbands deutscher
Banken e. V. (https://bankenverband.de/die-deutsche-kreditwirtschaf
t/dk-stellungnahme-referentenentwurf-fuer-ein-restrukturierungsfond
s-uebertragungsgesetz), wonach eine Entlastung durch die Altmittel
der Bankenabgabe die Möglichkeit der Kreditvergabe an den
Mittelstand erheblich erhöhen würde, und wenn ja, auf welchen
Informationen über mögliche derzeitige Einschränkungen der Kreditvergabe
basiert diese Annahme?
b) Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung der Fragestellenden,
dass in der in Frage 15a zitierten Aussage des Bundesverbands
deutscher Banken e. V. und weiteren ähnlichen Aussagen eine von den
Fragestellenden nicht erkennbare bestehende Belastung der
Geldinstitute vorgetragen wird, die einer gesteigerten Kreditvergabe
entgegenstehe bzw. der Rückfluss der Altmittel gerade zwingende
Voraussetzung für Kreditvergaben sei, wenn ja, hat sie Kenntnisse über
etwaige derart tiefgreifende Belastungen der Institute (bitte ausführen),
wenn nein, warum teilt sie die Wahrnehmung nicht, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Einschätzung?
c) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass das
Bankensystem gut kapitalisiert sei und belastbare Einschätzungen zu einer
möglichen Kreditverknappung nicht vorliegen würden, wie das
Bundesministerium der Finanzen laut Finanzwende-Bericht selbst
feststellte (www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Ba
nken/Dreist_Dreister_Bankenlobby.pdf), und teilt die
Bundesregierung basierend auf dieser Einschätzung die Schlussfolgerungen der
Fragestellenden, wonach die Banken auch ohne die Altmittel aus der
Bankenabgabe in der Lage wären, die Kreditvergabe an den
Mittelstand zu erhöhen?
Die Fragen 15a bis 15c werden zusammen beantwortet.
Das Drei-Säulen-Modell des deutschen Bankensektors aus Sparkassen,
Volksbanken und Privatbanken gewährleistet eine stabile Kreditversorgung der
deutschen Wirtschaft. Die Kreditversorgung des deutschen Mittelstandes hängt von
einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht prognostiziert werden können. Der
Bankensektor verfügt derzeit über eine komfortable Eigenmittelausstattung, die
signifikante zusätzliche Kreditvergaben erlaubt. Anzeichen für eine
Kreditverknappung aufgrund mangelnder Eigenmittelausstattung bestehen derzeit nicht.
Nach dem zwölften Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität an den
Deutschen Bundestag vom 1. Juli 2025 lag die harte Kernkapitalquote der
Sparkassen und Genossenschaften im vierten Quartal 2024 bei 16,7 Prozent und die
Quote der anderweitig systemrelevanten Institute (A-SRI) bei 17,4 Prozent. Die
Kernkapitalquoten liegen damit deutlich über den regulatorischen
Mindestanforderungen, was sich auch in der Entwicklung des vorhandenen
Überschusskapitals zeigt (vgl. Schaubild 2.2.6 im 12. AFS-Jahresbericht).
Wie die Banken ihre Eigenmittel nutzen und welche Kredite sie konkret
vergeben, z. B. an den Mittelstand, sind jeweils geschäftspolitische
Entscheidungen der Banken, die sie unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken
treffen.
Ungeachtet dessen ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur
Finanzierung der deutschen Wirtschaft zentrales Anliegen der Bundesregierung. Aus
diesem Grund arbeitet die Bundesregierung derzeit intensiv an zahlreichen
Maßnahmen wie der Vollendung der europäischen Kapitalmarktunion und dem
Abbau unnötiger Bürokratie.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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