Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds - Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag
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Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds - Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/422
21. Wahlperiode 06.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Sandra Stein und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds – Rechtliche
Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß
Koalitionsvertrag
Die sogenannten Altmittel aus der früheren nationalen Bankenabgabe in Höhe
von rund 2,3 Mrd. Euro unterliegen strengen rechtlichen Bindungen. Ein vom
Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
kommt zu dem Schluss, dass die Kreditwirtschaft keinen Anspruch auf diese
Mittel hat – eine Rückgabe an die Banken sei nicht zulässig, solange eine
gruppennützige Verwendung möglich ist (www.bundestag.de/resource/blob/102740
4/a65ad9476de4acbe6adf3346f46c7220/05-Reimer.pdf). Eine solche
Rückzahlung könnte darüber hinaus als unzulässige staatliche Beihilfe im Sinne des
Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
gewertet werden. So argumentierte Prof. Dr. Ekkehart Reimer, einer der
beauftragten Gutachter, in der 107. Sitzung des Finanzausschusses am 4. November
2024 (www.bundestag.de/resource/blob/1062160/Protokoll.pdf, S. 5 f.).
Trotz dieser eindeutigen juristischen Bewertung sieht der Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD nach dem Verständnis der Fragestellenden vor,
den Banken diese Mittel über eine Beteiligung an einem Mittelstandsfonds zur
Verfügung zu stellen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertr
ag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1586 bis 1590: „Wir werden die
sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von zwei Milliarden
Euro gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds
einbringen, der gehebelt bis zu zehn Milliarden Euro Eigen- und Fremdkapital
für die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher
Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt.“). Eine solche nach
Auffassung der Fragestellenden geplante Zuweisung an einzelne Institute stellt
jedoch nach ihrer Ansicht gerade keine gruppennützige Verwendung dar,
sondern eine potenziell beihilferelevante Rückführung öffentlicher Mittel. Im
Gegensatz dazu stellt die Übertragung der Altmittel auf den
Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur Reduktion des dortigen Fehlbetrags – zuletzt über
21 Mrd. Euro (Stand 31. Dezember 2023) – eine rechtlich unproblematische
und haushaltsentlastende Alternative dar, wie sie auch im Gesetzentwurf der
vorherigen Bundesregierung zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz
(Bundestagsdrucksache 20/13158) vorgesehen war.
Vor diesem Hintergrund stellen sich unionsrechtliche, haushaltspolitische und
regulatorische Fragen zur Zulässigkeit und Ausgestaltung der geplanten
Mittelverwendung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD nach dem Verständnis der
Fragestellenden vorgesehene Überlassung der Altmittel aus der nationalen
Bankenabgabe an die deutsche Kreditwirtschaft?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des
Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU/ CSU und SPD mit dem rechtlichen Erfordernis
gruppennütziger Verwendung, das für die Verwendung der Altmittel gilt?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des
Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU/ CSU und SPD mit geltendem europäischen Beihilferecht,
insbesondere Artikel 107 AEUV?
4. Ist eine Rückzahlung der Gelder an die Banken vor Etablierung des
Mittelstandsfonds geplant?
a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Rückzahlung der Mittel?
b) Wie ist der Zeitplan zur Etablierung des Fonds?
c) Wenn ja, wie soll rechtlich sichergestellt werden, dass die Banken die
Gelder aus der nationalen Abgabe in Gänze dem Fonds zur Verfügung
stellen?
5. Wie genau will die Bundesregierung die Aufsetzung des
Mittelstandsfonds rechtlich gestalten?
a) Mit welchem Verteilungsschlüssel sollen die Institute, die einst die
nationale Bankenabgabe entrichtet haben, gegebenenfalls an dem
Mittelstandsfonds beteiligt werden?
b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Auswahl der
Mittelverwendung durch den geplanten Fonds unabhängig,
wettbewerbsneutral und beihilfekonform erfolgt, und welche Governance-
Strukturen (z. B. Aufsichtsrat, Wissenschaftlicher Beirat,
Berichterstattungspflichten) sind in diesem Zusammenhang in welcher
Zusammensetzung geplant?
6. Welche institutionellen Vorkehrungen sind geplant, um etwaige
Interessenkonflikte zwischen Banken als mögliche Fondsbeteiligte und
Mittelstandskunden als Förderempfänger zu vermeiden?
7. Wie plant die Bundesregierung mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen
Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds
zu oder werden sie an Banken ausgeschüttet?
8. Inwieweit wird geprüft, den Fonds mit weiteren Mitteln aus dem
Bundeshaushalt oder durch Kofinanzierungen (z. B. Europäische
Investitionsbank [EIB], InvestEU, Landesförderinstitute) zu hebeln?
9. Wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Fonds, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, der digitalen und klimaneutralen Transformation
zugutekommen?
a) Welche Überlegungen bestehen zur Verankerung von ökologischen
und sozialen Kriterien bei der Mittelverwendung des Fonds?
b) Welche Rolle soll die Taxonomie bei der Mittelverwendung spielen?
10. Wer soll nach Vorstellung der Bundesregierung die eigentliche
Kreditvergabe übernehmen – der Fonds selbst oder die beteiligten
Geschäftsbanken –, und wenn die Geschäftsbanken die Kreditvergabe übernehmen
sollen, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die beteiligten
Banken bei der Auswahl und Kreditvergabe nicht auf ohnehin bankfähige
Kunden konzentrieren und transformative, aber risikobehaftete Projekte
ausgeschlossen bleiben?
11. Inwieweit wurde die Europäische Kommission in die Überlegungen zur
rechtlichen Konstruktion und zur Beteiligung der Banken am
Mittelstandsfonds einbezogen, und gab es hierzu bereits informelle
Vorabstimmungen oder beihilferechtliche Vorprüfungen?
12. In welcher Hinsicht unterscheidet sich der Mittelstandsfonds von der Idee
des Transformationsfonds, der im Gesetzgebungsprozess zum
Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode
bereits diskutiert und verworfen wurde?
13. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Finanzierungslücken
im deutschen Mittelstand bei der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung für
Transformations- und Digitalisierungsvorhaben?
14. Wie werden Mittelständler konkret von den Mitteln des Fonds profitieren
(Zinsverbilligungen, Zuschüsse etc.)?
15. Welche Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapitalmitteln ist im
Mittelstandsfonds geplant, und wie passt das zu den identifizierten
Finanzierungslücken?
16. Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem
Fonds laut Koalitionsvertrag lediglich „großen deutschen Mittelständlern“
zur Verfügung gestellt werden und nicht auch Kleinst- und
Kleinunternehmen, und wie sollen diese definiert werden (Beschäftigtenzahl und
Umsatzschwellen)?
17. Wie wäre eine Rückführung der Altmitteln an die Kreditinstitute
steuerlich für die Banken zu behandeln?
18. Plant die Bundesregierung, wie im Gesetzgebungsverfahren der von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung der
letzten Wahlperiode, das steuerliche Abzugsverbot der Bankenabgabe
aufzuheben?
a) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen
Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt, wenn die Beiträge zur
Bankenabgabe steuerlich wieder als Betriebsausgaben abgezogen werden
dürften und die Bankenabgabe wieder erhoben wird?
b) Wenn ja, warum plant die Bundesregierung, von der richterlich
bestätigten Rechtmäßigkeit des Betriebsausgabenabzugsverbots der
europäischen Bankenabgabe abzuweichen (beck-online.beck.de/Dokument?v
path=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2022%2Fcont%2Fbeckrs.2022.3
5243.htm&anchor=Y-200-AZ-6K4721-D-2022%2F09%2F30)?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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