Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds - Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag (Antwort zu Drs. 21/422)
Text
Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds - Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag (Antwort zu Drs. 21/422)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/615
21. Wahlperiode 23.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/422 –
Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds – Rechtliche
Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß
Koalitionsvertrag
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sogenannten Altmittel aus der früheren nationalen Bankenabgabe in Höhe
von rund 2,3 Mrd. Euro unterliegen strengen rechtlichen Bindungen. Ein vom
Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
kommt zu dem Schluss, dass die Kreditwirtschaft keinen Anspruch auf diese
Mittel hat – eine Rückgabe an die Banken sei nicht zulässig, solange eine
gruppennützige Verwendung möglich ist (www.bundestag.de/resource/blob/10
27404/a65ad9476de4acbe6adf3346f46c7220/05-Reimer.pdf). Eine solche
Rückzahlung könnte darüber hinaus als unzulässige staatliche Beihilfe im
Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) gewertet werden. So argumentierte Prof. Dr. Ekkehart Reimer,
einer der beauftragten Gutachter, in der 107. Sitzung des Finanzausschusses
am 4. November 2024 (www.bundestag.de/resource/blob/1062160/Protokol
l.pdf, S. 5 f.).
Trotz dieser eindeutigen juristischen Bewertung sieht der Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD nach dem Verständnis der Fragestellenden vor,
den Banken diese Mittel über eine Beteiligung an einem Mittelstandsfonds zur
Verfügung zu stellen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvert
rag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1586 bis 1590: „Wir werden die
sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von zwei
Milliarden Euro gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-
Fonds einbringen, der gehebelt bis zu zehn Milliarden Euro Eigen- und
Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation großer
deutscher Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt.“).
Eine solche nach Auffassung der Fragestellenden geplante Zuweisung an
einzelne Institute stellt jedoch nach ihrer Ansicht gerade keine gruppennützige
Verwendung dar, sondern eine potenziell beihilferelevante Rückführung
öffentlicher Mittel. Im Gegensatz dazu stellt die Übertragung der Altmittel auf
den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur Reduktion des dortigen
Fehlbetrags – zuletzt über 21 Mrd. Euro (Stand 31. Dezember 2023) – eine
rechtlich unproblematische und haushaltsentlastende Alternative dar, wie sie auch
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung zum
Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13158) vorgesehen war.
Vor diesem Hintergrund stellen sich unionsrechtliche, haushaltspolitische und
regulatorische Fragen zur Zulässigkeit und Ausgestaltung der geplanten
Mittelverwendung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD nach dem Verständnis der
Fragestellenden vorgesehene Überlassung der Altmittel aus der
nationalen Bankenabgabe an die deutsche Kreditwirtschaft?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des
Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU/ CSU und SPD mit dem rechtlichen Erfordernis
gruppennütziger Verwendung, das für die Verwendung der Altmittel gilt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Im Koalitionsvertrag ist nicht von einer „Überlassung der Altmittel aus der
nationalen Bankenabgabe an die deutsche Kreditwirtschaft“ die Rede. Nach der
Rechtsauffassung der Bundesregierung bestünde auch kein Anspruch auf
Auskehrung der verbliebenen Altmittel an die ehemals abgabepflichtigen Banken
bzw. deren Rechtsnachfolger. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus den
vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an
Sonderabgaben.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines
im Koalitionsvertrag vorgesehenen Mittelstand-Fonds (siehe auch
nachfolgende Antworten).
3. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des
Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU/ CSU und SPD mit geltendem europäischen
Beihilferecht, insbesondere Artikel 107 AEUV?
Die beihilfenrechtliche Bewertung der Bundesregierung hängt von der genauen
Ausgestaltung des Mittelstand-Fonds ab, die noch geprüft wird (siehe
nachfolgende Antwort).
4. Ist eine Rückzahlung der Gelder an die Banken vor Etablierung des
Mittelstandsfonds geplant?
a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Rückzahlung der Mittel?
b) Wie ist der Zeitplan zur Etablierung des Fonds?
c) Wenn ja, wie soll rechtlich sichergestellt werden, dass die Banken die
Gelder aus der nationalen Abgabe in Gänze dem Fonds zur
Verfügung stellen?
5. Wie genau will die Bundesregierung die Aufsetzung des
Mittelstandsfonds rechtlich gestalten?
a) Mit welchem Verteilungsschlüssel sollen die Institute, die einst die
nationale Bankenabgabe entrichtet haben, gegebenenfalls an dem
Mittelstandsfonds beteiligt werden?
b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Auswahl der
Mittelverwendung durch den geplanten Fonds unabhängig,
wettbewerbsneutral und beihilfekonform erfolgt, und welche Governance-
Strukturen (z. B. Aufsichtsrat, Wissenschaftlicher Beirat,
Berichterstattungspflichten) sind in diesem Zusammenhang in welcher
Zusammensetzung geplant?
6. Welche institutionellen Vorkehrungen sind geplant, um etwaige
Interessenkonflikte zwischen Banken als mögliche Fondsbeteiligte und
Mittelstandskunden als Förderempfänger zu vermeiden?
7. Wie plant die Bundesregierung mit den Erträgen aus Zinsen oder
etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem
Fonds zu oder werden sie an Banken ausgeschüttet?
8. Inwieweit wird geprüft, den Fonds mit weiteren Mitteln aus dem
Bundeshaushalt oder durch Kofinanzierungen (z. B. Europäische
Investitionsbank [EIB], InvestEU, Landesförderinstitute) zu hebeln?
9. Wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Fonds, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, der digitalen und klimaneutralen Transformation
zugutekommen?
a) Welche Überlegungen bestehen zur Verankerung von ökologischen
und sozialen Kriterien bei der Mittelverwendung des Fonds?
b) Welche Rolle soll die Taxonomie bei der Mittelverwendung spielen?
10. Wer soll nach Vorstellung der Bundesregierung die eigentliche
Kreditvergabe übernehmen – der Fonds selbst oder die beteiligten
Geschäftsbanken –, und wenn die Geschäftsbanken die Kreditvergabe übernehmen
sollen, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die
beteiligten Banken bei der Auswahl und Kreditvergabe nicht auf ohnehin
bankfähige Kunden konzentrieren und transformative, aber risikobehaftete
Projekte ausgeschlossen bleiben?
11. Inwieweit wurde die Europäische Kommission in die Überlegungen zur
rechtlichen Konstruktion und zur Beteiligung der Banken am
Mittelstandsfonds einbezogen, und gab es hierzu bereits informelle
Vorabstimmungen oder beihilferechtliche Vorprüfungen?
12. In welcher Hinsicht unterscheidet sich der Mittelstandsfonds von der
Idee des Transformationsfonds, der im Gesetzgebungsprozess zum
Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz in der vergangenen
Legislaturperiode bereits diskutiert und verworfen wurde?
Die Fragen 4 bis 12 werden zusammen beantwortet.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Altmittel gemeinsam mit der
Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds eingebracht werden, der Kapital für
die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler
mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt. Der Koalitionsvertrag
sieht keine Einbringung weiterer Mittel aus dem Bundeshaushalt in den
Mittelstand-Fonds oder Kofinanzierungen vor.
Die Bundesregierung prüft derzeit die mögliche Ausgestaltung dieses
Mittelstand-Fonds. Die Prüfungen sind komplex und umfassen z. B. das
Finanzverfassungsrecht, das EU-Beihilfenrecht und das Steuerrecht. Die in den Fragen 4
bis 12 und 14 bis 18 angesprochenen Aspekte sind Gegenstand dieser
andauernden Prüfungen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Auch ein konkreter
Zeitplan im Sinne von Frage 4b ist noch nicht absehbar.
13. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über
Finanzierungslücken im deutschen Mittelstand bei der Fremd- und
Eigenkapitalfinanzierung für Transformations- und Digitalisierungsvorhaben?
Unternehmen sind durch Digitalisierung und Dekarbonisierung mit
Transformationsprozessen konfrontiert. Hierfür sind erhebliche Investitionen
notwendig, die primär von Unternehmen selbst geleistet werden. Unternehmen,
Finanzmärkte und Wirtschaftspolitik sind dadurch vor enorme
Herausforderungen gestellt, die durch die Konjunktur, internationale Krisen, hohe
Energiepreise und protektionistische Wirtschaftspolitiken vergrößert werden.
Demgegenüber bestehen in der Breite des Mittelstands keine Finanzierungsrestriktionen.
Laut KfW-Klimabarometer 2024 sind für die Klimaneutralität im Jahr 2045 in
Deutschland Investitionen von rund fünf Bio. Euro erforderlich. Die
Klimaschutzinvestitionen der deutschen Wirtschaft werden nach dem Bericht von
Großunternehmen getrieben. Die Klimaschutzinvestitionen des Mittelstands
dagegen sind im Jahr 2023 sogar gesunken. Der Mittelstand finanziert
Klimaschutzinvestitionen überwiegend aus Eigenmitteln (46 Prozent), gefolgt von
Bankkrediten (29 Prozent) und Fördermitteln (22 Prozent). Im KfW-
Klimabarometer 2024 werden die Wichtigkeit eines ausreichenden Finanzierungs-
und Förderrahmens, auch durch Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen oder
Risikoübernahmen für den Einsatz neuartiger Klimaschutztechnologien betont und
u. a. eine Ausweitung des Angebots an eigenkapitalstärkenden
Finanzierungsinstrumenten wie Beteiligungskapital oder Mezzanine-Finanzierungen
empfohlen.
Der KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand benennt die herausfordernden
Umstände für die Finanzierungsmöglichkeiten von Digitalisierungsvorhaben
als hemmende Faktoren für die Digitalisierung des Mittelstands.
Digitalisierungsvorhaben seien vergleichsweise schwer zu finanzieren, u. a. weil
potenzielle externe Geldgeber die Erfolgsaussichten im Voraus nur schwer bewerten
könnten. Mit lediglich 37 Prozent sei auch der Anteil materieller Investitionen
an den Projektkosten niedrig. Daher entstünden bei Digitalisierungsvorhaben
kaum Vermögenswerte, die als Kreditsicherheit eingesetzt werden können.
Auch zinsgünstige Kredite unterstützten die Durchführung von
Digitalisierungsmaßnahmen; hierzu existieren verschiedene Förderprogramme des
Bundes, vielfach mit Beteiligung der KfW.
Laut KfW-Mittelstandspanel 2024 werden rund 32 Prozent des
Investitionsvolumens des deutschen Mittelstands durch Bankkredite finanziert. Die
gegenüber dem Zinstief gestiegenen Zinskosten mindern die
Verschuldungsbereitschaft der Unternehmen für Investitionsvorhaben. Laut aktueller KfW-ifo-
Kredithürde vom April 2025 nahmen 23,6 Prozent der Großunternehmen und
33,8 Prozent der KMU die Kreditverhandlungen mit ihren Banken als restriktiv
wahr. Bei den KMU ist dies der höchste Stand seit Aufzeichnungsbeginn dieser
Umfrage der KfW im Jahr 2017. Gleichzeitig ist in der Breite des Mittelstands
die Eigenkapitalstruktur der Unternehmen robust. Die Eigenkapitalquoten im
Mittelstand sind gemäß KfW-Mittelstandspanel langfristig von durchschnittlich
rund 18 Prozent im Jahr 2002 auf rund 31 Prozent im Jahr 2023 gestiegen.
Damit lag die durchschnittliche Eigenkapitalquote nur leicht unter dem
Höchststand im Jahr 2019 (rund 32 Prozent).
14. Wie werden Mittelständler konkret von den Mitteln des Fonds profitieren
(Zinsverbilligungen, Zuschüsse etc.)?
15. Welche Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapitalmitteln ist im
Mittelstandsfonds geplant, und wie passt das zu den identifizierten
Finanzierungslücken?
16. Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem
Fonds laut Koalitionsvertrag lediglich „großen deutschen
Mittelständlern“ zur Verfügung gestellt werden und nicht auch Kleinst- und
Kleinunternehmen, und wie sollen diese definiert werden (Beschäftigtenzahl
und Umsatzschwellen)?
17. Wie wäre eine Rückführung der Altmitteln an die Kreditinstitute
steuerlich für die Banken zu behandeln?
18. Plant die Bundesregierung, wie im Gesetzgebungsverfahren der von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen
Bundesregierung der letzten Wahlperiode, das steuerliche Abzugsverbot der
Bankenabgabe aufzuheben?
a) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen
Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt, wenn die Beiträge zur
Bankenabgabe steuerlich wieder als Betriebsausgaben abgezogen werden
dürften und die Bankenabgabe wieder erhoben wird?
b) Wenn ja, warum plant die Bundesregierung, von der richterlich
bestätigten Rechtmäßigkeit des Betriebsausgabenabzugsverbots der
europäischen Bankenabgabe abzuweichen (beck-online.beck.de/Dok
ument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2022%2Fcont%2Fbec
krs.2022.35243.htm&anchor=Y-200-AZ-6K4721-D-2022%2F09%
2F30)?
Die Fragen 14 bis 18 werden zusammen beantwortet
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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