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Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3577 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3577 21. Wahlperiode 13.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Birgit Bessin, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Dr. Anna Rathert, Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin Die Bundesregierung fördert „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*- Jugendliche“ in Berlin. Diese werden von der „Schwulenberatung Berlin“ betrieben, die auch eine Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, das bislang erste in Deutschland (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-j ugendhilfe/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluecht ete/unterbringung/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gef luechtete/unterbringung/). Beide Projekte erwecken bei den Fragestellern zum einen den Verdacht, sehr kostenaufwendig zu sein, zum anderen machen sie den Eindruck hochgradig ideologischer Produkte, was beides ihres Erachtens fragwürdig ist. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Werden bei dem von der „Schwulenberatung Berlin“ betriebenen „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls „(e)rweiterte Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ umgesetzt oder angestrebt, wie bei der Unterkunft, die die Schwulenberatung Berlin für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, wenn ja, was bedeutet dies konkret, und wenn nein, warum nicht (www.berlin.de/sen/lads/ schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluechtete/)?  2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Quadratmeterpreis des neu erstellten Gebäudes für junge „LSBTI*“ ist, wenn ja, wie hoch ist dieser, und wenn nein, hielt sie die Kenntnis dieser Angabe in Anbetracht der Erfordernisse sorgfältiger Haushaltsführung nicht für erforderlich (https://sc hwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-jugendhilfe/)?  3. Ist der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel der beiden genannten Einrichtungen bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?  4. Ist der Bundesregierung ggf. der Betreuungsschlüssel ähnlicher von ihr geförderter Einrichtungen in Deutschland bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?  5. Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung der „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“, wenn ja bitte erläutern, begründen und den voraussichtlichen Finanzrahmen nennen, und wenn nein, warum nicht?  6. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Jugendlichen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ist, die in vom Bund geförderten Wohnprojekten leben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat?  7. Welche anderen Wohnprojekte für Jugendliche ab zwölf Jahren und junge Erwachsene werden aus Bundesmitteln in Berlin und deutschlandweit ggf. gefördert (bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe, Anzahl der Jugendlichen und Ministerium angeben)?  8. Ist der Bundesregierung der durchschnittliche Quadratmeterpreis der durch Bundesmittel geförderten neu erstellten Gebäude in Deutschland für Jugendliche ab zwölf Jahren bzw. junge Erwachsenen bekannt, wenn ja, wie lautet diese Angabe, und wenn nein, warum nicht?  9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ in anderen Bundesländern oder im Ausland? 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung ähnlicher Projekte in Deutschland durch Mittel eines Bundeslandes oder der Europäischen Union, und wenn ja, welche? 11. Hat die Bundesregierung die Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterstützt, und wenn ja, a) in welcher Höhe (bitte in Jahresscheiben angeben), b) in welcher Höhe bewegten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten je Untergebrachtem, und c) inwiefern haben sich die „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ in erhöhten Kosten niedergeschlagen, und inwiefern unterscheiden sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung von den Kosten der Einrichtungen, in denen es keine „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ gibt? 12. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ein Projekt mit „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ für eine bestimmte Personengruppe unterstützt, und beabsichtigt sie ggf., diese Standards auch für Jugendliche und junge Erwachsene in anderen Einrichtungen zu realisieren (bitte begründen)? 13. Wenn sich die Förderung je untergebrachtem Kind bzw. Jugendlichen bzw. Asylbewerber erheblich von der üblichen Förderhöhe unterscheiden, hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Ansicht der Fragesteller gebildet, dass sie durch ihre Förderung bestimmte Gruppen bevorzugt bzw. Menschen, die keiner der ausgewählten Minderheiten angehören, benachteiligt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 14. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Asylanten an der Gesamtzahl derjenigen ist, die Asyl begehrt haben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat? 15. Für welche Projekte der „Schwulenberatung Berlin“ wurden von welchen Bundesministerien Bundesmittel zur Verfügung gestellt (https://schwulenb eratungberlin.de/ueber-uns/finanzierung/; bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe und Bundesministerium angeben)? Berlin, den 5. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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