Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin (Antwort zu Drs. 21/3577)
Text
Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin (Antwort zu Drs. 21/3577)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3869
21. Wahlperiode 28.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt,
Birgit Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3577 –
Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-
Jugendliche“ in Berlin. Diese werden von der „Schwulenberatung Berlin“
betrieben, die auch eine Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, das
bislang erste in Deutschland (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-
jugendhilfe/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluec
htete/unterbringung/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/
lsbtigefluechtete/unterbringung/).
Beide Projekte erwecken bei den Fragestellern zum einen den Verdacht, sehr
kostenaufwendig zu sein, zum anderen machen sie den Eindruck hochgradig
ideologischer Produkte, was beides ihres Erachtens fragwürdig ist.
1. Werden bei dem von der „Schwulenberatung Berlin“ betriebenen „Neuen
Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls „(e)rweiterte Qualitäts- und
Unterbringungsstandards“ umgesetzt oder angestrebt, wie bei der Unterkunft, die die
Schwulenberatung Berlin für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, wenn ja, was
bedeutet dies konkret, und wenn nein, warum nicht (www.berlin.de/sen/lad
s/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluechtete/)?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Quadratmeterpreis des
neu erstellten Gebäudes für junge „LSBTI*“ ist, wenn ja, wie hoch ist
dieser, und wenn nein, hielt sie die Kenntnis dieser Angabe in Anbetracht
der Erfordernisse sorgfältiger Haushaltsführung nicht für erforderlich
(https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-jugendhilfe/)?
3. Ist der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel der beiden genannten
Einrichtungen bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?
4. Ist der Bundesregierung ggf. der Betreuungsschlüssel ähnlicher von ihr
geförderter Einrichtungen in Deutschland bekannt, und wenn ja, wie
lautet er (bitte aufgliedern)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
5. Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung der „Neuen
Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“, wenn ja bitte erläutern,
begründen und den voraussichtlichen Finanzrahmen nennen, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das genannte Projekt der Schwulenberatung Berlin gGmbH „Neue
Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ wird nicht aus Bundesmitteln
gefördert. Es liegen der Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor.
6. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der
„LSBTI*“-Jugendlichen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ist, die in
vom Bund geförderten Wohnprojekten leben, und wie sich ihr Anteil seit
2015 verändert hat?
7. Welche anderen Wohnprojekte für Jugendliche ab zwölf Jahren und
junge Erwachsene werden aus Bundesmitteln in Berlin und
deutschlandweit ggf. gefördert (bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe,
Anzahl der Jugendlichen und Ministerium angeben)?
8. Ist der Bundesregierung der durchschnittliche Quadratmeterpreis der
durch Bundesmittel geförderten neu erstellten Gebäude in Deutschland
für Jugendliche ab zwölf Jahren bzw. junge Erwachsenen bekannt, wenn
ja, wie lautet diese Angabe, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert keine solchen Wohnprojekte.
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über „Neue
Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ in anderen Bundesländern
oder im Ausland?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung ähnlicher
Projekte in Deutschland durch Mittel eines Bundeslandes oder der
Europäischen Union, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor.
11. Hat die Bundesregierung die Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“
unterstützt, und wenn ja,
a) in welcher Höhe (bitte in Jahresscheiben angeben),
b) in welcher Höhe bewegten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Kosten je Untergebrachtem, und
c) inwiefern haben sich die „erweiterten Qualitäts- und
Unterbringungsstandards“ in erhöhten Kosten niedergeschlagen, und inwiefern
unterscheiden sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Kosten der Einrichtungen, in denen es keine „erweiterten Qualitäts-
und Unterbringungsstandards“ gibt?
12. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ein Projekt mit
„erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ für eine bestimmte
Personengruppe unterstützt, und beabsichtigt sie ggf., diese Standards auch
für Jugendliche und junge Erwachsene in anderen Einrichtungen zu
realisieren (bitte begründen)?
13. Wenn sich die Förderung je untergebrachtem Kind bzw. Jugendlichen
bzw. Asylbewerber erheblich von der üblichen Förderhöhe
unterscheiden, hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Ansicht der
Fragesteller gebildet, dass sie durch ihre Förderung bestimmte Gruppen
bevorzugt bzw. Menschen, die keiner der ausgewählten Minderheiten
angehören, benachteiligt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das genannte Projekt einer Unterkunft für LSBTI-Geflüchtete der
Schwulenberatung Berlin gGmbH wird nicht aus Bundesmitteln gefördert. Es liegen der
Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor.
14. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der
„LSBTI*“-Asylanten an der Gesamtzahl derjenigen ist, die Asyl begehrt
haben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat?
Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
15. Für welche Projekte der „Schwulenberatung Berlin“ wurden von
welchen Bundesministerien Bundesmittel zur Verfügung gestellt (https://sch
wulenberatungberlin.de/ueber-uns/finanzierung/; bitte nach Jahr seit
2015, Projekt, Projekthöhe und Bundesministerium angeben)?
Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
für die Erstellung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2015 der
Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 4 000 Euro
gewährt.
Für die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr
2018 hat das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von
1 650 Euro gewährt.
Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
im Haushaltsjahr 2019 das Projekt „Zuhause im Alter – Gemeinschaftlich leben
und wohnen mit besonderem Schwerpunkt auf ältere queere Menschen“ der
Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 200 000 Euro gefördert.
Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 das Projekt „Lebensort Vielfalt als
Qualitätssiegel“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 353 000 Euro
gefördert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern förderte die Schwulenberatung Berlin gGmbH mit
dem Projekt „Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende“ wie folgt:
Fördersumme Förderjahr
61 018,90 Euro 2023
128 873,21 Euro 2024
117 723,84 Euro 2025
Aus dem Einzelplan 17, Kapitel 1715 hat die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes folgende Projekte der Schwulenberatung Berlin gGmbH gefördert:
2023: QAD*16 // Queere Antidiskriminierungsberatung für die 16
Bundesländer; Projekthöhe: 90 887,13 Euro
2024: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den
Bundesländern, Projekthöhe: 110 000 Euro
2025: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den
Bundesländern, Projekthöhe: 97 000 Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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