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Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin (Antwort zu Drs. 21/3577)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3869 · Antwort · Original ↗

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Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin (Antwort zu Drs. 21/3577) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3869 21. Wahlperiode 28.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Birgit Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3577 – Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*- Jugendliche“ in Berlin. Diese werden von der „Schwulenberatung Berlin“ betrieben, die auch eine Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, das bislang erste in Deutschland (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder- jugendhilfe/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluec htete/unterbringung/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/ lsbtigefluechtete/unterbringung/). Beide Projekte erwecken bei den Fragestellern zum einen den Verdacht, sehr kostenaufwendig zu sein, zum anderen machen sie den Eindruck hochgradig ideologischer Produkte, was beides ihres Erachtens fragwürdig ist.  1. Werden bei dem von der „Schwulenberatung Berlin“ betriebenen „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls „(e)rweiterte Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ umgesetzt oder angestrebt, wie bei der Unterkunft, die die Schwulenberatung Berlin für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, wenn ja, was bedeutet dies konkret, und wenn nein, warum nicht (www.berlin.de/sen/lad s/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluechtete/)?  2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Quadratmeterpreis des neu erstellten Gebäudes für junge „LSBTI*“ ist, wenn ja, wie hoch ist dieser, und wenn nein, hielt sie die Kenntnis dieser Angabe in Anbetracht der Erfordernisse sorgfältiger Haushaltsführung nicht für erforderlich (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-jugendhilfe/)?  3. Ist der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel der beiden genannten Einrichtungen bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?  4. Ist der Bundesregierung ggf. der Betreuungsschlüssel ähnlicher von ihr geförderter Einrichtungen in Deutschland bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  5. Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung der „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“, wenn ja bitte erläutern, begründen und den voraussichtlichen Finanzrahmen nennen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das genannte Projekt der Schwulenberatung Berlin gGmbH „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ wird nicht aus Bundesmitteln gefördert. Es liegen der Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor.  6. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Jugendlichen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ist, die in vom Bund geförderten Wohnprojekten leben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat?  7. Welche anderen Wohnprojekte für Jugendliche ab zwölf Jahren und junge Erwachsene werden aus Bundesmitteln in Berlin und deutschlandweit ggf. gefördert (bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe, Anzahl der Jugendlichen und Ministerium angeben)?  8. Ist der Bundesregierung der durchschnittliche Quadratmeterpreis der durch Bundesmittel geförderten neu erstellten Gebäude in Deutschland für Jugendliche ab zwölf Jahren bzw. junge Erwachsenen bekannt, wenn ja, wie lautet diese Angabe, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung fördert keine solchen Wohnprojekte.  9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ in anderen Bundesländern oder im Ausland? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung ähnlicher Projekte in Deutschland durch Mittel eines Bundeslandes oder der Europäischen Union, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor. 11. Hat die Bundesregierung die Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterstützt, und wenn ja, a) in welcher Höhe (bitte in Jahresscheiben angeben), b) in welcher Höhe bewegten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten je Untergebrachtem, und c) inwiefern haben sich die „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ in erhöhten Kosten niedergeschlagen, und inwiefern unterscheiden sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung von den Kosten der Einrichtungen, in denen es keine „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ gibt? 12. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ein Projekt mit „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ für eine bestimmte Personengruppe unterstützt, und beabsichtigt sie ggf., diese Standards auch für Jugendliche und junge Erwachsene in anderen Einrichtungen zu realisieren (bitte begründen)? 13. Wenn sich die Förderung je untergebrachtem Kind bzw. Jugendlichen bzw. Asylbewerber erheblich von der üblichen Förderhöhe unterscheiden, hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Ansicht der Fragesteller gebildet, dass sie durch ihre Förderung bestimmte Gruppen bevorzugt bzw. Menschen, die keiner der ausgewählten Minderheiten angehören, benachteiligt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das genannte Projekt einer Unterkunft für LSBTI-Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin gGmbH wird nicht aus Bundesmitteln gefördert. Es liegen der Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor. 14. Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Asylanten an der Gesamtzahl derjenigen ist, die Asyl begehrt haben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat? Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Für welche Projekte der „Schwulenberatung Berlin“ wurden von welchen Bundesministerien Bundesmittel zur Verfügung gestellt (https://sch wulenberatungberlin.de/ueber-uns/finanzierung/; bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe und Bundesministerium angeben)? Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für die Erstellung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2015 der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 4 000 Euro gewährt. Für die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2018 hat das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 1 650 Euro gewährt. Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Haushaltsjahr 2019 das Projekt „Zuhause im Alter – Gemeinschaftlich leben und wohnen mit besonderem Schwerpunkt auf ältere queere Menschen“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 200 000 Euro gefördert. Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 das Projekt „Lebensort Vielfalt als Qualitätssiegel“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 353 000 Euro gefördert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern förderte die Schwulenberatung Berlin gGmbH mit dem Projekt „Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende“ wie folgt: Fördersumme Förderjahr  61 018,90 Euro 2023 128 873,21 Euro 2024 117 723,84 Euro 2025 Aus dem Einzelplan 17, Kapitel 1715 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes folgende Projekte der Schwulenberatung Berlin gGmbH gefördert: 2023: QAD*16 // Queere Antidiskriminierungsberatung für die 16 Bundesländer; Projekthöhe: 90 887,13 Euro 2024: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den Bundesländern, Projekthöhe: 110 000 Euro 2025: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den Bundesländern, Projekthöhe: 97 000 Euro. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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