Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme (Antwort zu Drs. 21/6975)
Text
Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme (Antwort zu Drs. 21/6975)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7278
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6975 –
Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch
Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
International werden Verfahren zur Wetterbeeinflussung sowie Ansätze der
atmosphärischen Aerosolforschung erprobt. Über Freisetzungen von Stoffen in
die Atmosphäre wurde unter anderem im Zusammenhang mit folgenden
Vorhaben berichtet: Make Sunsets (USA) mit wiederholten Ballonfreisetzungen
von Schwefeldioxid (vgl. https://makesunsets.com/, https://srm360.org/outdoo
r-experiments/make-sunsets), das SATAN-Projekt (Vereinigtes Königreich,
2022) mit einer Freisetzung von rund 400 Gramm SO2 in der Stratosphäre
(https://srm360.org/outdoor-experiments/satan/) sowie Versuche zur Marine
Cloud Brightening in Australien unter Einsatz von Seesalz-Aerosolen (vgl.
www.barrierreef.org/news/explainers/what-is-cloud-brightening). Großskalige
Cloud-Seeding-Programme unter Verwendung von Silberiodid werden unter
anderem China und Marokko zugeschrieben (www.theguardian.com/world/20
24/sep/12/china-cloud-seeding-weather-modification, www.moroccoworldne
ws.com/2024/08/15523/). Auf Ebene der Europäischen Union laufen zudem
Projekte wie Co‑CREATE (https://co-create-project.eu/) und GENIE (Geo
Engineering and NegatIve Emissions pathways in Europe) (https://cordis.europ
a.eu/project/id/951542).
Vor diesem Hintergrund und angesichts von Berichten über erhöhte
Spurenelementgehalte in Niederschlägen, etwa im Zusammenhang mit einer
Vergleichsanalyse des Instituts für chemische Verfahrenstechnik Tuzla aus dem Jahr
2022 (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1352231003005624),
besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse
an Transparenz hinsichtlich Genehmigungen, möglicher tatsächlicher
Stoffeinträge sowie der Leistungsfähigkeit des Umweltmonitorings in Deutschland,
insbesondere im Hinblick auf mögliche Einträge in Luft, Boden, Wasser und
Nahrungskette. Hinzu kommt in den Augen der Fragesteller, dass Deutschland
in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Marokko und
Staaten der Levante importiert.
Die Luftraumhoheit liegt nach Artikel 1 des Abkommens über die
internationale Zivilluftfahrt bei der Bundesrepublik Deutschland. Genehmigungen und
Aufsicht erfolgen je nach Sachverhalt insbesondere durch das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung GmbH
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 21. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(DFS), das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sowie bei militärischen Flügen durch
das Bundesministerium der Verteidigung.
1. Wie viele Genehmigungen für Flüge im deutschen Luftraum wurden in
den Jahren 2020 bis 2025 erteilt, bei denen atmosphärische Messungen,
insbesondere zu Aerosolen, Wolken oder Spurengasen, durchgeführt
wurden oder bei denen die Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre
Bestandteil des beantragten oder genehmigten Flugprofils war (wenn keine
vollständige statistische Erfassung vorliegt, bitte die vorhandenen Daten
sowie die Gründe für etwaige Erfassungslücken darstellen)?
8. Welche Behörden sind für die Genehmigung und Überwachung solcher
Flüge zuständig, und nach welchen Kriterien, insbesondere im Hinblick
auf Umweltverträglichkeit und mögliche Stoffeinträge, erfolgt die Prüfung
(vgl. Frage 7)?
Die Fragen 1 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegt keine statistische Erfassung im Sinne der
Fragestellung vor. Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen werden nicht nach den
genannten wissenschaftlichen Untersuchungsgegenständen oder möglichen
Stofffreisetzungen statistisch ausgewertet.
Es besteht ein Verbot des Abwerfens oder Ablassen von Gegenständen oder
sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen. Rechtsgrundlage für die
luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörden
zum Ablassen von Stoffen aus Luftfahrzeugen ist § 13 Absatz 2 der
Luftverkehrs-Ordnung. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn keine
Gefahr für Personen oder Sachen besteht.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Vorhaben, bei denen Aerosole, Partikel oder andere Stoffe gezielt in die
Atmosphäre eingebracht wurden bzw. werden sollten, die beantragt oder geplant
waren, soweit diese den deutschen Luftraum betreffen?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Vorhaben im deutschen
Luftraum vor, die auf eine großräumige gezielte Einbringung von Aerosolen
oder anderen Stoffen in die Atmosphäre gerichtet waren.
3. Welche Messprogramme existieren zur Erfassung der Deposition
atmosphärischer Stoffeinträge in Böden, Oberflächengewässern, Grundwasser
und landwirtschaftlichen Erzeugnissen?
Die Erfassung atmosphärischer Stoffeinträge erfolgt im Rahmen verschiedener
Mess- und Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder. Dazu zählen
insbesondere die Luftqualitäts- und Depositionsmessnetze der Länder,
Messprogramme des Umweltbundesamtes sowie das Luftchemische Observatorium
Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes.
Darüber hinaus sieht § 20 Absatz 9 der 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Messung der Deposition bestimmter
Luftschadstoffe an drei Messstationen des Umweltbundesamtes vor.
Im Rahmen der nationalen und internationalen Überwachung werden
atmosphärische Niederschläge und Staubdepositionen regelmäßig auf verschiedene
Luftschadstoffe und Stoffeinträge untersucht. Ergänzend misst das
Umweltbundesamt im Rahmen der internationalen Programme OSPAR, HELCOM und
EMEP die Deposition von Ionen, Metallen und Quecksilber an hierfür
ausgewiesenen Messstationen.
4. In welchem Umfang werden dabei (vgl. Frage 3) Spurenelemente wie
Aluminium, Barium, Beryllium, Cadmium, Nickel und Strontium erfasst,
und welche Methoden, insbesondere ICP‑MS (Massenspektrometrie mit
induktiv gekoppeltem Plasma), kommen dabei zum Einsatz?
Im Rahmen verschiedener Messprogramme des Bundes und der Länder werden
Schwermetalle und weitere Spurenelemente erfasst. Der Umfang der
Untersuchungen richtet sich nach den jeweiligen fachrechtlichen Vorgaben,
Fragestellungen und Messprogrammen. Zu den regelmäßig untersuchten Stoffen
gehören insbesondere Schwermetalle wie Cadmium, Nickel, Blei, Arsen und
Quecksilber.
Strontium wird aufgrund analysetechnischer Gegebenheiten bei den Messungen
zwar miterfasst, die entsprechenden Daten sind jedoch nicht qualitätsgesichert
und werden daher nicht als regulärer Messparameter ausgewertet. Aluminium,
Barium und Beryllium werden in den betreffenden
Depositionsmessprogrammen nicht erfasst.
Für die Bestimmung der Metalle und Spurenelemente kommen etablierte
analytische Verfahren zum Einsatz, darunter insbesondere die Massenspektrometrie
mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP‑MS).
5. Werden bei Saharastaub-Ereignissen gezielte Analysen auf die in der
Vergleichsanalyse des Instituts für chemische Verfahrenstechnik Tuzla aus
dem Jahr 2022 berichteten Spurenelemente durchgeführt, und welche
Ergebnisse liegen hierzu vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Saharastaubereignisse im Rahmen
bestehender Luftqualitäts-, Aerosol- und Umweltbeobachtungsprogramme
beobachtet. Dabei werden natürliche Aerosole, einschließlich Mineralstaub aus
Wüstenregionen, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Luftqualität
untersucht. Entsprechende Untersuchungen erfolgen im Rahmen bestehender
Luftchemie- und Umweltmessprogramme.
Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen über gezielte Analysen
von Saharastaub vor, die den vom Institut für chemische Verfahrenstechnik
Tuzla im Jahr 2022 durchgeführten Untersuchungen auf bestimmte
Spurenelemente entsprechen. Ebenso liegen keine speziellen bundesweiten
Auswertungen zu den in der Frage genannten Spurenelementen im Zusammenhang mit
einzelnen Saharastaubereignissen vor.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Rahmen der
amtlichen Lebensmittelüberwachung zu möglichen Rückständen von Cloud-
Seeding-Substanzen, insbesondere Silberiodid, in importierten
Lebensmitteln aus Marokko und Staaten der Levante vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche kumulative Einträge aus
Flugbetrieb, insbesondere durch JP‑8 (Jet Propellant 8)‑Abgase,
internationalen Wettermodifikationsprogrammen und atmosphärischen
Ferntransporten in Luft, Boden, Wasser und Nahrungskette, und auf welcher
Datengrundlage erfolgt diese Bewertung, welche Unsicherheiten oder
Datenlücken bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Emissionen des Luftverkehrs –
einschließlich militärischer Luftfahrzeuge mit Treibstoffen wie JP‑8 – zur
Freisetzung von Luftschadstoffen und Partikeln beitragen können. Zu den Emissionen
gehören insbesondere Stickoxide, Kohlenmonoxid, flüchtige organische
Verbindungen, Rußpartikel sowie weitere Verbrennungsprodukte.
Eine gesonderte bundesweite Bewertung kumulativer Umweltbelastungen
ausschließlich durch JP‑8-Abgase liegt nicht vor.
9. Sieht die Bundesregierung angesichts der genannten internationalen
Entwicklungen Anpassungsbedarf beim Umweltmonitoring oder bei den
Genehmigungsverfahren, und wenn nein, aus welchen Gründen wird ein
solcher Anpassungsbedarf verneint?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen konkreten Anpassungsbedarf beim
bestehenden Umweltmonitoring oder bei den geltenden Genehmigungs- und
Überwachungssystemen. Luftschadstoffe und Aerosole werden bereits seit
vielen Jahren durch umfangreiche Mess- und Überwachungsprogramme von Bund
und Ländern erfasst. Diese Programme konzentrieren sich insbesondere auf
Emissionen aus Verkehr, Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft sowie
weiteren anthropogenen Quellen und dienen dem Schutz der menschlichen
Gesundheit sowie der Umwelt.
Auch beim Umweltmonitoring wird derzeit kein Anpassungsbedarf gesehen.
Die in den einschlägigen Monitoringprogrammen erfassten Stoffe orientieren
sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Bundesregierung verfolgt die internationale wissenschaftliche und
regulatorische Entwicklung im Bereich des atmosphärischen Monitorings und der
Wettermodifikation fortlaufend. Auf Grundlage der derzeit vorliegenden
Erkenntnisse ergeben sich jedoch keine Hinweise auf einen zusätzlichen
bundesweiten Handlungsbedarf hinsichtlich des Umweltmonitorings oder der
bestehenden Genehmigungs- und Überwachungsverfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme (Antwort)