Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem "Moving MountAIns"-Gipfel in Tirol im Oktober 2025
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Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem "Moving MountAIns"-Gipfel in Tirol im Oktober 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3427
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Audretsch, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Sandra
Stein, Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Filiz Polat, Helge Limburg,
Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem „Moving MountAIns“-Gipfel in
Tirol im Oktober 2025
Anfang Oktober 2025 fand im österreichischen Seefeld (Tirol) ein viertägiger
privater Gipfel mit dem Titel „Moving MountAIns“ statt, organisiert von Ex-
Bundeskanzler Sebastian Kurz (Österreich) und Ex-Bundesminister der
Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg (Deutschland). Dieses Treffen war bereits
Gegenstand parlamentarischer Anfragen, aus den bisherigen Antworten der
Bundesregierung ergeben sich jedoch weitere Fragen. Aus Sicht der
Fragestellenden ist die Einstufung der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche am Gipfel als „privat“ politisch und rechtlich schwer haltbar,
sofern dort Inhalte mit dienstlichem Bezug – etwa sicherheits- oder
wirtschaftspolitische Fragen – erörtert wurden. Sollte es sich tatsächlich um einen rein
privaten Anlass gehandelt haben, wäre plausibel zu machen, warum ein Treffen in
einem internationalen Unternehmer- und Politiknetzwerk als eng familiär bzw.
persönlich einzustufen ist. Vor diesem Hintergrund richten sich die folgenden
Fragen insbesondere auf Kriterien der Einstufung, Dokumentation,
Teilnehmerkreis und Anschlusskontakte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Teilnahme von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel als
„privat“ eingestuft wurde, obwohl der griechische Minister dienstlich
teilnahm (www.mod.mil.gr/en/defence-minister-visits-seefeld-austria-to-parti
cipate-in-moving-mountains/)?
2. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
über ihre Erkenntnisse aus Gesprächen mit dem Verteidigungsminister
Griechenlands oder mit anderen Teilnehmern des „Moving MountAIns-
Gipfels gegenüber dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem
Bundesministerium der Verteidigung oder anderen Bundesministerien
berichtet, und wenn nein, wie stellt die Bundesregierung eine abgestimmte
Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik sicher?
3. Nach welchen konkreten Kriterien, Prüfschritten und
Dokumentationspflichten entscheiden Mitglieder der Bundesregierung ex ante, ob ein
Treffen als „privat“ oder als „amtlich“ einzustufen ist, und wer überprüft
diese Einstufung ex post (bitte einschlägige Rechtsgrundlagen,
Rundschreiben und Handreichungen auflisten, auf die sich die Bundesregierung
bezieht)?
4. Wurde im Fall der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel eine schriftliche Einstufung des
Termins als „privat“ o. Ä. erstellt (wenn ja, bitte Datum, zeichnende
Stelle, Begründung und beteiligte Dienststellen mitteilen, und wenn nein, bitte
Gründe für das Unterbleiben darlegen)?
5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine Teilnahme einer
Bundeswirtschaftsministerin zu Themen, die ihr Ressort betreffen, privat sein kann?
6. Sind Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz im
Bundeswirtschaftsministerium geleistet worden, die explizit für diese Konferenz erbracht wurden,
ist der Bundeswirtschaftsministerin Material für die Konferenz zur
Verfügung gestellt worden, und sind im Übrigen Dokumente, insbesondere
Vermerke, zu den Themen der Konferenz erstellt worden?
7. Welche Dokumente wurden im Bundeswirtschaftsministerium im
Zeitraum von sechs Wochen vor der Konferenz bis zu deren Beginn zu den
Themen der Konferenz erstellt?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung eines Treffens
als „privat“ durch ein Bundesregierungsmitglied allein nicht ausreicht, um
Transparenz-, Dokumentations- oder Compliance-Pflichten
auszuschließen, wenn bei dem Treffen dienstliche Themen oder Interessen Dritter
berührt werden, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie die gegenteilige
Auffassung?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einstufung von Kontakten
als „privat“ nicht dazu führt, Transparenz- und Offenlegungspflichten –
insbesondere im Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes –
faktisch zu umgehen, und welche Kontrollmechanismen greifen hierzu im
Geschäftsbereich der Bundesregierung?
10. Wurde die ressortübergreifende Abfrage, die für die Bundesregierung
nicht „in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“ war
(Bundestagsdrucksache 21/3185), inzwischen nachgeholt (wenn ja, bitte die
Ergebnisse – insbesondere zu Teilnehmern, Gesprächsthemen und
Kontakten – vorlegen, und wenn nein, bitte begründen)?
11. Liegen dem Bundeskanzleramt oder anderen Ressorts nachträglich
Erkenntnisse zum Teilnehmerkreis und zu den behandelten Themen des
Treffens vor, einschließlich etwaiger externer sicherheitsbehördlicher
Einschätzungen?
12. Hat es im Zusammenhang mit der Teilnahme Kostenübernahmen durch
Dritte (etwa für Reise, Hotel, Bewirtung) gegeben (für den Fall, dass
hierzu mit Verweis auf einen „privaten“ Termin keine Auskunft erteilt wird,
bitte die Rechtsgrundlage dieser Auskunftsverweigerung gegenüber dem
Parlament nennen)?
13. In welchen Fällen prüft die Bundesregierung aktiv, ob Kontaktpartner der
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Lobbyregister
eingetragen sind, anstatt auf deren Selbstoffenlegung zu vertrauen (bitte
entsprechende Verfahrensanweisungen sowie Angaben zu Prüfquoten und
Ergebnissen seit 2024 auflisten)?
14. Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der
Einschätzung, es gebe „keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte“ im
vorliegenden Fall (bitte den zugrunde gelegten Prüfmaßstab, die
berücksichtigten Sachverhalte sowie etwaige Recusal- bzw. Compliance-
Verfügungen darlegen)?
15. Welche dienstlichen und privaten Auslandsaufenthalte absolvierte
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Zeitraum vom 15.
September 2025 bis zum 5. November 2025 (bitte mit Zweck, Ort, Abflug- und
Ankunftsflughafen, Verkehrsmittel sowie Kosten- und
Kostenträgerangaben in tabellarischer Form auflisten)?
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die bei dem Treffen
gesammelten Eindrücke, Informationen und geknüpften Kontakte durch die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, einen
Amtsbezug haben und also ausschließlich von ihr privat genutzt und
verarbeitet werden?
17. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
im Rahmen ihres Israelbesuchs vom 15. bis zum 17. Dezember 2025
Gespräche mit Personen geführt, die nach Medienberichten auch am
nichtöffentlichen Treffen „Moving MountAIns“ in Seefeld/Tirol teilgenommen
haben – insbesondere mit Shalev Hulio bzw. Vertretern der Firma
„Dream“ oder dem griechischen Verteidigungsminister Nikos Dendias,
und wenn ja, wurden diese Kontakte als dienstliche Termine eingestuft
und entsprechend dokumentiert?
18. Welche Abgrenzungskriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um
festzustellen, ob Kontakte eines Mitglieds der Bundesregierung mit
Unternehmern, Investoren oder ausländischen Regierungsvertretern bei
nichtöffentlichen Veranstaltungen als lobbyregisterrelevante Kontakte zu werten
sind, insbesondere wenn diese Kontakte weder ungeplant noch im
öffentlichen Raum stattfinden?
19. Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung,
Kontakte der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei einem
mehrtägigen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Treffen
mit im Vorfeld feststehendem Teilnehmerkreis könnten als
„Zufallsbegegnungen“ qualifiziert werden, obwohl die Veranstaltung geplant, nicht
öffentlich zugänglich und die Teilnahme gezielt organisiert war, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Anwendung der
Ausnahmeregelung für Zufallsbegegnungen nach dem
Lobbyregistergesetz?
20. Wurden im Zusammenhang mit dem „Moving MountAIns“-Treffen
Fragen des Geheimschutzes oder der Verschwiegenheitspflicht geprüft oder
die Bundeswirtschaftsministerin sensibilisiert, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass bei dem Treffen sicherheits- und wirtschaftspolitisch
relevante Themen sowie Dual-Use-Technologien behandelt wurden, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
21. Gab es eine Einladung an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
zu der „Moving MountAIns“-Konferenz 2026?
22. Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Compliance-
Unterrichtung erhalten, und legt sie regelmäßig Compliance-
Informationen vor, die vom Bundeswirtschaftsministerium überprüft
werden?
23. Welche Regeln gelten für Beamte, Staatssekretäre, Parlamentarische
Staatssekretäre und die Bundeswirtschaftsministerin bei Auftritten im
Namen des Bundeswirtschaftsministeriums?
24. Kann ein Beamter mit voller Amtsbezeichnung gleichzeitig privat auf
einer Konferenz auftreten, würde das gegen die Regeln des
Bundeswirtschaftsministeriums widersprechen, und welche Konsequenzen hätte das?
25. Wie bewertet das Bundeswirtschaftsministerium, dass
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim „Moving MountAIns“-Gipfel mit voller
Amtsbezeichnung aufgetreten ist, und ist das vereinbar mit den
Compliance-Regeln, wenn sie gleichzeitig ihre Teilnahme als privat
deklariert (www.spiegel.de/politik/deutschland/katherina-reiche-wurde-in-br
oschuere-als-bundesministerin-vorgestellt-moving-mountains-treffen-a-51
0a8a7d-fa8b-4a05-a9f4-d2bf11cb055f)?
Berlin, den 19. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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