Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen
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Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3693
21. Wahlperiode 16.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt,
Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß, Heinrich
Koch und der Fraktion der AfD
Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas
auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte
Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen
Ein aktueller Bericht des europäischen Nachrichtenportals EURACTIV vom
8. Dezember 2025, gestützt auf von israelischen Behörden im Gazastreifen
sichergestellte und inzwischen ausgewertete interne Dokumente der
Terrororganisation Hamas, zeichnet ein detailliertes Bild der Einflussnahme der Hamas
auf das humanitäre Hilfssystem im Gazastreifen. Die Dokumente zeigen, dass
die Hamas über den sogenannten Interior Security Mechanism (ISM) Projekte
und Aktivitäten internationaler Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
systematisch überwacht und steuert (vgl. www.euractiv.com/news/exclusive-docum
ents-reveal-hamas-interference-with-eu-funded-ngos-in-gaza/, abgerufen am
8. Dezember 2025).
Dem Bericht zufolge setzt die Hamas hierzu sogenannte Garanten bzw. „trusted
liaisons“ ein – lokale Kontaktpersonen, die als Bindeglied zwischen den
jeweiligen Organisationen und dem Hamas-Regime fungieren. Diese Personen
nehmen oftmals einflussreiche Positionen innerhalb der NGOs ein, etwa als
Direktoren oder Vorsitzende des Vorstands. In den Dokumenten werden diese
Garanten zum Teil als Mitglieder der Hamas, zum Teil als „Hamas-nah“ oder als der
Organisation zugehörig beschrieben. In einem Dokument vom Dezember 2022
wird explizit festgehalten, dass diese Personen für sicherheitspolitische Zwecke
genutzt werden könnten, um „ausländische Organisationen zu infiltrieren“.
Die betroffenen Organisationen weisen in Stellungnahmen gegenüber EURAC-
TIV darauf hin, dass sie keine Verbindungen zur Hamas hätten, strenge Vetting-
Verfahren anwendeten und keinerlei Mittel an Hamas oder andere bewaffnete
Gruppen flössen. Gleichwohl machen die vorliegenden Dokumente und
Analysen deutlich, dass es der Hamas erfolgreich gelang, internationale NGOs im
Gazastreifen engmaschig zu überwachen, Einfluss auf Personalentscheidungen
und Projekte zu nehmen sowie Programme für eigene Zwecke auszunutzen –
unabhängig davon, ob die beteiligten Organisationen dies beabsichtigten oder
ausdrücklich ablehnten.
Angesichts der humanitären Lage in Gaza und des zugleich hohen
sicherheitspolitischen Risikos ist es nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem
öffentlichen Interesse, ob und in welchem Umfang von der Europäischen Union
und von der Bundesrepublik Deutschland finanzierte NGOs im Gazastreifen
von der Hamas unterwandert, beeinflusst oder für die Zwecke dieser
Terrororganisation instrumentalisiert werden. Ebenso stellt sich den Fragestellern die
Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung ggf. aus den
vorliegenden Berichten zieht, welche Maßnahmen sie ergreift, um einen möglichen
Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, und in welcher Höhe
Bundesmittel in den vergangenen Jahren an im Gazastreifen tätige NGOs geflossen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die in
Medienberichten zitierten internen Dokumente der Hamas, die eine
systematische Überwachung und Einflussnahme auf internationale – einschließlich
EU-finanzierter – NGOs im Gazastreifen belegen sollen?
2. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. darüber hinausgehende eigene
Erkenntnisse vor, dass im Gazastreifen tätige NGOs, die ganz oder
teilweise mit Mitteln der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland gefördert wurden oder werden, durch die Hamas unterwandert,
systematisch überwacht, unter Druck gesetzt oder gelenkt werden oder wurden?
3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten und Dokumenten im Hinblick auf das
Risiko, dass Hilfs- und Projektgelder im Gazastreifen unmittelbar oder
mittelbar der Terrororganisation Hamas zugutekommen könnten?
4. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
wiedergegebene Einschätzung bekannt, dass NGOs im Gazastreifen aufgrund der
Sicherheits- und Kontrollstrukturen der Hamas faktisch gezwungen sind,
mit von der Hamas kontrollierten oder beeinflussten Stellen und Personen
zu kooperieren, wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung
erarbeitet, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus für ihre eigene
Förderpraxis?
5. Welche im Gazastreifen tätigen NGOs haben in den vergangenen fünf
Jahren (bitte getrennt nach Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) direkte
Fördermittel des Bundes, Fördermittel über nachgeordnete Behörden oder
Einrichtungen des Bundes (z. B. Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [GIZ GmbH], politische Stiftungen,
Durchführungsorganisationen) oder nach Kenntnis der Bundesregierung
parteinahe Stiftungen erhalten?
6. In welcher Höhe wurden diese NGOs (vgl. Frage 5) in den genannten
Jahren jeweils gefördert (bitte nach NGO, Jahr, Ressort und Titel der
jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln)?
7. Für welche Projekte bzw. Zwecke wurden die in den Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 genannten Mittel nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils eingesetzt (z. B. humanitäre Hilfe,
Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur, Governance-Programme; bitte kurz
beschreiben)?
8. Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die Bundesregierung
aufgrund von Hinweisen auf eine mögliche Einflussnahme oder
Unterwanderung durch die Hamas
a) Fördermittel für Projekte im Gazastreifen ausgesetzt,
b) Fördermittel reduziert oder
c) bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert
hat (wenn ja, bitte im Einzelnen [NGO, Projekt, Zeitraum, Grund,
ergriffene Maßnahmen] darstellen)?
9. Plant die Bundesregierung, die eigene Förderpraxis im Gazastreifen (z. B.
Kriterien für Partnerwahl, Umfang von Vor-Ort-Prüfungen,
Kooperationsform mit lokalen Behörden) anzupassen, um Risiken der Unterwanderung
bzw. Einflussnahme durch die Hamas künftig weiter zu minimieren, wenn
ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 15. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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