Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen - Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2028)
Text
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen - Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2028)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3349
21. Wahlperiode 17.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2028 –
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft-
und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung
wie Cum/Cum bekämpfen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht auf eine sehr ungleiche
Vermögensverteilung in Deutschland aufmerksam, bei der ein kleiner Teil der
Bevölkerung einen Großteil des Vermögens besitze, während viele Menschen keinerlei
finanzielle Rücklagen hätten. Diese Ungleichheit erschwere soziale
Aufstiegschancen, untergrabe das Leistungsversprechen und gefährde wirtschaftliche
Entwicklung, Chancengleichheit und Vertrauen in die Demokratie. Zugleich weisen
die Antragsteller auf erhebliche Gerechtigkeitslücken im Steuersystem hin – etwa
bei Erbschaften, Immobilien und organisierter Steuerhinterziehung –, deren
Schließung deutliche Mehreinnahmen ermöglichten und zu mehr steuerlicher
Fairness beitragen könnte.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
1. einen Gesetzentwurf zum Abbau unsystematischer Ausnahmeregelungen im
deutschen Steuerrecht vorzulegen, der
a) Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht schließt und sich
zunächst auf den Abbau von Ausnahmen für extrem große Erbschaften
konzentriert,
aa) indem er die in 2016 eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung
gemäß § 28a ErbStG für sehr große Betriebsvermögen von mehr als
26 Mio. Euro abschafft, die de facto meist zu einer kompletten
Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer
sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung führt, und diese
durch flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten ersetzt,
die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von
Arbeitsplätzen gewährleistet,
bb) indem er die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab
300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass
Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören,
deren Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen
besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist,
b) Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung schließt und
aa) die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der
Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von
Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so
dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von
Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote
anfällt,
bb) die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden
Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich (sogenannte „erweiterte
Grundstückskürzung“) beendet, also § 9 Nr. 1 S. 2–6 GewStG
abschafft,
cc) die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen
Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn
Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
(§ 22 Abs. 2 EStG) gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bei
Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen
Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht,
Mineralgewinnungsrecht), inklusive der weiteren Wirtschaftsgüter i. S. d.
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, abschafft, und so gleichzeitig
auch einen Beitrag zur Verringerung von Leerstand und einer
Entspannung am Wohnungsmarkt leistet;
2. organisierte Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum, entschieden zu bekämpfen,
ihren wiederholten Ankündigungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
nicht nur bei Schwarzarbeitsbekämpfung Taten folgen zu lassen, sondern
auch aktiv die organisierte Steuerkriminalität anzugehen, insbesondere
a) für die bessere Aufdeckung und Rechtsdurchsetzung die Behörden bei
der Aufklärung und Rückforderung der schätzungsweise 28,5 Mrd.
Euro Steuerschäden durch Cum/Cum-Fälle gezielt zu unterstützen (vgl.
BT-DS 21/226), indem sie darauf hinwirkt, dass das
Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht
über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm
unterstellten Bundesbetriebsprüfer*innen anzuweisen, Finanzinstitute
im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum/Cum mit
höchster Priorität zu prüfen, und
b) zusätzlich gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen, wie z. B. eine
mögliche Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für
Steuerausländer in § 49 EStG neben Dividenden auch auf
Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften, um Cum/Cum-ähnliche, grenzüberschreitende
Steuergeschäfte in Zukunft finanziell unattraktiver zu machen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2028 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Katharina Beck
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katharina Beck
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2028 in seiner 30. Sitzung am 8. Oktober 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik einer sehr ungleichen Vermögensverteilung in Deutschland und erheblicher
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert,
1. einen Gesetzentwurf zum Abbau unsystematischer Ausnahmeregelungen im deutschen Steuerrecht
vorzulegen, der
a) Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht schließt und sich zunächst auf den Abbau von
Ausnahmen für extrem große Erbschaften konzentriert,
aa) indem er die in 2016 eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG für sehr große
Betriebsvermögen von mehr als 26 Mio. Euro abschafft, die de facto meist zu einer kompletten
Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden
Erbschaftsbesteuerung führt, und diese durch flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten
ersetzt, die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet,
bb) indem er die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beendet und
gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren
Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als
Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist,
b) Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung schließt und
aa) die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend
reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so
dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen
Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt,
bb) die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im
Immobilienbereich (sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“) beendet, also § 9 Nr. 1 S. 2–6 GewStG
abschafft,
cc) die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also
die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
(§ 22 Abs. 2 EStG) gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bei Grundstücken und Rechten, die den
Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht,
Mineralgewinnungsrecht), inklusive der weiteren Wirtschaftsgüter i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG,
abschafft, und so gleichzeitig auch einen Beitrag zur Verringerung von Leerstand und einer
Entspannung am Wohnungsmarkt leistet;
2. organisierte Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum, entschieden zu bekämpfen, ihren wiederholten
Ankündigungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität nicht nur bei Schwarzarbeitsbekämpfung Taten folgen zu
lassen, sondern auch aktiv die organisierte Steuerkriminalität anzugehen, insbesondere
a) für die bessere Aufdeckung und Rechtsdurchsetzung die Behörden bei der Aufklärung und
Rückforderung der schätzungsweise 28,5 Mrd. Euro Steuerschäden durch Cum/Cum-Fälle gezielt zu unterstützen
(vgl. BT-DS 21/226), indem sie darauf hinwirkt, dass das Bundesministerium der Finanzen
nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um
die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer*innen anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle
schwerer Steuerhinterziehung wie Cum/Cum mit höchster Priorität zu prüfen, und
b) zusätzlich gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen, wie z. B. eine mögliche Ausweitung der
Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für Steuerausländer in § 49 EStG neben Dividenden auch auf
Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, um
Cum/Cum-ähnliche, grenzüberschreitende Steuergeschäfte in Zukunft finanziell unattraktiver zu
machen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 13.
Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2028 in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025
erstmalig und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2028.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, die Antragsteller beklagten zwar, dass rund die Hälfte der
Bevölkerung über keine finanzielle Sicherheit oder Rücklagen für Notfälle verfüge. Deren Vorschläge zur Verbesserung
dieser Situation änderten jedoch nichts daran. Die Vorschläge seien vielmehr ein „Ritt quer durch das Neid-
Gemüsebeet“. Die im vorliegenden Antrag angesprochenen Punkte wie die Verschonungsbedarfsprüfung oder die
Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten seien grundsätzlich diskussionswürdig. Es sei jedoch
sinnvoller, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht abzuwarten,
bevor man sich mit diesen Aspekten befasse.
Man sei erstaunt darüber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Steuerfreiheit beim Verkauf von
Immobilien nach zehn Jahren abschaffen wolle. Diese Steuerbefreiung sei sinnvoll, da sie Spekulationen
innerhalb dieser Frist besteuere, jedoch den Erwerb von Immobilien zum Zweck der Altersvorsorge fördere. Die
Antragsteller würden dagegen eine Besteuerung von Scheingewinnen vorschlagen.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass immer wieder der Eindruck erweckt werde, Cum/Cum- und Cum/Ex-
Geschäfte könnten ungehindert fortgesetzt werden. Richtig sei aber, dass die Politik nicht untätig gewesen sei und
der Gesetzgeber gehandelt habe. Während grenzüberschreitender Wertpapierverkehr weiterhin möglich bleiben
solle, müsse Steuerbetrug entschieden bekämpft werden. Die Justiz arbeite diese Fälle auf, und erste Urteile seien
bereits gefällt worden.
Insgesamt warf die Fraktion der CDU/CSU den Antragstellern vor, dass sie mit ihrem Antrag die starken
Schultern der Gesellschaft schwächten, ohne den Schwachen zu helfen, weshalb man den Antrag ablehne.
Die Fraktion der AfD stimmte den Antragstellern hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung
insbesondere durch Cum/Cum und Cum/Ex zu. Allerdings könne man den übrigen Forderungen des Antrags, wie der
Abschaffung von Steuerprivilegien bei Erbschaften oder der Abschaffung von Share Deals, nicht zustimmen. Die
Abschaffung von Verschonungsregeln bei Unternehmensübergaben und Betriebsvermögen würde das Risiko
einer Substanzbesteuerung mit sich bringen, was insbesondere Startups, Familienunternehmen und Mittelständler
in ihrer Existenz gefährden könnte. Diese Folgen würden die Antragsteller in der aktuellen Wirtschaftskrise
billigend in Kauf nehmen. Die Antragsteller verwiesen auf Stundungsmöglichkeiten, ließen deren konkrete
Ausgestaltung aber offen.
Die Fraktion der AfD kritisierte die Vorstellung, dass eine Steuererhöhung die Schere zwischen Arm und Reich
schließen könne, und wies darauf hin, dass die Steuerlast in Deutschland mittlerweile bei rund 50 Prozent liege,
was es den Menschen erschwere, Rücklagen zu bilden. Die Antragsteller würden mit ihren Forderungen die Lücke
zwischen Deutschland und anderen Staaten wie Frankreich vergrößern.
Die vorgeschlagene steuerliche Gleichstellung von Wertpapier- und Immobilienverkäufen sowie die Abschaffung
der Spekulationsfrist würden den Wohnungsbau weiter unattraktiv machen und möglicherweise das Gegenteil der
beabsichtigten Entspannung am Wohnungsmarkt bewirken. Angesichts explodierender Wohnungsmieten dürfe
die Politik nicht noch mehr Lasten auf Bauherren und Vermieter legen. Ein weiteres Problem seien die offenen
Grenzen, durch die jährlich rund 250 000 Menschen nach Deutschland einwanderten. Dies führe zu einem
angespannten Wohnungsmarkt. Die Fraktion der AfD lehne den Antrag insgesamt ab.
Die Fraktion der SPD teilte die Zielrichtung des Antrags. Die hohe Vermögenskonzentration stelle ein
ernsthaftes Problem für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland dar. Statistiken zeigten, dass in Deutschland
eine sehr ungleiche Vermögensverteilung herrsche. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besäßen rund 60
Prozent des Gesamtvermögens, während die unteren 20 Prozent praktisch kein Vermögen besäßen. Die
Hauptursachen seien, dass die Vermögen in den letzten Jahrzehnten vor allem durch Kapitalerträge zugenommen hätten
und dass Erbschaften einen großen Teil des Vermögens in Deutschland ausmachten.
Die Fraktion der SPD betonte, dass man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
abwarten und danach in der Koalition beraten wolle, wie man mehr Steuergerechtigkeit erreichen könne, ohne
gleichzeitig die Fortführung von Betrieben zu gefährden. Diese Fragen seien komplex und würden in der Koalition
detailliert diskutiert. Aus diesen Gründen lehne man den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass Grabenkämpfe in der Steuerpolitik nicht
zielführend seien. Man könne die Kritik der CDU/CSU und AfD an den Vorschlägen nicht nachvollziehen. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Immobilienbesteuerung würden auch von Experten wie Clemens Fuest, dem
Präsidenten des ifo Instituts, und der Steuerrechtlerin Prof. Johanna Hay unterstützt. Ziel sei es, Gerechtigkeitslücken
im Steuersystem zu schließen, was auch aus systematischer Sicht sinnvoll sei.
Es sei nicht überzeugend, wenn die AfD nun für die Bekämpfung von Cum/Cum-Fällen eintrete, nachdem sie im
September 2024 noch die Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre reduzieren wollte, was eine Aufklärung von
Steuerhinterziehung erschwert hätte. Auch der Vergleich zwischen Deutschland und Frankreich sei unzutreffend. Laut
der OECD liege die Vermögensbesteuerung in Frankreich bei etwa fünf Prozent, in Deutschland dagegen bei nur
zwei Prozent. Trotz unterschiedlicher Abschöpfung des Vermögens in den beiden Ländern sei die Besteuerung in
Frankreich weiterhin 2,5-mal höher als in Deutschland.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte klar, dass es bei der Verschonungsbedarfsprüfung um die
Ausnahme für sehr große Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro gehe, die aktuell auch vor dem
Bundesverfassungsgericht verhandelt werde. Man befinde sich in einem engen Austausch mit Familienunternehmen und
Mittelständlern, um eine gute Lösung für Unternehmensübergänge zu finden. Man hoffe, dass dies auch den
Koalitionsfraktionen gelingen werde, ohne dass erneut hastige Entscheidungen getroffen würden, die
möglicherweise wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnten. Der Vorschlag für Stundungen sei im Antrag
nicht detailliert ausgearbeitet, sondern sei als Anregung zu verstehen.
Es sei unstrittig, dass die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abgeschafft werden
müsse. Daher sei es nicht hinnehmbar, dass das Bundesministerium der Finanzen einen Nichtanwendungserlass
gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs erlassen habe.
Ebenso wie in Österreich solle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufolge beim Verkauf einer Immobilie,
genau wie bei Aktien, der Zugewinn besteuert werden, nicht jedoch die Substanz der Immobilie. Dies trage zur
Verringerung von Leerständen bei. Die Beibehaltung der Spekulationsfrist führe zu negativen Effekten und stelle
eine ungleiche Behandlung dar, ohne nachweislich positive Auswirkungen auf die Altersvorsorge zu haben.
Darüber hinaus sprach sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Reform der sogenannten Share
Deals aus. Diese Steuergestaltungsmöglichkeit sei in den Niederlanden bereits angepasst worden. Share Deals
führten jährlich zu einem staatlichen Einnahmenverlust bei der Grunderwerbsteuer von etwa einer Milliarde Euro.
Man rege an, auch in Deutschland eine ähnliche Reform nach dem niederländischen Modell durchzuführen.
Bezüglich ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden
Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich wies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass diese
Regelung aus dem Jahr 1936 stamme und damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden sollte. Dies sei
spätestens seit der Unternehmenssteuerreform 2008/2009 nicht mehr gerechtfertigt. Schätzungen zufolge entgingen
den Kommunen durch diese Ausnahme jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro an Gewerbesteuereinnahmen.
Angesichts der kommunalen Finanzkrise sei es notwendig, solche veralteten Regelungen zu überprüfen und
anzupassen.
Bei den Forderungen hinsichtlich der Bekämpfung von Cum/Cum-Fällen gehe es nicht um ein Verbot des
internationalen Wertpapierhandels. Vielmehr solle geprüft werden, ob Regelungen im internationalen Steuerrecht
noch zeitgemäß seien oder negative Anreize setzten. Zudem müsse sich die Justiz verstärkt auf diese Fälle
konzentrieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere seit über einem Jahr, dass der
Bundesfinanzminister die Bundesbetriebsprüfer anweise, mit einem risikobasierten Ansatz gezielt Cum/Cum- und Cum/Ex-Fälle zu
bearbeiten.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass sie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimme, da
er das absolute Minimum dessen darstelle, was zur Bekämpfung der Ungerechtigkeiten im Steuersystem
notwendig sei. Es sei ungerecht, wenn bei der Vererbung von Immobilien Erbschaftsteuer fällig werde, während dies bei
einer Erbschaft von 300 Wohneinheiten nicht der Fall sei. Auch die Umgehung der Grunderwerbsteuer durch
Share Deals sei eine Ungerechtigkeit.
Die Fraktion Die Linke stimmte mit den Antragstellern überein, dass die Aufarbeitung der Cum/Ex- und
Cum/Cum-Fälle zu langsam vorangehe. Sie wies darauf hin, dass konkrete Schritte, wie der Aufbau von
Spezialeinheiten oder Zentralstellen, nicht ausreichend im vorliegenden Antrag benannt worden seien. Ein wesentlicher
Punkt sei zudem die Eindämmung der Finanzlobby. Darüber hinaus sollten rechtliche Lücken geschlossen
werden, wie beispielsweise dass der Verbrechenstatbestand bei schwerer Steuerhinterziehung rechtlich dem Betrug
in § 263 Strafgesetzbuch gleichgestellt werde. Dennoch unterstützte die Fraktion Die Linke den Antrag.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Katharina Beck
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de�
ISSN 0722-8333]
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