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Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6656)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7070 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6656) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7070 21. Wahlperiode 09.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6656 – Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass es sich bei Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften sowie Umsatzsteuerkarussellen oft um grenzüberschreitend vernetzte Betrugssysteme handelt, bei denen systematisch ohne tatsächlichen Rechtsgrund für nicht geleistete Steuern Erstattungen beantragt werden. Der Schaden ist der tatsächliche Abfluss von Steuergeldern aus dem Staatshaushalt. B. Lösung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, 1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene mit dem Ziel einzurichten, komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu bewältigen; 2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu schließen; 3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer auf Grundlage der verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft, hiermit teils die bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie abbaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6656 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Katharina Beck Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Katharina Beck I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6656 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik der organisierten Steuerhinterziehung bei Cum-Cum und Cum-Ex-Gestaltungen sowie beim Umsatzsteuerbetrug wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, 1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene mit dem Ziel einzurichten, komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu bewältigen; 2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu schließen; 3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft, hiermit teils die bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie abbaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6656 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6656. Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete den vorliegenden Antrag als Wiederholung altbekannter Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sei richtig, dass der Staat organisierte Steuerhinterziehung bekämpfen müsse. Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen seien dabei wichtige Komplexe. Eine saubere Trennung der Gestaltungen mit Hilfe von Cum-Ex- und Cum-Cum-Konstruktionen sei dabei notwendig. Der Antrag versäume, auf den Bericht des BMF von Oktober 2025 hinzuweisen. Darin werde dargelegt, welche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ergriffen würden. Außerdem würde im Bericht ein Überblick über die Zahlen der Fälle sowie der eingeforderten und der nicht ausgezahlten Summen gegeben. Es sei falsch, wenn der Antrag suggeriere, dass der Staat bei der Bekämpfung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Fällen untätig sei. Die Bundesländer leisteten gute Arbeit. Probleme gebe es weniger in den Finanzverwaltungen als in den Staatsanwaltschaften. Wer das Buch von Anne Brorhilker, die die Staatsanwaltschaft Köln verlassen habe, kenne, wisse, dass auch der seit 2022 amtierende Justizminister von Nordrhein-Westfalen, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehöre, durchaus seine Schwierigkeiten mit der effektiven Bekämpfung solcher Fälle gehabt habe. Die Forderung des Antrags, eine Sondereinheit auf Bundesebene einzurichten, sei bereits erfüllt: Es gebe eine solche Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU habe sich in der vergangenen Woche von der Sondereinheit Kapitalmarkt des BZSt umfassend berichten lassen. Die Einheit sei gerade damit beschäftigt, Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle aufzudecken, aufzuarbeiten und neue Fälle von Steuergestaltung am Kapitalmarkt im Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Das BZSt berichte dabei von einer guten Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Der Antrag fordere daher etwas, das bereits existiere. Außerdem führe der Antrag Gesetzeslücken an, benenne dann aber lediglich eine Strafvorschrift. Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an die Einführung von § 36a EStG zur Unterbindung von Cum-Ex-Gestaltungen. Die Evaluation dieser Regelung durch das BMF habe gezeigt, dass sie erfolgreich wirke. Weitere Gesetzesänderungen seien an dieser Stelle entbehrlich. Schließlich arbeite die Koalition bereits an dem vom Antrag darüber hinaus geforderten elektronischen Meldesystem für die Umsatzsteuer. Dafür werde als Grundlage die E-Rechnung benötigt, die Stück für Stück eingeführt werde. Auf dieser Grundlage werde das elektronische Meldesystem aufgebaut, das auch europarechtlich ab 2030 zwingend vorgeschrieben sei. Die Fraktion der AfD erinnerte daran, dass die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Teil der Ampelkoalition daran beteiligt war, dass der Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner für ein Bundesfinanzkriminalamt nicht habe realisiert werden können. Dabei wäre eine solche Struktur wichtig, um die im Antrag dargelegten Missstände zu bekämpfen. Außerdem wies die Fraktion der AfD darauf hin, dass die Fraktion der CDU/CSU noch im Juli 2023 gefordert habe, zum Vorgang um die Hamburger Warburg Bank und die Aussagen des ehemaligen Ersten Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Fraktion der CDU/CSU lasse diese Frage nun ruhen, damit sie nicht gegen den eigenen Koalitionspartner vorgehen müsse. Die Fraktion der AfD habe bereits vor einigen Jahren ebenso wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen erneuten Untersuchungsausschuss zur Thematik Cum-Ex und zur neu aufgekommenen Cum-Cum-Problematik gefordert. Damals habe sich die Fraktion der CDU/CSU dagegen gesträubt und auf den ersten Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex verwiesen. Wenn in der Vergangenheit aber alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden wären, müsste man nicht heute erneut über die Problematik diskutieren. Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass das Vereinigte Königreich gezeigt habe, wie man Umsatzsteuerbetrug gerade bei hochwertigen technischen Artikeln mit Hilfe der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI)-Nummer wirkungsvoll unterbinden könne. Eine solche Lösung fehle in Deutschland bisher vollständig. In den Niederlanden würde eine neue Firma nach sechs Wochen vor Ort daraufhin geprüft, ob die Vorsteuerabzüge dieser Firma plausibel seien. Mit diesen Instrumenten könne der Karussellhandel wirkungsvoll unterbunden werden. Die Fraktion der AfD lehne den vorliegenden Antrag aufgrund rechtlicher Bedenken ab. Die Forderung nach einer weiteren Bundesbehörde für Steuerermittlungen ignoriere das verfassungsrechtliche Grundprinzip der föderalen Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung sei in Deutschland Ländersache. Eine zentrale Bundesbehörde mit Ermittlungsbefugnissen würde in die Länderkompetenz nach Artikel 108 GG eingreifen, ohne dass ein klarer verfassungsrechtlicher Rahmen dafür geschaffen werde. Eine weitere Parallelbehörde neben BKA, Zoll, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) und den LKAs sei nicht sinnvoll. Stattdessen sollten entweder bestehende Strukturen gestärkt oder aber über einen wirklich großen, überparteilichen Wurf zur Zentralisierung bestimmter Kompetenzen nachgedacht werden. Schließlich sei die im Antrag geforderte Verschärfung des Strafrechts reine Symbolpolitik. Die Abschaffung von § 370a AO im Jahr 2008 sei nicht willkürlich erfolgt, sondern weil die Norm in der Praxis zu übermäßigen Strafen und rechtlichen Unsicherheiten geführt habe. Eine Rückkehr zu dieser Regelung wäre kein Fortschritt. Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU an. Die Bekämpfung von Steuerkriminalität habe für Bund und Länder eine hohe Priorität. Die verfügbaren Zahlen bis Ende 2024 zeigten, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung entfalteten. 188 Cum-Ex- und 81 Cum-Cum-Verfahren seien rechtskräftig abgeschlossen. Mehr als 3,5 Milliarden Euro seien für die öffentlichen Kassen zurückgeholt worden. Gleichzeitig liefen mehrere hundert weitere Verfahren. Die Aufarbeitung werde konsequent fortgesetzt. Anders als die Antragsteller, die neue Strukturen forderten, setze die Koalition auf den Ausbau und die Optimierung bestehender Strukturen. Es gebe die Sondereinheit beim BZSt sowie das Bund-Länder-Kernteam zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Viele fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten an der Aufklärung der Fälle, damit die kriminell erworbenen Gelder zum öffentlichen Gemeinwesen zurückflössen. Die Fraktion der SPD setze sich darüber hinaus für eine Aktualisierung der Steuerstraftatbestände ein. Der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug habe eine große fiskalische Bedeutung. Die EU-Kommission gehe für 2023 von einem Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro allein in Deutschland aus. Die Koalition arbeite an einem modernen Meldewesen und an der Registrierkassenpflicht. Österreich habe gezeigt, wie man beim Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug Fortschritte erzielen könne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass die Fraktion der AfD die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen im Sommer 2024 auf fünf Jahre habe verkürzen wollen. Damit wären die meisten Cum- Ex- und auch Cum-Cum-Fälle heute schon nicht mehr verfolgbar. Im Jahr 2025 habe die Fraktion der AfD dann eine vollständige Wende vollzogen und eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre gefordert. Der Finanzausschuss habe sich vor Kurzem mit Hinweisen darauf beschäftigt, dass auch nach 2016 und sogar noch 2019 neue Cum-Cum-Gestaltungen durchgeführt worden seien. Die Thematik bleibe aktuell. Die Tatsache, dass noch einige Verfahren zu Cum-Ex und Cum-Cum bei den Staatsanwaltschaften liefen, sei kein Beleg dafür, dass die Regierungskoalition aktiv an dieser Problematik arbeite. In den 34 Punkten des Reformpakets der Bundesregierung werde Sozialbetrug adressiert – nicht aber Umsatzsteuerbetrug, Dividendenstripping, Geldwäsche oder andere Finanzkriminalität. Die Umsatzsteuerlücke für Deutschland betrage nach dem VAT-Gap-Report der EU-Kommission über 30 Milliarden Euro. Dass die Koalition im Haushaltsentwurf für 2027 nur eine Milliarde Euro als zusätzliche Einnahmen aus der Besteuerung von Kryptogewinnen und der Bekämpfung von Finanzkriminalität ansetze, zeige, wie wenig ambitioniert sie vorgehe. Die Differenz dieses Einnahmeziels zu den in verschiedenen Studien geschätzten Schadenssummen sei riesig. Offenbar glaube die Koalition selbst nicht an Erfolge bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität und bei der Besteuerung von Gewinnen im Kryptohandel. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte eine Schnittstelle zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) und den Bundesbehörden. Damit solle eine zentrale Ansprechstelle geschaffen werden. Es gehe um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft. Es sei unerträglich, dass im Jahr 2008 § 370a AO abgeschafft worden sei. Dieser müsse wieder eingeführt werden, was auch die Rechtspolitiker der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten. Es gehe aber nicht primär um verbleibende Gesetzeslücken, sondern um die effektive Verfolgung von Kriminalität. Gerade bei den international verflochtenen Cum-Cum-Geschäften sei eine zentrale Stelle über das BZSt hinaus wichtig, um die Steuerfahnder zu koordinieren. Die Unterstützung durch die Bundesbetriebsprüfung aus dem BZSt sei nicht ausreichend. Eine zentralisierte Task-Force auf Bundesebene wäre daher sinnvoll. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Regierungsfraktionen auf, den Aufbau des elektronischen Meldesystems voranzutreiben, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Es gehe um viel Geld und dabei sei Gefahr im Verzug. Die Regierungskoalition müsse das Anliegen des vorliegenden Antrags ernst nehmen und endlich Taten folgen lassen. Die Fraktion Die Linke verwies auf die von der Koalition angekündigten Kürzungen im sozialen Bereich. Vor diesem Hintergrund seien Anträge der Opposition umso bedeutsamer, die aufzeigten, wie das Geld, das mühsam aus dem Sozialstaat gepresst werde, durch die Bekämpfung von Finanzkriminalität eingetrieben werden könnte. Es gehe um eine Größenordnung von über 100 Milliarden Euro jährlich allein für Deutschland. Es gebe Belege aus unterschiedlichen Quellen und von unterschiedlichen Seiten, dass die derzeitige Ausstattung der Ermittlungsbehörden nicht ausreiche, um die Ermittlungen im Bereich Cum-Ex und Cum-Cum wirkungsvoll zu führen. Diejenigen, die Gelder in Milliardenhöhe hinterzogen und sich angeeignet hätten, würden nicht in ausreichendem Maße strafrechtlich verfolgt. Man müsse eine Debatte über den richtigen Weg zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität führen. Dazu sei der vorliegende Antrag ein guter Beitrag, der eine gemeinsame, verstärkte Ermittlungskompetenz auf Bundesebene fordere. Die Fraktion Die Linke setze sich alternativ für eine interdisziplinär arbeitende Behörde ein, die die Kompetenzen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Betriebsprüfung bündle. Die Debatte über den richtigen Ansatz könne aber nicht ausreichend geführt werden, weil die Mehrheit im Deutschen Bundestag keine Notwendigkeit sehe, überhaupt tätig zu werden. Dies sei angesichts der Faktenlage nicht nachvollziehbar. Die Fraktion Die Linke begrüßte die Forderung nach Anhebung der Mindeststrafen bei besonders schwerer Steuerhinterziehung und deren Einordnung als Verbrechen. Darüber hinaus sollte erwogen werden, die besonders schwere Steuerhinterziehung vollständig aus der Abgabeordnung herauszulösen und als eigenständigen Verbrechenstatbestand in das Strafgesetzbuch zu überführen. Eine solche Zuordnung würde ein deutliches Signal setzen, dass es sich bei Steuerhinterziehung um schwere Kriminalität handle. Die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag zu, hielt aber eine Debatte über einen strukturell stärkeren Ansatz geboten. Eine andere Organisationsform könnte das Wissen und die Ermittlungserfahrung auf Bundesebene verstetigen und institutionell besser sichern. Bekannte Probleme wie die Interoperabilität der IT-Systeme könnten ebenfalls besser gelöst werden. Es wäre außerdem zu prüfen, einer solchen Struktur originäre Ermittlungsergebnisse zu übertragen und die Länder zu verpflichten, Verfahren ab einer gewissen Größenordnung an diese abzugeben. Berlin, den 8. Juli 2026 Katharina Beck Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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