Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6656)
Text
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6656)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7070
21. Wahlperiode 09.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Max Lucks, Dr. Moritz
Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6656 –
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und
Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass es sich bei Cum-Cum-
und Cum-Ex-Geschäften sowie Umsatzsteuerkarussellen oft um
grenzüberschreitend vernetzte Betrugssysteme handelt, bei denen systematisch ohne tatsächlichen
Rechtsgrund für nicht geleistete Steuern Erstattungen beantragt werden. Der
Schaden ist der tatsächliche Abfluss von Steuergeldern aus dem Staatshaushalt.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,
1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international
organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene mit dem Ziel einzurichten,
komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu
bewältigen;
2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und
internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu
schließen;
3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die
Umsatzsteuer auf Grundlage der verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen
einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft, hiermit teils die
bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie
abbaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6656 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Katharina Beck
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katharina Beck
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6656 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der organisierten Steuerhinterziehung bei Cum-Cum und Cum-Ex-Gestaltungen sowie beim
Umsatzsteuerbetrug wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert,
1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf
Bundesebene mit dem Ziel einzurichten, komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver
zu bewältigen;
2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie
Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu schließen;
3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer auf Grundlage der
verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft,
hiermit teils die bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie abbaut und
Umsatzsteuerbetrug bekämpft.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6656 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmalig und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6656.
Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete den vorliegenden Antrag als Wiederholung altbekannter Forderungen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sei richtig, dass der Staat organisierte Steuerhinterziehung
bekämpfen müsse. Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen seien dabei wichtige Komplexe. Eine saubere Trennung
der Gestaltungen mit Hilfe von Cum-Ex- und Cum-Cum-Konstruktionen sei dabei notwendig.
Der Antrag versäume, auf den Bericht des BMF von Oktober 2025 hinzuweisen. Darin werde dargelegt, welche
Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ergriffen würden. Außerdem würde im Bericht ein Überblick über die
Zahlen der Fälle sowie der eingeforderten und der nicht ausgezahlten Summen gegeben. Es sei falsch, wenn der
Antrag suggeriere, dass der Staat bei der Bekämpfung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Fällen untätig sei. Die
Bundesländer leisteten gute Arbeit. Probleme gebe es weniger in den Finanzverwaltungen als in den
Staatsanwaltschaften. Wer das Buch von Anne Brorhilker, die die Staatsanwaltschaft Köln verlassen habe, kenne, wisse, dass
auch der seit 2022 amtierende Justizminister von Nordrhein-Westfalen, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angehöre, durchaus seine Schwierigkeiten mit der effektiven Bekämpfung solcher Fälle gehabt habe.
Die Forderung des Antrags, eine Sondereinheit auf Bundesebene einzurichten, sei bereits erfüllt: Es gebe eine
solche Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU
habe sich in der vergangenen Woche von der Sondereinheit Kapitalmarkt des BZSt umfassend berichten lassen.
Die Einheit sei gerade damit beschäftigt, Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle aufzudecken, aufzuarbeiten und neue
Fälle von Steuergestaltung am Kapitalmarkt im Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Das BZSt berichte dabei
von einer guten Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Der Antrag fordere daher etwas, das bereits existiere.
Außerdem führe der Antrag Gesetzeslücken an, benenne dann aber lediglich eine Strafvorschrift. Die Fraktion
der CDU/CSU erinnerte an die Einführung von § 36a EStG zur Unterbindung von Cum-Ex-Gestaltungen. Die
Evaluation dieser Regelung durch das BMF habe gezeigt, dass sie erfolgreich wirke. Weitere Gesetzesänderungen
seien an dieser Stelle entbehrlich.
Schließlich arbeite die Koalition bereits an dem vom Antrag darüber hinaus geforderten elektronischen
Meldesystem für die Umsatzsteuer. Dafür werde als Grundlage die E-Rechnung benötigt, die Stück für Stück eingeführt
werde. Auf dieser Grundlage werde das elektronische Meldesystem aufgebaut, das auch europarechtlich ab 2030
zwingend vorgeschrieben sei.
Die Fraktion der AfD erinnerte daran, dass die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Teil
der Ampelkoalition daran beteiligt war, dass der Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers Christian
Lindner für ein Bundesfinanzkriminalamt nicht habe realisiert werden können. Dabei wäre eine solche Struktur
wichtig, um die im Antrag dargelegten Missstände zu bekämpfen. Außerdem wies die Fraktion der AfD darauf hin,
dass die Fraktion der CDU/CSU noch im Juli 2023 gefordert habe, zum Vorgang um die Hamburger Warburg
Bank und die Aussagen des ehemaligen Ersten Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz einen
Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Fraktion der CDU/CSU lasse diese Frage nun ruhen, damit sie nicht gegen den eigenen
Koalitionspartner vorgehen müsse.
Die Fraktion der AfD habe bereits vor einigen Jahren ebenso wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen
erneuten Untersuchungsausschuss zur Thematik Cum-Ex und zur neu aufgekommenen Cum-Cum-Problematik
gefordert. Damals habe sich die Fraktion der CDU/CSU dagegen gesträubt und auf den ersten
Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex verwiesen. Wenn in der Vergangenheit aber alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden
wären, müsste man nicht heute erneut über die Problematik diskutieren.
Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass das Vereinigte Königreich gezeigt habe, wie man Umsatzsteuerbetrug
gerade bei hochwertigen technischen Artikeln mit Hilfe der International Mobile Station Equipment Identity
(IMEI)-Nummer wirkungsvoll unterbinden könne. Eine solche Lösung fehle in Deutschland bisher vollständig.
In den Niederlanden würde eine neue Firma nach sechs Wochen vor Ort daraufhin geprüft, ob die
Vorsteuerabzüge dieser Firma plausibel seien. Mit diesen Instrumenten könne der Karussellhandel wirkungsvoll unterbunden
werden.
Die Fraktion der AfD lehne den vorliegenden Antrag aufgrund rechtlicher Bedenken ab. Die Forderung nach einer
weiteren Bundesbehörde für Steuerermittlungen ignoriere das verfassungsrechtliche Grundprinzip der föderalen
Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung sei in Deutschland Ländersache. Eine zentrale Bundesbehörde mit
Ermittlungsbefugnissen würde in die Länderkompetenz nach Artikel 108 GG eingreifen, ohne dass ein klarer
verfassungsrechtlicher Rahmen dafür geschaffen werde. Eine weitere Parallelbehörde neben BKA, Zoll, der
Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) und den LKAs sei nicht sinnvoll. Stattdessen sollten entweder bestehende
Strukturen gestärkt oder aber über einen wirklich großen, überparteilichen Wurf zur Zentralisierung bestimmter
Kompetenzen nachgedacht werden.
Schließlich sei die im Antrag geforderte Verschärfung des Strafrechts reine Symbolpolitik. Die Abschaffung von
§ 370a AO im Jahr 2008 sei nicht willkürlich erfolgt, sondern weil die Norm in der Praxis zu übermäßigen Strafen
und rechtlichen Unsicherheiten geführt habe. Eine Rückkehr zu dieser Regelung wäre kein Fortschritt.
Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU an. Die Bekämpfung von
Steuerkriminalität habe für Bund und Länder eine hohe Priorität. Die verfügbaren Zahlen bis Ende 2024 zeigten,
dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung entfalteten. 188 Cum-Ex- und 81 Cum-Cum-Verfahren seien
rechtskräftig abgeschlossen. Mehr als 3,5 Milliarden Euro seien für die öffentlichen Kassen zurückgeholt worden.
Gleichzeitig liefen mehrere hundert weitere Verfahren. Die Aufarbeitung werde konsequent fortgesetzt. Anders
als die Antragsteller, die neue Strukturen forderten, setze die Koalition auf den Ausbau und die Optimierung
bestehender Strukturen. Es gebe die Sondereinheit beim BZSt sowie das Bund-Länder-Kernteam zur Bekämpfung
von Steuerbetrug. Viele fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten an der Aufklärung der Fälle, damit die
kriminell erworbenen Gelder zum öffentlichen Gemeinwesen zurückflössen. Die Fraktion der SPD setze sich
darüber hinaus für eine Aktualisierung der Steuerstraftatbestände ein.
Der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug habe eine große fiskalische Bedeutung. Die EU-Kommission gehe für
2023 von einem Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro allein in Deutschland aus. Die Koalition arbeite an
einem modernen Meldewesen und an der Registrierkassenpflicht. Österreich habe gezeigt, wie man beim Kampf
gegen Umsatzsteuerbetrug Fortschritte erzielen könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass die Fraktion der AfD die
Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen im Sommer 2024 auf fünf Jahre habe verkürzen wollen. Damit wären die meisten Cum-
Ex- und auch Cum-Cum-Fälle heute schon nicht mehr verfolgbar. Im Jahr 2025 habe die Fraktion der AfD dann
eine vollständige Wende vollzogen und eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre gefordert.
Der Finanzausschuss habe sich vor Kurzem mit Hinweisen darauf beschäftigt, dass auch nach 2016 und sogar
noch 2019 neue Cum-Cum-Gestaltungen durchgeführt worden seien. Die Thematik bleibe aktuell. Die Tatsache,
dass noch einige Verfahren zu Cum-Ex und Cum-Cum bei den Staatsanwaltschaften liefen, sei kein Beleg dafür,
dass die Regierungskoalition aktiv an dieser Problematik arbeite. In den 34 Punkten des Reformpakets der
Bundesregierung werde Sozialbetrug adressiert – nicht aber Umsatzsteuerbetrug, Dividendenstripping, Geldwäsche
oder andere Finanzkriminalität. Die Umsatzsteuerlücke für Deutschland betrage nach dem VAT-Gap-Report der
EU-Kommission über 30 Milliarden Euro. Dass die Koalition im Haushaltsentwurf für 2027 nur eine Milliarde
Euro als zusätzliche Einnahmen aus der Besteuerung von Kryptogewinnen und der Bekämpfung von
Finanzkriminalität ansetze, zeige, wie wenig ambitioniert sie vorgehe. Die Differenz dieses Einnahmeziels zu den in
verschiedenen Studien geschätzten Schadenssummen sei riesig. Offenbar glaube die Koalition selbst nicht an Erfolge
bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität und bei der Besteuerung von Gewinnen im Kryptohandel.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte eine Schnittstelle zwischen der Europäischen
Staatsanwaltschaft (EPPO) und den Bundesbehörden. Damit solle eine zentrale Ansprechstelle geschaffen werden. Es gehe
um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft. Es sei unerträglich, dass
im Jahr 2008 § 370a AO abgeschafft worden sei. Dieser müsse wieder eingeführt werden, was auch die
Rechtspolitiker der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten. Es gehe aber nicht primär um verbleibende
Gesetzeslücken, sondern um die effektive Verfolgung von Kriminalität. Gerade bei den international verflochtenen
Cum-Cum-Geschäften sei eine zentrale Stelle über das BZSt hinaus wichtig, um die Steuerfahnder zu
koordinieren. Die Unterstützung durch die Bundesbetriebsprüfung aus dem BZSt sei nicht ausreichend. Eine zentralisierte
Task-Force auf Bundesebene wäre daher sinnvoll.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Regierungsfraktionen auf, den Aufbau des elektronischen
Meldesystems voranzutreiben, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Es gehe um viel Geld und dabei sei
Gefahr im Verzug. Die Regierungskoalition müsse das Anliegen des vorliegenden Antrags ernst nehmen und
endlich Taten folgen lassen.
Die Fraktion Die Linke verwies auf die von der Koalition angekündigten Kürzungen im sozialen Bereich. Vor
diesem Hintergrund seien Anträge der Opposition umso bedeutsamer, die aufzeigten, wie das Geld, das mühsam
aus dem Sozialstaat gepresst werde, durch die Bekämpfung von Finanzkriminalität eingetrieben werden könnte.
Es gehe um eine Größenordnung von über 100 Milliarden Euro jährlich allein für Deutschland. Es gebe Belege
aus unterschiedlichen Quellen und von unterschiedlichen Seiten, dass die derzeitige Ausstattung der
Ermittlungsbehörden nicht ausreiche, um die Ermittlungen im Bereich Cum-Ex und Cum-Cum wirkungsvoll zu führen.
Diejenigen, die Gelder in Milliardenhöhe hinterzogen und sich angeeignet hätten, würden nicht in ausreichendem
Maße strafrechtlich verfolgt.
Man müsse eine Debatte über den richtigen Weg zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität
führen. Dazu sei der vorliegende Antrag ein guter Beitrag, der eine gemeinsame, verstärkte Ermittlungskompetenz
auf Bundesebene fordere. Die Fraktion Die Linke setze sich alternativ für eine interdisziplinär arbeitende Behörde
ein, die die Kompetenzen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Betriebsprüfung bündle. Die Debatte über den
richtigen Ansatz könne aber nicht ausreichend geführt werden, weil die Mehrheit im Deutschen Bundestag keine
Notwendigkeit sehe, überhaupt tätig zu werden. Dies sei angesichts der Faktenlage nicht nachvollziehbar.
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Forderung nach Anhebung der Mindeststrafen bei besonders schwerer
Steuerhinterziehung und deren Einordnung als Verbrechen. Darüber hinaus sollte erwogen werden, die besonders
schwere Steuerhinterziehung vollständig aus der Abgabeordnung herauszulösen und als eigenständigen
Verbrechenstatbestand in das Strafgesetzbuch zu überführen. Eine solche Zuordnung würde ein deutliches Signal setzen,
dass es sich bei Steuerhinterziehung um schwere Kriminalität handle.
Die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag zu, hielt aber eine Debatte über einen strukturell stärkeren Ansatz
geboten. Eine andere Organisationsform könnte das Wissen und die Ermittlungserfahrung auf Bundesebene
verstetigen und institutionell besser sichern. Bekannte Probleme wie die Interoperabilität der IT-Systeme könnten
ebenfalls besser gelöst werden. Es wäre außerdem zu prüfen, einer solchen Struktur originäre
Ermittlungsergebnisse zu übertragen und die Länder zu verpflichten, Verfahren ab einer gewissen Größenordnung an diese
abzugeben.
Berlin, den 8. Juli 2026
Katharina Beck
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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