Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/627)
Text
Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/627)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2691
21. Wahlperiode 10.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/627 –
Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen
A. Problem
Die Fraktion Die Linke betont, dass die Erbschaftsteuer in Deutschland progressiv
sei und je nach Verwandtschaftsgrad auf bis zu 50 Prozent steige. Dies solle einer
ungleichen Erbschaftsverteilung entgegenwirken. In der Praxis liege der
durchschnittliche Steuersatz jedoch deutlich niedriger, vor allem aufgrund von
Steuerprivilegien für große Erbschaften und Schenkungen, wie der
Verschonungsbedarfsprüfung und verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies führe dazu, dass
Vermögende, insbesondere in den alten Bundesländern, kaum Steuern zahlten,
während kleinere Erbschaften stärker belastet würden. Erbschaften und
Schenkungen seien im Vergleich zu Arbeitseinkommen stark begünstigt, was die
Vermögenskonzentration weiter verstärke.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Steuervergünstigungen in den §§ 13a bis 13d, 19a und 28a ErbStG sowie die
Erneuerung des Freibetrags nach § 14 ErbStG beseitigt und die Möglichkeit der
Steuerschuldbegleichung über 20 Jahre sowie die Möglichkeit der Begleichung der
Steuerschuld in Form von Vermögensanteilen schafft.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/627 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Doris Achelwilm
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Doris Achelwilm
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/627 in seiner 30. Sitzung am 8. Oktober 2025 dem
Finanzausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der Steuerprivilegien für höchste Erbschaften wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuervergünstigungen in den
§§ 13a bis 13d, 19a und 28a ErbStG sowie die Erneuerung des Freibetrags nach § 14 ErbStG beseitigt und die
Möglichkeit der Steuerschuldbegleichung über 20 Jahre sowie die Möglichkeit der Begleichung der
Steuerschuld in Form von Vermögensanteilen schafft.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/627 in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 erstmalig
und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/627.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass die Diskussion um die Erbschaftsteuer in regelmäßigen Abständen
auf die Tagesordnung komme. So vielfältig wie die Meinungen in Deutschland seien, so vielfältig seien sie auch
international. Es gebe Länder, wie beispielsweise Österreich, die keine Erbschaftsteuer erhöben, während in
anderen Ländern wie Deutschland eine Erbschaftsteuer existiere.
Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke vernachlässige, dass die Erbschaftsteuer bereits ein sehr
differenziertes Konzept aufweise. In den letzten 20 Jahren habe das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer
zweimal für verfassungswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber wiederholt Anpassungen vorgenommen habe.
Insbesondere im Hinblick auf Betriebsvermögen sei das Konzept besonders sensibel, da die
Verschonungsregelungen nicht nur eine niedrige Steuerbelastung anstrebten, sondern auch dem Schutz der Wirtschaft dienten und
insbesondere Arbeitsplätze in Unternehmen sichern sollten, in denen ein Betriebsübergang durch Erbschaft oder
Schenkung bevorstehe. Die Fraktion der CDU/CSU halte diese Regelungen für notwendig und sinnvoll, weshalb
sie den Antrag der Fraktion Die Linke ablehtne.
Die Fraktion der AfD erklärte, sie setze sich für Steuergerechtigkeit ein. Für die AfD bedeute
Steuergerechtigkeit, dass der Staat nicht mehrfach besteuere. Das Einkommen müsse besteuert werden, während der verbleibende
Teil den Bürgern gehören solle, die mit diesem nach Belieben verfahren könnten. Eine weitere Besteuerung durch
den Staat führe zu einem Verlust von Anreizen für Sparen und Investieren.
Die im Antrag der Fraktion Die Linke geforderte Abschaffung der Verschonungsregeln sei problematisch, da
diese an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt seien. Die Steuervergünstigung werde nur gewährt, wenn
Arbeitsplätze erhalten blieben. Fielen diese Regelungen weg, wie im Antrag vorgeschlagen, könnten auch
Arbeitsplätze gefährdet sein. Die vorgeschlagenen Lösungen wie Stundungen oder die Steuerbegleichung durch
Übertragung von Unternehmensanteilen an die öffentliche Hand würden den Kapitaldienst erhöhen. Diese Optionen
seien mit den finanziellen Belastungen einer Kreditaufnahme vergleichbar und könnten zu einer Verschlechterung
der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen führen.
Die Unterschiede in der Besteuerung großer und kleiner Erbschaften seien nicht durch die Steuersätze oder
Verschonungsregeln bedingt, sondern durch die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts, das nur von Experten
verstanden werden könne. Dies führe dazu, dass große Erbschaften durch Steuerberater Wege fänden, die Steuerlast
zu minimieren, während kleinere Erbschaften diese Möglichkeit nicht hätten.
Die Fraktion der AfD verwies auf Schweden, wo die Erbschaftsteuer abgeschafft worden sei. Dies habe positive
wirtschaftliche Effekte nach sich gezogen, wie erleichterte Unternehmensnachfolgen und einen Anstieg von
Investitionen und Börsengängen. Diese Entwicklung könne als Vorbild für Deutschland dienen.
Die Fraktion der AfD vertrete ein anderes Verständnis von Familie und Unternehmertum. Man wolle den
Wohlstand von Familien erhalten und den Bürgern Anreize für Investitionen und Gründungen bieten. Die Antragsteller
hingegen stünden für „wurzellose Beliebigkeit“.
Gerechtigkeit könne nur durch eine Abschaffung der Erbschaftsteuer erreicht werden, was die Fraktion der AfD
auch fordere. Substanzsteuern wie die Erbschaftsteuer seien ungerecht, da sie zu einer Doppelbesteuerung führten.
Wer Steuergerechtigkeit und Arbeitsplatzsicherheit wolle, müsse den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen.
Die Fraktion der SPD betonte, dass die Vermögensverteilung in Deutschland ein wichtiges Thema sei. Es gebe
eine ungleiche Konzentration von Vermögen, die durch statistisches Material und Studien ausreichend belegt
werde. Unabhängig von der politischen Ausrichtung erkenne eine Mehrheit der Wähler diese Ungerechtigkeit.
Die Analyse des Problems sei insofern unstrittig.
Die Erbschaftsteuer sei ein wichtiges Instrument, um diese Ungerechtigkeit zu adressieren und den Erhalt von
Betrieben und Arbeitsplätzen langfristig zu sichern. Die Fraktion der SPD sehe eine Reform der Erbschaftsteuer
als notwendig an, um bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen. Dazu müssten wichtige und komplexe
Fragen zu den Freibeträgen und der Behandlung von Betriebsvermögen diskutiert werden. Ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im kommenden Jahr könnte hierzu beitragen. Die Koalition werde sich mit diesen Fragen
befassen.
Die Fraktion der SPD stimmte gegen den Antrag der Fraktion Die Linke, da dieser die Komplexität der Themen
nicht hinreichend berücksichtige. Man teile zwar die Auffassung, dass Steuerprivilegien hinterfragt werden
müssten, halte den Antrag jedoch für unzureichend.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Diskussion über die Erbschaftsteuer. Dabei gehe es
um die Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen und Erbschaften. Insbesondere sei es problematisch, dass
Wohlhabende in vielen Fällen durch Erbschaften leistungslos Vermögen erhielten.
Ein weiterer Aspekt sei, dass Betriebsvermögen bei Erbschaften berücksichtigt werden müssten, ohne die
Substanz des Unternehmens zu gefährden. Es werde derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft, inwiefern eine
Betriebsvermögensverschonung gerechtfertigt sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe einen Antrag auf Drucksache 21/2028 eingebracht, der darauf
abziele, zunächst die eklatanten Gerechtigkeitslücken im Steuersystem zu schließen und steuerliche Ausnahmen
zu verringern. Diese schrittweise Vorgehensweise sei zum jetzigen Zeitpunkt zu bevorzugen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Die im Antrag
aufgeworfenen Fragen seien noch nicht ausreichend geprüft. Besonders irritierend sei, dass die Steuerschuld durch die
Übertragung von Unternehmensanteilen beglichen werden könne, was nicht im Einklang mit dem Steuersystem
stehe.
Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass Deutschland zwar eine Erbschaftsteuer habe, jedoch die vielen
Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten die Steuerlast erheblich minderten. Auch die als „Dummensteuer“
bezeichnete Steuerpraxis zeige, dass der Vollzug der Erbschaftsteuer unzureichend sei. Die Fraktion Die Linke
verwies auf die besondere Vermögenskonzentration in Deutschland, wobei 75 Prozent des Vermögens von
Milliardären aus Erbschaften oder Schenkungen stamme.
Der Antrag ziele darauf ab, die Verschonungsbedarfsprüfung zu reformieren, da diese als zentraler Fehler im
System der Erbschaftsbesteuerung angesehen werde. Ein bekanntes Beispiel sei der Fall des
Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, der sich „arm“ gerechnet habe und dem auf diese Weise hunderte
Millionen Euro an Schenkungssteuern erlassen worden seien. Solche Ausnahmen müssten dringend
gesetzgeberisch angegangen werden.
Die Fraktion Die Linke hoffe, dass in dieser Legislaturperiode Fortschritte bei der Lösung dieser Probleme
erzielt werden könnten, da es höchste Zeit sei, eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Angriff zu
nehmen.
Berlin, den 5. November 2025
Doris Achelwilm
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Doris Achelwilm (Berichterstattung)
- authored ← Finanzausschuss
- part_of_vorgang → Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Beschlussempfehlung und Bericht)