polradar

Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/627)

dip / drucksache 10.11.2025 · WP 21 · 21/2691 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/627) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2691 21. Wahlperiode 10.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/627 – Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen A. Problem Die Fraktion Die Linke betont, dass die Erbschaftsteuer in Deutschland progressiv sei und je nach Verwandtschaftsgrad auf bis zu 50 Prozent steige. Dies solle einer ungleichen Erbschaftsverteilung entgegenwirken. In der Praxis liege der durchschnittliche Steuersatz jedoch deutlich niedriger, vor allem aufgrund von Steuerprivilegien für große Erbschaften und Schenkungen, wie der Verschonungsbedarfsprüfung und verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies führe dazu, dass Vermögende, insbesondere in den alten Bundesländern, kaum Steuern zahlten, während kleinere Erbschaften stärker belastet würden. Erbschaften und Schenkungen seien im Vergleich zu Arbeitseinkommen stark begünstigt, was die Vermögenskonzentration weiter verstärke. B. Lösung Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuervergünstigungen in den §§ 13a bis 13d, 19a und 28a ErbStG sowie die Erneuerung des Freibetrags nach § 14 ErbStG beseitigt und die Möglichkeit der Steuerschuldbegleichung über 20 Jahre sowie die Möglichkeit der Begleichung der Steuerschuld in Form von Vermögensanteilen schafft. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/627 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Doris Achelwilm Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Doris Achelwilm I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/627 in seiner 30. Sitzung am 8. Oktober 2025 dem Finanzausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik der Steuerprivilegien für höchste Erbschaften wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuervergünstigungen in den §§ 13a bis 13d, 19a und 28a ErbStG sowie die Erneuerung des Freibetrags nach § 14 ErbStG beseitigt und die Möglichkeit der Steuerschuldbegleichung über 20 Jahre sowie die Möglichkeit der Begleichung der Steuerschuld in Form von Vermögensanteilen schafft. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/627 in seiner 12. Sitzung am 5. November 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/627. Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass die Diskussion um die Erbschaftsteuer in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung komme. So vielfältig wie die Meinungen in Deutschland seien, so vielfältig seien sie auch international. Es gebe Länder, wie beispielsweise Österreich, die keine Erbschaftsteuer erhöben, während in anderen Ländern wie Deutschland eine Erbschaftsteuer existiere. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke vernachlässige, dass die Erbschaftsteuer bereits ein sehr differenziertes Konzept aufweise. In den letzten 20 Jahren habe das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer zweimal für verfassungswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber wiederholt Anpassungen vorgenommen habe. Insbesondere im Hinblick auf Betriebsvermögen sei das Konzept besonders sensibel, da die Verschonungsregelungen nicht nur eine niedrige Steuerbelastung anstrebten, sondern auch dem Schutz der Wirtschaft dienten und insbesondere Arbeitsplätze in Unternehmen sichern sollten, in denen ein Betriebsübergang durch Erbschaft oder Schenkung bevorstehe. Die Fraktion der CDU/CSU halte diese Regelungen für notwendig und sinnvoll, weshalb sie den Antrag der Fraktion Die Linke ablehtne. Die Fraktion der AfD erklärte, sie setze sich für Steuergerechtigkeit ein. Für die AfD bedeute Steuergerechtigkeit, dass der Staat nicht mehrfach besteuere. Das Einkommen müsse besteuert werden, während der verbleibende Teil den Bürgern gehören solle, die mit diesem nach Belieben verfahren könnten. Eine weitere Besteuerung durch den Staat führe zu einem Verlust von Anreizen für Sparen und Investieren. Die im Antrag der Fraktion Die Linke geforderte Abschaffung der Verschonungsregeln sei problematisch, da diese an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt seien. Die Steuervergünstigung werde nur gewährt, wenn Arbeitsplätze erhalten blieben. Fielen diese Regelungen weg, wie im Antrag vorgeschlagen, könnten auch Arbeitsplätze gefährdet sein. Die vorgeschlagenen Lösungen wie Stundungen oder die Steuerbegleichung durch Übertragung von Unternehmensanteilen an die öffentliche Hand würden den Kapitaldienst erhöhen. Diese Optionen seien mit den finanziellen Belastungen einer Kreditaufnahme vergleichbar und könnten zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen führen. Die Unterschiede in der Besteuerung großer und kleiner Erbschaften seien nicht durch die Steuersätze oder Verschonungsregeln bedingt, sondern durch die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts, das nur von Experten verstanden werden könne. Dies führe dazu, dass große Erbschaften durch Steuerberater Wege fänden, die Steuerlast zu minimieren, während kleinere Erbschaften diese Möglichkeit nicht hätten. Die Fraktion der AfD verwies auf Schweden, wo die Erbschaftsteuer abgeschafft worden sei. Dies habe positive wirtschaftliche Effekte nach sich gezogen, wie erleichterte Unternehmensnachfolgen und einen Anstieg von Investitionen und Börsengängen. Diese Entwicklung könne als Vorbild für Deutschland dienen. Die Fraktion der AfD vertrete ein anderes Verständnis von Familie und Unternehmertum. Man wolle den Wohlstand von Familien erhalten und den Bürgern Anreize für Investitionen und Gründungen bieten. Die Antragsteller hingegen stünden für „wurzellose Beliebigkeit“. Gerechtigkeit könne nur durch eine Abschaffung der Erbschaftsteuer erreicht werden, was die Fraktion der AfD auch fordere. Substanzsteuern wie die Erbschaftsteuer seien ungerecht, da sie zu einer Doppelbesteuerung führten. Wer Steuergerechtigkeit und Arbeitsplatzsicherheit wolle, müsse den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen. Die Fraktion der SPD betonte, dass die Vermögensverteilung in Deutschland ein wichtiges Thema sei. Es gebe eine ungleiche Konzentration von Vermögen, die durch statistisches Material und Studien ausreichend belegt werde. Unabhängig von der politischen Ausrichtung erkenne eine Mehrheit der Wähler diese Ungerechtigkeit. Die Analyse des Problems sei insofern unstrittig. Die Erbschaftsteuer sei ein wichtiges Instrument, um diese Ungerechtigkeit zu adressieren und den Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen langfristig zu sichern. Die Fraktion der SPD sehe eine Reform der Erbschaftsteuer als notwendig an, um bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen. Dazu müssten wichtige und komplexe Fragen zu den Freibeträgen und der Behandlung von Betriebsvermögen diskutiert werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im kommenden Jahr könnte hierzu beitragen. Die Koalition werde sich mit diesen Fragen befassen. Die Fraktion der SPD stimmte gegen den Antrag der Fraktion Die Linke, da dieser die Komplexität der Themen nicht hinreichend berücksichtige. Man teile zwar die Auffassung, dass Steuerprivilegien hinterfragt werden müssten, halte den Antrag jedoch für unzureichend. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Diskussion über die Erbschaftsteuer. Dabei gehe es um die Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen und Erbschaften. Insbesondere sei es problematisch, dass Wohlhabende in vielen Fällen durch Erbschaften leistungslos Vermögen erhielten. Ein weiterer Aspekt sei, dass Betriebsvermögen bei Erbschaften berücksichtigt werden müssten, ohne die Substanz des Unternehmens zu gefährden. Es werde derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft, inwiefern eine Betriebsvermögensverschonung gerechtfertigt sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe einen Antrag auf Drucksache 21/2028 eingebracht, der darauf abziele, zunächst die eklatanten Gerechtigkeitslücken im Steuersystem zu schließen und steuerliche Ausnahmen zu verringern. Diese schrittweise Vorgehensweise sei zum jetzigen Zeitpunkt zu bevorzugen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Die im Antrag aufgeworfenen Fragen seien noch nicht ausreichend geprüft. Besonders irritierend sei, dass die Steuerschuld durch die Übertragung von Unternehmensanteilen beglichen werden könne, was nicht im Einklang mit dem Steuersystem stehe. Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass Deutschland zwar eine Erbschaftsteuer habe, jedoch die vielen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten die Steuerlast erheblich minderten. Auch die als „Dummensteuer“ bezeichnete Steuerpraxis zeige, dass der Vollzug der Erbschaftsteuer unzureichend sei. Die Fraktion Die Linke verwies auf die besondere Vermögenskonzentration in Deutschland, wobei 75 Prozent des Vermögens von Milliardären aus Erbschaften oder Schenkungen stamme. Der Antrag ziele darauf ab, die Verschonungsbedarfsprüfung zu reformieren, da diese als zentraler Fehler im System der Erbschaftsbesteuerung angesehen werde. Ein bekanntes Beispiel sei der Fall des Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, der sich „arm“ gerechnet habe und dem auf diese Weise hunderte Millionen Euro an Schenkungssteuern erlassen worden seien. Solche Ausnahmen müssten dringend gesetzgeberisch angegangen werden. Die Fraktion Die Linke hoffe, dass in dieser Legislaturperiode Fortschritte bei der Lösung dieser Probleme erzielt werden könnten, da es höchste Zeit sei, eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Angriff zu nehmen. Berlin, den 5. November 2025 Doris Achelwilm Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen