Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/572)
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Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/572)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3084
21. Wahlperiode 03.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Robin Wagener, Dr. Sebastian Schäfer, Claudia
Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/572 –
Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur
Verfügung stellen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass Russland mit seinem
Angriffskrieg die Souveränität der Ukraine, grundlegende völkerrechtliche
Prinzipien und die europäische Sicherheitsordnung massiv verletze. Durch
systematische Gewalt gegen Zivilpersonen, die Zerstörung von Infrastruktur sowie den
Versuch, ukrainische Identität und Kultur auszulöschen, entstehe eine anhaltende
humanitäre und sicherheitspolitische Krise. Russland zeige keinerlei Bereitschaft
zu Verhandlungen und setze auf die Zermürbung der Ukraine, wodurch der Krieg
andauere und die Gefahr für Europa wachse. Zugleich benötige die Ukraine
erhebliche Unterstützung für Verteidigung und Wiederaufbau.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, sich innerhalb der G7-Staaten
dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen
völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/572 abzulehnen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
amtierender Vorsitzender
Max Lucks
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Max Lucks
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/572 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss, dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wie im Antrag beschrieben
feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen
Staatsvermögen völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 10. Sitzung
am 3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag in seiner 13. Sitzung am
3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/572 in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 erstmalig
und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/572.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zeige, dass die demokratische Mitte in ihrem Engagement für die Ukraine fest zusammenstehe. Man müsse
die Ukraine gemeinsam mit der EU, aber auch im Rahmen der G 7 gegen den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg entschlossen unterstützen. Die klare Botschaft an Russland sei, dass man solidarisch zu einer
verteidigungsfähigen, souveränen Ukraine stehe. Dazu zähle auch, dass die Ukraine die nötigen finanziellen Mittel
habe, um militärisch zu handeln und die wichtigste Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Selbst wenn der Krieg ein baldiges Ende finde, benötige die Ukraine nach Schätzungen der EU-Kommission
135,7 Milliarden Euro für militärischen Ausgaben und den allgemeinen Haushalt. Um diese Gelder aufzubringen,
könne man Haushaltsmittel einsetzen und sich zulasten der Steuerzahler verschulden. Besser sei es aber, die
eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu nutzen, die irgendwann ohnehin für Reparationen zur Verfügung
gestellt werden müssten. Hierfür brauche man dringend eine völkerrechtskonforme Lösung und begrüße den
Vorschlag der EU zu diesem Thema.
Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne man jedoch ab. Zum einen gehe er über die
Vorschläge der EU hinaus; man brauche eine europäische Lösung, die Belgien als Depositarstaat für einen Großteil
der russischen Vermögenswerte unterstütze. Zum anderen gehe der Antrag in die falsche Richtung, weil er einen
zu starken Fokus auf die kulturelle Infrastruktur lege. Prioritär sei, dass die Ukraine sich verteidigen könne.
Die Fraktion der AfD lehnte den Antrag ab. Man glaube nicht, dass die Enteignung des russischen
Staatsvermögens zu einer Beendigung des Krieges führen werde, vor weiteren Angriffskriegen abschrecke und dadurch eine
regelbasierte Friedensordnung sichere. Man habe erhebliche völkerrechtliche Zweifel mit Blick auf das
Eigentumsrecht und den Umgang mit Staatsvermögen im internationalen Recht. Der Antrag reflektiere die Risiken einer
Eskalation oder einer dauerhaften Entfremdung von Russland nicht ausreichend und blende die Konsequenzen
für die deutsche Souveränität, die Energieversorgung, die Wirtschaft und auf das Verhältnis zu Russland
weitgehend aus. Es werde ein moralischer Imperativ betont, nationale und sicherheitspolitische Interessen erhielten
jedoch kaum Gewicht. Das Einziehen russischer Vermögen werde das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die
Stabilität internationaler Finanzbeziehungen beschädigen. Der Zugriff auf die russischen Reserven könne von
internationalen Anlegern als Konfiszierung wahrgenommen und vor Gerichten angefochten werden. Außerdem
könne die russische Regierung als Gegenmaßnahme europäischen Gelder in Höhe von rund 17 Milliarden Euro
auf Euroclear-Konten in Russland beschlagnahmen.
Man halte das vorgeschlagene Vorgehen wie die gesamten Sanktionen gegen Russland für einen „Selbstmord des
Finanzmarktes in Westeuropa”. Im Westen müsse vor einer Bestrafung oder einer Beschlagnahmung des
Vermögens immer erst individuelle Schuld nachgewiesen werden. Investoren aus China, Indien und anderen BRICS-
Staaten oder den arabischen Staaten würden sich in Zukunft genau überlegen, ob sie in Westeuropa investierten,
wenn das Geld bei Bedarf einfach konfisziert werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, man würde es begrüßen, wenn sich der ein oder andere
genau überlege, ob er einen Krieg beginne, weil er Konsequenzen zu befürchten habe. Es sei gut, wenn auch
russische Oligarchen sehen könnten, dass Europa konsequent und geschlossen handele.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte das Eintreten der Koalitionsfraktionen für die Nutzung
russischer Vermögenswerte und unterstützte die Bundesregierung in dieser Hinsicht. Tatsächlich habe sich in der
Frage aber seit sehr langem nichts mehr bewegt, so dass man jetzt Druck in Form dieses Antrags machen wolle.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe lange damit gewartet, den Antrag vom Juni 2025 aufzusetzen.
Der politische Grund dafür sei, dass man einen zunehmenden Riss innerhalb der Bundesregierung über diese
Frage beobachte. Es brauche in dieser Situation in Europa aber eine geschlossene deutsche Bundesregierung, die
sich gemeinsam für die Nutzung der eingefrorenen Gelder einsetze. Man bitte die Koalitionsfraktionen, die Reihen
in der Bundesregierung dafür zu schließen. Selbstverständlich brauche es dafür Rechtssicherheit; außerdem
benötige Belgien Garantien der deutschen Bundesregierung im Falle von Gegenmaßnahmen. Trotzdem müsse die
Bundesregierung die Frage beantworten, wer am Ende für die Stärkung der Sicherheit in Europa zahlen müsse,
ansonsten werde es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler treffen. Daher sei es besser, die Vermögen russischer
Oligarchen zu nutzen, um die Sicherheit auf dem Kontinent zu unterstützen.
Die Fraktion Die Linke betonte, dass in dieser schwierigen Situation unterschiedliche Aspekte beleuchtet werden
müssten. Es sei richtig, dass das russische Staatsvermögen eingefroren sei, und das müsse auch weiterhin so
bleiben. Der russische Präsident dürfe nicht an das Geld kommen, weil der Krieg damit unnötig verlängert werde.
Neben dem russischen Staatsvermögen müssten allerdings auch die Vermögenswerte russischer Oligarchen
ermittelt und eingefroren werden. In diesem Punkt sei das Handeln der EU nicht konsequent genug. Es fehle an
einem europaweiten Immobilienregister; erst durch eine systematische Erfassung privater Vermögen könne man
effektiv und vor allem gerecht vorgehen. Dieser Aspekt fehle in dem Antrag.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sich die humanitäre Situation in der Ukraine weiter zuspitze, denn neben
der militärischen Lage stehe ein Hungerwinter bzw. Kältewinter bevor, der massive Auswirkungen auf die
Zivilbevölkerung haben werde. Hier stehe eine humanitäre Katastrophe bevor.
Allerdings sei die juristische Ausgestaltung auf europäischer Ebene noch nicht geklärt. Die Frage, wie eine
völkerrechtskonforme Nutzung dieser Mittel für die Ukraine erfolgen könne, müsse klar beantwortet werden. Erst
vor wenigen Tagen habe der belgischen Premierminister gefordert, dass die Risiken nicht allein beim belgischen
Staat liegen dürften, sondern europäisch verteilt werden müssten. Im Ergebnis enthielt sich Die Fraktion Die
Linke zu dem Antrag wegen der fehlenden Ausführungen zu den Haftungsfragen und der juristisch ungeklärten
Situation.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Max Lucks
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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