Deutschlands Verantwortung im Sudan - Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent eindämmen
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Deutschlands Verantwortung im Sudan - Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent eindämmen
[Antrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah Düring,
Max Lucks, Boris Mijatović, Claudia Roth, Ulle Schauws, Schahina Gambir,
Jamila Schäfer, Awet Tesfaiesus, Robin Wagener und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutschlands Verantwortung im Sudan – Humanitäre Hilfe stärken,
Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent
eindämmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach Jahrzehnten diktatorischer Herrschaft im Sudan brachte eine von breiten
zivilgesellschaftlichen Protesten getragene Revolution Anfang 2019 das Regime unter Omar
al-Bashir zu Fall. Die sudanesische Zivilgesellschaft zeigte auf beeindruckende Weise,
welche Kraft ihr friedlicher Widerstand entfalten konnte. Die Hoffnung auf eine
demokratische Regierung war groß. Doch von Anfang an behinderten die Streitkräfte den
Übergangsprozess und die Bildung einer Einheitsregierung und versuchten, die
Zivilgesellschaft gezielt aus dem Transitionsprozess auszuschließen. Im Oktober 2021
setzten die Streitkräfte der SAF und RSF den zivilen Interimspräsidenten ab und
installierten eine Militärjunta. Durch interne Konflikte zwischen beiden Armeen um
wirtschaftlichen, politischen und militärischen Einfluss und großen internationalen Druck
einigten sich die Führungen von SAF und RSF auf den Übergang zu einer zivil geführten
Regierung. Doch der Transitionsprozess scheiterte am Machtkampf zwischen beiden
Gruppen bis im April 2023 der bewaffnete Konflikt zwischen der Sudanesischen
Armee (SAF) unter Abdel Fattah al-Burhan und den Rapid Support Forces (RSF) unter
Mohammed Hamdan Daglo ausbrach.
Nach über zweieinhalb Jahren nach Kriegsbeginn gehen die Streitkräfte der RSF und
der SAF auch mit größter Brutalität gegen die Zivilbevölkerung vor. Ihre Gewalt hat
die derzeit größte humanitäre Krise der Welt ausgelöst. Millionen Menschen leiden
unter Hunger, Gewalt, Vertreibung und dem Zusammenbruch grundlegender
Versorgung. Rund 30 Millionen Menschen – darunter die Hälfte Kinder – sind auf humanitäre
Hilfe angewiesen. 19,2 Millionen Menschen – etwa 40 Prozent der Bevölkerung – sind
von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, in Teilen des Landes herrscht bereits
eine akute Hungersnot. Frauen und Mädchen sind in besonderem Ausmaß
Vergewaltigungen, sexualisierter Gewalt, sexueller Sklaverei, Menschenhandel und
Zwangsheirat ausgesetzt. Nach der Einnahme von El Fasher durch die RSF Ende Oktober 2025
verübte die Miliz schwere Massaker an der Zivilbevölkerung, offensichtlich gezielt
gegen Angehörige nicht-arabischer Gruppen. Vieles deutet auf die bislang größte
Massentötung während dieses Krieges hin.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3037
21. Wahlperiode 02.12.2025
Humanitäre Akteure haben nur in wenigen Gebieten Zugang, um die größte Not zu
lindern. Doch beide Kriegsparteien blockieren regelmäßig Hilfslieferungen und setzen
Belagerung der Zivilbevölkerung, Hunger und sexualisierte Gewalt gezielt als
Kriegswaffen ein. Zudem werden humanitäre Helfer*innen immer wieder gezielt Opfer von
Angriffen. Währenddessen ist das internationale humanitäre System dramatisch
unterfinanziert: Der VN-Hilfsappell für den Sudan ist nur zu 33,5 Prozent gedeckt, der für
sudanesische Geflüchtete in Nachbarländern nur zu 15,5 Prozent. Deutschland hat
seine Hilfszahlungen im Vergleich zu 2024 mehr als halbiert, obwohl die Bedarfe
massiv gestiegen sind. Informelle lokale Netzwerke, wie die Emergency Response Rooms,
die vielerorts die einzigen verbliebenen Akteure mit humanitärem Zugang sind,
erhalten nur einen Bruchteil der zur Verfügung stehenden staatlichen internationalen Mittel.
Durch externe Unterstützung der Kriegsparteien wird der Krieg zusätzlich befeuert.
Insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate, aber auch Länder in der Region wie
Tschad, Libyen, der Südsudan, Uganda und Kenia zählen hier als Unterstützerstaaten
der RSF. Zugleich gibt es Hinweise auf Unterstützung der SAF durch Ägypten,
Russland, den Iran und die Türkei. Internationale Recherchen dokumentieren umfangreiche
Lieferketten, über welche die Vereinigten Arabischen Emirate Waffen, Treibstoffe,
Drohnen, Munition und Söldner an die RSF übermitteln. Der Handel mit
sudanesischen Rohstoffen über die VAE ist zentral für die Finanzierung beider Kriegsparteien.
Trotz dieser Erkenntnisse fehlt es an entschlossenen deutschen und europäischen
Sanktionsmaßnahmen gegen beide Kriegsparteien und Unterstützerstaaten, die Liefer-
und Finanzketten sichtbar zu unterbinden und das bereits bestehende UN-
Waffenembargo auf den gesamten Sudan auszuweiten und auf dessen Einhaltung zu drängen.
Verstärkt werden die Auswirkungen des Krieges und die humanitäre Notlage durch
die Klimakrise mit steigenden Temperaturen, unregelmäßigen Regenfällen und
häufigem Extremwetter. Dies bedroht die Lebensgrundlage von Menschen zusätzlich.
Die Bundesregierung handelt in dieser katastrophalen Notlage bisher nicht mit der
notwendigen Konsequenz.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf allen Ebenen aktiv für einen Waffenstillstand durch beide Kriegsparteien
im Sudan einzusetzen;
2. sowohl internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen, als auch
nichtstaatliche humanitäre Akteure in ihrer Arbeit zu unterstützen, und sich für
sichere, dauerhafte und ungehinderte humanitäre Zugänge in allen Landesteilen
einzusetzen;
3. die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufzustocken;
4. sich auf allen Ebenen für den Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler
Infrastruktur einzusetzen;
5. Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung als
Kriegswaffe zu schützen;
6. darüber hinaus Überlebende von sexualisierter Gewalt medizinisch und
psychologisch zu betreuen und ihre reproduktive Gesundheit zu schützen, durch Zugang
zu Verhütungsmitteln, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Behandlung
und Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen (STIs);
7. sich aktiv dafür einzusetzen, sichere Evakuierungsrouten für Zivilist*innen zu
schaffen und die Versorgung sowie Unterstützung von sudanesischen
Geflüchteten in Anrainerstaaten zu gewährleisten;
8. darüber hinaus lokale zivilgesellschaftliche Initiativen, wie die Emergency
Response Rooms und von Frauen geführte Organisationen, finanziell zu
unterstützen, auch direkt über internationale Nichtregierungsorganisationen;
9. wo möglich das frühzeitige humanitäre Minenräumen auszuweiten und hierfür
ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen;
10. Druck auf Drittstaaten auszuüben, jede Form der Unterstützung für
Kriegsparteien zu unterlassen, die zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder die
Menschenrechte beitragen könnte;
11. sich für einen umfassenden Sanktionsansatz zum Sudan innerhalb der EU
einzusetzen, der beide Kriegsparteien und Netzwerke in den Unterstützerstaaten ins
Visier nimmt;
12. sich auf EU-Ebene für die Überwachung und konsequente Umsetzung des
bestehenden EU-Waffenembargos für den Sudan einzusetzen;
13. Endverbleibskontrollen von Rüstungsgütern zu verschärfen und die
Sorgfaltspflichten für Gold- und Ressourcenimporte streng zu überwachen;
14. Rüstungsexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate zu beenden;
15. sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen über eine Freihandelszone
zwischen den VAE und der EU an eine Beendigung der Waffenlieferungen an die
RSF und des Ressourcenhandels mit den Kriegsparteien im Sudan geknüpft
werden;
16. internationale Geldwäschestandards der Financial Action Task Force
anzuwenden;
17. Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlichen Dialog als Rückgrat eines
nachhaltigen politischen Prozesses und für dauerhaften Frieden aktiv zu unterstützen –
sowohl im Sudan als auch in der Diaspora hier in Deutschland – dabei müssen die
Stärkung der lokalen Bevölkerung sowie die Förderung von Rechtsstaatlichkeit
und sozialer Gerechtigkeit eine entscheidende Rolle einnehmen;
18. wo möglich die lokale Bevölkerung mit Maßnahmen zur Not- und
Übergangshilfe zu unterstützen, um die Selbstversorgungskräfte zu stärken und
Wiederaufbau frühzeitig in die Wege zu leiten;
19. Frauen und junge Menschen gleichberechtigt und aktiv in allen Phasen
humanitärer Hilfsmaßnahmen sowie in einem späteren Friedensprozess zu beteiligen;
20. die nächste hochrangige internationale Geberkonferenz zum Sudan im April 2026
in Berlin auszurichten und dabei die sudanesische Zivilgesellschaft aktiv
einzubinden;
21. international mehr Verantwortung zu übernehmen und eine globale Koalition von
Staaten zu koordinieren, die den Sudan weiterhin unterstützen und sich
konstruktiv für ein Ende des Krieges und eine Einbindung ziviler Kräfte in einen
Friedensprozess einbringen wollen;
22. sich im Rahmen der multilateralen Organisationen für ein sudanesisches
Gremium mit Mitgliedern aller relevanten politischen und zivilen Kräfte einzusetzen
und so einen politischen Prozess im Sudan zu unterstützen;
23. Vermittlungsinitiativen Dritter zur Beendigung des Krieges wie der Quad-
Initiative der USA, Saudi-Arabiens, Ägyptens und der VAE konstruktiv zu
unterstützen;
24. Straflosigkeit zu beenden, indem sie
a. auf internationaler Ebene den IStGH und die UN-Untersuchungskommission
für den Sudan mit forensischen Kapazitäten, nachrichtendienstlichen
Erkenntnissen, Zeug*innenschutz, finanziell und politisch unterstützt;
b. auf nationaler Ebene Ermittlungen nach dem Weltrechtsprinzip bei
Konfliktakteuren, die eine Berührung zu Deutschland haben, unterstützt.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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