polradar

Deutschlands Verantwortung im Sudan - Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent eindämmen

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3037 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutschlands Verantwortung im Sudan - Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent eindämmen [Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Max Lucks, Boris Mijatović, Claudia Roth, Ulle Schauws, Schahina Gambir, Jamila Schäfer, Awet Tesfaiesus, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschlands Verantwortung im Sudan – Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- und Finanzströme konsequent eindämmen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nach Jahrzehnten diktatorischer Herrschaft im Sudan brachte eine von breiten zivilgesellschaftlichen Protesten getragene Revolution Anfang 2019 das Regime unter Omar al-Bashir zu Fall. Die sudanesische Zivilgesellschaft zeigte auf beeindruckende Weise, welche Kraft ihr friedlicher Widerstand entfalten konnte. Die Hoffnung auf eine demokratische Regierung war groß. Doch von Anfang an behinderten die Streitkräfte den Übergangsprozess und die Bildung einer Einheitsregierung und versuchten, die Zivilgesellschaft gezielt aus dem Transitionsprozess auszuschließen. Im Oktober 2021 setzten die Streitkräfte der SAF und RSF den zivilen Interimspräsidenten ab und installierten eine Militärjunta. Durch interne Konflikte zwischen beiden Armeen um wirtschaftlichen, politischen und militärischen Einfluss und großen internationalen Druck einigten sich die Führungen von SAF und RSF auf den Übergang zu einer zivil geführten Regierung. Doch der Transitionsprozess scheiterte am Machtkampf zwischen beiden Gruppen bis im April 2023 der bewaffnete Konflikt zwischen der Sudanesischen Armee (SAF) unter Abdel Fattah al-Burhan und den Rapid Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo ausbrach. Nach über zweieinhalb Jahren nach Kriegsbeginn gehen die Streitkräfte der RSF und der SAF auch mit größter Brutalität gegen die Zivilbevölkerung vor. Ihre Gewalt hat die derzeit größte humanitäre Krise der Welt ausgelöst. Millionen Menschen leiden unter Hunger, Gewalt, Vertreibung und dem Zusammenbruch grundlegender Versorgung. Rund 30 Millionen Menschen – darunter die Hälfte Kinder – sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. 19,2 Millionen Menschen – etwa 40 Prozent der Bevölkerung – sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, in Teilen des Landes herrscht bereits eine akute Hungersnot. Frauen und Mädchen sind in besonderem Ausmaß Vergewaltigungen, sexualisierter Gewalt, sexueller Sklaverei, Menschenhandel und Zwangsheirat ausgesetzt. Nach der Einnahme von El Fasher durch die RSF Ende Oktober 2025 verübte die Miliz schwere Massaker an der Zivilbevölkerung, offensichtlich gezielt gegen Angehörige nicht-arabischer Gruppen. Vieles deutet auf die bislang größte Massentötung während dieses Krieges hin. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3037 21. Wahlperiode 02.12.2025 Humanitäre Akteure haben nur in wenigen Gebieten Zugang, um die größte Not zu lindern. Doch beide Kriegsparteien blockieren regelmäßig Hilfslieferungen und setzen Belagerung der Zivilbevölkerung, Hunger und sexualisierte Gewalt gezielt als Kriegswaffen ein. Zudem werden humanitäre Helfer*innen immer wieder gezielt Opfer von Angriffen. Währenddessen ist das internationale humanitäre System dramatisch unterfinanziert: Der VN-Hilfsappell für den Sudan ist nur zu 33,5 Prozent gedeckt, der für sudanesische Geflüchtete in Nachbarländern nur zu 15,5 Prozent. Deutschland hat seine Hilfszahlungen im Vergleich zu 2024 mehr als halbiert, obwohl die Bedarfe massiv gestiegen sind. Informelle lokale Netzwerke, wie die Emergency Response Rooms, die vielerorts die einzigen verbliebenen Akteure mit humanitärem Zugang sind, erhalten nur einen Bruchteil der zur Verfügung stehenden staatlichen internationalen Mittel. Durch externe Unterstützung der Kriegsparteien wird der Krieg zusätzlich befeuert. Insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate, aber auch Länder in der Region wie Tschad, Libyen, der Südsudan, Uganda und Kenia zählen hier als Unterstützerstaaten der RSF. Zugleich gibt es Hinweise auf Unterstützung der SAF durch Ägypten, Russland, den Iran und die Türkei. Internationale Recherchen dokumentieren umfangreiche Lieferketten, über welche die Vereinigten Arabischen Emirate Waffen, Treibstoffe, Drohnen, Munition und Söldner an die RSF übermitteln. Der Handel mit sudanesischen Rohstoffen über die VAE ist zentral für die Finanzierung beider Kriegsparteien. Trotz dieser Erkenntnisse fehlt es an entschlossenen deutschen und europäischen Sanktionsmaßnahmen gegen beide Kriegsparteien und Unterstützerstaaten, die Liefer- und Finanzketten sichtbar zu unterbinden und das bereits bestehende UN- Waffenembargo auf den gesamten Sudan auszuweiten und auf dessen Einhaltung zu drängen. Verstärkt werden die Auswirkungen des Krieges und die humanitäre Notlage durch die Klimakrise mit steigenden Temperaturen, unregelmäßigen Regenfällen und häufigem Extremwetter. Dies bedroht die Lebensgrundlage von Menschen zusätzlich. Die Bundesregierung handelt in dieser katastrophalen Notlage bisher nicht mit der notwendigen Konsequenz. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf allen Ebenen aktiv für einen Waffenstillstand durch beide Kriegsparteien im Sudan einzusetzen; 2. sowohl internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen, als auch nichtstaatliche humanitäre Akteure in ihrer Arbeit zu unterstützen, und sich für sichere, dauerhafte und ungehinderte humanitäre Zugänge in allen Landesteilen einzusetzen; 3. die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufzustocken; 4. sich auf allen Ebenen für den Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur einzusetzen; 5. Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffe zu schützen; 6. darüber hinaus Überlebende von sexualisierter Gewalt medizinisch und psychologisch zu betreuen und ihre reproduktive Gesundheit zu schützen, durch Zugang zu Verhütungsmitteln, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Behandlung und Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen (STIs); 7. sich aktiv dafür einzusetzen, sichere Evakuierungsrouten für Zivilist*innen zu schaffen und die Versorgung sowie Unterstützung von sudanesischen Geflüchteten in Anrainerstaaten zu gewährleisten; 8. darüber hinaus lokale zivilgesellschaftliche Initiativen, wie die Emergency Response Rooms und von Frauen geführte Organisationen, finanziell zu unterstützen, auch direkt über internationale Nichtregierungsorganisationen; 9. wo möglich das frühzeitige humanitäre Minenräumen auszuweiten und hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen; 10. Druck auf Drittstaaten auszuüben, jede Form der Unterstützung für Kriegsparteien zu unterlassen, die zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte beitragen könnte; 11. sich für einen umfassenden Sanktionsansatz zum Sudan innerhalb der EU einzusetzen, der beide Kriegsparteien und Netzwerke in den Unterstützerstaaten ins Visier nimmt; 12. sich auf EU-Ebene für die Überwachung und konsequente Umsetzung des bestehenden EU-Waffenembargos für den Sudan einzusetzen; 13. Endverbleibskontrollen von Rüstungsgütern zu verschärfen und die Sorgfaltspflichten für Gold- und Ressourcenimporte streng zu überwachen; 14. Rüstungsexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate zu beenden; 15. sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen über eine Freihandelszone zwischen den VAE und der EU an eine Beendigung der Waffenlieferungen an die RSF und des Ressourcenhandels mit den Kriegsparteien im Sudan geknüpft werden; 16. internationale Geldwäschestandards der Financial Action Task Force anzuwenden; 17. Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlichen Dialog als Rückgrat eines nachhaltigen politischen Prozesses und für dauerhaften Frieden aktiv zu unterstützen – sowohl im Sudan als auch in der Diaspora hier in Deutschland – dabei müssen die Stärkung der lokalen Bevölkerung sowie die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit eine entscheidende Rolle einnehmen; 18. wo möglich die lokale Bevölkerung mit Maßnahmen zur Not- und Übergangshilfe zu unterstützen, um die Selbstversorgungskräfte zu stärken und Wiederaufbau frühzeitig in die Wege zu leiten; 19. Frauen und junge Menschen gleichberechtigt und aktiv in allen Phasen humanitärer Hilfsmaßnahmen sowie in einem späteren Friedensprozess zu beteiligen; 20. die nächste hochrangige internationale Geberkonferenz zum Sudan im April 2026 in Berlin auszurichten und dabei die sudanesische Zivilgesellschaft aktiv einzubinden; 21. international mehr Verantwortung zu übernehmen und eine globale Koalition von Staaten zu koordinieren, die den Sudan weiterhin unterstützen und sich konstruktiv für ein Ende des Krieges und eine Einbindung ziviler Kräfte in einen Friedensprozess einbringen wollen; 22. sich im Rahmen der multilateralen Organisationen für ein sudanesisches Gremium mit Mitgliedern aller relevanten politischen und zivilen Kräfte einzusetzen und so einen politischen Prozess im Sudan zu unterstützen; 23. Vermittlungsinitiativen Dritter zur Beendigung des Krieges wie der Quad- Initiative der USA, Saudi-Arabiens, Ägyptens und der VAE konstruktiv zu unterstützen; 24. Straflosigkeit zu beenden, indem sie a. auf internationaler Ebene den IStGH und die UN-Untersuchungskommission für den Sudan mit forensischen Kapazitäten, nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, Zeug*innenschutz, finanziell und politisch unterstützt; b. auf nationaler Ebene Ermittlungen nach dem Weltrechtsprinzip bei Konfliktakteuren, die eine Berührung zu Deutschland haben, unterstützt. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen