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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7583 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7583 21. Wahlperiode 14.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung Am 15. April 2026 richtete die Bundesregierung in Berlin eine internationale Sudan-Konferenz aus (www.tagesschau.de/inland/sudankonferenz-milliardenzu sage-wadephul-100.html). Dabei wurden von internationalen Gebern 1,53 Mrd. Euro zugesagt. Diese stellen wichtige Mittel zur Linderung der größten humanitären Krise unserer Zeit dar, werden aber dem tatsächlichen Bedarf nicht annähernd gerecht. Die Konferenz schaffte es, das Leid im Sudan für einen Moment stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückten. Gleichzeitig sind die Menschen im Sudan einem Waffenstillstand oder einem Weg zum Frieden keinen Millimeter nähergekommen. Die unmittelbar am Krieg beteiligten Parteien – die Rapid Support Forces (RSF) und die Sudanese Armed Forces (SAF) – nahmen an der Konferenz nicht teil. Der Krieg wird unvermindert und unerbittlich weitergeführt, weiterhin mit der Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Saudi-Arabiens und Ägyptens. Die Gastgeber der Konferenz, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die Europäische Union, veröffentlichten ein gemeinsames Kommuniqué, in dem es unter anderem heißt: „Wir sagen heute zu, dass wir unsere gemeinsamen Bemühungen mit dem Ziel, den Konflikt im Sudan nicht zu einer vergessenen Krise werden zu lassen, beharrlich fortsetzen werden, und wir rufen alle unsere Partner auf, ihre Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts zu verstärken“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sudan-konferenz-kommunique-276 7950). In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 erklärte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, zur Lage im Sudan: „Ich werde in der nächsten Woche auch mit dem Außenminister des Königreichs Saudi- Arabien am Rande des Gymnich-Treffens über diese Thematik sprechen, und ich werde auch mit dem Außenminister Ägyptens über diese Fragen sprechen. […] Die Bundesregierung spricht mit diesen Parteien und mit diesen Akteuren über ihre internationale Verantwortung und setzt sie natürlich in das Beziehungsgeflecht hinein, das wir mit ihnen haben.“ Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten politischen, humanitären und finanziellen Ergebnisse wurden auf der Sudan-Konferenz in Berlin erzielt?  2. Welche konkreten Zusagen wurden von teilnehmenden Staaten, internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen gemacht (bitte nach Akteuren und Art der Zusagen aufschlüsseln)?  3. Welche konkreten Maßnahmen oder Vereinbarungen zur Verbesserung humanitärer Zugänge und zum Schutz der Zivilbevölkerung konnten erreicht werden?  4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Konferenz weder zu einem Waffenstillstand noch zu konkreten Fortschritten hin zu einem Friedensprozess geführt hat?  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik sudanesischer zivilgesellschaftlicher Gruppen, wonach die Konferenz bestehende Macht- und Konfliktstrukturen reproduziere, zentrale lokale Akteure nicht ausreichend einbezogen worden seien und insbesondere Vertreterinnen und Vertreter tatsächlich vor Ort organisierter Hilfs- und Basisstrukturen kaum beteiligt gewesen seien (https://taz.de/Sudanesische-Stimmen-zur-Sudankonferenz/ !6171211/)?  6. Welche Ergebnisse ergaben sich aus dem Austausch mit sudanesischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, und welche dieser Vorschläge oder Forderungen will die Bundesregierung konkret weiterverfolgen?  7. Welche Mechanismen zur Nachverfolgung und Umsetzung der auf der Konferenz gemachten Zusagen wurden beschlossen?  8. Welchen politischen und diplomatischen Schwerpunkt will die Bundesregierung nach der Konferenz künftig in ihrer Sudan-Politik setzen, insbesondere hinsichtlich humanitärer Hilfe, diplomatischem Druck auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien, Sanktionen, Förderung eines Friedensprozesses?  9. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen nach der Berliner Sudan-Konferenz, um über humanitäre Hilfe hinaus tatsächliche Fortschritte hin zu Waffenstillstand und Frieden zu erreichen? 10. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Konfliktparteien dafür ein, Angriffe auf Ackerland, Viehzucht, Lagerhäuser, Wassersysteme und Lebensmittelhandel, humanitären Zugang uneingeschränkt zu gewährleisten, Belagerungen, Blockaden und andere Maßnahmen zur Einschränkung ziviler Mobilität und Versorgung zu unterlassen sowie überhöhte Besteuerungen von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Handel – insbesondere in Gebieten akuter Ernährungsunsicherheit – zu beenden? 11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken, dass Verwaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie Checkpoints den Transport von Nahrungsmitteln – auch über Konfliktlinien und Grenzen hinweg – nicht behindern? 12. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen für eine sogenannte Harvest Protection-Kampagne zum Schutz von Bäuerinnen und Bauern, Hirtinnen und Hirten, landwirtschaftlichen Flächen, Viehbeständen und Transportwegen während der Saat- und Erntesaison, und wenn ja, in welcher Form? 13. Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren diplomatischen Einfluss gegenüber den Konfliktparteien und deren regionalen Unterstützern – insbesondere gegenüber Mitgliedern der Quad – um den Einsatz von Hunger als Kriegswaffe zu beenden und Rechenschaftsmechanismen für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu stärken? 14. Verfolgt die Bundesregierung einen „360 Grad No Hunger“-Ansatz, der humanitäre Hilfe, Übergangshilfe, Wiederaufbau und humanitäre Diplomatie miteinander verbindet, um strukturelle Ursachen von Ernährungsunsicherheit im Sudan anzugehen, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser konkret? 15. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an den Sicherheitsrat im Einklang mit den Resolutionen 2417 und 2573 ein, einschließlich regelmäßiger Beiträge sudanesischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, und wenn ja, in welcher Form? 16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Rahmen humanitärer Diplomatie, um ihren Einfluss auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien zu nutzen und konkrete Verbesserungen des humanitären Zugangs zu erreichen? 17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beschleunigte Mehrfacheinreisevisa für internationale Nichtregierungsorganisationen durch die Humanitarian Aid Commission (HAC) zu erreichen, ein funktionierendes Notifikationssystem für grenzüberschreitende und konfliktlinienübergreifende Hilfskonvois mit Bewegungsgarantien insbesondere für Gebiete der IPC (Integrated Food Security Phase Classification)-Stufen 4 und 5 durch HAC (Humanitarian Aid Commission) und SARHO (Sudanese Agency for Relief and Humanitarian Operations) zu etablieren sowie Garantien von SAF und TASIS (Sudan Founding Alliance) zu erwirken, dass Organisationen für neutralen Dialog mit allen Konfliktparteien nicht sanktioniert werden? 18. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um transparente und inklusive Konsultationen bei Zugangsverhandlungen zu stärken, insbesondere hinsichtlich eines regelmäßigen Austauschs von OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) mit internationalen und nationalen NGOs sowie lokalen Akteuren und der systematischen Einbeziehung ihrer Erfahrungen in die humanitäre Diplomatie? 19. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern, um den Tschad bei der Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe nach Darfur aktiv einzubinden? 20. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, humanitäre Ausnahmen so auszuweiten, dass auch der Transport essenzieller kommerzieller Güter ermöglicht wird, und wenn ja, gegenüber welchen Akteuren? 21. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung wurden im Rahmen der Berliner Sudan-Konferenz vereinbart? 22. Plant die Bundesregierung, den Schutz der Zivilbevölkerung als zentrale Priorität in den Mandaten diplomatischer Beauftragter für Sudan beziehungsweise das Horn von Afrika zu verankern, und wenn ja, wie? 23. Welche Maßnahmen gegen konfliktbezogene sexualisierte Gewalt wurden auf der Sudan-Konferenz vereinbart, insbesondere hinsichtlich der Benennung verantwortlicher Ansprechpartner durch die Konfliktparteien, der Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen sowie der Schließung bestehender Finanzierungslücken im Schutzsektor? 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit weiteren Gebern, um flexible und langfristige humanitäre Finanzierung bereitzustellen und kurzfristig Mittel für die Vorpositionierung von Hilfsgütern vor Beginn der Regenzeit zu mobilisieren? 25. Welcher Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel fließt direkt an lokale und nationale Organisationen einschließlich frauengeführter Initiativen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um vereinfachte und flexiblere Finanzierungsmechanismen sowie eine stärkere Einbindung lokaler Akteure sicherzustellen? 26. Wie schlüsseln sich die von Deutschland auf der Berliner Sudan- Konferenz zugesagten 230 Mio. Euro konkret auf (bitte nach Haushaltstiteln, Ressorts, Instrumenten sowie vorgesehenen Empfängerorganisationen auflisten)? 27. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts stammen die zugesagten Mittel, und handelt es sich dabei um neue zusätzliche Haushaltsmittel? 28. Für welchen Zeitraum stehen die zugesagten Haushaltsmittel für Maßnahmen im Sudan und den Nachbarstaaten zur Verfügung, insbesondere ob ausschließlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 oder auch darüber hinaus? 29. Welcher Anteil der zugesagten Mittel ist für sogenannte Pooled Funds der Vereinten Nationen vorgesehen, und welcher Anteil soll direkt an internationale, nationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen vergeben werden? 30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer im Sudan, insbesondere im Hinblick auf deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie durch Deutschland finanzierte lokale Organisationen und Freiwilligenstrukturen? 31. Prüft die Bundesregierung eine stärkere direkte Unterstützung der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie lokaler sudanesischer Hilfsstrukturen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? 32. Bezugnehmend auf die Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul, welche Staaten und Akteure mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan meint die Bundesregierung konkret mit den genannten „Parteien“ und „Akteuren“? a) Welche konkreten diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung gegenüber Saudi-Arabien und Ägypten im Zusammenhang mit dem Sudan-Konflikt seit dem Gymnich-Treffen unternommen, und welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt? b) Warum erwähnte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul in seiner Rede die Vereinigten Arabischen Emirate nicht, obwohl den VAE international wiederholt Einfluss auf die RSF bzw. Unterstützung für mit der RSF verbundene Strukturen zugeschrieben wird? c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über deren Rolle im Sudan-Konflikt, insbesondere hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf RSF bzw. TASIS, und wenn ja, mit welchem Inhalt und welchen Zielen? d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul genannten „Beziehungsgeflechts“, um auf Staaten mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan einzuwirken, falls diese ihrer „internationalen und humanitären Verantwortung“ nach Auffassung der Bundesregierung nicht gerecht werden? Berlin, den 10. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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