Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung
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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7583
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar,
Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und
Schwerpunktsetzung der Bundesregierung
Am 15. April 2026 richtete die Bundesregierung in Berlin eine internationale
Sudan-Konferenz aus (www.tagesschau.de/inland/sudankonferenz-milliardenzu
sage-wadephul-100.html). Dabei wurden von internationalen Gebern 1,53 Mrd.
Euro zugesagt. Diese stellen wichtige Mittel zur Linderung der größten
humanitären Krise unserer Zeit dar, werden aber dem tatsächlichen Bedarf nicht
annähernd gerecht.
Die Konferenz schaffte es, das Leid im Sudan für einen Moment stärker in den
Fokus der Öffentlichkeit rückten. Gleichzeitig sind die Menschen im Sudan
einem Waffenstillstand oder einem Weg zum Frieden keinen Millimeter
nähergekommen. Die unmittelbar am Krieg beteiligten Parteien – die Rapid Support
Forces (RSF) und die Sudanese Armed Forces (SAF) – nahmen an der
Konferenz nicht teil. Der Krieg wird unvermindert und unerbittlich weitergeführt,
weiterhin mit der Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE),
Saudi-Arabiens und Ägyptens.
Die Gastgeber der Konferenz, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte
Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die
Europäische Union, veröffentlichten ein gemeinsames Kommuniqué, in dem es
unter anderem heißt: „Wir sagen heute zu, dass wir unsere gemeinsamen
Bemühungen mit dem Ziel, den Konflikt im Sudan nicht zu einer vergessenen
Krise werden zu lassen, beharrlich fortsetzen werden, und wir rufen alle unsere
Partner auf, ihre Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts zu verstärken“
(www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sudan-konferenz-kommunique-276
7950).
In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 erklärte der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, zur Lage im Sudan: „Ich
werde in der nächsten Woche auch mit dem Außenminister des Königreichs Saudi-
Arabien am Rande des Gymnich-Treffens über diese Thematik sprechen, und
ich werde auch mit dem Außenminister Ägyptens über diese Fragen sprechen.
[…] Die Bundesregierung spricht mit diesen Parteien und mit diesen Akteuren
über ihre internationale Verantwortung und setzt sie natürlich in das
Beziehungsgeflecht hinein, das wir mit ihnen haben.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten politischen, humanitären und finanziellen Ergebnisse
wurden auf der Sudan-Konferenz in Berlin erzielt?
2. Welche konkreten Zusagen wurden von teilnehmenden Staaten,
internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen gemacht (bitte nach
Akteuren und Art der Zusagen aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Maßnahmen oder Vereinbarungen zur Verbesserung
humanitärer Zugänge und zum Schutz der Zivilbevölkerung konnten erreicht
werden?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Konferenz weder zu einem Waffenstillstand noch zu konkreten
Fortschritten hin zu einem Friedensprozess geführt hat?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik sudanesischer
zivilgesellschaftlicher Gruppen, wonach die Konferenz bestehende Macht- und
Konfliktstrukturen reproduziere, zentrale lokale Akteure nicht ausreichend
einbezogen worden seien und insbesondere Vertreterinnen und Vertreter
tatsächlich vor Ort organisierter Hilfs- und Basisstrukturen kaum beteiligt
gewesen seien (https://taz.de/Sudanesische-Stimmen-zur-Sudankonferenz/
!6171211/)?
6. Welche Ergebnisse ergaben sich aus dem Austausch mit sudanesischen
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, und welche dieser
Vorschläge oder Forderungen will die Bundesregierung konkret
weiterverfolgen?
7. Welche Mechanismen zur Nachverfolgung und Umsetzung der auf der
Konferenz gemachten Zusagen wurden beschlossen?
8. Welchen politischen und diplomatischen Schwerpunkt will die
Bundesregierung nach der Konferenz künftig in ihrer Sudan-Politik setzen,
insbesondere hinsichtlich humanitärer Hilfe, diplomatischem Druck auf
regionale Unterstützer der Konfliktparteien, Sanktionen, Förderung eines
Friedensprozesses?
9. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung gemeinsam mit
der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und den Vereinten
Nationen nach der Berliner Sudan-Konferenz, um über humanitäre Hilfe
hinaus tatsächliche Fortschritte hin zu Waffenstillstand und Frieden zu
erreichen?
10. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Konfliktparteien dafür ein,
Angriffe auf Ackerland, Viehzucht, Lagerhäuser, Wassersysteme und
Lebensmittelhandel, humanitären Zugang uneingeschränkt zu gewährleisten,
Belagerungen, Blockaden und andere Maßnahmen zur Einschränkung
ziviler Mobilität und Versorgung zu unterlassen sowie überhöhte
Besteuerungen von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und
Handel – insbesondere in Gebieten akuter Ernährungsunsicherheit – zu
beenden?
11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um darauf
hinzuwirken, dass Verwaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie Checkpoints
den Transport von Nahrungsmitteln – auch über Konfliktlinien und
Grenzen hinweg – nicht behindern?
12. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen für eine sogenannte Harvest
Protection-Kampagne zum Schutz von Bäuerinnen und Bauern, Hirtinnen
und Hirten, landwirtschaftlichen Flächen, Viehbeständen und
Transportwegen während der Saat- und Erntesaison, und wenn ja, in welcher Form?
13. Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren diplomatischen Einfluss
gegenüber den Konfliktparteien und deren regionalen Unterstützern –
insbesondere gegenüber Mitgliedern der Quad – um den Einsatz von Hunger als
Kriegswaffe zu beenden und Rechenschaftsmechanismen für Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht zu stärken?
14. Verfolgt die Bundesregierung einen „360 Grad No Hunger“-Ansatz, der
humanitäre Hilfe, Übergangshilfe, Wiederaufbau und humanitäre
Diplomatie miteinander verbindet, um strukturelle Ursachen von
Ernährungsunsicherheit im Sudan anzugehen, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser
konkret?
15. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für
eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an den
Sicherheitsrat im Einklang mit den Resolutionen 2417 und 2573 ein,
einschließlich regelmäßiger Beiträge sudanesischer zivilgesellschaftlicher
Organisationen, und wenn ja, in welcher Form?
16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im
Rahmen humanitärer Diplomatie, um ihren Einfluss auf regionale Unterstützer
der Konfliktparteien zu nutzen und konkrete Verbesserungen des
humanitären Zugangs zu erreichen?
17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beschleunigte
Mehrfacheinreisevisa für internationale Nichtregierungsorganisationen durch die
Humanitarian Aid Commission (HAC) zu erreichen, ein funktionierendes
Notifikationssystem für grenzüberschreitende und konfliktlinienübergreifende
Hilfskonvois mit Bewegungsgarantien insbesondere für Gebiete der IPC
(Integrated Food Security Phase Classification)-Stufen 4 und 5 durch
HAC (Humanitarian Aid Commission) und SARHO (Sudanese Agency
for Relief and Humanitarian Operations) zu etablieren sowie Garantien
von SAF und TASIS (Sudan Founding Alliance) zu erwirken, dass
Organisationen für neutralen Dialog mit allen Konfliktparteien nicht
sanktioniert werden?
18. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um transparente
und inklusive Konsultationen bei Zugangsverhandlungen zu stärken,
insbesondere hinsichtlich eines regelmäßigen Austauschs von OCHA
(United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) mit
internationalen und nationalen NGOs sowie lokalen Akteuren und der
systematischen Einbeziehung ihrer Erfahrungen in die humanitäre
Diplomatie?
19. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
gemeinsam mit internationalen Partnern, um den Tschad bei der
Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe nach Darfur aktiv einzubinden?
20. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, humanitäre Ausnahmen so
auszuweiten, dass auch der Transport essenzieller kommerzieller Güter
ermöglicht wird, und wenn ja, gegenüber welchen Akteuren?
21. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung wurden
im Rahmen der Berliner Sudan-Konferenz vereinbart?
22. Plant die Bundesregierung, den Schutz der Zivilbevölkerung als zentrale
Priorität in den Mandaten diplomatischer Beauftragter für Sudan
beziehungsweise das Horn von Afrika zu verankern, und wenn ja, wie?
23. Welche Maßnahmen gegen konfliktbezogene sexualisierte Gewalt wurden
auf der Sudan-Konferenz vereinbart, insbesondere hinsichtlich der
Benennung verantwortlicher Ansprechpartner durch die Konfliktparteien, der
Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen sowie der Schließung
bestehender Finanzierungslücken im Schutzsektor?
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit
weiteren Gebern, um flexible und langfristige humanitäre Finanzierung
bereitzustellen und kurzfristig Mittel für die Vorpositionierung von Hilfsgütern
vor Beginn der Regenzeit zu mobilisieren?
25. Welcher Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel fließt
direkt an lokale und nationale Organisationen einschließlich
frauengeführter Initiativen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um vereinfachte
und flexiblere Finanzierungsmechanismen sowie eine stärkere Einbindung
lokaler Akteure sicherzustellen?
26. Wie schlüsseln sich die von Deutschland auf der Berliner Sudan-
Konferenz zugesagten 230 Mio. Euro konkret auf (bitte nach
Haushaltstiteln, Ressorts, Instrumenten sowie vorgesehenen
Empfängerorganisationen auflisten)?
27. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts stammen die zugesagten
Mittel, und handelt es sich dabei um neue zusätzliche Haushaltsmittel?
28. Für welchen Zeitraum stehen die zugesagten Haushaltsmittel für
Maßnahmen im Sudan und den Nachbarstaaten zur Verfügung, insbesondere ob
ausschließlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 oder auch darüber
hinaus?
29. Welcher Anteil der zugesagten Mittel ist für sogenannte Pooled Funds der
Vereinten Nationen vorgesehen, und welcher Anteil soll direkt an
internationale, nationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen vergeben
werden?
30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum Schutz
humanitärer Helferinnen und Helfer im Sudan, insbesondere im Hinblick auf
deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie durch Deutschland
finanzierte lokale Organisationen und Freiwilligenstrukturen?
31. Prüft die Bundesregierung eine stärkere direkte Unterstützung der
Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie lokaler sudanesischer
Hilfsstrukturen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
32. Bezugnehmend auf die Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026
von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul, welche Staaten und
Akteure mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan meint die
Bundesregierung konkret mit den genannten „Parteien“ und „Akteuren“?
a) Welche konkreten diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung
gegenüber Saudi-Arabien und Ägypten im Zusammenhang mit dem
Sudan-Konflikt seit dem Gymnich-Treffen unternommen, und welche
Ergebnisse wurden hierbei erzielt?
b) Warum erwähnte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul in seiner
Rede die Vereinigten Arabischen Emirate nicht, obwohl den VAE
international wiederholt Einfluss auf die RSF bzw. Unterstützung für
mit der RSF verbundene Strukturen zugeschrieben wird?
c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Vereinigten Arabischen
Emiraten über deren Rolle im Sudan-Konflikt, insbesondere
hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf RSF bzw. TASIS, und wenn ja, mit
welchem Inhalt und welchen Zielen?
d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des von
Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul genannten
„Beziehungsgeflechts“, um auf Staaten mit Einfluss auf die Konfliktparteien im
Sudan einzuwirken, falls diese ihrer „internationalen und humanitären
Verantwortung“ nach Auffassung der Bundesregierung nicht gerecht
werden?
Berlin, den 10. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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