Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen
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Für eine Friedensperspektive im Sudan - Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen
[Antrag
der Abgeordneten Maren Kaminski, Cansu Özdemir, Vinzenz Glaser, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Jan Köstering, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Für eine Friedensperspektive im Sudan – Humanitäre Hilfe ausbauen,
Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit April 2023 herrscht erneut Krieg im Sudan, welcher die größte humanitäre Krise
der Gegenwart auslöste. Die sudanesische Armee (SAF) unter General Abdel Fattah
al-Burhan und die Rapid Support Forces (RSF) unter Mohammed Hamdan Daglo
(„Hemedti“), kämpfen um Einfluss und Macht. Zuvor hatten sie gemeinsam im Jahr
2021 die demokratischen Kräfte der Übergangsregierung weggeputscht und so einen
erfolgreichen Friedensprozess im Land gestoppt. Beiden Parteien werden Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen, wie der Einsatz von Hunger und
sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe (www.n-tv.de/politik/Sudan-Experte-Volker-Perthes-
Im-Zweifelsfall-steht-Russland-am-Ende-auf-jeden-Fall-auf-der-Gewinnerseite-ar-
ticle26145604.html). Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) sind derzeit mehr
als 12 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben, weitere 2 Millionen
Menschen sind in die Nachbarländer wie den Tschad, den Südsudan oder nach Ägypten
geflohen (https://dtm.iom.int/sudan). 30,4 Millionen Menschen im Sudan sind auf
humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/sudan), fast die Hälfte der
Einwohner:innen des Sudan sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen und mehr als
375.000 Menschen sind vom Hungertod bedroht (www.ipcinfo.org/ipcinfo-
website/countries-in-focus-archive/issue-137/en/). Gleichzeitig breiten sich Cholera,
Malaria und Masern aus. Das Amt der VN für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (OCHA), hat in seinem Humanitarian Needs and Response Plan für den Sudan
einen Bedarf von 4,16 Milliarden US-Dollar berechnet. Bisher ist dieser Plan nur zu
28 Prozent finanziert (https://humanitarianaction.info/plan/1220/financials#page-
title).
Drittstaaten sind maßgeblich an diesem Krieg beteiligt. Zuvorderst unterstützten die
Vereinigten Arabische Emirate (VAE) die RSF. Aber auch der Iran, Ägypten und
Saudi-Arabien verfolgen mit ihrer Unterstützung der SAF-Interessen. Der Krieg wird
darüber hinaus mit Waffen aus China, Russland und der Türkei geführt (www.amne-
sty.org/en/latest/research/2024/07/new-weapons-fuelling-the-sudan-conflict/). Der
VN-Sicherheitsrat ist aufgrund widerstreitender Interessen der Großmächte in Bezug
auf den Sudan blockiert. Ein Motiv für die internationale Unterstützung der
Kriegsparteien liegt unter anderem in der Sicherung des Zugangs zu Ressourcen und strate-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3028
21. Wahlperiode 02.12.2025
gisch wichtigen Orte, wie Port Sudan und die Küste des Roten Meeres. Außerdem
verfügt der Sudan über die größten Goldvorkommen Afrikas. Mit dem Verkauf des
Goldes, das seinen Weg auch nach Europa findet, finanzieren sich die Kriegsparteien,
insbesondere die RSF (www.zdfheute.de/politik/ausland/eskalation-sudan-krieg-inter-
view-100.html). Im Jahr 2024 wurden 29 Tonnen Gold direkt aus dem Sudan in die
Vereinigten Arabischen Emirate und über Nachbarländer wie Ägypten, Tschad und
Libyen exportiert (www.swissaid.ch/en/media/united-arab-emirates-more-than-
evera-hub-for-conflict-gold/). Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Waffenlieferungen
in den Sudan trotz EU-Embargo weiterlaufen – über Umwege, Drittstaaten und wegen
fehlender Kontrolle (www.lemonde.fr/en/le-monde-africa/article/2025/11/03/the-
uaes-shady-role-in-sudan-and-western-nations-culpable-indiffrence_6747044_124.html-
?utm_source=chatgpt.com). Untersuchungen des Sudan Conflict Observatory zeigen
beispielsweise, dass die VAE Waffenlieferungen an die RSF in großem Umfang über
Somalia-Puntland betreibt, der Iran wiederum liefert militärisches Gerät an die SAF
(https://doi.org/10.13021/MARS/2541).
Am 26. Oktober 2025 wurde die von den RSF belagerte und abgeschottete Stadt Al-
Faschir im Bundesstaat Nord Dafur von den Milizen eingenommen. Zuvor waren die
Bewohner:innen über 18 Monate von fast jeglicher Versorgung abgeschnitten, was zu
einer katastrophalen Hungersnot führte. Die RSF-Kämpfer machten sich im Zuge der
Eroberung Massakern schuldig, die ein neues Ausmaß an Grausamkeit im diesem
brutal geführten Krieg darstellen: Satellitenanalysen der Yale University liefern
eindeutige Hinweise auf Massentötungen durch die RSF (https://ysph.yale.edu/news-ar-
ticle/yale-humanitarian-research-lab-monitoring-conditions-in-sudan/). Berichte und
Videoaufnahmen dokumentieren: ethnisch motivierte Hinrichtungen unbewaffneter
Zivilist:innen, Blockaden von Fluchtwegen, Massenvergewaltigungen, Plünderungen,
Angriffe auf Flüchtende sowie auf humanitäre Helfer:innen (https://files-profile.medi-
cine.yale.edu/documents/b9c14991-6b22-492e-9e16-f903d25d9b49 & www.spie-
gel.de/ausland/sudan-uno-verurteilt-die-toetungen-als-voelkerrechtsverstoesse-
ad9b9bca8-2d8c-4f40-a3e9-eb14bf4c0592). Das Sudan-Ärztenetzwerk spricht in
diesem Zusammenhang von einem Völkermord (www.tagesschau.de/ausland/sudan-al-
faschir-lage-who-100.html).
Zehntausende Menschen wurden laut VN getötet und verletzt. Genaue Zahlen liegen
nicht vor, da viele Gebiete unzugänglich sind und eine internationale Beobachtung
fehlt (www.deutschlandfunk.de/sudan-kaempfe-unruhen-militaer-102.html).
Internationale Hilfsorganisationen sowie der VN-Menschenrechtsrat hatten wiederholt vor
diesem Szenario gewarnt. Es liegt somit ein eklatantes Versagen der Weltgemeinschaft
vor. Insbesondere die nicht genutzten Einflussmöglichkeiten auf die mittelbar am
Krieg beteiligten Länder wiegen hier schwer. So unterhält Deutschland eine
strategische Partnerschaft mit den VAE. Die Emirate waren 2023 mit einem bilateralen
Handelsvolumen von über 14 Milliarden Euro wichtigster deutscher Wirtschaftspartner in
der Region (https://uae.diplo.de/ae-de/laenderinfos/bilaterale-beziehungen).
Außerdem exportierte Deutschland im Jahr 2024 Waffen im Wert von 150 Millionen Euro
an die VAE (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Pressemitteilungen/2024/12/20241218-vorlaeufige-ruestungsexportzahlen-2024-ruestungsexportbe-
richt-2023.html). Dies wären alles Hebel gewesen, um die VAE von ihrer
Unterstützung für die RSF abzubringen. Deutschland trägt gegenüber den Menschen im Sudan
auch eine Verantwortung, weil in den späten 1950er Jahren der Sudan über eine
Dekade massiv mit Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland versorgt wurde.
Tausende Menschen starben durch deutsches Kriegsgerät, welches teils heute noch im
Einsatz ist (Deutschlands Rolle im Sudan - Rosa-Luxemburg-Stiftung).
Am 7. November 2025 stimmte die RSF einer von den Vereinigten Staaten, Ägypten,
den VAE und Saudi-Arabien (Quad-Format) verhandelten humanitären Waffenruhe
zu. Die zunächst auf drei Monate befristete Waffenruhe soll zu einem langfristigen
Waffenstillstand und einem Übergang zu einer zivilen Regierung führen
(www.bbc.com/news/articles/c74070y9e3go). Die SAF stimmte der Übereinkunft
nicht zu, da sie prinzipiell gegen die Mitwirkung der VAE bei diesen Verhandlungen
ist.
Die Waffenruhe wurde bereits mehrfach und von beiden Seiten gebrochen. Es gibt
erneut Warnungen von internationalen Hilfsorganisationen und dem Hohen
Kommissar der VN für Menschenrechte, Volker Türk, dass sich die Katastrophe von Al-Faschir
in der Region Kordofan wiederholen könnte.
Das darf nicht passieren. Frieden im Sudan muss für die Bundesregierung, die EU und
ihre Mitgliedstaaten endlich zur Priorität werden und ihr außenpolitisches Handeln in
der Region leiten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffenstillstandes einzusetzen, um die
Zivilbevölkerung zu schützen und den Aufbau tragfähiger Strukturen für eine
nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung im Sudan zu fördern;
2. die sudanesische Zivilgesellschaft, insbesondere lokale Emergency Response
Rooms (ERR), Widerstandskomitees, Frauenbewegungen und
Nachbarschaftsorganisationen, gezielt zu unterstützen, um ihre wichtige Arbeit in den Bereichen
humanitäre Versorgung, Basisdem
teure für einen nachhaltigen Frieden zu stärken und sie in Friedensverhandlungen
einzubeziehen;
3. sich für einen sofortigen, ungehinderten Zugang von Hilfsorganisationen zu allen
Regionen des Sudan sowie für umfassende humanitäre Hilfe für die
Zivilbevölkerung einzusetzen und die eigenen Mittel zur Nothilfe wesentlich aufzustocken
– die zugesagten 141 Millionen Euro sind in angesichts des unermesslichen Leids
und des von OCHA ausgewiesenen Bedarfs zu wenig;
4. sich auf internationaler Ebene für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts,
für die Schaffung humanitärer Korridore, die Gewährleistung von Schutz
humanitärer Helfer:innen und Versorgung und Schutz der Zivilbevölkerung vor Gewalt
und sexualisierter Gewalt einzusetzen;
5. sich für eine unabhängige internationale Beobachtung, Dokumentation und
umfassende Aufklärung aller mutmaßlichen Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen im Sudan durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
einzusetzen. Dabei müssen uneingeschränkter Zugang für Ermittler:innen sowie
konsequente strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen sichergestellt
werden, um Gerechtigkeit für die Opfer und eine nachhaltige Grundlage für Frieden
und Versöhnung zu schaffen;
6. diplomatischen Druck auf die am Krieg beteiligten Drittstaaten auszuüben,
insbesondere auf die VAE als Unterstützer der RSF, um einen dauerhaften
Waffens
land und VAE auszusetzen und sich auf der Ebene der EU für eine Aussetzung
der Verhandlungen des Freihandelsabkommens zwischen EU und VAE
einzusetzen;
7. keine Genehmigungen mehr für Rüstungsexporte an die VAE, Saudi-Arabien und
Ägypten zu erteilen, außerdem entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um
Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu unterbinden.
Dazu gehört auch, verbindliche Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen)
zum Verbleib von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern konsequent,
systematisch und regelmäßig durchzuführen;
8. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das bestehende Waffenembargo gegen
den Sudan wirksam überwacht und strikt umgesetzt wird, um jede Umgehung,
Re-Exporte oder indirekte Waffenlieferungen an Konfliktparteien zu verhindern;
9. sich für eine strikte Einhaltung und Ausweitung des bestehenden VN-
Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan einzusetzen;
10. sich auf europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen,
das
r
den wird und gezielte Sanktionen gegen die an der Goldförderung, am Schmuggel
und am internationalen Vertrieb beteiligte Unternehmen, Finanzinstitute und
Einzelpersonen zu verhängen sowie bestehende Sanktionen der Europäischen Union
und der Vereinten Nationen konsequent anzuwenden;
11. sich für eine Verschärfung der EU-Gold-Standards einzusetzen, insbesondere für
die Novellierung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821) sowie
die Einführung von Transparenz-Pflichten für Raffinerien, unabhängigen Audits
und der Gewährleistung von Lieferkettentransparenz. Dies soll im Einklang mit
bestehenden EU-Regelungen für Konfliktmineralien geschehen und eine
europäische Sorgfaltspflicht für Goldimporte vorantreiben;
12. die Aussetzung der Aufnahme von Geflüchteten über das UNHCR-
Resettlementprogramm, das ermöglicht, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen dauerhaft
in einem Drittland aufzunehmen, aufzuheben und alle Menschen mit
Einreisezusage sofort einreisen zu lassen. Außerdem braucht es zusätzlich ein humanitäres
Aufnahmeprogramm der Nationalstaaten, um eine sichere Flucht aus dem Sudan
und die Versorgung von Verletzten zu ermöglichen.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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