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Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen

dip / drucksache 25.11.2025 · WP 21 · 21/2907 · Antrag · Original ↗

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Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2907 21. Wahlperiode 25.11.2025 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen Der Bundestag wolle beschließen: Polen ist unser wichtigster Partner, Verbündeter und Freund im östlichen Mitteleuropa und einer unserer wichtigsten Partner in der EU und in der NATO. In Anerkennung der historischen und kulturellen Verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, im Bewusstsein der besonderen, aus der Geschichte erwachsenen Verantwortung Deutschlands, in Dankbarkeit für die Annäherung zwischen unseren beiden Völkern und unter Berücksichtigung der Rolle Berlins als Partnerstadt Warschaus und Brücke zwischen Deutschland und Polen spricht sich der Deutsche Bundestag dafür aus, die deutsch-polnische Verständigung zu vertiefen und zusammen mit der Bundeshauptstadt Berlin einen zentralen Ort der Erinnerung und des Austausches unserer beider Länder und der Menschen, die in ihnen leben, zu schaffen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Unsere viele Jahrhunderte währende, einzigartige gemeinsame Geschichte mit Polen bleibt geprägt vom Tiefpunkt des deutschen Vernichtungskriegs gegen Polen und der deutschen Besatzungsherrschaft zwischen 1939 und 1945 mit mehr als 5 Millionen zivilen Opfern. Noch mehr Polinnen und Polen wurden in Konzentrationslager oder zur Zwangsarbeit verschleppt, Vertreterinnen und Vertreter der Polonia in Deutschland verfolgt und inhaftiert. Polnische Städte und Dörfer wurden gezielt zerstört, Kulturgüter geraubt. Die polnische Nation sollte zerschlagen werden. Den Holocaust verübten die deutschen Besatzer zum großen Teil auf besetztem polnischem Boden: Die Hälfte der 6 Millionen ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer Europas waren polnische Staatsangehörige. Die Folgen des deutschen Vernichtungskrieges und der Gewaltherrschaft haben bis heute Spuren in fast jeder Familie und im ganzen Land hinterlassen. Das Wissen um Polen, das Bewusstsein für seine und unsere gemeinsame Geschichte ist in Deutschland nur wenig verbreitet. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 30. Oktober 2020 (Drucksache 19/23708) ohne Gegenstimme beschlossen, „mit einem Ort des Erinnerns und der Begegnung dem Charakter der deutsch-polnischen Geschichte gerecht werden und zur Vertiefung der besonderen bilateralen Beziehungen beitragen“ zu wollen. Dieser Ort soll an prominenter Stelle in Berlin entstehen und den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der deutschen Besatzung Polens gewidmet sein. Er soll nicht nur mahnen, sondern auch informieren und zur Bildung beitragen. Ein solcher Ort ist nicht nur eine Versöhnungsgeste an Polen, sondern ein Ort der Selbstvergewisserung und Positionsbestimmung für die deutsche Gesellschaft. Am 15. September 2021 stellte das Auswärtige Amt ein in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Polen-Institut Darmstadt e. V. erarbeitetes Konzept zum Aufbau eines solchen Ortes vor. Nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 ging dieses Vorhaben vom Auswärtigen Amt an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über, die am 12. Mai 2022 die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – unter Einbezug des Deutschen Polen-Instituts – mit der Weiterentwicklung bisheriger Überlegungen beauftragte. Beide Einrichtungen entwickelten das Konzept für ein „Deutsch-Polnisches Haus – Dom Polsko-Niemiecki“. Eine bei der Stiftung Denkmal eingerichtete Stabsstelle erarbeitete auf dessen Grundlage einen detaillierten Realisierungsvorschlag, den das Bundeskabinett am 26. Juni 2024 beschloss (Drucksache 20/12100). Bei dem während der Regierungskonsultationen vom 2. Juli 2024 vereinbarten Aktionsplan haben sich die damalige Bundesregierung und die polnische Regierung dafür ausgesprochen, dass das Denkmal für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 durch einen informativen Teil in Form einer Dauerausstellung erweitert werden soll, die ein umfassendes Bild der deutschen Besatzung Polens zeichnet. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll in der 21. Legislaturperiode ein Beschluss zur Errichtung eines Deutsch-Polnischen Hauses getroffen werden. Am 16. Juni 2025 erfolgte ein bedeutender Zwischenschritt: Mit Redebeiträgen unter anderem der damaligen polnischen Ministerin für Kultur und Nationales Erbe, Hanna Wróblewska, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, wurde auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper ein vom Land Berlin auf maximal fünf Jahre befristetes temporäres Denkmal eingeweiht. Die weitere Entwicklung seit Verabschiedung des Realisierungsvorschlags durch das Bundeskabinett lässt klar erkennen: Das Gedenken, die Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 ist die zentrale, zeitkritischste und wichtigste Komponente des gesamten Projektes. Dem wurde Rechnung getragen durch die Errichtung des temporären Denkmals am Ort der Kroll-Oper. Dieser Ort ist auch der geeignetste Standort für das finale Denkmal. Das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 wird damit prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen, soll zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. Die Planungsphase für das Denkmal und die anschließende Realisierung sollen zeitnah beginnen und schnellstmöglich abgeschlossen werden. Es wurde ebenfalls in den Beratungen der letzten Jahre deutlich, dass die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Hauses am Standort der ehemaligen Kroll-Oper nur schwer umzusetzen wäre. Um die Errichtung des Denkmals am Standort der ehemaligen Kroll-Oper zu ermöglichen, sollen die Planung und die Errichtung des Denkmals von der weiteren Entwicklung des Deutsch-Polnischen Hauses zeitlich und räumlich getrennt werden. Der Auftrag, das Begegnen und Verstehen mit einem Deutsch-Polnischen Haus zu realisieren, bleibt davon unberührt. Dafür sollte mit Hilfe des Landes Berlin eine Bestandsimmobilie gefunden werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1. zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin zu beginnen. Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten angemessen einbindet; 2. die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas bei der Konzeption der Durchführung des architektonisch-künstlerischen Gestaltungswettbewerbs für das Denkmal mit Kontextualisierung zu begleiten und zu unterstützen; 3. nach Abschluss des Gestaltungswettbewerbs den Siegerentwurf dem Deutschen Bundestag für eine Realisierung vorzulegen; 4. gemeinsam mit dem Land Berlin eine Bestandsimmobilie oder ein Grundstück im Herzen der Hauptstadt zu identifizieren und die Voraussetzungen für das Deutsch-Polnische Haus zu schaffen, das als ein Ort der historischen Aufklärung und Begegnung sowie als Zukunftslabor für die Zivilgesellschaften Deutschlands und Polens realisiert werden soll. Berlin, den 24. November 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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