Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen
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Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2907
21. Wahlperiode 25.11.2025
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges
und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen
Der Bundestag wolle beschließen:
Polen ist unser wichtigster Partner, Verbündeter und Freund im östlichen Mitteleuropa
und einer unserer wichtigsten Partner in der EU und in der NATO. In Anerkennung
der historischen und kulturellen Verbindungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen, im Bewusstsein der besonderen, aus der Geschichte
erwachsenen Verantwortung Deutschlands, in Dankbarkeit für die Annäherung
zwischen unseren beiden Völkern und unter Berücksichtigung der Rolle Berlins als
Partnerstadt Warschaus und Brücke zwischen Deutschland und Polen spricht sich der
Deutsche Bundestag dafür aus, die deutsch-polnische Verständigung zu vertiefen und
zusammen mit der Bundeshauptstadt Berlin einen zentralen Ort der Erinnerung und
des Austausches unserer beider Länder und der Menschen, die in ihnen leben, zu
schaffen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unsere viele Jahrhunderte währende, einzigartige gemeinsame Geschichte mit Polen
bleibt geprägt vom Tiefpunkt des deutschen Vernichtungskriegs gegen Polen und der
deutschen Besatzungsherrschaft zwischen 1939 und 1945 mit mehr als 5 Millionen
zivilen Opfern. Noch mehr Polinnen und Polen wurden in Konzentrationslager oder
zur Zwangsarbeit verschleppt, Vertreterinnen und Vertreter der Polonia in
Deutschland verfolgt und inhaftiert. Polnische Städte und Dörfer wurden gezielt zerstört,
Kulturgüter geraubt. Die polnische Nation sollte zerschlagen werden. Den Holocaust
verübten die deutschen Besatzer zum großen Teil auf besetztem polnischem Boden: Die
Hälfte der 6 Millionen ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer Europas
waren polnische Staatsangehörige. Die Folgen des deutschen Vernichtungskrieges und
der Gewaltherrschaft haben bis heute Spuren in fast jeder Familie und im ganzen Land
hinterlassen.
Das Wissen um Polen, das Bewusstsein für seine und unsere gemeinsame Geschichte
ist in Deutschland nur wenig verbreitet. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am
30. Oktober 2020 (Drucksache 19/23708) ohne Gegenstimme beschlossen, „mit einem
Ort des Erinnerns und der Begegnung dem Charakter der deutsch-polnischen
Geschichte gerecht werden und zur Vertiefung der besonderen bilateralen Beziehungen
beitragen“ zu wollen. Dieser Ort soll an prominenter Stelle in Berlin entstehen und den
polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der deutschen Besatzung Polens
gewidmet sein. Er soll nicht nur mahnen, sondern auch informieren und zur Bildung
beitragen. Ein solcher Ort ist nicht nur eine Versöhnungsgeste an Polen, sondern ein Ort
der Selbstvergewisserung und Positionsbestimmung für die deutsche Gesellschaft.
Am 15. September 2021 stellte das Auswärtige Amt ein in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Polen-Institut Darmstadt e. V. erarbeitetes Konzept zum Aufbau eines
solchen Ortes vor. Nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 ging dieses Vorhaben vom
Auswärtigen Amt an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) über, die am 12. Mai 2022 die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas – unter Einbezug des Deutschen Polen-Instituts – mit der Weiterentwicklung
bisheriger Überlegungen beauftragte. Beide Einrichtungen entwickelten das Konzept
für ein „Deutsch-Polnisches Haus – Dom Polsko-Niemiecki“. Eine bei der Stiftung
Denkmal eingerichtete Stabsstelle erarbeitete auf dessen Grundlage einen detaillierten
Realisierungsvorschlag, den das Bundeskabinett am 26. Juni 2024 beschloss
(Drucksache 20/12100).
Bei dem während der Regierungskonsultationen vom 2. Juli 2024 vereinbarten
Aktionsplan haben sich die damalige Bundesregierung und die polnische Regierung dafür
ausgesprochen, dass das Denkmal für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus
und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 durch einen
informativen Teil in Form einer Dauerausstellung erweitert werden soll, die ein umfassendes
Bild der deutschen Besatzung Polens zeichnet. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD soll in der 21. Legislaturperiode ein Beschluss zur Errichtung eines
Deutsch-Polnischen Hauses getroffen werden.
Am 16. Juni 2025 erfolgte ein bedeutender Zwischenschritt: Mit Redebeiträgen unter
anderem der damaligen polnischen Ministerin für Kultur und Nationales Erbe, Hanna
Wróblewska, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr.
Wolfram Weimer, und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, wurde auf
dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper ein vom Land Berlin auf maximal fünf Jahre
befristetes temporäres Denkmal eingeweiht.
Die weitere Entwicklung seit Verabschiedung des Realisierungsvorschlags durch das
Bundeskabinett lässt klar erkennen: Das Gedenken, die Errichtung eines Denkmals für
die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft
in Polen 1939 bis 1945 ist die zentrale, zeitkritischste und wichtigste Komponente des
gesamten Projektes. Dem wurde Rechnung getragen durch die Errichtung des
temporären Denkmals am Ort der Kroll-Oper. Dieser Ort ist auch der geeignetste Standort
für das finale Denkmal. Das Gedenken an die polnischen Opfer des
Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 wird damit
prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig
bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945
zu verdeutlichen, soll zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer
Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen
Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. Die Planungsphase für das Denkmal
und die anschließende Realisierung sollen zeitnah beginnen und schnellstmöglich
abgeschlossen werden.
Es wurde ebenfalls in den Beratungen der letzten Jahre deutlich, dass die Einrichtung
eines Deutsch-Polnischen Hauses am Standort der ehemaligen Kroll-Oper nur schwer
umzusetzen wäre. Um die Errichtung des Denkmals am Standort der ehemaligen
Kroll-Oper zu ermöglichen, sollen die Planung und die Errichtung des Denkmals von
der weiteren Entwicklung des Deutsch-Polnischen Hauses zeitlich und räumlich
getrennt werden.
Der Auftrag, das Begegnen und Verstehen mit einem Deutsch-Polnischen Haus zu
realisieren, bleibt davon unberührt. Dafür sollte mit Hilfe des Landes Berlin eine
Bestandsimmobilie gefunden werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel auf,
1. zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals
für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen
Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären
Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin
zu beginnen. Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der
die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten
angemessen einbindet;
2. die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas bei der Konzeption der
Durchführung des architektonisch-künstlerischen Gestaltungswettbewerbs für
das Denkmal mit Kontextualisierung zu begleiten und zu unterstützen;
3. nach Abschluss des Gestaltungswettbewerbs den Siegerentwurf dem Deutschen
Bundestag für eine Realisierung vorzulegen;
4. gemeinsam mit dem Land Berlin eine Bestandsimmobilie oder ein Grundstück
im Herzen der Hauptstadt zu identifizieren und die Voraussetzungen für das
Deutsch-Polnische Haus zu schaffen, das als ein Ort der historischen Aufklärung
und Begegnung sowie als Zukunftslabor für die Zivilgesellschaften Deutschlands
und Polens realisiert werden soll.
Berlin, den 24. November 2025
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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