Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur
Text
Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2910
21. Wahlperiode 17.11.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung
der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Vorwort ................................................................................................. 3
2 Bilanz nach 25 Jahren Gedenkstättenkonzeption ............................. 5
Genese und Entstehung .......................................................................... 5
Wesen und Aufgaben der Gedenkstätten ............................................... 6
Dezentrale und bürgerschaftlich initiierte Gedenkstättenlandschaft ...... 6
Kriterien der Bundesförderung .............................................................. 6
Vernetzungen ......................................................................................... 7
3 Aktuelle Herausforderungen .............................................................. 9
Erhalt der historischen Orte ................................................................... 9
Gedenkstätten als Lern- und Bildungsorte ............................................. 9
Vermittlungsarbeit in der Migrationsgesellschaft .................................. 10
Anwendungsbezogene Forschung und Verbundforschung .................... 11
Digitalisierung und digitale Lebenswelten............................................. 11
Angriffe auf den freiheitlich demokratischen Konsens.......................... 12
4 Bundesförderung der Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft ....... 13
Einführung ............................................................................................. 13
Institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätten durch den Bund ......... 13
Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte unterschiedlicher
Opfergruppen .......................................................................................... 14
Jüdinnen und Juden ................................................................................ 14
Zugeleitet mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 12. November 2025.
Seite
Sintizze, Sinti, Romnja und Roma ......................................................... 15
Politisch Verfolgte und Widerstand ....................................................... 15
Zeuginnen und Zeugen Jehovas ............................................................. 16
Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation .................................. 16
Als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte ................................ 16
Verfolgte Homosexuelle ........................................................................ 16
Opfer der NS-Justiz................................................................................ 16
Zivile Zwangsarbeit ............................................................................... 17
Kriegsgefangene .................................................................................... 17
Aufarbeitung von Täterschaft und Kriegsverbrechen und -folgen ........ 17
Weitere Institutionen der Aufarbeitung ................................................. 18
Förderungen anderer Ressorts ................................................................ 18
5 Bundesförderung der Aufarbeitung der kommunistischen
Diktatur und des SED-Unrechts in SBZ und DDR ........................... 19
Institutionell und dauerhaft durch den Bund geförderte
Gedenkstätten, Mahn- und Erinnerungsorte .......................................... 20
Weitere Institutionen der Aufarbeitung ................................................. 21
Förderungen anderer Ressorts ................................................................ 22
6 Projektförderung ................................................................................. 22
Förderfeld I: Erhalt der historischen Orte .............................................. 23
Förderfeld II: Digitalisierung und digitale Lebenswelten ...................... 23
Förderfeld III: Projektförderung im Bereich Vermittlung und
anwendungsbezogene Forschung ........................................................... 23
„Jugend erinnert“ ................................................................................... 23
Förderkriterien und Voraussetzungen der Bewilligung in
den Förderfeldern I bis III ...................................................................... 24
Expertinnen- und Expertengremium für die Projektförderung
von BKM ............................................................................................... 25
7 Entwicklungspotentiale ....................................................................... 25
1 Vorwort
Mit dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland unermessliches Leid verursacht. Als der Krieg am 8. Mai 1945 in
Europa endete, bedeutete dies die Befreiung des Kontinents vom Nationalsozialismus. Deutschland wird die
Millionen Opfer dieses Krieges, der deutschen Besatzung und der nationalsozialistischen Verbrechen nie vergessen.
Die Shoa, der staatlich geplante und auf völlige Vernichtung zielende Völkermord an sechs Millionen jüdischen
Kindern, Frauen und Männern, ist singulär in der Geschichte der menschlichen Zivilisation. Die Erinnerung daran
und die Übernahme der Verantwortung dafür gehören zu den ethischen Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland.
Die systematische Ermordung von Sintizze, Sinti, Romnja und Roma sowie von Menschen mit Behinderungen,
die Stigmatisierung, Entrechtung und Ermordung der wegen ihrer sexuellen Orientierung und ihrer politischen
und religiösen Überzeugungen verfolgten Menschen dürfen ebenso wenig vergessen werden wie jener, die als
„asozial“ oder „kriminell“ verfolgt wurden. Zentrale Bedeutung für unsere Erinnerungskultur haben darüber
hinaus die deutschen Gewaltverbrechen in allen besetzten Gebieten Europas, insbesondere die Verbrechen im
Rahmen des rassistischen Vernichtungskriegs in Polen und der Sowjetunion sowie auf dem Balkan, wie die
Aushungerungspolitik, der Mord an Kriegsgefangenen und die Versklavung von Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern. Allen Opfern des Nationalsozialismus gilt unser fortdauerndes Erinnern. Während des Zweiten Weltkriegs,
den das nationalsozialistische Regime begann, besetzte es fast ganz Europa und führte in Mittel-, Ost- und
Südosteuropa einen rassistischen Vernichtungskrieg. Sowohl Flucht und Vertreibung von Millionen Deutschen aus
den früheren preußischen Ostprovinzen und ihren Siedlungsgebieten in Mittel-, Südost- und Osteuropa als auch
die staatliche Teilung Deutschlands bis 1990 waren Konsequenzen des Zweiten Weltkriegs.
Zur gesamtdeutschen Erinnerungskultur gehört auch die kommunistische Diktatur in der Sowjetischen
Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Bereits vor der Gründung der DDR führten die menschenverachtenden
Haftbedingungen in den Speziallagern der SBZ zu einem Massensterben unter den Internierten, die ohne rechtsstaatliche
Verfahren gefangen gehalten wurden. Die Verhaftungen und Verurteilungen von rund 40.000 deutschen Zivilisten
vor Sowjetischen Militärtribunalen zwischen 1945 und Anfang der 1950er Jahre dienten in erster Linie der
Ausschaltung all derer, die dem Aufbau einer kommunistischen Diktatur im Wege standen. In der DDR hatte die
Staatspartei SED einen umfassenden Machtanspruch. Um diesen durchzusetzen, überwachten das Ministerium
für Staatssicherheit (MfS) und die übrigen Sicherheitsbehörden umfassend die Gesellschaft, um alle Formen von
politischer wie sozialer Abweichung zu dokumentieren, zu sanktionieren und zu unterdrücken. Es gab keine
Meinungsfreiheit. Wer die DDR zu verlassen versuchte, musste mit Repressionen, bei einem Fluchtversuch über die
Grenze mit Erschießung oder einer mehrjährigen Inhaftierung rechnen. Auch die Auseinandersetzung mit dem
SED-Unrecht und der Repression, unter der Menschen in der DDR in unterschiedlicher Weise bis 1989 zu leiden
hatten, ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Bei der Aufarbeitung dieser historischen Geschehnisse ist den
fundamentalen Unterschieden zwischen der NS-Terrorherrschaft und dem Unrecht in der SED-Diktatur unverändert
Rechnung zu tragen. Weder dürfen die nationalsozialistischen Verbrechen relativiert oder gar geleugnet, noch
darf das von der SED-Diktatur verübte Unrecht bagatellisiert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die dauerhafte Verpflichtung, die staatlich begangenen oder initiierten
Verbrechen aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken. Die noch vorhandenen Orte der Taten, ihrer Planung und
Verwaltung sind in besonderer Weise geeignet, an diese Geschehnisse zu erinnern. Nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes kommt den Ländern eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, die Gedenkstätten und
Erinnerungsorte in die Lage zu versetzen, ihren vielfältigen Anforderungen angemessen nachzukommen. Im
Mittelpunkt stehen dabei das Gedenken an die Opfer, der kritisch-reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft,
die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen
Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen
Geschichte.
In Deutschland ist der Bund über die Finanzierung Akteur der Erinnerungskultur, der ermöglicht, aber nicht lenkt.
Es wird allen Versuchen eine Absage erteilt, von staatlicher Seite ein Geschichtsbild oder eine bestimmte Lesart
vorgeben zu wollen. Die wissenschaftliche Fundierung ist der entscheidende Parameter bei der Aufarbeitung der
Vergangenheit. Erinnerungskultur ist in einem demokratisch verfassten Land aber nicht nur Sache des Bundes,
sondern neben Ländern und Kommunen aller Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der Opfer, ihrer
Nachfahren und ihrer Interessenvertretungen. So wie Geschichte und ihre Interpretation komplex und dem Wandel
unterworfen sind, entwickelt sich auch der gesellschaftliche Diskurs weiter. In diesem Umfeld können
Gedenkstätten fachlich gesicherte Information und Orientierung bieten. Im idealen Fall tragen sie zu gemeinsamer
Identität und gesellschaftlicher Integration bei. Ihre Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft setzen aber entscheidend
voraus, dass sie unabhängig von inhaltlichen Einflussnahmen und (tages-)politischen Wünschen arbeiten können.
Diesen Freiraum gilt es zu schätzen und zu schützen.
Zugleich sind die Gedenkstätten als historische Orte, als Institutionen mit hoher Bekanntheit und als
Wissensträger bei Bildung und Vermittlung, Forschung und Kommunikation Grundpfeiler der Erinnerungskultur. Sie sind
häufig nicht nur lokal, regional und national, sondern auch international tätig, arbeiten mit Museen und
Wissenschaftseinrichtungen zusammen, verfügen über systematische Verbindungen mit der Zivilgesellschaft. In
Gedenkstätten und an Erinnerungsorten wird Aufarbeitung in besonderem Maße sicht- und erlebbar. Aufarbeitung basiert
auf den Erkenntnissen der historischen Wissenschaft und sucht den Bezug zu den vielfältigen Quellen, in denen
staatliches Unrecht dokumentiert ist.
Aufgrund ihrer Bedeutung und Erfahrung sind insbesondere die etablierten Gedenkstätten in der Lage, innovative
Wege zu gehen und dadurch als Impulsgeberinnen für andere Akteure der Erinnerungskultur zu wirken. Das gibt
ihnen besondere Möglichkeiten der Dokumentation, Darstellung und Vermittlung von Geschichte in weite
Bereiche der Gesellschaft, macht sie aber zunehmend zum Ziel von An- und Übergriffen. Etablierte Institutionen von
nationaler Bedeutung zu pflegen und zu sichern, ist deshalb eine Aufgabe auch für den Bund. Gedenkstätten
finden sich vor allem im Bereich der NS- und der SED-Aufarbeitung, so dass sich diese Konzeption auf sie und
ihre spezifischen Herausforderungen konzentriert.
Die Gedenkstättenkonzeption von 1999 stieß eine Professionalisierung und Vernetzung der Gedenkstätten an und
vergrößerte das Wissen um die verschiedenen Verfolgungskomplexe, um Opfergruppen, Täterschaft,
Mitläufertum und Widerstand. Weitere Einrichtungen wurden gegründet und von Bund und Ländern zunächst auf
Projektbasis gefördert. Die bundesgeförderten Gedenkstättenstiftungen der Länder haben sich in diesem Zusammenhang
zu wichtigen Beratungs- und Koordinierungsstellen für die kleineren Gedenkstätten entwickelt. Sie tragen dazu
bei, den dezentralen und pluralen Charakter der deutschen Gedenkstättenlandschaft zu festigen, der sich durch ein
Neben- und Miteinander von ehren- und hauptamtlicher Arbeit, lokaler, regionaler und überregionaler
Verantwortungsübernahme auszeichnet. Die aktualisierte Konzeption von 2008 nahm die im Westen Deutschlands
gelegenen KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg und Neuengamme in die anteilige institutionelle
Bundesförderung auf und stellte sie den ostdeutschen Einrichtungen förderrechtlich gleich. Dies festigte die
Grundlage für eine international anerkannte Gedenkstättenarbeit in Deutschland.
Nach 17 Jahren machen neue Herausforderungen eine weitere Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des
Bundes notwendig. Das Umfeld für die Arbeit der Gedenkstätten ist nicht leichter geworden. Die Zahl der
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für die Zeit des Nationalsozialismus, aber auch der SBZ und der frühen DDR, wird
immer geringer. An die Stelle eindringlichen Erzählens von Verfolgungsschicksalen treten neue Formen der
insbesondere digitalen Vermittlung, die sich zugleich in einem völlig veränderten kommunikativen Umfeld
bewähren müssen. Um die Stimme der erinnerungskulturellen Einrichtungen zu stabilisieren und zu stärken, sind
Innovationsfreude, Erfahrungsaustausch und Vernetzung erforderlich. Kooperationen kommt also zunehmende
Bedeutung zu – miteinander, aber auch mit starken Akteuren außerhalb der Gedenkstättenlandschaft.
Die Individualisierung und Polarisierung der Gesellschaft und die Veränderung der internationalen Ordnung
machen vor dem Kampf um Geschichtsbilder nicht Halt. Gedenkstätten sind ein wichtiger Faktor, um
Geschichtsrevisionismus und Verschwörungstheorien mit Fakten, gesichertem Wissen und der Kraft des individuellen und
kollektiven Erinnerns von Gewalt und Unrecht zu begegnen. Zugleich müssen sie ihr Angebot auf vielfältigere
Zielgruppen aus dem In- und Ausland einstellen: auf Menschen mit oder ohne eigene Täter- oder
Verfolgtengeschichte in der Familie, auf ganz junge wie lebensältere Zielgruppen, auf ein Publikum in großen Städten ebenso
wie auf Bedürfnisse in ländlichen Räumen. Eine besondere Herausforderung für Gedenkstätten zur NS-
Aufarbeitung ist der Umgang mit jeder Form von Antisemitismus, bei der Stereotype verwendet werden, auf die das
nationalsozialistische Regime die Ausgrenzung und schließlich den millionenfachen Mord an Jüdinnen und Juden
gestützt hat. Aber auch Antiziganismus und andere Formen des sozialen Rassismus und der Diskriminierung wie
auch des Ableismus (Diskriminierung von und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen), die im
Nationalsozialismus Millionen Opfer zur Folge hatten, sind heute weiterhin verbreitet. Die Aufarbeitung der
kommunistischen Gewaltherrschaft in der DDR als eine der Errungenschaften der Friedlichen Revolution steht vor
der Aufgabe, Verharmlosungen und Bagatellisierungen die Erinnerung daran entgegenzuhalten, was Menschen
an Unrecht geschehen ist. Zugleich gilt, dass dadurch die NS-Verbrechen nicht relativiert werden dürfen.
Die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft hat zur Stärkung der Demokratie in Deutschland und zur
Wiederaufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die internationale Staatengemeinschaft beigetragen. Die Gedenkstätten
zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen leisten, wie auch die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der kommunistischen
Diktatur, einen bedeutenden Beitrag für die Erinnerungskultur, das Geschichtsbewusstsein, für
Demokratiebildung und die Achtung der Grundrechte in Deutschland. Indem sie das Gedächtnis an Unrecht und Verfolgung
lebendig erhalten, erhöhen sie die Resilienz der Gesellschaft gegen antidemokratische und totalitäre Tendenzen.
Sie in dieser Verantwortung zu unterstützen und ihnen die Freiräume zu geben, die sie brauchen, ist Ziel dieser
neuen Gedenkstättenkonzeption.
2 Bilanz nach 25 Jahren Gedenkstättenkonzeption
Genese und Entstehung
Schon während der Shoa haben Jüdinnen und Juden Material zur Dokumentation der Verbrechen gesammelt.
Auch in den ersten Monaten nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begannen
Überlebende der NS-Verbrechen, Informationen zu den Verbrechen zusammenzutragen und der Toten öffentlich zu
gedenken. Nur zögerlich und meist erst durch den Druck der Besatzungsmächte beteiligten sich deutsche
Institutionen und Verwaltungen an diesen Bemühungen. Den Mord an den europäischen Jüdinnen und Juden fassten sie
unter den Begriff der „Kriegsopfer“ und verschleierten so die präzedenzlose systematische Massenvernichtung.
Zudem wurden lange fast alle Verfolgtengruppen vom Gedenken ausgeschlossen und politisch nicht anerkannt:
Sintizze, Sinti, Romnja und Roma, sozialrassistisch, politisch und religiös Verfolgte wie zum Beispiel
Homosexuelle, als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgte, Deserteure, Zwangssterilisierte und Afrodeutsche
sowie ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene (insbesondere der Roten Armee).
In der sowjetischen Besatzungszone und der DDR richtete sich die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft
vornehmlich auf die Verfolgung von und den Widerstand durch Kommunistinnen und Kommunisten. Die DDR
richtete „Nationale Mahn- und Gedenkstätten“ in Buchenwald (1958), Ravensbrück (1959) und Sachsenhausen
(1961) ein, die ein Gedenken an die NS-Verbrechen im Sinne des staatlich verordneten „Antifaschismus“
etablierten und instrumentell der Darstellung der DDR in der Systemauseinandersetzung als „besseres Deutschland“
dienen sollten. Dabei subsumierte sie die Opfer unter einem Widerstandsbegriff, der die besondere
Verfolgungserfahrung und auch den systematischen Massenmord an Jüdinnen und Juden kaum berücksichtigte und die Täter
außerhalb des eigenen Landes verortete. In der Bundesrepublik Deutschland waren es in erster Linie die
Überlebenden der nationalsozialistischen Verbrechen und ihre Vertretungen, die die Orte dieser Verbrechen – oft genug
gegen den Widerstand von Behörden und Teilen der Bevölkerung – erschlossen. Erst ab Ende der 1970er Jahre
begannen Bemühungen, die verdrängte Geschichte zu erinnern, in die gesamte Gesellschaft zu tragen und einer
Leugnung der während der NS-Herrschaft verübten Verbrechen entgegenzuwirken. Zivilgesellschaftliche
Initiativen markierten im Rahmen lokaler Spurensuche eine Vielzahl von Tatorten und schufen neue Gedenkorte zur
Erinnerung an die NS-Opfer. Oftmals gegen politische und öffentliche Widerstände vor Ort legten sie historische
Orte frei, forschten nach Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und anderen Quellen. Das Gedenken an die Opfer stand
dabei lange Zeit im Vordergrund. Die Landschaft der zunehmend auch international vernetzten Gedenkstätten
wurde auf diese Weise deutlich vielfältiger. Länder und Kommunen engagierten sich nur vereinzelt, eine
Förderung der Gedenkstätten durch den Bund blieb zunächst aus.
Nach der Wiedervereinigung 1990 zeigte sich, dass der Erhalt, die Neugestaltung und der Betrieb der in der DDR
errichteten Mahn- und Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen sowie von den neu
hinzugekommenen Orten des Repressionsapparates der SED-Diktatur nicht ausschließlich durch die Länder getragen werden
konnte. So sah die „Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik
Deutschland“ aus dem Jahr 1993 eine anteilige Förderung für diese Gedenkstätten zunächst für zehn Jahre vor.
Zudem gab es eine beträchtliche Anzahl von Haftstätten und Orten der politischen Repression der DDR, die
– wiederum überwiegend durch bürgerschaftliches Engagement – gesichert und zugänglich gemacht wurden.
Auch diese Orte der Unrechtserfahrungen sollten mit ihrer oft sehr starken Aussagekraft über den
Repressionsapparat der SED-Diktatur informieren und aufklären. Etliche Haftorte und vormalige Konzentrationslager sind
zudem durch eine mehrfache Repressionsgeschichte geprägt und wurden sowohl im Nationalsozialismus als auch
in der sowjetischen Besatzungszeit und/oder der DDR-Zeit genutzt.
Aufgrund der Empfehlungen der beiden Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung von
Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (1992–1994) und „Überwindung der Folgen der SED-
Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“ (1995–1998) wurde in der Gedenkstättenkonzeption von 1999 die
Befristung der institutionellen Förderung aufgehoben. Zudem erhielten die im Westen Deutschlands gelegenen
KZ-Gedenkstätten Dachau, Bergen-Belsen, Neuengamme und Flossenbürg umfangreiche Projektförderungen des
Bundes und des jeweiligen Sitzlandes. Das versetzte diese in die Lage, ihre Ausstellungen und ihre sonstige
Infrastruktur zu modernisieren, um ihren wachsenden Aufgaben der historischen und politischen Bildung
angemessen nachzukommen.
Mit der novellierten Gedenkstättenkonzeption von 2008 wurden sie in die anteilige institutionelle
Bundesförderung aufgenommen und den Einrichtungen in den ostdeutschen Ländern förderrechtlich gleichgestellt.
Gedenkstätten zur Erinnerung an die Terrorherrschaft des Nationalsozialismus und das Unrechtsregime der
kommunistischen Diktatur in der SBZ und der DDR waren nun dauerhaft als wichtige erinnerungskulturelle Akteure
anerkannt. Sie prägen heute ganz wesentlich die Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland.
Wesen und Aufgaben der Gedenkstätten
In den vergangenen beiden Jahrzehnten entwickelten sich viele Gedenkstätten auch durch die stetige Förderung
von Bund und Ländern sowie Kommunen zu eigenständigen Orten der Auseinandersetzung mit den Verbrechen
und zu einer eigenständigen Form zeithistorischer Museen am historischen Ort der Verfolgung. Sie sind
gleichzeitig Friedhöfe, Mahnmale, topographische Dokumentation, Lernorte historisch-politischer Bildung,
Forschungseinrichtungen und Archive.
Gedenkstätten widmen sich neben dem Gedenken auch den Aufgaben des Dokumentierens, Vermittelns und
Bildens. Sie sichern die historischen Orte einschließlich der mitunter vorhandenen Gräber und erforschen deren
Geschichte. Sie ordnen ein, welche Rolle diese Orte im Rahmen der staatlichen Verbrechen spielten, und sammeln
Informationen zu Verfolgten sowie Täterinnen und Tätern und zudem zum Verhalten weiterer Gruppen in der
damaligen Gesellschaft. Sie bearbeiten Anfragen zu Schicksalsklärungen, halten den Kontakt zu Zeitzeuginnen
und Zeitzeugen und ihren Angehörigen und betreuen sie bei Besuchen. Gedenkstätten bewahren so die Erinnerung
an die Opfer der Verbrechen und schaffen Räume für individuelles und öffentliches Gedenken. Das Gedenken
soll die Verfolgten am Ort ihrer Leiden in angemessener Weise würdigen und Wissen über die historischen
Zusammenhänge vermitteln.
Darüber hinaus sind Gedenkstätten Orte historischen Lernens und der Förderung eines gegenwartsbezogenen,
kritischen Geschichtsbewusstseins. Sie ermöglichen historisches Lernen aus unterschiedlichen Perspektiven über
die Lebenswege der Verfolgten und Opfer, die mentalen Voraussetzungen einer Gesellschaft, die vor allem
mitmachte und nur wenig widerstand, und über die Bedingungen, unter denen Menschen zu Täterinnen und Tätern
wurden. Historische Orte verdeutlichen auf besonders anschauliche Weise die Relevanz der wissenschaftlich
fundierten Aufarbeitung von Nationalsozialismus und SED-Herrschaft.
Historische Fakten und ihre wissenschaftliche Erforschung bilden die Grundlage der Arbeit der Gedenkstätten.
Sie sammeln Objekte, Unterlagen und Bücher in Archiven, Sammlungen und Bibliotheken und werten diese aus.
Sie verwenden die gewonnenen Erkenntnisse in der Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit und stellen sie
Interessierten sowie Forscherinnen und Forschern zur Verfügung. Gedenkstätten kooperieren mit anderen
Erinnerungsorten, Museen, Archiven und Bildungseinrichtungen und vernetzen sich lokal und regional, national und
international.
Dezentrale und bürgerschaftlich initiierte Gedenkstättenlandschaft
Vielerorts wird die Gedenkstättenarbeit als wichtiger Beitrag zur Erinnerungskultur und zum kritischen
Geschichtsbewusstsein nach wie vor in erheblichem Umfang durch ehrenamtliche Arbeit getragen.
Bürgerschaftliches Engagement und neue Erkenntnisse führen dazu, dass bisher nicht ausreichend berücksichtigte Verbrechens-
und Unrechtskomplexe untersucht und neue Gedenk- und Erinnerungsorte eingerichtet werden. Diese regional
verankerte Gedenkstättenlandschaft ermöglicht es, Menschen die Auswirkungen der früheren staatlichen
Verbrechen in ihrem Lebensumfeld zu verdeutlichen und mit allen Gruppen der Gesellschaft an den historischen Orten
dieser Verbrechen Erinnerungsarbeit zu leisten. Durch ehrenamtlich Engagierte entstanden Gedenkstätten mit
unterschiedlichen Zugängen, die nicht zuletzt die Vielfalt der Verfolgtengruppen abbilden und würdigen, Fragen
nach Bedingungen von Täterschaft und Mitläufertum stellen und die lokale Verankerung ehemaliger Lager und
Haftorte in der sie umgebenden Gesellschaft thematisieren.
Kriterien der Bundesförderung
Die Förderung der Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes in erster Linie von den Ländern wahrzunehmen. An dieser Voraussetzung haben sich weiterhin
sowohl die Auswahl der Einrichtungen als auch Art und Höhe der anteiligen Bundesförderung zu orientieren. Der
Bund kann durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel sowohl institutionell als auch projektbezogen die angemessene Beteiligung des Sitzlandes
durch eine Bundesförderung ergänzen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, in denen der Bund Gedenkstätten
zu 100 Prozent als bundesgetragene Einrichtungen fördert, müssen mindestens 50 Prozent des förderfähigen
Gesamtbetrags aus Mitteln des Landes (ggf. der Kommune) und durch Eigen- oder Drittmittel getragen werden. Ein
Landesanteil wird im Regelfall zwingend vorausgesetzt. Dieses System hat sich bewährt. Die institutionelle
Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten stellt ein wichtiges Element des bundesstaatlichen Engagements
bei der Pflege des Geschichtsbewusstseins und der Erinnerungskultur dar. Sie schafft für bundesweit
herausragende Einrichtungen langfristige Planungssicherheit. Die Projektförderung dient hingegen zeitlich begrenzten
Arbeitsvorhaben. Darunter fallen auch Anschubfinanzierungen, wenn der Betrieb der Einrichtung auf Dauer durch
Land oder Kommune gesichert ist. Nach der Gedenkstättenkonzeption berät ein Expertengremium BKM bei
Projektförderungen.
Voraussetzung für eine anteilige Bundesförderung für Orte, die sich an historischen Stätten von Verfolgung und
Täterschaft mit dem NS-Regime oder der SED-Diktatur auseinandersetzen, sind folgende Kriterien:
⎯ der nationale oder internationale Stellenwert des Ortes,
⎯ das Vorhandensein baulicher Strukturen oder Geländeformationen eines Ortes, der für die Verbrechen der
NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur/SBZ-Besatzungszeit steht,
⎯ die Exemplarität für einen Aspekt der Verfolgungsgeschichte der NS-Terrorherrschaft und/oder der SED-
Diktatur,
⎯ die wissenschaftliche Fundierung der historischen Wissensvermittlung sowie
⎯ die Kooperation von Einrichtungen.
Diese Kriterien haben sich bewährt und werden beibehalten.
Vernetzungen
Die NS-Verbrechen wurden in vielen Ländern Europas und Nordafrikas verübt und haben bis heute Nachwirkungen
in vielen Teilen der Welt. Um diesem übergreifenden Charakter der Verbrechen und ihrer Folgen Rechnung zu tragen,
vernetzen sich Gedenkstätten regional, national und international. Sie konzipieren gemeinsam Forschungsprojekte,
diskutieren ethische Fragen, Bildungskonzepte oder den Einsatz digitaler Medien. Die Bundesregierung unterstützt
und fördert diese Vernetzung.
1997 konstituierte sich in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten. Ihre Empfehlung an die
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, auch die in den alten Bundesländern liegenden großen KZ-
Gedenkstätten in die Bundesförderung aufzunehmen, wurde umgesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft vernetzt die in ihr
zusammengeschlossenen KZ-Gedenkstätten, veröffentlicht Stellungnahmen und stimmt politische Anliegen mit weiteren
Gedenkstätten in Deutschland ab.
Das von BKM und dem Land Berlin geförderte Gedenkstättenreferat hat sich zu einer wichtigen Institution für die
Vernetzung und Fortbildung entwickelt. Gegründet wurde es 1983 bei der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V.
Seit 1993 ist es bei der Stiftung Topographie des Terrors angesiedelt. Das Gedenkstättenreferat informiert und berät
die mehr als 300 bestehenden Erinnerungsorte, Dokumentationszentren und Gedenkstätten zur Erinnerung an NS-
Verbrechen in Deutschland und engagiert sich bei der internationalen Vernetzung dieser Gedenkstättenlandschaft.
Die Diskussionsforen des Gedenkstättenreferats geben sowohl den vom Bund institutionell geförderten als auch den
nicht geförderten Einrichtungen und Initiativen wichtige Impulse und ermöglichen ihnen, sich einzubringen.
Die von BKM geförderte Ständige Konferenz der NS-Gedenkorte im Berliner Raum existiert seit 2009 und widmet
sich der Koordination von Ausstellungsprojekten, richtet Veranstaltungen aus und veröffentlicht gemeinsame
Stellungnahmen für die vertretenen Gedenkstätten. Das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, die Gedenk-
und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das Denkmal für die
ermordeten Juden Europas und die Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen haben sich so miteinander vernetzt. Sie
können auf diese Weise ihre Programme aufeinander abstimmen und Synergien etwa bei Fortbildungen nutzen. Die
Ständige Konferenz berät bei erinnerungspolitischen Entscheidungen in Bund und Land. Der Vorsitz wechselt
jährlich. Ein koordinierendes Büro garantiert die kontinuierliche Arbeit.
Zahlreiche Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen haben sich 2020 im Verband der Gedenkstätten in
Deutschland e. V. zusammengeschlossen. Unterschiedliche Arbeitsgruppen und -kreise fördern die
gedenkstättenübergreifende Zusammenarbeit, unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten an Orten früher
Konzentrationslager, die Arbeitsgruppe der „Euthanasie“-Gedenkstätten, der Arbeitskreis Justizgedenkstätten, das Netzwerk der
Erinnerungsorte zur NS-Zwangsarbeit in Deutschland, das Netzwerk NS-Kriegsgefangenenlager oder der Verband
für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus e. V.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist es ein wichtiges Anliegen, mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Institutionen und Initiativen in den Ländern zusammenzuarbeiten, die vom staatlich organisierten Massenmord sowie der
deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg betroffen waren bzw. die Überlebende der NS-Verbrechen aufgenommen
haben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
und hat sich im Jahr 2000 in der Stockholmer Erklärung dazu verpflichtet, ihre „Anstrengungen zur Förderung der
Aufklärung, des Erinnerns und der Forschung im Bereich des Holocaust zu verstärken“ sowie „der Opfer des
Holocaust zu gedenken und diejenigen zu ehren, die Widerstand gegen ihn geleistet haben“. Der Sonderbeauftragte für die
Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma
und Holocaust-Erinnerung des Auswärtigen Amts ist Leiter der deutschen Experten-Delegation bei der IHRA.
Vertreten sind darin u.a. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ),
der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Stiftung Topographie des Terrors, der Forschungsstelle
Antiziganismus an der Universität Heidelberg. Die IHRA leistet wichtige Beiträge zur Schaffung internationaler
Standards, der Erstellung von wissenschaftlichen Referenzmaterialien zum Lehren und Lernen über den Holocaust, der
Erinnerung an die Shoa und den NS-Genozid an den Sinti und Roma. Sie arbeitet auch mit transnationalen
Netzwerken und Initiativen zusammen. Auch an dem Vorhaben der Europäischen Kommission für ein europaweites Netzwerk
des Erinnerns von Orten, an denen der Holocaust stattfand, wird sich Deutschland beteiligen.
Im Mittelpunkt des European Holocaust Research Infrastructure (EHRI) Projekts steht die Verknüpfung und
Förderung der transnationalen Forschung, Erinnerung und Vermittlung des Holocaust. Für Deutschland sind das IfZ, die
Arolsen Archives und das Bundesarchiv beteiligt. EHRI wird seit 2010 aus Förderprogrammen der EU finanziert.
Die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren der Aufarbeitung des SED-Unrechts ist weiterhin ein wichtiges
Anliegen der Bundesregierung. Neben dem Stasi-Unterlagen-Archiv und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur engagieren sich Opferverbände, wissenschaftliche Einrichtungen, Gedenkstätten, Museen und Archive, die
in vielfältiger Weise der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der kommunistischen Gewaltherrschaft und
deren Folgen nicht nur in Deutschland sowie des Widerstands und der Friedlichen Revolution 1989/90 verpflichtet
sind. Dazu gehört auch eine Vielzahl von lokalen, überwiegend ehrenamtlichen Initiativen, die häufig noch von
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen getragen werden. Die Bundesregierung unterstützt daher die Reform und erneuerte
Aktivität der Arbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR.
Das 2005 gegründete Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität (European Network Remembrance and
Solidarity – ENRS) verfolgt das Ziel, die Geschichte und die Erinnerungsdiskurse des 20. Jahrhunderts in Europa mit
Schwerpunkt auf Diktaturen und Kriege sowie dem gesellschaftlichen Aufbegehren gegen Unfreiheit gemeinsam zu
erforschen, zu dokumentieren und zu vermitteln. Den Gründungsmitgliedern Deutschland, Polen, der Slowakei und
Ungarn schloss sich im Jahr 2014 Rumänien an.
Die regionalen, bundesweiten und internationalen Netzwerke dienen dem Austausch, der Qualitätssicherung und der
Verständigung, ebenso wie dem Austausch darüber, wie auf die zunehmenden extremistischen Angriffe reagiert
werden kann.
Die intensive Auseinandersetzung auch an den Tatorten mit den eigenen staatlichen Verbrechen und der Rolle der
Gesellschaft dabei hat für die Identität der Bundesrepublik Deutschland grundlegende Bedeutung. Die Aufklärung
über die Staatsverbrechen oder die unter Billigung des Staates von Deutschland und seinen Verbündeten im 20.
Jahrhundert begangenen Verbrechen sowie das Gedenken an die Opfer der Verfolgung sind ein beständiger
gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Insbesondere das Wissen um die und die Auseinandersetzung mit der Shoa und anderen
Verbrechen des und im Nationalsozialismus sind existenziell für unser demokratisches Selbstverständnis. Dazu gehört auch
die Beschäftigung mit dem NS-Kulturgutraub durch die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Findung
gerechter und fairer Lösungen zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und damit verbunden
die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Das Engagement zur Aufarbeitung ist zudem bis heute ein
Zeichen an die europäischen und internationalen Partner und leistet angesichts des im Zweiten Weltkrieg von
Deutschen verursachten Leids einen wichtigen Beitrag zur gegenseitigen Vertrauensbildung.
3 Aktuelle Herausforderungen
Erhalt der historischen Orte
Eine große Herausforderung für viele Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen ist der Erhalt der historischen
Orte. Insbesondere bei den Gedenkstätten an Tat- und Haftorten nationalsozialistischer Verbrechen ist die
bauliche Substanz der Liegenschaften bedroht. Das betrifft in zunehmendem Maße auch die an das Unrecht in SBZ
und DDR erinnernden Einrichtungen. Die historischen Orte umfassen oft große ehemalige Lager- oder
Gefängnisbereiche mit Bauten in unterschiedlichem Erhaltungszustand und mit unterschiedlichen Nachnutzungsformen,
deren Erhalt umfangreiche Bemühungen wie auch finanzielle Investitionen erfordern. Gleiches gilt für die
denkmalgerechte Sichtbarmachung der Nutzungsgeschichte. Die Bausubstanz wird gefährdet durch den Verfall von
nicht-sanierten Gebäuden, die Auswirkungen des Klimawandels, durch Vandalismus, Abnutzung durch den
Publikumsverkehr oder die Nachnutzung von Teilen des Geländes, beispielsweise als kommerzielle Lagerfläche.
Da die historischen Gebäude überwiegend unter Denkmalschutz stehen, erfordert ihre Erhaltung,
Weiterentwicklung und Sanierung eine entsprechende fachliche und oft auch wissenschaftliche Begleitung. Das führt zu hohen
Kosten. Um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, muss die sukzessive energetische Sanierung von später
hinzugefügten Gebäuden für Bildung und Verwaltung eingeplant werden.
Nicht zuletzt sind viele der ehemaligen Haftstätten auch Grab- und Friedhofsanlagen, in denen die Opfer der
Verfolgung häufig unter unwürdigen Bedingungen beigesetzt oder nach der Befreiung bestattet wurden.
Der Erhalt, die Pflege und der Unterhalt dieser historischen Liegenschaften sind eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, an der sich Bund und Länder einschließlich Kommunen beteiligen. Besonders nach dem Ende der
Zeitzeugenschaft sind die historischen Orte der Verbrechen selbst wichtige Zeugen der Geschichte, die dabei helfen,
die Spuren zu sichern und Erinnerung wachzuhalten. In der Charta zur Bewahrung historischer Stätten der IHRA
von 2024 verpflichtet sich Deutschland zum Erhalt der historischen Stätten, die mit den NS-Verbrechen in
Verbindung stehen. Ein vergleichbarer Umgang mit den Unrechtsorten staatlicher Repression in der DDR wird
angestrebt.
Gedenkstätten als Lern- und Bildungsorte
Der wachsende zeitliche Abstand zu den Verbrechen ist zugleich eine Herausforderung für die Vermittlungsarbeit
in den Einrichtungen. Mit dem Ableben der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verliert die Erinnerungskultur wichtige
Stimmen. Neue Wege müssen gefunden und erprobt werden, die die Würde der Opfer berücksichtigen, um die
biografischen Zeugnisse der Verfolgung zu sichern, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in
Vermittlungskonzepte zu integrieren. Mit wachsendem zeitlichem Abstand verändert sich die Perspektive auf Geschichte.
Die Fragen „Was geht uns das heute noch an?“ und „Was hat das mit mir zu tun?“ gewinnen an Gewicht. Dabei
spielen künftig zunehmend Perspektiven von Nachkommen der ehemals Verfolgten eine Rolle. Gedenkstätten
setzen mit Blick darauf bereits erfolgreich neue Vermittlungskonzepte ein. Dies gilt nicht nur für die
Zeitzeugenschaft der nationalsozialistischen Verbrechen, sondern auch für die Zeit der SBZ und der frühen DDR.
Neben der Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgten hilft die Auseinandersetzung mit Biografien und dem
Denken und Handeln der Täterinnen und Täter, dem Verhalten der Mehrheitsgesellschaft sowie eine
Auseinandersetzung mit der Zeit des Übergangs von einer Demokratie in eine Diktatur, den Handlungsspielraum des
Einzelnen und die Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern heute aufzuzeigen. Darüber hinaus vermitteln
Gedenkstätten Wissen über Ideologien und staatliche Strukturen, die die Errichtung der Diktaturen in Deutschland
ermöglicht haben. Gedenkstätten können auch darüber aufklären, wie eine Mehrheitsgesellschaft Verbrechen
verdrängt und den Opfern Anerkennung verweigert hat. So legen sie offen, wo Kontinuitäten von Diskriminierung
und Ausgrenzung bestehen und wo Aufarbeitung und Entschädigung ehemals Verfolgter immer noch nottun. Dies
soll einen gesellschaftlichen Lernprozess befördern, der in besonderer Weise den Wert von Freiheit, Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Solidarität erkennbar macht – und zeigt, wie notwendig es ist, für Werte auch persönlich
einzutreten.
Als Lern- und Bildungsorte haben Gedenkstätten vergleichbare Aufgaben und begegnen ähnlichen
Herausforderungen wie Geschichtsmuseen. Die Menschen, die Gedenkstätten besuchen oder digitale Angebote wahrnehmen,
sind vielfältig in ihrer Altersstruktur, ihrem Bildungshintergrund, ihren sozioökonomischen Möglichkeiten, ihrer
geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Viele
bringen eine persönliche oder familiäre Migrationsgeschichte mit. Wahrnehmungs-, Rezeptions- und
Lerngewohnheiten haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Neben klassischen Formaten der Vermittlung
wie Führungen werden zunehmend partizipative oder kulturpädagogische Formen der Auseinandersetzung mit
den historischen Orten gewählt, etwa Arbeit mit Biografien, historischen Dokumenten, Denkmalen oder digitale
Erweiterungen. Dabei ergänzen und vertiefen Gedenkstätten schulische Bildung, ersetzen sie aber nicht.
Mit zielgruppengerechten, inklusiven, vertiefenden und medial neu gestalteten Bildungsformaten begegnen
Gedenkstätten pädagogischen und gegenwartsbezogenen Herausforderungen. Studientage und Studienformate in
Gedenkstätten beleuchten sowohl die Geschichte des Judenhasses als auch Aspekte des jüdischen Lebens. Auch
werden Bildungsformate angeboten, die auf die unterschiedlichen Formen von islamistischem und
israelbezogenem Antisemitismus reagieren. Ressourcen für interaktive, inklusive und partizipative Bildungsprogramme des
forschenden Lernens, Fortbildungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Einbindung
digitaler Formate und Materialien werden verstärkt benötigt. Die erforderlichen Überarbeitungen der Ausstellungen
mit Blick auf Wahrnehmungsgewohnheiten, Umsetzung von Barrierefreiheit, Vorwissen und Medieneinsatz
stellen Gedenkstätten vor ebenso große personelle und finanzielle Herausforderungen wie die Neukonzeption und
die Erprobung von Vermittlungsformaten. Bildung und Erinnern finden zunehmend auch in den Sozialen Medien
und im digitalen Raum statt. Für den Aufbau eigener Communities und einer größeren Reichweite, die Konzeption
von Kampagnen, die kontinuierliche Bereitstellung von aktuellen Inhalten und die Moderation benötigen
Gedenkstätten personelle und technische Ressourcen, aber auch digitalisierte Archive.
Mit dem gestiegenen Bewusstsein für die Heterogenität der Gesellschaft ist offensichtlich geworden, dass
Gedenkstätten nicht nur Wissen vermitteln oder geschichtsbewusste Orientierung geben können, sondern
moderierend mit den Besucherinnen und Besuchern in den Dialog treten müssen. Kontroverse Fragen und Narrative
werden dabei an und in die Gedenkstätten getragen, vor Ort und in den Sozialen Medien diskutiert. Unterschiedliche
Gruppen werden im Rahmen von Outreach-Programmen für partizipative Projekte in die Gedenkstätten
eingeladen, um ihre Perspektiven auf die Geschichte einzubringen.
Bürgerschaftliches Engagement war und bleibt eine wichtige Grundlage vieler Einrichtungen. Auch hier ist der
generationelle Wandel der Gesellschaft eine Herausforderung. Es gilt immer wieder neu, Menschen dafür zu
gewinnen, sich mit der belasteten Vergangenheit auseinanderzusetzen und daraus Handlungsorientierung in der
Gegenwart zu entwickeln. All diese Aufgaben und Formate bedingen angemessene Fortbildungen, Räume der
Reflexion sowie hochqualifiziertes Personal.
Vermittlungsarbeit in der Migrationsgesellschaft
Eng mit den Herausforderungen des beständigen generationellen Wandels ist die Herausforderung durch die
Vielfalt der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Oftmals sind die Gewalterfahrungen aus der
Zeit des Nationalsozialismus und der kommunistischen Diktatur in Deutschland nicht Teil der eigenen
Familienerzählung. Zugleich aber haben viele der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte in der
Familie Bezüge zu Ländern, die vom Nationalsozialismus betroffen waren, sei es als besetzte Länder in ganz
Europa und Nordafrika oder als Länder, die mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbündet waren. Viele
Menschen mit biografischen Bezügen insbesondere nach Israel, Mittel-, Südost- und Osteuropa sowie zum
postsowjetischen Raum verfügen über einen biografischen Bezug zu Opfern nationalsozialistischer Aggressions- und
Vernichtungspolitik oder zu stalinistischen Verbrechen oder zu beiden. Angehörige von Minderheiten, die zur
Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden – wie Jüdinnen und Juden, Sintizze, Sinti, Romnja und Roma, aber
auch Nachkommen von ehemals politisch Verfolgten, Widerstandskämpferinnen und -kämpfern, von zur
Zwangsarbeit Verschleppten oder von Frauen und Männern, die als „Gemeinschaftsfremde“ verfolgt wurden –,
haben eigene Perspektiven auf die Geschichte und mussten oft eine mehrfache Verfolgungserfahrung durchleben.
Diese Perspektiven sind von jahrzehntelangem innerfamiliärem Schweigen und von Scham, aber auch von
gegenwärtigen Diskriminierungserfahrungen geprägt und müssen hörbar gemacht, moderiert, teilweise auch
kontextualisiert werden. Gedenkstätten sind Orte, die das ermöglichen. Multiperspektivische Ansätze in der
Vermittlungsarbeit sind eine wichtige Grundlage, auch weitere Stimmen einzuladen und ihren Zugang zur Geschichte in
die Erinnerungskultur einzubringen.
Auch Menschen mit eigenen Gewalt-, Kriegs-, Flucht- und Migrationserfahrungen haben konkrete
Anknüpfungspunkte zu den in den Gedenkstätten erzählten Geschichten von Flucht, Vertreibung und Verfolgung.
Gedenkstätten können hier einen wertvollen Beitrag zu einem historisch-kritischen Geschichtsbewusstsein leisten, indem sie
neue Formate der Aneignung und Diskussion von Geschichte entwickeln. Fortbildungen und Austauschräume
sind wichtig, um die Vielzahl biografischer Anknüpfungspunkte für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt
fruchtbar zu machen.
Anwendungsbezogene Forschung und Verbundforschung
Eine zentrale Aufgabe der Gedenkstätten ist es, die Verbrechensgeschichte der historischen Orte zu erforschen.
Dafür müssen auch übergeordnete Themenstellungen bearbeitet werden. So ist die Zusammenarbeit mit weiteren
Gedenkstätten, Archiven, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Einrichtungen
aus vielerlei Gründen notwendig, unter anderem, um große Datenbanken zu erstellen. Um Verbundforschung zu
ermöglichen, benötigen Gedenkstätten erschlossene und möglichst digitalisierte Sammlungen. Diese können sie
dann über Schnittstellen Projektpartnerinnen und -partnern und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Darüber
hinaus ist es Einrichtungen möglich, auf das Wissen der Bevölkerung zuzugreifen, beispielsweise durch gezieltes
Crowdsourcing. Interdisziplinäre Zusammenarbeit etwa mit der Bildungsforschung oder der Geoarchäologie
eröffnet neue Wege der Erkenntnis. Für eine verstärkte Beschäftigung mit der Geschichte der Täterinnen und Täter
und von Profiteurinnen und Profiteuren und der damit verbundenen Verantwortung von Gesellschaften sind
Forschungen in diesen Bereichen grundlegend.
Ebenso von zentraler Bedeutung für die Forschung und Vermittlungsarbeit ist der Erhalt und die Erschließung
der historischen Sammlungen. Diese beruhen vornehmlich auf Artefakten der Verfolgten, archivischem Material,
Schenkungen und Sammlungen. Mit Interviewsammlungen von Verfolgten, aber auch beispielsweise von
Anwohnerinnen und Anwohnern haben die Gedenkstätten selbst umfangreiche Quellenkonvolute geschaffen oder
solche übernommen.
Die historischen Sammlungen zu sichern, zu erschließen, zu digitalisieren und der Forschung sowie der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen, setzt eine ausreichende bauliche, technische und personelle Ausstattung voraus.
Digitalisierung und digitale Lebenswelten
Die Herausforderung der Digitalisierung betrifft alle Bereiche der Arbeit von Gedenkstätten. Sie birgt große
Potentiale, aber stellt zugleich hohe Anforderungen an das Personal und die Ausstattung der Gedenkstätten. Die
umfangreichen Sammlungen der Gedenkstätten werden überwiegend schon digital verwaltet. Damit diese
Datenbanken das Gesuchte anzeigen, ist eine weitere Erschließung und Digitalisierung von Archivgut notwendig. Die
Digitalisierung der Schriftstücke und Objekte dient auch dazu, sie langfristig zu erhalten, zu nutzen und zu
erforschen. Online zugängliche Sammlungen ermöglichen es, die Sammlungserschließung mit der Präsentation
ausgewählter Objekte zu verbinden. Im Rahmen bestehender Kooperationen für Bibliothekskataloge oder
Datenbanken werden Synergien der Einrichtungen genutzt. Für Forschungsprojekte ist die Vernetzung und Aufbereitung
von Daten essentiell.
Bildung, Gedenken und Kommunikation haben sich während der Corona-Pandemie zeitweise vollständig in den
digitalen Raum verlagert. Die Gedenkstätten haben Konzepte entwickelt und Geräte angeschafft, um das
Streaming von Veranstaltungen und digitale Bildungsformate zu ermöglichen. Die Nutzung des Internets
vereinfachte die Beteiligung weit entfernt lebender Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und deren Angehörigen mit einem
Videostatement oder die Einbeziehung bisher nicht angesprochener Online-Communities bei zeitgemäßen
Formen des Gedenkens.
Verändertes Mediennutzungsverhalten erfordert veränderte Präsentationsformen. Interaktive Aufnahmen von
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, mit denen Besucherinnen und Besucher auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI)
interagieren können, werden erprobt. Sie bieten neue Möglichkeiten und werfen zugleich gewichtige didaktische,
ethische und fachwissenschaftliche Fragen auf, die auch unter Einbeziehung der Überlebenden und ihrer
Vertretungen beleuchtet werden sollten. Serious Games können wissenschaftlich fundiert das Lernen anregen. Neue
Bildungsmedien wie Lager-Rekonstruktionen, die als Virtual Reality, Augmented Reality oder Mixed Reality-
Installationen genutzt werden können, benötigen passende Nutzerplattformen und auf sie zugeschnittene
Bildungsformate. Dabei muss die Würde der Opfer bei der Nutzung innovativer technischer Möglichkeiten immer
im Mittelpunkt stehen.
Die Frage, wie sich der digitale Wandel auch in Ausstellungen der Gedenkstätten spiegeln kann und muss, stellt
die Gedenkstätten vor schwierige Entscheidungen. Neben die Ausstellungen vor Ort treten digitale Ausstellungen,
Story- und Scrollytelling und andere Formate.
Die Kommunikation der Gedenkstätten im digitalen Raum ist unerlässlich, um auch jene Teile der Bevölkerung
zu erreichen, die sich nur dort ansprechen lassen oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oder anderen
Beeinträchtigungen nur dort partizipieren können. Um die Inhalte für möglichst alle Menschen zugänglich zu
machen, wird zunehmend auch eine barrierefreie Gestaltung etwa durch Übersetzungen in Leichte Sprache oder
Gebärdensprache angestrebt.
Die Gedenkstätten vernetzen sich bereits zu gemeinsamen Kampagnen. Wenn längerfristig eine große Zahl an
Nutzerinnen und Nutzern auf Social Media-Plattformen erreicht werden soll, müssen Konzepte vorliegen und die
dauerhafte Bespielung der Kanäle gesichert sein und zugleich die Kooperationen miteinander und mit externen
Partnern noch intensiver und systematischer werden. Die gewählten Kanäle müssen von den Gedenkstätten
moderiert werden. Hassbotschaften, Instrumentalisierung von Geschichte und Falschbehauptungen müssen widerlegt
und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. In Anbetracht der sich ständig wandelnden Plattformen ist der
Aufwand dafür hoch.
Medien und Öffentlichkeit erwarten von den Gedenkstätten eine Kontextualisierung und Bewertung
erinnerungskultureller Inhalte in Fernsehen, Film, Radio, Print- oder sozialen Medien. Hinzu kommt die Herausforderung,
für die sozialen Medien fundierte wissenschaftliche Informationen in kurzen Onlinebotschaften zu vermitteln.
Um wissenschaftliche Erkenntnisse für Online-Formate aufzubereiten, Videos professionell zu bearbeiten oder
Apps zu pflegen, sind jeweils Fortbildungen und zum Teil auch neue Stellen nötig.
Der digitale Wandel zeigt sich auch in der Verwaltung und der Arbeitsweise der Institutionen: Die Verwaltungen
bearbeiten Rechnungen mit digitalen Anwendungen. Besprechungen erfolgen hybrid oder online über
Videodienste. Für die Verwaltungen ebenso wie für die Sammlungen und Archive stellen sich Fragen nach dem
langfristigen Erhalt digital vorliegender Informationen, wenn Speichermedien oder Software veralten, Datenträger
ihre Speicherkraft verlieren und technische Ausfälle oder Cyberanschläge drohen. Einrichtungen sind gefordert,
Prioritäten zu setzen und Digitalstrategien zum sinnvollen Einsatz der Ressourcen in allen Arbeitsbereichen zu
erstellen.
Angriffe auf den freiheitlich demokratischen Konsens
Die von Bund und Ländern geförderten Gedenkstätten und Erinnerungsorte vornehmlich an die
nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere der Shoa, aber auch an das Unrecht der SED-Diktatur müssen sich zunehmend
damit auseinandersetzen, dass sie in ihrer Arbeit in Frage gestellt oder sogar offen angegriffen werden. Immer
häufiger kommt es zu Vorfällen, bei denen versucht wird, die NS-Geschichte umzudeuten, Gedenkstätten zur
Erinnerung an die NS-Verbrechen und das Opfergedenken als Ganzes zu delegitimieren, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Gedenkstätten, Überlebende der Verbrechen oder deren Angehörige zu provozieren, zu
verunsichern oder zu bedrohen. Insbesondere über die Sozialen Medien werden Geschichtsmythen verbreitet sowie
antisemitische und menschenverachtende Äußerungen getätigt. Zum Teil werden historische Fakten offen geleugnet
oder in missbräuchlichen Bezug zu aktuellen Ereignissen gesetzt, wie zum Beispiel nach dem Terroranschlag der
Hamas vom 7. Oktober 2023. Personen, die Unwahrheiten über den Nationalsozialismus verbreiten oder gar den
Holocaust leugnen, instrumentalisieren die Gedenkstätten für eigene Videoaufnahmen. Auch das kommunistische
Unrecht wird in Einzelfällen bestritten oder bagatellisiert und Opfern bis heute eine Mitverantwortung
zugeschoben. Der Vandalismus in den Einrichtungen und die Gewalt gegen Sachen haben insbesondere in den
Gedenkstätten zur Erinnerung an NS-Verbrechen in erschreckendem Ausmaß zugenommen. Zerstörung und Beschmieren
von Ausstellungen und Räumlichkeiten, Brandanschläge, aber auch das Absägen von Gedenkbäumen oder der
Diebstahl von KZ-Toren lassen eine neue Qualität der Respektlosigkeit, ja Verachtung gegenüber den Orten des
Terrors und der Entrechtung deutlich werden. Die Täterinnen und Täter kommen überwiegend aus dem
rechtsextremen und neurechten Milieu oder sympathisieren mit ihm.
Das Grundgesetz stellt den Schutz der Würde des Menschen bewusst als unantastbar an den Anfang und definiert
ihn als Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Aus dieser Aufgabe folgt die Anerkennung und Würdigung der Opfer
staatlicher politischer Verfolgung sowie antisemitischer, rassistischer, sozialrassistischer, wegen Behinderung
diskriminierender und antiziganistischer Politik. Die Erinnerung an die Shoa, an die Staatsverbrechen und
staatliches Unrecht muss deshalb gegen jegliche Form instrumentalisierender, relativierender, verleugnender oder
revisionistischer Tendenzen verteidigt werden. Parteien oder Organisationen, welche die demokratische
Orientierung in Frage stellen, Revisionismus und Antisemitismus in ihren Reihen nicht entschieden entgegentreten oder
ihn sogar selbst verbreiten, stellen die Fundamente unserer demokratischen Rechts- und Werteordnung zur
Disposition. Historische Fakten dürfen keiner Umdeutung ausgesetzt werden. Erwiesen oder bewusst unwahre
Tatsachenbehauptungen sind nicht durch das hohe Gute der Meinungsfreiheit geschützt. Sie verletzen die Würde der
Opfer und drohen Erinnerungskultur die empirische Grundlage zu entziehen. Gegenüber der Relativierung und
Leugnung von Verbrechen dürfen Gesellschaft und Staat sich nicht auf Neutralität berufen.
Damit Gedenkstätten ihre Aufgaben im Sinne der Opfer, der historischen Aufklärung, des kritischen
Geschichtsbewusstseins und für eine den Werten des Grundgesetzes verpflichtete Geschichtskultur erfüllen können, müssen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gedenkstätten vor Bedrohungen und Angriffen geschützt werden. Die
historischen Orte bedürfen gleichfalls des Schutzes vor Vandalismus und Zerstörung. Vorsätzliche Störungen von
Bildungsveranstaltungen in Gedenkstätten durch Gruppen, Organisationen, Parteien und deren Funktionäre oder
Einzelpersonen müssen unterbunden oder besser ganz verhindert werden. Es ist auch aus diesem Grund
notwendig, Gedenkstätten vor politischen Einflussnahmen zu schützen und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Gedenkstätten müssen sich auf derartige Störungen und Angriffe vorbereiten. Haus- und Besucherordnungen
schaffen juristisch tragfähige Grundlagen für steuernde und Gefahren abwehrende Interventionen. Ein
Sicherheitskonzept fasst die getroffenen Vorbereitungen und Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, technische
Sicherungen oder den Einsatz von Sicherheitskräften zusammen, benennt Ansprechstellen wie Polizei und
Feuerwehr und trägt dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gedenkstätten zu
erhöhen. Diese Aufgaben sind mindestens in dieser Dimension neu und bedürfen angemessener Anerkennung und
staatlicher Unterstützung.
4 Bundesförderung der Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft
Einführung
Für eine zeitgemäße Erinnerungskultur ist es notwendig, den fortschreitenden Forschungsstand zur NS-Herrschaft
zu reflektieren, um die unterschiedlichen Aspekte und Akteure der NS-Gewaltherrschaft zu erfassen, an die
komplexen Verfolgungszusammenhänge zu erinnern und die Angehörigen der Verfolgtengruppen in die
gesellschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen. Zusammenhänge erschließen sich, wenn auch die historischen
Entwicklungen vor dem Nationalsozialismus wie der Antisemitismus, der Nationalismus, der Imperialismus, der Erste
Weltkrieg und deren Auswirkungen betrachtet werden. Ebenso müssen auch die Folgen des Zweiten Weltkriegs
für ein vollständiges Bild einbezogen werden: Menschen mussten auch längere Zeit in Displaced Persons Camps
leben, andere kehrten durch ganz Europa in ihre Heimatländer zurück und wieder andere flüchteten oder wurden
aus ihrer Heimat vertrieben. Auch der Umgang mit den Folgen und der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in
Politik, Wirtschaft, Justiz und Gesellschaft seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs sollte kritisch in den Blick
genommen werden.
Gedenktage tragen dazu bei, die Erinnerung an die Verbrechen während der NS-Terrorherrschaft wachzuhalten.
Der 27. Januar – der Tag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im
Jahr 1945 – ist mittlerweile internationaler Gedenktag und in Deutschland allen Opfern der nationalsozialistischen
Verfolgung gewidmet. Am 9. November 1938 begannen reichsweite Gewalt- und Gräueltaten gegen Jüdinnen
und Juden sowie deren Gotteshäuser, Geschäfte, Unternehmen und Einrichtungen. Der 1. September 1939 erinnert
an den deutschen Angriff auf Polen und den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Am 2. August 1944 wurden die
letzten noch im Konzentrationslager Auschwitz gefangen gehaltenen Sinti und Roma ermordet. Das
Europaparlament benannte im Jahr 2015 den 2. August als offiziellen Gedenktag für den nationalsozialistischen Völkermord
an den Sinti und Roma. Der 8. Mai 1945 erinnert an die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des
Zweiten Weltkriegs in Europa.
Institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätten durch den Bund
Die großen Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen Konzentrationslager wurden auf Grundlage der
Gedenkstättenkonzeptionen von 1999 und 2008 in die dauerhafte Förderung des Bundes aufgenommen. Ihre
Mitfinanzierung durch BKM wird auch künftig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel so gestaltet sein, dass ihre Bedarfe
gedeckt werden können.
Die Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen erinnert sowohl an das Konzentrationslager Sachsenhausen als
auch an das Sowjetische Speziallager. Sie steht exemplarisch für die Funktionen als Musterlager, das zur
Ausbildung von KZ-Personal diente und in dessen Nähe auch die „Inspektion der Konzentrationslager“ angesiedelt war.
Als Zwangsarbeitslager der Reichshauptstadt und als Haftort von „Sonderhäftlingen“, deren Funktionen oder
Familienbeziehungen sie für das Regime interessant machten, nahm es eine besondere Stellung unter den
Konzentrationslagern ein. Zur Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen gehört die Gedenkstätte Todesmarsch im
Belower Wald, die an den Todesmarsch, die Verbrechen in der Endphase des Zweiten Weltkriegs und die Befreiung
von Häftlingen aus Sachsenhausen erinnert. Ebenso ist die Gedenkstätte Lieberose in Jamlitz eine Außenstelle
der Gedenkstätte Sachsenhausen. Dort errichtete die SS das größte Lager für jüdische Häftlinge in Berlin/
Brandenburg, das nach Ende des Krieges als Sowjetisches Speziallager genutzt wurde. Teil der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten ist außerdem die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Sie erinnert an das größte
Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet.
Am Ort der Gedenkstätte Buchenwald bestand zuerst ein Konzentrationslager, dann ein sowjetisches Speziallager.
Das Konzentrationslager war in seiner Ausdehnung und mit seinen über 140 Außenlagern eines der größten des
Deutschen Reiches. Die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora erinnert an die Zwangsarbeit von Häftlingen bei der
Herstellung der vom NS-Regime propagierten „Vergeltungswaffen“ sowie beim Ausbau von Flugzeug- und
Treibstoffwerken unter Tage. Die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora werden von der Stiftung
Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora getragen.
Die KZ-Gedenkstätte Dachau erinnert an eines der ersten Lager, das als Modell für alle weiteren
Konzentrationslager und ebenfalls als Ausbildungsstelle für SS-Personen, die in den Konzentrationslagern eingesetzt wurden,
diente und als einziges von 1933 bis zum Ende der NS-Diktatur 1945 bestand. Eine bedeutende Haftgruppe sind
hier die politisch Verfolgten sowie die jüdischen Häftlinge, die vor allem 1944/45 in Außenlagern des KZ Dachau
inhaftiert waren. Die wirtschaftliche Ausbeutung der Opfer ist konstituierend für den Lagertyp, dessen Geschichte
die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg erzählt. Gemeinsam mit der KZ-Gedenkstätte Dachau gehört sie zur Stiftung
Bayerische Gedenkstätten.
Insbesondere an „Vernichtung durch Arbeit“ in der Bauwirtschaft wird in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
erinnert. Das Lager diente als zentraler Sammelpunkt für die skandinavischen Häftlinge in der „Aktion Weiße
Busse“ und ist eng verbunden mit der Schiffskatastrophe der „Cap Arcona“, bei der mehr als 6.000 Häftlinge
unmittelbar vor Kriegsende ihr Leben verloren. Die Gedenkstätte gehört zur Stiftung Hamburgische
Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen.
Die Gedenkstätte Bergen-Belsen steht für die Geschichte des Kriegsgefangenenlagers der Wehrmacht, des
Konzentrationslagers der SS, des Sterbelagers kurz vor Kriegsende und des Displaced Persons Camps in der
Nachkriegszeit. Im Konzentrationslager Bergen-Belsen waren vor allem jüdische Häftlinge inhaftiert, die gegen im
feindlichen Ausland internierte Deutsche, Devisen oder Güter ausgetauscht werden sollten. Die Gedenkstätte ist
Teil der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.
Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte unterschiedlicher Opfergruppen
Die dauerhaft geförderten Gedenkstätten an Orten ehemaliger Konzentrationslager erinnern an verschiedene
Verfolgtengruppen wie Jüdinnen und Juden, Romnja und Roma, Sintizze und Sinti, politisch Verfolgte, Zeuginnen
und Zeugen Jehovas (Bibelforscher) und andere aus religiösen Gründen Verfolgte, Opfer politischer Strafjustiz,
zur Zwangsarbeit nach Deutschland Verschleppte, Kriegsgefangene, als homosexuell, „asozial“ und
„Berufsverbrecher“ Verfolgte sowie Personen aus Opposition, Widerstand und Opfer von Vergeltungsaktionen in den
besetzten Ländern, die in Lagern inhaftiert und in großer Zahl ermordet wurden. Viele von ihnen haben mehrere
Haft- und Lagerorte durchlaufen. Zudem wurden zahlreiche Menschen aus mehr als einem Grund verfolgt. Zu
den KZ-Gedenkstätten kommen weitere Gedenkstätten an Tat- und Haftorten sowie Denkmale, die nach
verschiedenen Verfolgtengruppen strukturiert auch die Entwicklung der Aufarbeitung seit 2008 widerspiegeln und anteilig
vom Bund gefördert werden. Gefördert werden auch herausragende Orte, die an nationalsozialistische Täterschaft
erinnern.
Jüdinnen und Juden
Kern der deutschen Erinnerungskultur ist die Auseinandersetzung mit dem Zivilisationsbruch der Shoa. Die Shoa,
das Verbrechen der millionenfachen Ermordung der Juden durch Giftgas und bei Massenerschießungen nicht zu
vergessen und daran zu erinnern, ist Teil der deutschen Staatsräson. Die Shoa in ihrer Singularität mahnt,
energisch gegen jede Form von Antisemitismus einzutreten. Deswegen folgte der Deutsche Bundestag in einem
Beschluss aus dem Jahr 2019 der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA. Diese wurde durch das
Bundeskabinett 2017 mit folgendem dem Zusatz politisch indossiert: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der
dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Millionen Jüdinnen und Juden wurden von Deutschen und im deutschen Namen systematisch im gesamten
Einflussbereich des NS-Regimes verfolgt und ermordet. Die Shoa war ein präzedenzloser Zivilisationsbruch.
Jüdinnen und Juden wurden als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgebeutet und in Ghettos, Konzentrations-
und Vernichtungslagern zu Tode gehungert, gequält und getötet. Die 1991 gegründete Gedenk- und Bildungsstätte
Haus der Wannsee-Konferenz erinnert an die Organisation des Völkermords an den Juden, dessen Ausweitung
auf ganz Europa bei der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 an diesem Ort koordiniert wurde und zu der
Zeit bereits im Gange war. Die Auseinandersetzung mit geteilter Täterschaft auf Grundlage antisemitischer
Ideologie steht im Zentrum der Vermittlung. Zudem werden in der Bildungsarbeit mit unterschiedlichen
Berufsgruppen berufsspezifische und berufsethische Fragestellungen bearbeitet. Der Trägerverein der Einrichtung wird
gemeinsam von BKM und dem Land Berlin gefördert.
Angesichts der Bedeutung der Shoa als Mahnung und Verpflichtung für Deutschland fasste der Deutsche
Bundestag 1999 den Beschluss, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu errichten und gründete 2000 die
bundesunmittelbare Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Sie wird vollständig vom Bund
gefördert. Das Denkmal und der unterirdische „Ort der Information“ wurden 2005 eingeweiht. Ihre herausgehobene
Lage mitten im Zentrum der deutschen Hauptstadt und das von Peter Eisenman beeindruckend gestaltete
Stelenfeld unterstreichen die Verpflichtung zur Erinnerung, die Deutschland übernommen hat. Die Stiftung erhielt als
zentrale erinnerungskulturelle Bundeseinrichtung für die Opfer des Nationalsozialismus zudem die
Verantwortung für vier weitere Denkmale zur Erinnerung an andere Opfergruppen. Die Stiftung unterhält diese Denkmale
sowie die dazugehörigen ständigen Ausstellungen – insbesondere den „Ort der Information“ am Denkmal für die
ermordeten Juden Europas. Sie führt allein oder mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern
wechselnde Sonderausstellungen, Vortrags- sowie Seminarveranstaltungen durch und erstellt begleitende
Publikationen sowie digitale, partizipative Angebote.
Sintizze, Sinti, Romnja und Roma
Sintizze und Sinti, Romnja und Roma wurden von den Nationalsozialisten systematisch entrechtet und verfolgt.
Hunderttausende fielen einem rassistisch motivierten Völkermord zum Opfer. Die Jahrzehnte nach dem Ende des
Zweiten Weltkriegs waren für Sintizze und Sinti, Romnja und Roma durch anhaltende Stigmatisierung und
Kriminalisierung geprägt, die als „Zweite Verfolgung“ empfunden wurde. Erst die Bürgerrechtsbewegung der Sinti
und Roma konnte erreichen, dass Bundeskanzler Helmut Schmidt 1982 den Völkermord anerkannte. Aus dem
Völkermord an den Sinti und Roma ergibt sich eine besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland
für die Bekämpfung des anhaltenden Antiziganismus und die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe der
Minderheit.
1992 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten
Sinti und Roma Europas in Berlin. Das Denkmal in unmittelbarer Nähe zum Deutschen Bundestag wurde 2012
der Öffentlichkeit übergeben und wird von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut, die
es 2022 um eine Freiluftausstellung ergänzt hat.
Der Bund fördert den seit 1982 bestehenden Zentralrat Deutscher Sinti und Roma e. V. in Heidelberg sowie –
gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg – das 1997 eröffnete Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher
Sinti und Roma e. V. in Heidelberg institutionell. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des
Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- oder
Minderheitensprachen des Europarats. Die Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv und eine Bibliothek sowie eine
Dauerausstellung unter anderem zum NS-Völkermord an den Sinti und Roma Europas und klärt über den
gegenwärtigen Antiziganismus auf.
Politisch Verfolgte und Widerstand
Politische Gegnerinnen und Gegner standen zu Beginn des Nationalsozialismus im Zentrum der
Verfolgungsmaßnahmen und gehörten neben Jüdinnen und Juden zu den ersten Opfern. In allen Konzentrationslagern, vielen
Haftanstalten und Polizeigefängnissen wurden politisch Verfolgte inhaftiert, gefoltert und ermordet, so dass
zahlreiche Dauerausstellungen und Denkmale in Gedenkstätten an diese große Opfergruppe erinnern.
Die von BKM und dem Land Berlin geförderte Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand erforscht und
vermittelt, wie einzelne Menschen und Gruppen in den Jahren 1933 bis 1945 gegen die NS-Diktatur gekämpft und
ihre Handlungsspielräume genutzt haben. Sie dokumentiert als zentrale Einrichtung alle Bereiche des Widerstands
gegen den Nationalsozialismus.
Die von BKM geförderte Gedenkstätte Stille Helden (Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand) ist jenen
Menschen gewidmet, die von 1933 bis 1945 verfolgten Jüdinnen und Juden in Deutschland und im deutsch besetzten
Europa beistanden. Sie informiert über die Zwangslage der Verfolgten angesichts der drohenden Deportationen
sowie über die Schicksale Einzelner, die sich durch Flucht in den Untergrund der tödlichen Bedrohung
widersetzten. Das ebenfalls von BKM geförderte Museum Blindenwerkstatt Otto Weidt (Stiftung Gedenkstätte Deutscher
Widerstand) vermittelt die Geschichte des Ortes, an dem der Kleinfabrikant Otto Weidt während des Zweiten
Weltkriegs hauptsächlich blinde, seh- oder hörbehinderte Jüdinnen und Juden beschäftigte, um sie vor Verfolgung
und Deportation zu schützen.
Zeuginnen und Zeugen Jehovas
Im Juni 2023 beschloss der Deutsche Bundestag die Errichtung eines Mahnmals für die im Nationalsozialismus
verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas, das von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
errichtet und betreut wird. Zudem forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu
ergreifen, um bestehende Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte und der öffentlichen Anerkennung
abzubauen. Die Zeugen Jehovas gehören zu den Opfergruppen, die auch nach dem Ende der nationalsozialistischen
Terrorherrschaft durch die nachfolgende kommunistische Diktatur in Ostdeutschland verfolgt wurden.
Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation
Zentraler Ort der Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde ist der Gedenk- und
Informationsort am historischen Ort der Tiergartenstraße 4 in Berlin, dessen Errichtung der Deutsche Bundestag
im November 2011 beschloss. Von hier aus hatte die damalige „Zentraldienststelle T4“ die systematische
Ermordung von Patientinnen und Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich organisiert. Der Gedenk-
und Informationsort, der 2014 eröffnet wurde, wird von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
betreut.
BKM fördert institutionell gemeinsam mit dem jeweiligen Sitzland die Gedenkstätte am historischen Ort der Heil-
und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein (Stiftung Sächsische Gedenkstätten) und die Gedenkstätte für die Opfer der
„Euthanasie“-Morde in Brandenburg an der Havel (Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten).
2025 hat der Deutsche Bundestag erstmalig ausdrücklich festgestellt, dass die Opfer der „Euthanasie“-Morde und
die Opfer von Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind. Zudem forderte der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, unter der Beteiligung der Gedenkstätten ein
bundesweites Projekt zur Sicherung, Konservierung und Nutzbarmachung von Patientenakten,
Verwaltungsunterlagen und Täterdokumenten zu initiieren. Schließlich sollen die Gedenkstätten langfristig unterstützt werden,
einerseits beim Erhalt der baulichen Substanz vor Ort, andererseits bei der Bewältigung wachsender Aufgaben wie
Archivierung und Beratung.
Als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte
Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung 2020 auf, die Gruppe der als „Asoziale“ und
„Berufsverbrecher“ Verfolgten stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Dazu sollten eine Ausstellung kuratiert,
KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren bei Aufarbeitung von und der Information über
Verfolgungsschicksale unterstützt sowie Forschungsarbeiten finanziert werden. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg haben gemeinsam die Wanderausstellung „Die Verleugneten“
erarbeitet und 2024 eröffnet.
Verfolgte Homosexuelle
Der Deutsche Bundestag beschloss 2003, in Berlin ein zentrales Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen zu errichten. Das Denkmal wurde 2008 der Öffentlichkeit übergeben und wird von der
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut.
Opfer der NS-Justiz
Im Jahr 2002 beschloss die Bundesregierung, Wehrmachtsdeserteure gesetzlich zu rehabilitieren. 2009 wurden
auch wegen „Wehrkraftzersetzung“ und „Kriegsverrat“ vom Reichskriegsgericht Verurteilte vollständig
rehabilitiert. Justizgedenkstätten/Haftorte von Justiz und Polizei erinnern an diese und alle aus politischen, rassistischen
und sozialen Gründen Verfolgte und Inhaftierte sowie an jene Menschen, die zwar wegen allgemeiner Straftaten
verurteilt wurden, deren Menschenrechte und -würde jedoch durch Verurteilung und Strafvollzug verletzt wurden.
Justizgedenkstätten/Haftorte von Justiz und Polizei nehmen dabei die Spezifika von Repression durch Justiz und
Strafvollzug in der NS-Zeit und auch später in der DDR in den Blick und lassen so Muster von Entrechtung und
Menschenrechtsverletzungen deutlich werden.
Die von BKM gemeinsam mit dem Land über die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten geförderte
Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden ist wegen der dort zwischen 1933 und 1945 inhaftierten, politisch
verfolgten und hingerichteten Häftlinge überregional bedeutsam. Hinrichtungsstätte wurde Brandenburg-Görden 1940
unter anderem, weil die Kapazitäten der zentralen Hinrichtungsstätten in Plötzensee nicht mehr ausreichten. An
mehr als 2.800 Opfer der NS-Justiz erinnert die Gedenkstätte Plötzensee (Berlin), die Teil der Stiftung
Gedenkstätte Deutscher Widerstand ist.
Die von BKM und dem Freistaat Sachsen geförderte Gedenkstätte Münchner Platz Dresden (Stiftung Sächsische
Gedenkstätten) arbeitet die nationalsozialistische Strafjustiz (1933–1945), die Strafjustiz der sowjetischen
Besatzungsmacht (1945–1950) und die Strafjustiz in der SBZ und frühen DDR (1945–1957) auf.
Auch in der von BKM und dem Freistaat Sachsen geförderten Gedenkstätte Bautzen (Stiftung Sächsische
Gedenkstätten) wird das Unrecht in den beiden Bautzener Gefängnissen während der nationalsozialistischen
Diktatur, der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur dokumentiert, wobei der Schwerpunkt auf der Information
über das Unrecht zwischen 1945 und 1989 liegt.
Der von BKM und dem Freistaat Sachsen geförderte Erinnerungsort Torgau (Stiftung Sächsische Gedenkstätten)
stellt die Geschichte der NS-Militärjustiz ab 1939 dar. Weitere Themen sind das sowjetische Speziallager und die
Geschichte der Strafvollzugsanstalt Torgau sowie des Jugendgefängnisses in Torgau in der DDR-Zeit.
Zivile Zwangsarbeit
Das von BKM und dem Land Berlin geförderte Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin-
Schöneweide (Stiftung Topographie des Terrors) arbeitet die Geschichte der zivilen Zwangsarbeit auf und ist eine
Institution, die am historischen Ort eines fast vollständig erhaltenen Zwangsarbeiterlagers inmitten eines Wohnbezirks
liegt.
Kriegsgefangene
Im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide wird auch die Geschichte der Italienischen
Militärinternierten (IMIs) erzählt. Nachdem Italien 1943 das Bündnis mit dem Deutschen Reich verlassen hatte,
nahm die Wehrmacht italienische Soldaten gefangen, erkannte sie jedoch nicht als Kriegsgefangene an. So
konnten sie ohne Rücksicht auf das Völkerrecht als Zwangsarbeiter in der Rüstungsindustrie eingesetzt werden. Die
Gedenkstätte Bergen-Belsen erinnert neben dem Konzentrationslager und Displaced Persons Camp für jüdische
Überlebende und solche mit polnischer Staatsbürgerschaft auch an die Nutzung als Kriegsgefangenenlager für
französische, belgische und sowjetische Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte sowie an die beiden
Lager für sowjetische Kriegsgefangene in Oerbke und Wietzendorf.
Aufarbeitung von Täterschaft und Kriegsverbrechen und -folgen
Das von BKM und dem Land Berlin geförderte Dokumentationszentrum Topographie des Terrors ist die zentrale
Einrichtung, die sich mit Täterschaft im Nationalsozialismus, den Verbrechen von SS und Polizei in Deutschland
und Europa sowie mit dem Umgang der deutschen Gesellschaft mit den NS-Verbrechen nach 1945 beschäftigt.
Auf dem Gelände des Dokumentationszentrums waren zwischen 1933 und 1945 mit dem Geheimen
Staatspolizeiamt, der Reichsführung-SS und dem Reichssicherheitshauptamt die wichtigsten Institutionen des
nationalsozialistischen Terrorapparats ansässig. Hier befand sich zudem das Hausgefängnis der Gestapo-Zentrale, in dem
viele Widerstandskämpferinnen und -kämpfer inhaftiert waren.
Im Gebäude des heutigen Museums Berlin-Karlshorst endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Dort
unterzeichneten die Oberbefehlshaber der Wehrmacht am 8. und 9. Mai 1945 vor Vertretern der Sowjetunion, der USA,
Großbritanniens und Frankreichs die bedingungslose Kapitulation. Mit seiner Dauerausstellung dokumentiert das
Museum die verbrecherische deutsche Kriegführung und Besatzung in der Sowjetunion ebenso wie die
sowjetische Gesellschaft im Zweiten Weltkrieg.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrag vom 9. November 1990
verpflichtet, die sowjetischen Denkmale und Kriegsgräber in Deutschland zu erhalten und zu pflegen. Die
Sowjetischen Ehrenmale in Berlin (Treptow, Tiergarten und Schönholz) zum Gedenken an die bei der Befreiung
Deutschlands vom Nationalsozialismus gefallenen Angehörigen der Roten Armee sind Ausdruck einer
vielgestaltigen Erinnerungslandschaft.
Das AlliiertenMuseum in Berlin würdigt die Verdienste der Westalliierten als Siegermächte des Zweiten
Weltkriegs für Freiheit, Demokratie und internationale Zusammenarbeit nach 1945. Es dokumentiert insbesondere die
Rolle und das Engagement der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik Deutschland und
West-Berlin unter den Bedingungen des Kalten Krieges.
Die Neue Wache an der Straße Unter den Linden in Berlin ist seit 1993 die Zentrale Gedenkstätte der
Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und somit auch für die Opfer des Zweiten
Weltkriegs.
Weitere Institutionen der Aufarbeitung
Das Bundesarchiv übernimmt, erhält, erschließt und macht das Archivgut des Bundes zugänglich. Es bildet damit
eine unverzichtbare Basisstruktur für die Erinnerungskultur. Das Bundesarchiv stellt mit seinen Beständen der
zentralen zivilen und militärischen Stellen, der Mitgliederkartei und anderen Unterlagen zur Geschichte der
NSDAP sowie personenbezogenem Archivgut, darunter den Beständen des ehemaligen Berlin Document Center
und der ehemaligen Wehrmachtauskunftsstelle (WASt), eine vielfältige Quellengrundlage für die Aufarbeitung
des Nationalsozialismus bereit.
Die durch den Bund geförderten historischen Museen leisten einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der
deutschen Geschichte. In Berlin bietet die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) als nationales
Geschichtsmuseum einen Gesamtüberblick über die Vergangenheit Deutschlands. Die Stiftung Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland (HdG) mit ihren Standorten in Bonn, Berlin und Leipzig widmet sich der deutschen
Geschichte nach 1945. Mit Dauer- und Wechselausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen und digitalen
Projekten ermöglichen diese Einrichtungen eine vertiefte Auseinandersetzung mit erinnerungskulturellen Themen.
Die Stiftung Jüdisches Museum Berlin (JMB) ist ein Ort der Reflexion und Vermittlung jüdischer Geschichte und
Kultur. In die ikonische Architektur des Hauptgebäudes sind Erinnerung und Gedenken an den Holocaust auf
symbolische Weise eingeschrieben.
Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) mit Sitz in Magdeburg ist zentrale Ansprechpartnerin
zu Fragen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999
(„Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und
Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“). Sie fördert Projekte
der Provenienzforschung in öffentlichen wie privaten Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, insbesondere zu
NS-Raubgut. Daneben unterstützt sie Projekte zur Erforschung der Herkunft von Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten, fördert Projekte zu kriegsbedingt verbrachtem Kulturgut und fördert Grundlagenprojekte zu
Kulturgutentziehungen während der sowjetischen Besatzung und in der DDR. Die Stiftung wird institutionell durch
BKM gefördert.
Das Deutsche Exilarchiv 1933-1945, heute Teil der von BKM finanzierten Deutschen Nationalbibliothek (DNB),
sammelt seit 1948 im Exil veröffentlichte Werke deutscher Autorinnen und Autoren sowie archivisch
einschlägige Vor- und Nachlässe von Personen. Das Exilarchiv vermittelt durch Ausstellungen, ein vielfältiges
Veranstaltungsprogramm und Publikationen die Vielschichtigkeit des Lebens im Exil zwischen 1933 und 1945.
Seit seiner Gründung 1955 gehört das Deutsche Literaturarchiv Marbach zu den wichtigsten Sammelstätten für
Exilliteratur. Dazu gehören Vor- und Nachlässe sowie Teilnachlässe von Exilschriftstellerinnen und
Exilschriftstellern sowie deren Autorenbibliotheken.
Förderungen anderer Ressorts
Neben der umfassenden Förderung der Aufarbeitung des Nationalsozialismus durch BKM unterstützen weitere
Ressorts die erinnerungskulturelle Arbeit.
Die Arolsen Archives, die vom Auswärtigen Amt (AA) gefördert werden, verfügen über die weltweit
umfassendsten Quellenbestände zu Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus. Das AA ist auch für die Vertretung
Deutschlands bei der IHRA sowie deren Förderung zuständig. Der Sonderbeauftragte für die Beziehungen zu
jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma und
Holocaust-Erinnerung des AA leitet die deutsche Expertendelegation bei der IHRA.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstützt mit den Förderprogrammen „Bildungsagenda NS-
Unrecht“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und der „Holocaust Education“ der Jewish
Claims Conference (JCC) finanziell in größerem Umfang deutsche, europäische und internationale
Bildungsprojekte. Die beiden Bildungsprogramme setzen sich mit dem nationalsozialistischen Unrecht aus der Perspektive
der NS-Opfer auseinander und halten die Erinnerung daran wach. Darüber hinaus finanziert das BMF mit dem
sogenannten Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ den Auf- und Ausbau einer
digitalen Plattform für Wiedergutmachungs- und Entschädigungsakten, als Grundlage künftiger Forschungs- und
Erinnerungsarbeit.
An dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ beteiligen sich neben BKM das AA und das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Programmsäule des BMBFSFJ richtet sich an
junge Menschen und fördert Gedenkstättenfahrten als Projekte der außerschulischen politischen Bildung. Mit
zusätzlichen Mitteln, auch privater Stiftungen, soll das Programm künftig gestärkt werden, so dass möglichst viele
junge Menschen eine Gedenkstätte besuchen können. Vom AA werden über die EVZ die auslandsbezogenen
Teile des Bundesprogramms „Jugend erinnert“, u.a. transnationale historische Lernprojekte, digitale Formate für
die Bildungs- und Erinnerungsarbeit sowie multilaterale Jugendbegegnungen an historischen Orten von NS-
Verfolgung und Vernichtung sowie Fachaustausche gefördert. „Jugend erinnert“ soll auch Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.
Das BMBFSFJ unterstützt über die bilateralen Jugendwerke mit Frankreich, Polen und Griechenland sowie
Förderung des Koordinierungszentrums für den deutsch-israelischen Jugendaustausch Fachkräfteprogramme und
Jugendbegegnungen im Bereich der Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit. Darüber hinaus werden die
Internationalen Jugendbegegnungsstätten (IJBS) in Oświęcim/ Auschwitz und Kreisau/ Krzyżowa gefördert.
Die Dokumentation Obersalzberg befindet sich an dem Ort, an dem Adolf Hitler zeitweise seinen Dienst- und
Wohnsitz hatte. Zwischen 1933 und 1945 war dieser Ort neben Berlin das wichtigste Machtzentrum der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Als Abteilung des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) wird die
Dokumentation Obersalzberg dauerhaft vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) und dem Freistaat Bayern gefördert.
Die bundesgeförderte Stiftung, Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde 2008 auf Grundlage eines
Bundestagsbeschlusses gegründet. Zweck der Stiftung ist es, die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im
20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und
Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten. In diesem Zusammenhang erinnert sie auch an mehr als
14 Millionen Deutsche, die im Zuge des von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkriegs und der
nationalsozialistischen Politik und ihrer Folgen die früheren preußischen Ostprovinzen und ihre Siedlungsgebiete in
Mittel-, Südost- und Osteuropa verlassen mussten. Die Stiftung betreibt das 2021 eröffnete Dokumentationszentrum
Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin.
Die Bundeszentrale für politische Bildung, eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern
(BMI), leistet einen wesentlichen Beitrag zur außerschulischen historisch-politischen Jugend- und
Erwachsenenbildung – unter anderem durch das jährlich stattfindende Gedenkstättenseminar zu Fragen der Erinnerungskultur,
Aufarbeitung und Gedenkstättenpädagogik.
5 Bundesförderung der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und des SED-Unrechts
in SBZ und DDR
Auch mehr als 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung Deutschlands bleibt die
Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und des SED-Unrechts in SBZ und DDR eine Aufgabe von
herausragender Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen dabei das Gedenken an hunderttausende Opfer des kommunistischen
Repressions- und Überwachungsapparates und die vielen Opfer des Grenzregimes. Zu nennen sind hier
beispielhaft die von der sowjetischen Besatzungsmacht willkürlich verfolgten Personen, die in Gefängnissen und
Speziallagern inhaftiert waren, und die Menschen, die nach Gründung der DDR zwischen 1949 und 1989 Opfer von
politischer Justiz oder von individuellen Repressionsmaßnahmen wurden. Zahlreiche Menschen haben die
Gewalttaten der Besatzungsmacht und des SED-Regimes nicht überlebt. Einige wurden wegen ihres Widerstands
gegen das neue Regime hingerichtet, andere starben an Hunger und Krankheiten in den Gefängnissen und Lagern
oder wurden an der innerdeutschen Grenze getötet. Mehr noch wurden durch Haft und andere Repressalien
dauerhaft an Körper und Seele geschädigt.
Die wissenschaftliche Erforschung und Vermittlung der Geschichte von SBZ und DDR ist seit der Fortschreibung
der Gedenkstättenkonzeption 2008 intensiviert worden. An Orten der Verfolgung wurden Gedenkstätten
eingerichtet oder ausgebaut. Die Stasi-Akten sind durch Eingliederung in die Verantwortung des Bundesarchivs
dauerhaft gesichert (Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv). Seit Juni 2021 besteht das Amt einer SED-
Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, deren Aufgabe es ist, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und
der kommunistischen Herrschaft in der SBZ in Politik und Öffentlichkeit zu wirken, zu deren Würdigung
beizutragen und den Bundestag zu diesen Themen zu beraten.
Neben die Geschichte von Repression, Widerstand und Friedlicher Revolution in der DDR tritt zunehmend eine
kritische Reflexion der Transformationszeit im wiedervereinigten Deutschland seit 1990. Die anfängliche
Konzentration auf eine Geschichte von Täterinnen und Tätern und Opfern mit einer Fokussierung auf die Tätigkeit
des MfS ist einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Leben in der SED-Diktatur gewichen. Dabei geht
es sowohl um das diktaturstabilisierende Wirken aller staatlicher Einrichtungen und Organisationen als auch um
die begrenzten Freiräume der Menschen in Familie, Kirche, Freizeit oder jugendlichen Subkulturen.
Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zu SBZ und DDR erweitert sich der wissenschaftliche Kenntnisstand und
differenziert sich zugleich die Wahrnehmung der Vergangenheit in den unterschiedlichen Altersgruppen. Junge
Menschen ohne eigene Erfahrung mit einem Leben in der Diktatur – aber im ehemals geteilten Deutschland oder
andernorts unterschiedlich familiär geprägt – stellen neue Fragen an eine Vergangenheit, die noch in vielfältiger
Weise in der Gegenwart fortwirkt. Zugleich wird die Zahl der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die aus eigenem
Erleben über die Zeit in der SBZ und der frühen DDR berichten können, immer kleiner.
Die kommunistische Diktatur und das SED-Regime wirkten in alle Lebensbereiche der Menschen hinein.
Überwachung, die erzwungene Eingliederung in ein Kollektiv und die Bedrohung durch Repression und Zersetzung
hatten oft erhebliche Auswirkungen auf den Alltag der Menschen in der DDR. Themen wie das Wirtschafts- und
Erwerbsleben, die Versorgungslage, Aspekte der Alltagsgeschichte wie Wohnen und Freizeit, der Umgang mit
den sogenannten Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern oder die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der
DDR werden bis heute in der Rückschau von Einzelnen romantisiert oder gar als vermeintlich „besser als im
Westen“ dargestellt. Auch diese Themen müssen jedoch stets vor dem Hintergrund des Staats- und
Repressionsapparats der SED betrachtet werden. Erst die Zusammenschau bildet den vollständigen Kontext, in den die
Diktaturerfahrungen aus der DDR eingeordnet werden müssen.
Einzelne Gruppen von Betroffenen sowie spezielle Themen sind in jüngerer Zeit verstärkt in den Fokus der
Aufarbeitung gerückt. Dazu zählt der Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sich dem Druck des Kollektivs und
dem SED-Regime nicht unterordnen wollten oder aus anderen Gründen – etwa politischer Haft ihrer Eltern – in
Heimen und Jugendwerkhöfen der DDR-Jugendhilfe zum Teil brutalen Disziplinierungsmaßnahmen ausgesetzt
waren. Auch Frauen bildeten eine gesonderte Opfergruppe, die unmittelbar oder mittelbar als Familienangehörige
von Repression betroffen und beispielsweise durch den Zugriff staatlicher Organe auf ihre Kinder in besonderem
Maße erpressbar waren. Politisch motivierter Kindesentzug ist ebenso wie die Praxis des Häftlingsfreikaufs oder
der Zwangsarbeit politischer Gefangener in der DDR Gegenstand gesonderter wissenschaftlicher Befassung
geworden und bedarf weiterer Aufarbeitung. Die Einrichtungen und Träger der Aufarbeitung betreiben dazu und zu
weiteren Themen des SED-Unrechts eine wichtige orts-, opfer- und täterbezogene Forschung.
Die Geschichte der DDR ist ein gesamtdeutsches Thema und die Aufarbeitung des SED-Unrechts eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse soll daher auch im Westen Deutschlands
weiter intensiviert werden. Es hat sich eine größere Anzahl von Gedenkstätten, Erinnerungsorten, Museen und
weiteren Einrichtungen im Osten Deutschlands herausgebildet, die sich in je eigener Weise der Aufarbeitung der
kommunistischen Diktatur in Deutschland widmen. Sie wirken dauerhaft oder fallweise zusammen und bilden in
ihrer Gesamtheit einen lebendigen Geschichts- und Gedenkverbund.
Auch Kulturgutentzug in der Zeit der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR sind Teil unserer
Geschichte, aber bis heute noch vergleichsweise wenig erforscht. Die Bundesregierung begrüßt die bisherige
Grundlagenforschung hierzu und plant, die Förderung der Bestandserforschung (Provenienzforschung)
aufzunehmen.
Gedenktage wie der 17. Juni, an dem an den Volksaufstand in der DDR im Jahre 1953 erinnert wird, oder der
9. Oktober 1989, der Tag der großen Montagsdemonstration in Leipzig, tragen dazu bei, die Erinnerung an die
kommunistische Diktatur in SBZ und DDR, aber auch den mutigen Widerstand dagegen wachzuhalten. Dies gilt
auch für den 13. August, an dem an den Bau der Berliner Mauer 1961 erinnert wird, sowie für den 9. November,
an dem 1989 die Friedliche Revolution von Menschen in der DDR die Öffnung von Mauer und innerdeutscher
Grenze erreichte. Der 3. Oktober, an dem 1990 die Deutsche Einheit vollendet wurde, ist als „Tag der Deutschen
Einheit“ gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Institutionell und dauerhaft durch den Bund geförderte Gedenkstätten, Mahn- und Erinnerungsorte
Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen war das zentrale Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für
Staatssicherheit (MfS) der DDR. Zuvor diente es der sowjetischen Besatzungsmacht als Speziallager und
Untersuchungsgefängnis. Auf dem Gelände an der Berliner Genslerstraße überlagern sich unterschiedliche Phasen
politischer Verfolgung, Repression und Haft zwischen 1945 und 1989. Bei der Gedenkstätte ist das Koordinierende
Zeitzeugenbüro angesiedelt, das gemeinsam mit der Bundesstiftung Aufarbeitung und der Gedenkstätte Berliner
Mauer betrieben wird und bundesweit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für Bildungsveranstaltungen vermittelt.
Die Stiftung Berliner Mauer befasst sich an sechs Standorten im Berliner Stadtgebiet mit den Themen Geschichte
der deutschen Teilung und der Berliner Mauer, Flucht und Ausreise aus der DDR, Todesopfer an der Berliner
Mauer sowie Kunst an der Mauer und dem Grenzübergang Checkpoint Charlie.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der
kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte
politischer Gewaltverbrechen und des politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte
historisch-politischer Bildung. Dazu gehört unter anderem die Gedenkstätte Stollberg – Frauenhaftanstalt Hoheneck,
in der an das Schicksal und Leid der weiblichen politischen Häftlinge gedacht und der Widerstand vieler Frauen
in der DDR gewürdigt wird.
Das durch eine Betonmauer geteilte Mödlareuth auf der Grenze zwischen Bayern und Thüringen war als „Little
Berlin“ eines der bekanntesten Symbole der deutschen Teilung. Aus dem einstigen Ort der Trennung und Teilung
ist heute mit der Gedenkstätte Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth ein repräsentativer Ort für die
Überwindung von Grenzen und ein Ort der Begegnung geworden.
Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn befindet sich auf dem Gelände der DDR-Grenzübergangsstelle
Marienborn an der Autobahn Berlin – Hannover, einem der westlichsten Punkte an der ehemaligen Systemgrenze
zwischen dem kommunistischen Herrschaftsbereich und den demokratischen Staaten des Westens. Die
Grenzübergangsstelle Marienborn war integraler Bestandteil des nahezu lückenlos überwachten
Grenzsicherungssystems der DDR. Die Gedenkstätte wird von der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt getragen.
Ehemalige politische Häftlinge der DDR gründeten im Oktober 2007 den Verein Menschenrechtszentrum
Cottbus e.V. (MRZ), der seit 2011 Eigentümer des ehemaligen Gefängnisses in der Bautzener Straße und Träger der
Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus ist. Im Zentrum der Arbeit der Gedenkstätte steht die Auseinandersetzung mit
politischem Unrecht während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und der SED-Diktatur.
Die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau erinnert an die offiziell einzige geschlossene
Heimeinrichtung der DDR. Hier sollten Jugendliche unter haftähnlichen Bedingungen zu „sozialistischen
Persönlichkeiten“ umerzogen werden. Er glich mit seinen hohen Mauern, den Wachtürmen, den Diensthunden und den
vergitterten Fenstern schon äußerlich einem Gefängnis.
Die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist ein im ehemaligen Sitz der Bezirksverwaltung für
Staatssicherheit am Dittrichring in Leipzig beheimatetes Museum über die Geschichte, Struktur und Arbeitsweise des
MfS.
Die Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam war die zentrale Untersuchungshaftanstalt der
sowjetischen Militärspionageabwehr in der SBZ und DDR, in der viele Menschen inhaftiert und gefoltert und einige
zum Tode verurteilt wurden. Sie versteht sich als zeithistorisches Museum mit besonderen bildungspolitischen
Aufgaben und befindet sich inzwischen unter dem Dach der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.
Weitere Institutionen der Aufarbeitung
Eine herausgehobene Stellung nimmt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ein. Sie hat den
gesetzlichen Auftrag, die Auseinandersetzung mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der
kommunistischen Diktatur und der deutschen und europäischen Teilung dauerhaft zu gewährleisten. Sie tut dies sowohl im
Wege der eigenständigen Förderung von vielfältigen Projekten im ganzen Bundesgebiet als auch durch eigene
Veranstaltungen, Bildungs- und Webangebote sowie Publikationen.
Das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG)
präsentiert die Geschichte der deutschen Teilung, des Alltagslebens in der DDR und des
Wiedervereinigungsprozesses sowie die Herausforderungen, denen sich das wiedervereinigte Deutschland im 21. Jahrhundert zu stellen
hat.
Das ebenfalls zum HdG gehörende Museum in der Kulturbrauerei in Berlin veranschaulicht in der
Dauerausstellung „Alltag in der DDR“ die Kluft zwischen Anspruch und Lebenswirklichkeit der DDR. Das Programm des
Museums reflektiert auch Erfahrungen der Transformationszeit seit 1989/90.
Die Ausstellung „Ort der deutschen Teilung“ des HdG im Tränenpalast am Berliner Bahnhof Friedrichstraße zeigt
am historischen Ort, wie es zur Gründung der zwei deutschen Staaten und zum Bau der Berliner Mauer kam und
wie die Überwachung sowie die Zoll- und Passkontrollen in der ehemaligen Ausreisehalle am Grenzübergang
Friedrichstraße funktionierten.
Von bundesweiter Bedeutung ist auch das Grüne Band Deutschland am Verlauf der ehemaligen innerdeutschen
Grenze, das mehrere Gedenkstätten sowie Naturschutzgebiete und Biotope miteinander verbindet. Dort kommen
historisch-politische Bildung und Umweltbildung zusammen. Die Bemühungen zur Nominierung des Grünen
Bandes als Welterbe der UNESCO werden unterstützt.
Denk- und Mahnmale wie die geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmale in Berlin und Leipzig sowie Gedenktage
bilden wichtige Bezugspunkte, um Geschichte zu vermitteln und Erinnerung mit Gedenken und Erkenntnis zu
verknüpfen.
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) ist der Dachverband für fast
40 Vereine und Initiativen der kommunistisch Verfolgten in ganz Deutschland und bietet Beratung für ehemals
Verfolgte an. Zu den Mitgliedern der UOKG gehören die Lagergemeinschaften der Speziallager, der Bund der
Vertriebenen, Zusammenschlüsse politischer Gefangener im sowjetischen Gulag, politischer Häftlinge der SED-
Diktatur, Zwangsausgesiedelter und Enteigneter, verfolgter Schülerinnen und Schüler, ehemaliger Heimkinder
sowie Menschenrechtsorganisationen. Die UOKG vertritt die Interessen der Verfolgten und ihrer Verbände
gegenüber den politischen Entscheidungsträgern.
Die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in Deutschland ist wie jede wissenschaftlich historische Arbeit
auf die archivischen Quellen angewiesen.
Eine besondere Rolle kommt dem seit 2021 ins Bundesarchiv eingegliederten Stasi-Unterlagen-Archiv zu. Die
Akten dokumentieren, wie der Staatssicherheitsdienst Bürgerinnen und Bürger ausspähte, verfolgte und oftmals
schweren Repressionen aussetzte. Sie sind zugleich eine wesentliche Grundlage zur Erforschung der DDR-
Geschichte und des SED-Unrechts und können zur Aufklärung persönlicher Schicksale beitragen. Aufgrund der
Entstehungsgeschichte als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur gelten für den Zugang zu den Stasi-
Unterlagen die besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG). Neben der Unterrichtung
der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweisen der Staatssicherheit leistet es zugleich
Forschungen zu den Beständen des Archivs sowie zu deren Erschließung und publiziert die Ergebnisse. Der Berliner
Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs soll zum Archivzentrum zur SED-Diktatur ausgebaut werden und bildet
zukünftig die wesentliche Einrichtung auf dem Campus für Demokratie in Berlin-Lichtenberg. Regional ist das Stasi-
Unterlagen-Archiv mit weiteren Standorten auf der Grundlage des StUG in die Gedenkstättenlandschaft
eingebunden.
Das Archiv der DDR-Opposition sammelt, bewahrt und erschließt Materialien zu Opposition und Widerstand
gegen die kommunistische Diktatur in der DDR. Es ist entstanden aus dem Zusammenschluss von drei Archiven
der ostdeutschen Oppositions- und Bürgerbewegung. Unter dem Dach der Robert-Havemann-Gesellschaft hat es
sich zu einem der bedeutendsten Archive für DDR-Oppositionsgeschichte entwickelt.
Förderungen anderer Ressorts
Neben BKM gibt es für die Aufarbeitung von SBZ und DDR auch Zuständigkeiten bei der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland und dem BMI, das bei der jährlichen Gestaltung des Tages der deutschen
Einheit eng mit den Ländern zusammenwirkt und darüber hinaus, wie im Bereich der Aufarbeitung der
Zwangsadoption, die Anliegen der Opfer unterstützt. Der Deutsche Bundestag hat am 22. Mai 2022 die Errichtung
eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation beschlossen, das in Halle (Saale)
angesiedelt werden soll. Es zielt darauf ab, im europäischen Kontext einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche
und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden
Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit
unseres Landes andererseits zu schaffen. Das BMFTR fördert Forschungsvorhaben zur Geschichte der DDR.
6 Projektförderung
BKM fördert Projekte, um einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben von besonderer Bedeutung zu
unterstützen, nachhaltige Impulse zu setzen und die Entwicklung ausgewählter Bereiche gezielt zu forcieren. Ein
wichtiges Ziel ist dabei auch der Ausbau und die Weiterentwicklung der dezentralen Erinnerungskultur und
kleinerer Gedenkstätten. Der besonderen Bedeutung der Verbrechen der NS-Herrschaft trägt die Bundesrepublik
Deutschland weiterhin durch die Förderung von Projekten Rechnung, die dem Erhalt, der Erforschung und
Zugänglichmachung der historischen Fakten, der Weitergabe und beständig aktualisierten Aneignung der Geschichte
und Erinnerung sowie dem Gedenken an die Opfer dienen. Dies gilt auch für die kommunistische Diktatur in der
SBZ und der DDR. Die Projektförderung von BKM richtet sich an Gedenkstätten und Erinnerungsorte bzw. deren
Träger sowie andere für die Erreichung der Projektziele geeignete Einrichtungen. BKM setzt mit drei
Förderfeldern neue Schwerpunkte, um den oben skizzierten Herausforderungen gerecht zu werden und die bestehende
Erinnerungskultur in ihrer Vielfalt zu erhalten, fortzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen.
Förderfeld I: Erhalt der historischen Orte
Die Sicherung, Weiterentwicklung und der denkmalgerechte Erhalt der historischen Liegenschaften, Gebäude
und Gräber in den Gedenkstätten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Viele Gedenkstätten stehen vor der
Herausforderung, den Verfall wichtiger Gebäude aufzuhalten und die Bausubstanz zu sanieren. BKM fördert
daher Projekte, um Gebäude, Gedenkstättengelände und Grabanlagen sowie spätere Bauten für Verwaltung oder
Bildung mit nachhaltigen Gesamtkonzepten zukunftsfähig zu erhalten, zu sanieren oder baulich umzugestalten.
Grundlage für solche Vorhaben sind belastbare Planungen hinsichtlich der prognostizierten Besucherzahlen und
der gedenkstättenpädagogischen Nutzung. Denkmalschutz, baufachliche und wissenschaftliche Begleitung der
Projekte sind dabei ebenso zu beachten wie energetisch vertretbare Planungen für einen langfristigen Betrieb und
Barrierefreiheit.
Förderfeld II: Digitalisierung und digitale Lebenswelten
Die Lebenswelten, die Kommunikationsgewohnheiten und das Rezeptionsverhalten der Menschen haben sich
verändert und deutlich ausdifferenziert. Heute gehören beispielsweise Internetauftritte als Informationsquellen
und Austauschplattformen oder digitale Endgeräte in den Händen der Besucherinnen und Besucher zum Alltag
der Gedenkstätten. Gedenkstätten haben in den vergangenen Jahren bereits viele zukunftsweisende Projekte auf
dem Feld der Neuen Medien realisiert. Zugleich gibt es erheblichen Nachholbedarf und Entwicklungspotenziale.
Neue Konzepte und Methoden zur Nutzung der sich kontinuierlich weiterentwickelnden technischen
Möglichkeiten werden erarbeitet. Gefördert werden sollen Projekte, die die historischen Themen in der digitalen Lebenswelt
der Besucherinnen und Besucher und in den Netzwerken der Gedenkstätten zugänglich machen (Soziale Medien,
virtuelle Besucherbücher, digitales Erzählen, E-Publikationen und Podcasts, multimediale Besucherleitsysteme,
Partizipation mittels digitaler Medien, Serious Games und spielerische Lernformen etc.). Es gilt dabei, Wege
zwischen einer dem Thema angemessenen Form und einer sinnvollen und explorativen Nutzung neuer Medien
und deren Potenzialen zu finden. Anforderungen an die Barrierefreiheit der Angebote sind dabei zu
berücksichtigen. Expertinnen und Experten aus den jeweiligen fachlichen Disziplinen sollen in die Projekte eingebunden
werden. Die Vorhaben sollen auch die Perspektive der Verfolgten einbeziehen. Zudem werden etwa innovative
Projekte aus dem Feld der digitalen Archive und Wissensaufbereitung, der Erforschung und Nutzung von
Archivbeständen gefördert, deren Ergebnisse für andere Einrichtungen zugänglich und nutzbar gemacht werden (Online-
Datenbanken, Künstliche Intelligenz, virtuelle, augmentierte oder gemischte Realität, Crowdsourcing etc.). Um
die eigene Sichtbarkeit zu steigern, sind die Vernetzung miteinander und Kooperationen mit interessanten
Akteuren außerhalb der Gedenkstättenlandschaft angezeigt. Angesichts der Vielzahl von Verfolgten aus dem gesamten
Einflussbereich des NS-Regimes werden internationale Projekte unterstützt.
Förderfeld III: Projektförderung im Bereich Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung
Die allgemeine Projektförderung von Gedenkstätten wird fortgeschrieben und erweitert. Durch die Förderung
sollen gezielt einzelne Vorhaben realisierbar werden, etwa die Erschließung neuer Arbeitsfelder, Themen oder
Vermittlungsformen. Dazu gehören auch Ausstellungsprojekte (einschließlich der Modernisierung von
Ausstellungen) und die dafür nötige orts- und anwendungsbezogene Forschung.
„Jugend erinnert“
Mit dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ fördert der Bund dauerhaft in zwei separaten Förderlinien Projekte
zur Auseinandersetzung von jungen Menschen mit den Verbrechen der NS-Herrschaft beziehungsweise der SED-
Diktatur.
Anträge können bei den zuständigen Stiftungen gestellt werden: Die Förderlinie zu den Verbrechen des
Nationalsozialismus bei BKM wird durch die Stiftung EVZ betreut, die Förderlinie zur SED-Diktatur durch die
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Gedenkstätten, Dokumentationszentren, Lernorte und weitere
Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit sind antragsberechtigt und sollen beratend an der
Ausgestaltung beteiligt werden.
Förderkriterien und Voraussetzungen der Bewilligung in den Förderfeldern I bis III
Durch den Bund geförderte Projekte müssen von allgemeinem Interesse und herausgehobener Bedeutung für die
Erinnerung an die Verbrechen der NS-Gewaltherrschaft oder der kommunistischen Diktatur in der SBZ und der
DDR sein oder bisher weniger beachtete Aspekte, Erinnerungsräume oder Opfergruppen thematisieren. Für die
Projektförderung gelten insgesamt wie für die institutionelle Förderung die bereits in Kapitel 2 aufgeführten
Grundsätze der Förderung.
Als Kriterien der Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten durch BKM sind insbesondere relevant:
⎯ der nationale oder internationale Stellenwert des Ortes,
⎯ die Exemplarität für einen Aspekt der Verfolgungsgeschichte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur,
⎯ das Vorhandensein baulicher Strukturen oder Geländeformationen eines Ortes, der exemplarisch für die
Verbrechen der NS-Gewaltherrschaft oder der kommunistischen Diktatur in SBZ oder DDR steht,
⎯ die wissenschaftliche Fundierung der historischen Wissensvermittlung sowie
⎯ die nachhaltige Nutzung der Projektergebnisse und Kooperationen.
Wesentlich für die Erfüllung des Kriteriums des nationalen oder internationalen Stellenwertes des Ortes ist in
erster Linie dessen Bewertung in der historischen Forschung.
Exemplarisch für einen Aspekt der Verfolgungsgeschichte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur sind
Orte, die die Strukturen der Unterdrückungsapparate an besonderen Beispielen der Verfolgungsgeschichte
anschaulich machen. So können im NS-Bereich sowohl die Dimensionen der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik
als auch das Schicksal der jüdischen Verfolgten und anderer Opfergruppen herausgearbeitet werden.
Das Vorhandensein baulicher Strukturen oder Geländeformationen eines Ortes, der für die Verbrechen der NS-
Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur steht, ist gegeben, wenn sich das dokumentierte historische Geschehen
in einer für Besucherinnen und Besucher sichtbaren und nachvollziehbaren baulichen Substanz oder Geländeform
manifestiert oder sich mindestens entsprechende Spuren aufzeigen lassen. Bei Auf- und Ausbau einer
Gedenkstätte ist zu gewährleisten, dass die überlieferte Substanz nicht maßgeblich verändert oder überformt wird.
Vielmehr soll der Charakter des historischen Ortes in seinen verschiedenen Phasen im Zentrum stehen. Historische,
konservatorische, museologische und ggf. pädagogische und mediendidaktische Expertise ist hierbei
grundlegend.
Die wissenschaftliche Fundierung der historischen Wissensvermittlung ist als gegeben anzusehen, wenn die zu
vermittelnden Inhalte nach den Standards der historischen oder auch anderer wie etwa der archäologischen
Wissenschaft dokumentiert und für die Vermittlung an Besucherinnen und Besucher nach den Standards der
Bildungswissenschaft und Museologie zugänglich gemacht werden. Das Projektkonzept gibt Aufschluss über die
Qualität des geplanten Vorhabens.
Unter nachhaltiger Nutzung der Projektergebnisse ist zu verstehen, dass die Ergebnisse des Vorhabens der
Öffentlichkeit nach Projektabschluss in geeigneter Weise nachhaltig zur Verfügung stehen und die
Projekterfahrungen auch für andere Einrichtungen mit vergleichbaren Projektabsichten nachvollziehbar sind. Dabei können
auch mediale Produkte entstehen, die im Netz für andere auf lange Sicht nutzbar bleiben. Besonderer Wert ist auf
Synergiebildung zu legen. Kooperationen von Gedenkstätten können helfen, Ressourcen einzusparen und
gemeinsame Aufgaben arbeitsteilig zu bewältigen.
Projekte sollen zeitlich eingegrenzt sowie spezifisch ausgerichtet sein und zu einem klar erkennbaren Ergebnis
führen. Sie können auch der Einrichtung von neuen Gedenk- und Erinnerungsorten dienen, wenn eine
anschließende Förderung durch Land, Kommunen und/oder Dritte in Aussicht steht.
BKM kann Projekte in Gedenkstätten unterstützen, wenn Fördermittel des Landes sowie ggf. der Kommune und
Eigenmittel nachvollziehbar ausgeschöpft sind und keine Zuständigkeit seitens anderer Bundesministerien besteht
(z. B. Forschungsförderung durch das BMFTR). Historische Grundlagenforschung, Jugendbegegnungsstätten
oder technische Grundausstattungen von Gedenkstätten sind nicht Gegenstand der Förderung durch BKM.
Voraussetzung für jede Förderung ist, dass die beantragende Gedenkstätte ein fundiertes und nachvollziehbares
Projektkonzept vorlegt, das zum jeweiligen historischen Ort in Beziehung steht, fachwissenschaftlichen
Ansprüchen genügt und als Grundlage für eine Bewertung durch das Expertengremium dienen kann. Das Konzept muss
einen belastbaren Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Projekte müssen insgesamt so ressourcenschonend
wie möglich konzipiert und durchgeführt werden. Dafür sind im Rahmen der Beantragung geeignete Kriterien zu
benennen.
Anträge müssen über das jeweilige Sitzland gestellt werden. Die für Erinnerungskultur zuständige Landesbehörde
leitet die Anträge mit der verbindlichen Zusage der anteiligen Finanzierung und ggf. auch der entsprechenden
Drittmittelzusagen an BKM weiter. Der Bund fördert in der Regel bis zu 50 Prozent des gesamten
Projektvolumens. Projekte können gedenkstättenübergreifend im Verbund durchgeführt werden. Zudem besteht die
Möglichkeit, förderfeldübergreifende Anträge zu stellen. Bei länderübergreifenden Projektkooperationen muss ein
federführendes Sitzland festgelegt werden. Bei internationalen Kooperationen muss der Antragsteller eine in
Deutschland angesiedelte juristische Person sein.
Expertinnen- und Expertengremium für die Projektförderung von BKM
Ein unabhängiges, interdisziplinäres Expertinnen- und Expertengremium berät BKM, indem es Empfehlungen zu
den Projektanträgen ausspricht. Dem Gremium gehört je eine Person aus den folgenden Institutionen an:
⎯ Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland
⎯ Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR
⎯ Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors
⎯ Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
⎯ Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)
⎯ Bundeszentrale für politische Bildung
⎯ Länder (Benennungsrecht)
⎯ Institut für Zeitgeschichte
⎯ Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
⎯ Stiftung Deutsches Historisches Museum
⎯ Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
⎯ Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der TU Dresden
⎯ Verband der Gedenkstätten in Deutschland e. V. / FORUM (VGDF)
Jede der beiden oben genannten Arbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten benennen zusätzlich eine Person. Diese
beiden Personen sollte über Expertise aus den Bereichen Geschichts- und Mediendidaktik, Kulturpädagogik oder
digitaler Geschichtsvermittlung verfügen.
Die Gremienmitglieder werden für einen Zeitraum von vier Jahren berufen. Wiederberufungen sind zulässig. Die
abschließende Entscheidung über Projektförderungen trifft BKM.
7 Entwicklungspotentiale
Der Deutsche Bundestag hat weitere erinnerungspolitische Projekte beschlossen. Das Dokumentationszentrum
Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa unter dem Dach der Stiftung Deutsches Historisches
Museum, das in Berlin errichtet werden soll, wird die Geschichte der deutschen Besatzung und des deutschen
Einflussbereichs während des Zweiten Weltkriegs in vergleichender europäischer Perspektive untersuchen und
vermitteln. Dabei werden die Erfahrungen und das Leid von verschiedenen Opfergruppen in den Mittelpunkt gestellt,
die europäischen Dimensionen der Shoa vermittelt und Fragen nach Täterschaft und Verantwortung gestellt.
Ebenso beschlossen ist die Schaffung eines Ortes der Begegnung und des Gedenkens mit Polen in Berlin. Das
Deutsch-Polnische Haus unter Federführung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas gibt als ein
wichtiges erinnerungspolitisches Projekt der Bundesrepublik Deutschland wichtige Anstöße zu einem tieferen
Verständnis der deutsch-polnischen Beziehungen. Ein zentrales Anliegen ist die Erinnerung an die Opfer der
deutschen Besatzung Polens während des Zweiten Weltkriegs. Eine Dialogplattform zur Kooperation deutscher
und polnischer Gedenkstätten bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus befindet sich im Aufbau.
Das Gedenkstättenreferat bei der Stiftung Topographie des Terrors unterstützt Vernetzung, Wissens- und
Erfahrungstransfer zu den NS-Verbrechen und fördert die internationale Zusammenarbeit. Mit einer Vielzahl an
Formaten trägt es zum bundesweiten Austausch bei und fördert die Sichtbarkeit der dezentralen Gedenkstättenarbeit.
Das Gedenkstättenreferat soll in die Lage versetzt werden, diese Arbeitsfelder weiterzuentwickeln. In
Abstimmung mit bestehenden Netzwerken auf Landes- und Bundesebene soll eine nachhaltige Infrastruktur für die
gedenkstättenübergreifende Kooperation sowie ein dezentrales Kompetenznetzwerk entstehen, das auch für die
föderale, teils ehrenamtlich getragene Gedenkstättenlandschaft Zugang zu Qualifizierungs- und
Fortbildungsangeboten eröffnet.
Mit dem geplanten Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in
Deutschland wird in der Mitte Berlins eine bestehende Lücke des öffentlichen Gedenkens an diese Opfer
staatlicher Gewalt geschlossen werden.
Das „Forum Opposition und Widerstand 1945–1990“ (FOW) soll auf Grundlage der im Auftrag des Deutschen
Bundestages erstellten Machbarkeitsstudie der Robert-Havemann-Gesellschaft realisiert und in die
Gedenkstättenkonzeption des Bundes eingebunden werden. Der Bund prüft eine mögliche Umsetzung insbesondere im
Hinblick auf die Finanzierung, Ausgestaltung und Unterbringung des FOW.
BKM wird eine wissenschaftliche Kommission berufen. Diese soll Empfehlungen auch zur Aufnahme von
Einrichtungen zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur in die institutionelle
Bundesförderung erarbeiten. Dafür untersucht die Kommission die Arbeit der bestehenden Gedenkstätten, um mögliche
bislang nicht angemessen berücksichtigte Themen zu Verfolgtengruppen, Verbrechenskomplexen, in der
Aufarbeitungsgeschichte oder von Formen der Erinnerungskultur zu identifizieren. Alle Maßnahmen stehen, soweit der
Bundeshaushalt betroffen ist, unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Erinnerung, Erforschung, Aufarbeitung und Vermittlung sind niemals abgeschlossen. Neue Erkenntnisse, neue
Fragestellungen, neue Techniken und Methoden sowie die Veränderungen unserer Gesellschaft erfordern es, den
eigenen Wissensstand, die eigene Arbeit und ihre Wirkung immer wieder zu überprüfen und auf neue
Herausforderungen auszurichten. Das ist die stetige Aufgabe der Gedenkstätten, bei der sie der Bund unterstützt und fördert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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