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Steuerfairness fördern - Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen

dip / drucksache 13.11.2025 · WP 21 · 21/2804 · Antrag · Original ↗

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Steuerfairness fördern - Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2804 21. Wahlperiode 13.11.2025 Antrag der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Mirco Hanker, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Edgar Naujok, Andreas Paul, Denis Pauli, Arne Raue, Christian Reck, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Erbschaft- und Schenkungsteuer greifen in bereits versteuertes Vermögen ein und führen damit zu einer Doppelbesteuerung. 2. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 2024 rund 13,3 Milliarden Euro (ca. 1,4 % der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen). Der Verwaltungsaufwand und die Verfahrenskomplexität sind im Verhältnis dazu überproportional hoch. 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer betreffen oft illiquide Vermögenswerte (vor allem Immobilien und Unternehmensanteile). Sie erzeugen dadurch Liquiditätsengpässe, die zu Verschuldung sowie Zwangsverkäufen führen und damit Arbeitsplätze und Wohnraum gefährden. 4. Die bestehenden Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG) mildern Einzelfälle, schaffen jedoch Verzerrungen und unternehmerische Planungszwänge, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gefährden und unter Umständen bereits vor Übergaben Arbeitsplatzabbau auslösen. 5. In der Praxis werden große Vermögen durch Gestaltungsinstrumente (z. B. Familienstiftungen, Schenkungen zu Lebzeiten, grenzüberschreitende Konstruktionen) vielfach nur gering belastet, während kleine und mittlere Erbschaften und Schenkungen vergleichsweise benachteiligt sind. 6. Eine Regionalisierung der Gestaltung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist abzulehnen, da sie vor allem bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Ländern Bürokratie und Rechtsunsicherheit erhöht. 7. Internationale Erfahrungen belegen, dass die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Unternehmensnachfolge erleichtert, Investitionsanreize stärkt und Kapitalflucht verringert. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland abschafft. Berlin, den 12. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Doppelbesteuerung als Gerechtigkeitsproblem Jedes Vermögen, das vererbt oder verschenkt wird, muss zuvor erarbeitet werden. Hierbei fallen immer Ertragssteuern an, unabhängig davon aus welcher Quelle das Einkommen stammt. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden also immer Beträge versteuert, die bereits mindestens einmal der Besteuerung unterlagen. Diese Doppelbesteuerung widerspricht einem wichtigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Mittelstand stärker belastet als Großvermögen Zwar würden nominell insbesondere sehr hohe Vermögen von einer Abschaffung profitieren. Die empirische Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild. Nach der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik1 lag die durchschnittliche Belastung bei Erwerben über 20 Millionen Euro bei lediglich rund 2,9 %, während Erwerbe im Bereich von bis 200.000 Euro mit etwa 14 % deutlich stärker belastet wurden.2 Ursache hierfür sind weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Familienstiftungen, Schenkungen zu Lebzeiten und grenzüberschreitende Konstruktionen, die vor allem Großvermögen offenstehen. Kleine und mittlere Erben verfügen in der Regel nicht über die finanziellen und administrativen Ressourcen, solche Strukturen zu nutzen. Daher tragen Sie relativ eine größere Steuerlast. Die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer würde diese praktische Ungleichbehandlung beseitigen und die Gleichbehandlung kleiner und mittlerer Erbschaften und Schenkungen im Sinne der Steuergerechtigkeit stärken. Geringe fiskalische Bedeutung und überproportionaler Verwaltungsaufwand Die Steuereinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer lagen im Jahr 2024 bei 13,3 Milliarden Euro.3 In diesem Zeitraum wurden insgesamt 948 Milliarden Euro an Steuergeldern eingenommen.4 Mit 1,4 % der Steuereinnahmen ist das Steueraufkommen Erbschaft und Schenkungen also gering. Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung ist hingegen überproportional hoch. 1 Focus, 24.5.2023, Warum die Erbschaftssteuer gerade die Erben kleiner Vermögen schröpft, www.focus.de/finanzen/steuern/ erbschaftsteuer/nur-2-7-prozent-tatsaechliche-steuer-darum-verschont-die-erbschaftssteuer-grosserben-und-benachteiligt-kleine-vermoe- gen_id_194580038.html 2 Spiegel, 21.9.2021, Mit hohem Erbe schrumpft die Belastung, www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/erbchaftsteuer-bei-hohen- vermoegenschrumpft-die-belastung-a-912a867e-f976-4457-b016-b0fe655471b7#:~:text=Erben%2C%20die%20Verm%C3%B6gen%20von% 20mehr,Prozent%20an%20den%20Staat%20abgeben 3 Destatis, Pressemitteilung vom 3.9.2025, Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 um 12,3 % auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen; www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/_inhalt.html#:~:text=Im%20Jahr%202024%20 haben%20die,stieg%202024%20erstmals%20wieder%20an. 4 Destatis, Steuereinnahmen 2024 summieren sich auf rund 948 Milliarden Euro; www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/ Steuereinnahmen/steuereinnahmen.html? Illiquidität und Substanzwirkung Erbschaft- und Schenkungsteuer bemessen sich am Wert des Vermögens, sind aber in vielen Fällen sofort liquiditätswirksam. Bei illiquiden Vermögenswerten, insbesondere bei Immobilien und Betriebsvermögen, entsteht dadurch regelmäßig ein Liquiditätsproblem. Der Begünstige muss eine Steuerforderung finanzieren, die er aus dem geerbten Sachwert nicht ohne Kreditaufnahme oder Vermögensveräußerung begleichen kann. Dies führt zu Verschuldung, Notverkäufen oder zur Belastung der Substanz und vermindert damit die Fähigkeit zu nachhaltigen Investitionen. Bewertungsverfahren schaffen Unsicherheit und Belastungen Bewertungsverfahren bei Immobilien und Unternehmen sind oft vereinfacht. In komplexen Fällen (z. B. Konzernverflechtungen, schnelles Wachstum, hohe immaterielle Werte) sind jedoch unabhängige Gutachten erforderlich, auf deren Grundlage die Steuer festgesetzt wird. Diese Bewertungen stützen sich häufig auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die nicht notwendigerweise realisierbare Marktpreise widerspiegeln. Die Verfahren sind aufwendig, kostenintensiv und streitanfällig.5 Liquiditätsengpässe beim Übergang von Immobilien Bei Immobilienerbschaften, die nicht unter die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum fallen, entsteht häufig ein erheblicher Liquiditätsdruck. Kann die Steuer nicht durch vorhandene Mittel gedeckt werden, bleibt oft nur ein schneller Verkauf, oftmals zu Preisen unter Marktwert, während die Steuerlast auf Basis der höheren Bewertung festgesetzt bleibt. Dies führt zu einer zusätzlichen Ungerechtigkeit und kann insbesondere bei vermieteten Immobilien die Stabilität von Mietverhältnissen beeinträchtigen. Unternehmensnachfolge gefährdet Fehlt dem Begünstigten ausreichende Liquidität, fällt die Steuerlast faktisch auf das Unternehmen zurück. Die Finanzierung erfolgt durch Entnahmen, Verkauf von Betriebsvermögen oder durch Veräußerung des gesamten Betriebs. Da viele deutsche Betriebe nur geringe Eigenkapitalquoten aufweisen, kann dies die Fortführung gefährden. Es kann zur Insolvenz oder zum Verkauf an Dritte führen.6 Selbst eine Verschuldung zur Steuerzahlung bindet künftige Erträge durch Zins- und Tilgungsleistungen. Dies entzieht Mittel für notwendige Investitionen, senkt Margen und Wettbewerbsfähigkeit und erhöht das Risiko von Arbeitsplatzverlusten. Besonders betroffen sind mittelständische Betriebe, Handwerksbetriebe und Bauernhöfe, deren Kapital überwiegend in Grundstücken, Maschinen und immateriellen Vermögenswerten gebunden ist. Verkäufe an Finanzinvestoren führen häufig zur kurzfristigen Ergebnisoptimierung. Verkäufe an strategische Investoren begünstigen Integration und Stellenabbau. In beiden Fällen leidet die Kontinuität des Unternehmens und die lokale Beschäftigung. Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) knüpfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen und erzeugen dadurch Flexibilitätsverluste sowie steuergetriebene Managementzwänge. Das kann zu suboptimalen Entscheidungen und bereits vorausschauenden Entlassungen vor der Übergabe führen. Untersuchungen zeigen zudem, dass viele Übertragungen faktisch steuerfrei bleiben, weil große Vermögen Gestaltungsräume besser nutzen als kleine und mittlere Betriebe.7, 8 Regionalisierung erhöht Komplexität Die Übertragung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Länder würde die Rechts- und Verwaltungskomplexität erhöhen. Insbesondere bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Ländern stiegen Bürokratie und Beratungsaufwand, wodurch die bestehenden Benachteiligungen kleiner und mittlerer Erbschaften gegenüber großen Vermögen weiter verstärkt würden. Vor diesem Hintergrund sprechen sich Akteure wie der Verband der Familienunternehmer eher für eine zumindest teilweise Abschaffung statt für eine Regionalisierung aus. 9 Da die 5 Wirtschaftsprüfung München, Vergleich vereinfachtes Ertragswertverfahren und IDW S1, www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/ vergleich-vereinfachtes-ertragswertverfahren-und-idw-s1.html 6 Institut für Sozialstrategie, 8.7.2015, Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge – was ist gerecht? https://institut-fuer-sozialstrate- gie.de/2015/07/08/erbschaftssteuer-und-unternehmensnachfolge-was-ist-gerecht/#:~:text=Dennoch%20wirkt%20die%20 Erbschaftssteuer%20des,dem%20Verkauf%20von%20Unternehmensverm%C3%B6gen%20belastet 7 Stiftung Familienunternehmen, Die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf Familienunternehmen; www.ifo.de/DocDL/Stiftung_ Familienunternehmen_Die-Auswirkungen-der-Erbschaftsteuer-auf-Familienunternehmen.pdf. 8 Netzwerk Steuergerechtigkeit, 03.09.2025, Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Großerben; www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/ erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-grosserben/. 9 Ebenda. Einnahmen derzeit den Ländern zufließen, wäre bei einer Abschaffung ein ausgleichender Bundeszuschuss sicherzustellen. Erfahrungen aus Schweden und anderen Staaten Schweden schaffte die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2005 ab. Dadurch erleichterte sich die Unternehmensnachfolge, es gab vermehrt Neuinvestitionen sowie Börsengänge, eine Rückkehr großer Unternehmen und geringeren Kapitalabfluss. 10, 11 Norwegen12 berichtet von ähnlichen Effekten. In Österreich13 und Tschechien14 finden sich ebenfalls positive Hinweise, die jedoch weniger eindeutig sind, weil die Abschaffungen dort nicht konsequent umgesetzt wurden. 15 10 Merkur.de, 28.05.2025, Schwedens Erbschaftssteuer-Verzicht: Sie bringt positive Effekte mit sich; www.merkur.de/wirtschaft/ schwedenserbschaftssteuer-verzicht-sie-bringt-positive-effekte-mit-sich-zr-93754796.html#:~:text=20%20Jahre%20nach%20dem%20 Erbschaftssteuer,Schweden%20von%20B%C3%B6rseng%C3%A4ngen%20und%20Neuinvestitionen 11 Focus, 27.5.2025, www.focus.de/finanzen/finanz-news/schweden-macht-es-vor-abschaffung-der-erbschaftsteuer-bringt-erstaunliche-effek- te_476229af-2942-42a0-aed2-d1db7230a663.html#:~:text=Um%20diesen%20negativen%20Trend%20umzukehren%2C,Dies%20 geschah%20tats%C3%A4chlich 12 Statistics Norway, Inheritance tax (discontinued), 2012; www.ssb.no/en/inntekt-og-forbruk/statistikker/arv/aar/2014-06-18?fane=om 13 www.wifo.ac.at/en/publication/110814/ 14 Wifo, Juni 2007, Aspects of Inheritance and Gift Taxes in Austria; www.ibanet.org/document?id=estate-planning-guides-Czech-Republic- Sept-23 15 Steinbrenner, Daniela; Weck, Stefan; Zental, Jan (2024) : Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich: Sonderstudie zum Länderindex Familienunternehmen, ISBN 978-3-948850-46-3, Stiftung Familienunternehmen, München; www.econs- tor.eu/bitstream/10419/303031/1/190260718X.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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