Einführung der Aktivrente
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Einführung der Aktivrente
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2809
21. Wahlperiode 13.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Einführung der Aktivrente
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet die Aktivrente in einer
Studie vom August 2025 als teure Maßnahme, deren Nutzen ungewiss sei. Die
Mitnahmeeffekte würden sich auf bis zu 2,8 Mrd. Euro belaufen (vgl. www.iw
koeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/ IW-Kurzberi
cht_2025-Aktivrente.pdf).
Von der sogenannten Aktivrente, also einem Steuerfreibetrag in Höhe von
2 000 Euro monatlich bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen nach
Erreichen der Regelaltersgrenze, würden laut einer Analyse des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) vor allem besserverdienende
Rentnerinnen und Rentner profitieren (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/
diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf). Die Daten des DIW zeigen, dass
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter im Vergleich zu Beschäftigten
mit Minijobs überdurchschnittlich oft in der obersten Einkommensgruppe
vertreten sind und häufig höhere Bildungsabschlüsse haben.
Im Jahr 2023 waren 278 291 Personen mit Rentenbezug nach der
Regelaltersgrenze mehr als geringfügig beschäftigt. Dagegen waren 923 771 Personen mit
Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze nur geringfügig beschäftigt (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 131 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Bei
Beschäftigten im Rentenalter ist schon seit Jahren ein eindeutiger Trend zu
Minijobs zu erkennen. Die Minijobberinnen und Minijobber würden von der
geplanten Aktivrente allerdings nicht profitieren.
Auch Selbstständige, die laut Mikrozensus 2022 rund 35 Prozent aller
Erwerbstätigen ab der Regelaltersgrenze ausmachen, sind von der Aktivrente
ausgeschlossen. Die Gründe für eine Weiterbeschäftigung über das
Renteneintrittsalter hinaus können bei dieser Gruppe sehr unterschiedlich sein. Einer dieser
Gründe sind die teilweise geringen Rentenansprüche, beispielsweise bei
selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, die oftmals dazu gezwungen sind, über
das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die
geplanten Auswirkungen der Einführung einer Aktivrente geschaffen werden.
Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere
Drucksachen wird gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Hindernisse und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verhindern
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Beschäftigte über das
Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten?
2. Mit welchem Zuwachs der Beschäftigung rechnet die Bundesregierung
durch die Einführung der Aktivrente in den kommenden zehn Jahren (bitte
gesamt und pro Jahr aufgeschlüsselt angeben)?
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Mindereinnahmen
in den kommenden zehn Jahren infolge der Einführung der Aktivrente ein,
insbesondere mit Blick auf den zu erwartenden jährlichen Anstieg an
Beschäftigungsverhältnissen (bitte pro Jahr und jeweils getrennt für Bund,
Länder und Kommunen angeben)?
4. Wie viele Personen (bitte nach Geschlecht aufteilen) sind nach
Schätzungen der Bundesregierung bei der Aktivrente anspruchsberechtigt?
5. Ab wie vielen zusätzlichen Beschäftigten können die
Steuermindereinnahmen, die sich durch die Einführung der Aktivrente ergeben, ausgeglichen
werden, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine
entsprechende Mehrbeschäftigung für realistisch?
6. In welchen Branchen erwartet die Bundesregierung durch die Einführung
der Aktivrente besonders positive Effekte auf die Beschäftigungssituation,
und wie ist das Matching mit Branchen, die besonders vom
Fachkräftemangel betroffen sind?
7. Mit welcher Begründung koppelt die Bundesregierung den
Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro nicht an den Rentenbezug?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen ab
der Regelaltersgrenze entwickelt, die geringfügig und mehr als
geringfügig beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und
2024 und differenziert nach Rentenbezug und kein Rentenbezug
angeben)?
9. Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss von jüngeren
Personen von der Steuerbefreiung, insbesondere von denjenigen, die bereits vor
dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch nehmen?
10. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente
unterschiedliche Effekte für Beschäftigte unterschiedlicher Geschlechter, und
wenn ja, welche?
11. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der
Aktivrente auf verschiedene Einkommensgruppen (bitte nach Quintilen
getrennt angeben)?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den DIW-Wochenbericht
„Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen – mit
unsicheren Beschäftigungseffekten“, und wenn ja, wie bewertet sie die
Ergebnisse, insbesondere die Aussage, dass die Aktivrente vor allem
besserverdienende Rentnerinnen und Rentner entlastet?
13. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch Einführung der
Aktivrente auf Personen, die aktuell nach Erreichen der Regelaltersgrenze in
einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind?
14. Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente
Effekte auf Personen unterhalb der Regelaltersgrenze, etwa eine Umverteilung
der Lebensarbeitszeit auf den Lebensabschnitt ab dem Renteneintrittsalter,
um vom Steuerfreibetrag profitieren zu können?
15. Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die
Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?
16. Welche Motive bewegen ältere Erwerbstätige derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu, über die Regelaltersgrenze hinaus
weiterzuarbeiten?
17. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben neben ihrem Mandat bzw.
Amt derzeit Nebeneinkünfte, und in welcher Höhe?
18. Wie begründet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden
erhebliche Ungleichbesteuerung von Einkünften bei
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen durch die Einführung der
Aktivrente?
19. Wie begründet die Bundesregierung, dass Selbstständige von der
Aktivrente ausgeschlossen werden, die pflichtweise oder freiwillig in die
gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und im Rentenalter
Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten?
20. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die besondere Situation von
Selbstständigen in den Bereichen Kunst oder Publizistik bei der
Einführung der Aktivrente, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und
bei denen das Erreichen des Rentenalters meist nicht gleichbedeutend mit
dem Eintritt in den Ruhestand ist?
21. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbesteuerung von
Einkünften bei älteren und jüngeren Arbeiternehmern, die im gleichen
Unternehmen in vergleichbaren Positionen beschäftigt sind?
22. Mit welchen Auswirkungen auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?
Berlin, den 10. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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