Altersarmut und Alterssicherung in Deutschland
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Altersarmut und Alterssicherung in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1241
21. Wahlperiode 15.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Altersarmut und Alterssicherung in Deutschland
Die Altersarmut bewegt sich in Deutschland laut Armutsbericht des
Paritätischen Gesamtverbandes aus dem Jahr 2025 weiter auf einem erschreckend
hohen Niveau (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/do
c/armutsbericht_2025_web_fin.pdf). Knapp jede fünfte Person (19,4 Prozent)
ab 65 Jahre war im Jahr 2024 von Armut betroffen. Auch die Bundesregierung
hat in ihrem Altersbericht vom Januar 2025 auf Bundestagsdrucksache
20/14450 (neu) festgestellt, dass die Einkommensarmut von älteren Menschen
in den letzten 20 Jahren überproportional zugenommen hat.
Dabei ist die gesetzliche Rentenversicherung im Alter die wichtigste
Einkommensquelle. Die Absenkung des Rentenniveaus von 53 Prozent auf 48 Prozent
hat nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller die gesetzliche Rente
geschwächt und zu geringeren Rentenanpassungen für die Rentnerinnen und
Rentner in Deutschland geführt.
Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze beziehen, ist in den letzten Jahren konstant
gestiegen (Bundestagsdrucksache 20/14450(neu), S. 63). Seit Einführung der
Leistung im Jahr 2003 hat sich die Zahl inzwischen fast verdreifacht. Zudem
wird im Altersbericht bei der „verschämten Altersarmut“ (gemeint sind
Personen, die aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation Anspruch auf
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hätten, diese aber nicht
beantragen) von einer „hohen, sozialpolitisch äußerst problematischen Quote der
Nichtinanspruchnahme“ (ebd., S. 77) ausgegangen. Ein weiteres Zeichen für
die steigende Altersarmut in Deutschland.
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die
aktuellen Daten zur Altersarmut und zur Alterssicherung in Deutschland
geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf
andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren das Verhältnis der Pflichtversicherten der gesetzlichen
Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in der gesamten Bundesrepublik
Deutschland entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben und nach
Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit und ohne Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland entwickelt (bitte nach
Ländern aufschlüsseln)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung
und wegen Todes in Deutschland (gesamt; Länder; Regierungsbezirke;
kreisfreie Städte; Kreise) im Rentenbestand und im Rentenzugang (bitte
nach Männern und Frauen und für 2012 und 2024 getrennt angeben)?
4. Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 und wie viele
Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 45 Versicherungsjahre
erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 378 Euro und
über 1 378 Euro (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an
allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der
Abschläge in Deutschland insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen sowie prozentual angeben) entwickelt?
6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie deren
durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag der Renten nach dem
Personenkonzept in Deutschland (bitte nach Männern und Frauen und nach Einzel- und
Mehrfachrentnerinnen und Einzel- und Mehrfachrentnern sowie gesamt
getrennt angeben, ferner nach Ländern aufschlüsseln)?
7. Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland Alterssicherungsleistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist deren Anteil an der
entsprechenden Bevölkerungsgruppe (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland
(gesamt; Länder; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) in den Jahren
2014 und 2024 getrennt nach Frauen und Männern und deren Anteil an
der jeweiligen Bevölkerungsgruppe entwickelt?
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Grundsicherungsfälle in Deutschland (gesamt; Länder; Regierungsbezirke;
kreisfreie Städte; Kreise) im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug
sowie deren Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und
Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den Jahren 2014 und 2024
getrennt nach Frauen und Männern entwickelt?
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben und
Einnahmen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
(Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) in
Deutschland (insgesamt und nach Ländern aufschlüsseln) in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren) bezogen haben,
entwickelt (bitte nach Männern und Frauen, in absoluten Zahlen und
relativ an allen Menschen ab 65 Jahren und nach Ländern aufgeschlüsselt
angeben)?
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Personen ab der
Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren), die Anspruch auf Grundsicherung
im Alter oder bei Erwerbsminderung hätten, diese aber nicht in Anspruch
genommen haben (bitte nach Männern und Frauen, in absoluten Zahlen
und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren und nach Ländern
aufgeschlüsselt angeben)?
13. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die „verschämte
Altersarmut“ politisch zu adressieren, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um dieses soziale Problem systematisch zu erfassen und zu
bekämpfen?
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die Wohngeld
bezogen haben (bitte in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab
65 Jahren sowie gesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der
Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner (gesamt und
getrennt nach Männern und Frauen, nach Altersrenten und allen Renten
sowie gesamt und nach Ländern aufschlüsseln) entwickelt (Mikrozensus und
EU-SILC [Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und
Lebensbedingungen])?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland und den Ländern
entwickelt?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-
Sparerinnen und Riester-Sparer insgesamt und die derjenigen, die ihren
individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, in Deutschland
insgesamt und in den Ländern?
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Menschen, die Leistungen aus allen drei Schichten der
Alterssicherungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private
Altersvorsorge) beziehen, wie hoch ist der durchschnittliche jeweilige Anteil der
Alterssicherungseinkünfte am gesamten Alterseinkommen, und wie hoch
ist die jeweilige Verbreitung aller Alterssicherungseinkünfte getrennt
(bitte jeweils differenzieren nach Frauen und Männern sowie insgesamt
und differenziert für die einzelnen Länder bzw. für die neuen und die alten
Bundesländer getrennt angeben)?
19. Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 Jahren und von
60 bis 65 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und
in den Ländern einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
(Vollzeit und Teilzeit; Männer und Frauen) nach, und wie groß ist deren Anteil
an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?
20. Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 Jahre bis zur
Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und
wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte
insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
21. Wie viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland
ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist
deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte insgesamt und
nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
22. Wie hat sich die Altersarmut bei Menschen mit Migrationshintergrund in
den letzten zehn Jahren entwickelt, und von welcher Datengrundlage geht
die Bundesregierung dabei aus?
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der
Menschen mit Migrationshintergrund beim Bezug der gesetzlichen Altersrente,
über die Höhe und die Arten der bezogenen Altersrenten sowie die
diesbezügliche Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren?
24. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Altersarmut unter
Menschen mit Migrationsgeschichte politisch zu adressieren, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses soziale Problem
systematisch zu erfassen und zu bekämpfen?
25. Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die
Bundesregierung durch die Einführung der sogenannten Aktivrente, d. h.
eines zusätzlichen steuerlichen Grundfreibetrags in Höhe von 2 000 Euro
pro Monat?
Berlin, den 12. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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