Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bericht zu Drs. 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bericht zu Drs. 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2781
21. Wahlperiode 12.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780 –
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines
Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Bericht der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Christian Haase, Mirco
Hanker, Svenja Schulze, Dr. Sebastian Schäfer
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Digitalisierung der Justiz als eine
wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat weiter
voranzubringen. Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme wird das
Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der
Zivilgerichtsbarkeit eröffnet.
Die Erprobung soll sich auf folgende Maßnahmen erstrecken:
− Erfassung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf
Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind;
− Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler
Eingabesysteme bei einer Klageerhebung und der weiteren Kommunikation im
Zivilprozess;
− Öffnung der Zivilprozessordnung für eine verstärkte Nutzung digitaler
Kommunikationstechnik, insbesondere durch eine Ausweitung von Verfahren ohne
mündliche Verhandlung und von Videoverhandlungen, eine digitale
Strukturierung des Streitstoffs sowie durch Erleichterungen im Beweisverfahren;
− Schaffung rechtlicher Grundlagen zur bundeseinheitlichen Erprobung einer
Kommunikationsplattform, welche der Pilotierung digitaler Kommunikations-,
Austausch- und Übermittlungsformen zwischen den Verfahrensbeteiligten und
mit dem Gericht dient;
− Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit
sowie Regelung einer zentralen Anlaufstelle für das Online-Verfahren als
Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen.
Zugleich soll die Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geregelt werden sowie die De-Mail als
sicherer Übermittlungsweg in den Verfahrensordnungen abgeschafft werden.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz folgende
Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen:
− Möglichkeit der Beschränkung der Teilnahme eines Amtsgerichts an der
Erprobung auf Streitigkeiten über Fluggastrechte;
− Ermöglichung der Einreichung elektronischer Dokumente auch durch andere
berechtigte Personen als die verantwortende Rechtsanwältin oder den
verantwortenden Rechtsanwalt, um arbeitsteiliger Kanzleiorganisation Rechnung zu tragen;
− Einführung einer Hinweispflicht des Gerichts gegenüber den Parteien bei
Informationserhebung aus allgemein zugänglichen Quellen;
− klarstellende Ergänzungen zur Einreichung elektronischer Dokumente über die
Kommunikationsplattform: verpflichtende Beifügung eines strukturierten
Basisdatensatzes (Bezeichnung des Gerichts, Bezeichnung der Parteien, Angabe des
Verfahrensgegenstandes); Regelung des Zeitpunktes des Eingangs bei Gericht;
− Ergänzung der Evaluierungsklausel: Evaluierung nach zwei, vier und acht Jahren;
Erweiterung des Evaluierungsgegenstands um Anwendungsbereich und
Durchführung mündlicher Verhandlungen im Online-Verfahren.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen
Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur
Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der
Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes, Einzelplan 07, finanziert.
Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 2.843.569 Euro für die digitale
Rechtsantragsstelle und 2.659.855 Euro für das Online-Verfahren aufgewendet. Für die Jahre
2025 und 2026 stehen bisher für das Online-Verfahren Haushaltsmittel in Höhe von
3.600.000 und 2.400.000 Euro und für die digitale Rechtsantragstelle in Höhe von
jeweils rund 3.200.000 Euro zur Verfügung.
Die Finanzierung weiterer Bedarfe in Höhe von rund 2.000.000 Euro für die
Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikationsplattform als Teilvorhaben im Rahmen
des Online-Verfahrens ist ebenfalls aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die
Justiz geplant. Die Realisierung der Vorhaben steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit
von Mitteln aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bzw. ab 2027 aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Einzelplan 60). Die Realisierung
dieses Teilvorhabens steht unter Vorbehalt der Entsperrung der erforderlichen Mittel
durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Soweit der Mehrbedarf an
Sach- und Personalmitteln des Bundes aus diesen Mitteln nicht finanziert werden kann,
soll dieser finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden.
Für die Länder folgen aus diesem Gesetz haushalterische Auswirkungen aufgrund der
Reduzierung der Verfahrensgebühr gegenüber dem Regelverfahren, die im Umfang
von den Ergebnissen der Erprobung abhängig sind. Auswirkungen auf die Haushalte
der Gemeinden ergeben sich nicht.
Aus den vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen
ergeben sich keine eigenen finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ist schätzungsweise mit jährlichen
Sachkosteneinsparungen in Höhe von rund 190.000 Euro für Porto- und Wegesachkosten sowie mit
Zeitersparnissen aufgrund der digitalen Kommunikation und der ersparten Wegezeiten von
geschätzt rund 98.000 Stunden jährlich zu rechnen.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80.000 Euro jährlich zu
rechnen. Mit Blick auf die „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung bedeutet
dies ein „Out“ in vorgenannter Höhe.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der bundesweite Gesamtkostenaufwand ist abhängig von den Ergebnissen der
Erprobung. Für die Bundesverwaltung wird ein einmaliger Aufwand für die Entwicklung
der digitalen Eingabesysteme und der Kommunikationsplattform in Höhe von rund
8 Mio. Euro für das Online-Verfahren und rund 6,4 Mio. Euro für die digitale
Rechtsantragstelle geschätzt. Den Landesverwaltungen entsteht ein schätzungsweiser
Aufwand in Höhe von einmalig 137.000 Euro für Anpassungen an die neuen
Arbeitsabläufe, Schulungen und Support zum neuen Online-Verfahren. Dem gegenüber stehen
jährliche Entlastungen an Scan- und Portoaufwänden für die Landesverwaltungen in
Höhe von rund 470.000 Euro.
Weitere Kosten
Durch die Reduzierung der Gerichtskosten ergeben sich Einsparungen für die
Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Der Zeitaufwand für die Justiz wird sich in
den Verfahren voraussichtlich um rund 8.300 Stunden reduzieren.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 12. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Christian Haase
Berichterstatter
Mirco Hanker
Berichterstatter
Svenja Schulze
Berichterstatterin
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Christian Haase (Berichterstattung)
- authored ← Dietmar Bartsch (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Mirco Hanker (Berichterstattung)
- authored ← Sebastian Schäfer (Berichterstattung)
- authored ← Svenja Schulze (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT)