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Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bericht zu Drs. 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2781 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Bericht zu Drs. 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2781 21. Wahlperiode 12.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780 – Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Bericht der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Christian Haase, Mirco Hanker, Svenja Schulze, Dr. Sebastian Schäfer Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Digitalisierung der Justiz als eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat weiter voranzubringen. Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme wird das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Die Erprobung soll sich auf folgende Maßnahmen erstrecken: − Erfassung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind; − Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Eingabesysteme bei einer Klageerhebung und der weiteren Kommunikation im Zivilprozess; − Öffnung der Zivilprozessordnung für eine verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationstechnik, insbesondere durch eine Ausweitung von Verfahren ohne mündliche Verhandlung und von Videoverhandlungen, eine digitale Strukturierung des Streitstoffs sowie durch Erleichterungen im Beweisverfahren; − Schaffung rechtlicher Grundlagen zur bundeseinheitlichen Erprobung einer Kommunikationsplattform, welche der Pilotierung digitaler Kommunikations-, Austausch- und Übermittlungsformen zwischen den Verfahrensbeteiligten und mit dem Gericht dient; − Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit sowie Regelung einer zentralen Anlaufstelle für das Online-Verfahren als Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen. Zugleich soll die Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geregelt werden sowie die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in den Verfahrensordnungen abgeschafft werden. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: − Möglichkeit der Beschränkung der Teilnahme eines Amtsgerichts an der Erprobung auf Streitigkeiten über Fluggastrechte; − Ermöglichung der Einreichung elektronischer Dokumente auch durch andere berechtigte Personen als die verantwortende Rechtsanwältin oder den verantwortenden Rechtsanwalt, um arbeitsteiliger Kanzleiorganisation Rechnung zu tragen; − Einführung einer Hinweispflicht des Gerichts gegenüber den Parteien bei Informationserhebung aus allgemein zugänglichen Quellen; − klarstellende Ergänzungen zur Einreichung elektronischer Dokumente über die Kommunikationsplattform: verpflichtende Beifügung eines strukturierten Basisdatensatzes (Bezeichnung des Gerichts, Bezeichnung der Parteien, Angabe des Verfahrensgegenstandes); Regelung des Zeitpunktes des Eingangs bei Gericht; − Ergänzung der Evaluierungsklausel: Evaluierung nach zwei, vier und acht Jahren; Erweiterung des Evaluierungsgegenstands um Anwendungsbereich und Durchführung mündlicher Verhandlungen im Online-Verfahren. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Die Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens sowie zur Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle werden aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz aus dem Haushalt des Bundes, Einzelplan 07, finanziert. Im Jahr 2024 wurden Mittel in Höhe von 2.843.569 Euro für die digitale Rechtsantragsstelle und 2.659.855 Euro für das Online-Verfahren aufgewendet. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen bisher für das Online-Verfahren Haushaltsmittel in Höhe von 3.600.000 und 2.400.000 Euro und für die digitale Rechtsantragstelle in Höhe von jeweils rund 3.200.000 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung weiterer Bedarfe in Höhe von rund 2.000.000 Euro für die Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikationsplattform als Teilvorhaben im Rahmen des Online-Verfahrens ist ebenfalls aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geplant. Die Realisierung der Vorhaben steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bzw. ab 2027 aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Einzelplan 60). Die Realisierung dieses Teilvorhabens steht unter Vorbehalt der Entsperrung der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Soweit der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln des Bundes aus diesen Mitteln nicht finanziert werden kann, soll dieser finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden. Für die Länder folgen aus diesem Gesetz haushalterische Auswirkungen aufgrund der Reduzierung der Verfahrensgebühr gegenüber dem Regelverfahren, die im Umfang von den Ergebnissen der Erprobung abhängig sind. Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden ergeben sich nicht. Aus den vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen ergeben sich keine eigenen finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ist schätzungsweise mit jährlichen Sachkosteneinsparungen in Höhe von rund 190.000 Euro für Porto- und Wegesachkosten sowie mit Zeitersparnissen aufgrund der digitalen Kommunikation und der ersparten Wegezeiten von geschätzt rund 98.000 Stunden jährlich zu rechnen. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80.000 Euro jährlich zu rechnen. Mit Blick auf die „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung bedeutet dies ein „Out“ in vorgenannter Höhe. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der bundesweite Gesamtkostenaufwand ist abhängig von den Ergebnissen der Erprobung. Für die Bundesverwaltung wird ein einmaliger Aufwand für die Entwicklung der digitalen Eingabesysteme und der Kommunikationsplattform in Höhe von rund 8 Mio. Euro für das Online-Verfahren und rund 6,4 Mio. Euro für die digitale Rechtsantragstelle geschätzt. Den Landesverwaltungen entsteht ein schätzungsweiser Aufwand in Höhe von einmalig 137.000 Euro für Anpassungen an die neuen Arbeitsabläufe, Schulungen und Support zum neuen Online-Verfahren. Dem gegenüber stehen jährliche Entlastungen an Scan- und Portoaufwänden für die Landesverwaltungen in Höhe von rund 470.000 Euro. Weitere Kosten Durch die Reduzierung der Gerichtskosten ergeben sich Einsparungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Der Zeitaufwand für die Justiz wird sich in den Verfahren voraussichtlich um rund 8.300 Stunden reduzieren. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 12. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Christian Haase Berichterstatter Mirco Hanker Berichterstatter Svenja Schulze Berichterstatterin Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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