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Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2562 · Antrag · Original ↗

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Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2562 21. Wahlperiode 05.11.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayse Asar, Claudia Müller, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren Der Bundestag wolle Beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Weiterbildung ist einer der zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft betrug die Fachkräftelücke 2024 rund 487.000 und wird aufgrund des demografischen Wandels tendenziell steigen (www.iwkoeln.de/ studien/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-allgemeine-trendabschwaechung.html). Dieser Fachkräftemangel bremst den wirtschaftlichen Aufschwung aus: Eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum nur gelingt, wenn mehr Menschen bessere Qualifikationen erwerben (www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19940). Zugleich verzeichnet das ifo-Beschäftigungsbarometer (August 2025) einen zunehmenden Stellenabbau, vor allem in Industrie und Handel. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmer*innen steigen, z. B. durch Digitalisierung und neuen disruptiven Innovationen wie Künstlicher Intelligenz. Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten. Sie ist damit nicht nur ein effektives Instrument gegen den Strukturwandel, sondern auch eine zentrale Säule des humanistischen Bildungsideals. Doch die Weiterbildung steht hierzulande vor enormen Herausforderungen: Zwar hat die Corona-Pandemie die Professionalisierung und Digitalisierung der Angebote vorangebracht, doch Weiterbildungseinrichtungen haben weiterhin große Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Die Weiterbildungsaktivität von Betrieben ist merklich gesunken und die Teilnahme an Weiterbildung bleibt stark vom sozialen Hintergrund abhängig. Laut dem Nationalen Bildungsbericht 2024 stagniert oder sinkt die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen. Mit 8 Prozent der 25- bis 64-Jährigen liegt die Teilnahmequote an Weiterbildungsmaßnahmen deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 12 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p002.html). Die häufigsten Gründe, warum interessierte Personen nicht an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, sind Zeitmangel, familiäre Verpflichtungen, insbesondere Care-Arbeit, betriebliche Gründe und zu hohe Kosten (vgl. OECD Bildung auf einen Blick 2024, S.126). Hier setzt das sogenannte Aufstiegs-BAföG (AFBG) an. Seit 30 Jahren eröffnet es Menschen in der beruflichen Bildung die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren, die ansonsten hierzu nicht in der Lage wären. Obwohl sich das AFBG seit Jahren großer Beliebtheit erfreut, wird es der Lebensrealität vieler potenzieller Empfänger*innen nicht mehr gerecht, da es oft nicht mit ihrem Lebensmodell vereinbart ist und die Förderhöhe zum Leben nicht ausreicht. Der Bundesrat forderte bereits 2023 auf Initiative des Freistaates Bayern in seiner Entschließung „Für eine kostenfreie Meisterfortbildung“ die „Kostenfreiheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichgestellten Weiterbildungen“ (www.bundes- rat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/675-22(B).pdf?__blob=publication- File&v=1 ). Mit einer gezielten Reform kann das Aufstiegs-BAföG für mehr Menschen geöffnet und den dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden. Davon würden vor allem Menschen mit Care-Verpflichtungen und Arbeitnehmer*innen in von Strukturwandel betroffenen Branchen profitieren. So wird das AFBG zu einem effektiven Bildungsförderinstrument gegen den Strukturwandel und stärkt den Wohlstand, indem es die Schaffenskraft und Kreativität vieler tausend Menschen zur Entfaltung bringt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet: 1. der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG wird für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, geöffnet. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags richtet sich dabei nach dem gemittelten wöchentlichen Stundenumfang der Fortbildung; 2. der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG wird an den Bedarfssatz in § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt; 3. auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe gemäß den §§ 53 und 54 BBiG oder den §§ 42 und 42a HwO bzw. Kompetenzniveau gemäß DQR führen, werden für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet; 4. der Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 AFBG wird auf 250 Euro pro Monat angehoben; 5. die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien werden kostenfrei für die Teilnehmer*innen, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material- und Prüfungskosten gezahlt wird. Berlin, den 4. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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