Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren
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Weiterbildung für alle möglich machen - Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2562
21. Wahlperiode 05.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop,
Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayse Asar, Claudia Müller, Sandra Stein
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend
reformieren
Der Bundestag wolle Beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Weiterbildung ist einer der zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu
bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen. Laut
Institut der deutschen Wirtschaft betrug die Fachkräftelücke 2024 rund 487.000 und
wird aufgrund des demografischen Wandels tendenziell steigen (www.iwkoeln.de/
studien/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-allgemeine-trendabschwaechung.html).
Dieser Fachkräftemangel bremst den wirtschaftlichen Aufschwung aus: Eine Studie
des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum
nur gelingt, wenn mehr Menschen bessere Qualifikationen erwerben
(www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19940).
Zugleich verzeichnet das ifo-Beschäftigungsbarometer (August 2025) einen
zunehmenden Stellenabbau, vor allem in Industrie und Handel. Die Anforderungen an das
Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmer*innen steigen, z. B. durch
Digitalisierung und neuen disruptiven Innovationen wie Künstlicher Intelligenz.
Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue
Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten. Sie ist
damit nicht nur ein effektives Instrument gegen den Strukturwandel, sondern auch eine
zentrale Säule des humanistischen Bildungsideals.
Doch die Weiterbildung steht hierzulande vor enormen Herausforderungen: Zwar hat
die Corona-Pandemie die Professionalisierung und Digitalisierung der Angebote
vorangebracht, doch Weiterbildungseinrichtungen haben weiterhin große
Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Die Weiterbildungsaktivität von
Betrieben ist merklich gesunken und die Teilnahme an Weiterbildung bleibt stark vom
sozialen Hintergrund abhängig. Laut dem Nationalen Bildungsbericht 2024 stagniert
oder sinkt die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen. Mit 8 Prozent der 25- bis
64-Jährigen liegt die Teilnahmequote an Weiterbildungsmaßnahmen deutlich unter
dem EU-Durchschnitt von 12 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p002.html). Die häufigsten Gründe, warum
interessierte Personen nicht an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, sind Zeitmangel,
familiäre Verpflichtungen, insbesondere Care-Arbeit, betriebliche Gründe und zu hohe
Kosten (vgl. OECD Bildung auf einen Blick 2024, S.126).
Hier setzt das sogenannte Aufstiegs-BAföG (AFBG) an. Seit 30 Jahren eröffnet es
Menschen in der beruflichen Bildung die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zu
absolvieren, die ansonsten hierzu nicht in der Lage wären. Obwohl sich das AFBG seit
Jahren großer Beliebtheit erfreut, wird es der Lebensrealität vieler potenzieller
Empfänger*innen nicht mehr gerecht, da es oft nicht mit ihrem Lebensmodell vereinbart
ist und die Förderhöhe zum Leben nicht ausreicht. Der Bundesrat forderte bereits 2023
auf Initiative des Freistaates Bayern in seiner Entschließung „Für eine kostenfreie
Meisterfortbildung“ die „Kostenfreiheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichgestellten Weiterbildungen“ (www.bundes-
rat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/675-22(B).pdf?__blob=publication-
File&v=1 ).
Mit einer gezielten Reform kann das Aufstiegs-BAföG für mehr Menschen geöffnet
und den dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden. Davon
würden vor allem Menschen mit Care-Verpflichtungen und Arbeitnehmer*innen in
von Strukturwandel betroffenen Branchen profitieren. So wird das AFBG zu einem
effektiven Bildungsförderinstrument gegen den Strukturwandel und stärkt den
Wohlstand, indem es die Schaffenskraft und Kreativität vieler tausend Menschen zur
Entfaltung bringt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vorzulegen, der
folgende Punkte beinhaltet:
1. der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG wird für Aufstiegsfortbildungen, die in
Teilzeit absolviert werden, geöffnet. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags richtet sich
dabei nach dem gemittelten wöchentlichen Stundenumfang der Fortbildung;
2. der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG wird an den Bedarfssatz in § 13 Absatz 1
Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt;
3. auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe
gemäß den §§ 53 und 54 BBiG oder den §§ 42 und 42a HwO bzw.
Kompetenzniveau gemäß DQR führen, werden für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet;
4. der Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 AFBG wird auf 250 Euro pro Monat
angehoben;
5. die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und
-akademien werden kostenfrei für die Teilnehmer*innen, indem der
Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen
Fortbildungs-, Material- und Prüfungskosten gezahlt wird.
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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