Digitale Weiterbildungsangebote
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Digitale Weiterbildungsangebote
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3127
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop,
Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayse Asar, Sylvia Rietenberg und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Digitale Weiterbildungsangebote
Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige
Fachkräftesicherung. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) lag
die Fachkräftelücke im Jahr 2024 bei rund 487 000 Personen und wird
aufgrund des demografischen Wandels voraussichtlich bis 2027 auf fast 730 000
Personen weiter anwachsen (www.iwkoeln.de/studien/alexander-burstedde-jure
k-tiedemann-allgemeine-trendabschwaechung.html). Dieser Fachkräftemangel
bremst den wirtschaftlichen Aufschwung: Eine Studie des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum nur gelingt, wenn
mehr Menschen eine höhere Qualifikation erwerben (https://www.bibb.de/
dienst/publikationen/de/19940). Schon heute kosten unbesetzte Stellen laut
dem Institut der deutschen Wirtschaft die Unternehmen im Land pro Jahr knapp
50 Mrd. Euro (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexander-burstedd
e-galina-kolev-schaefer-wirtschaft-verliert-49-milliarden-euro.html?utm_sourc
e=chatgpt.com) und bremsen das Wirtschaftswachstum um bis zu 0,8 Prozent
am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/b
uero-co/fachkraeftemangel-230-000-stellen-nur-schwer-zu-besetzen-1490581.h
tml?utm_source=chatgpt.com).
Gleichzeitig weist das ifo-Beschäftigungsbarometer (August 2025) auf
zunehmenden Stellenabbau hin, insbesondere in Industrie und Handel.
Weiterbildung schützt vor Arbeitslosigkeit, eröffnet neue Karrierewege und
kann dazu beitragen, persönliche Talente und Potenziale zu entfalten.
Doch das deutsche Weiterbildungssystem steht vor großen Herausforderungen:
Viele Weiterbildungsträger haben Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes
Personal zu finden, die Weiterbildungsaktivität der Betriebe nimmt ab, und die
Teilnahme an Weiterbildung hängt weiterhin stark vom sozialen Hintergrund
ab. Laut Nationalem Bildungsbericht 2024 stagniert oder sinkt die Beteiligung
an Weiterbildungsmaßnahmen. Nur 8 Prozent der 25- bis 64-Jährigen nehmen
daran teil – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von 12 Prozent (www.des
tatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p00
2.html). Zu den häufigsten Gründen für eine Nichtteilnahme gehören
Zeitmangel, familiäre Verpflichtungen (insbesondere Care-Arbeit), betriebliche Hürden
und zu hohe Kosten (vgl. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung [OECD], Bildung auf einen Blick 2024, S. 126).
Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung der Weiterbildung beschleunigt,
doch es fehlen weiterhin geeignete rechtliche und finanzielle
Rahmenbedingungen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt die
Bundesregierung an, einen „Digitalpakt Weiterbildung“ sowie ein „Förderprogramm
zur digitalen Teilhabe“ aufzulegen und das Fernunterrichtsschutzgesetz (Fern-
USG) zu modernisieren (vgl. Koalitionsvertrag, S. 74).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Zahlen zum Digitalisierungsbedarf im
Weiterbildungssektor vor?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der digitalen
Angebote an allen Weiterbildungsangeboten?
3. Wie hoch wird das Fördervolumen des „Digitalpakts Weiterbildung“
voraussichtlich sein, und auf welcher Basis wird die Bundesregierung das
Volumen des „Digitalpakts Weiterbildung“ bemessen?
4. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Einführung eines
„Digitalpakts Weiterbildung“ vor?
5. Wer sollen bei einem „Digitalpakt Weiterbildung“ die Partner des Pakts
sein (Länder, Kommunen, öffentliche oder private Weiterbildungsträger)?
6. Wer soll bei einem „Digitalpakt Weiterbildung“ antragsberechtigt sein
(Bildungsträger oder auch Unternehmen), und welche digitalen Angebote
und Bildungsleistungen sollen konkret förderfähig sein?
7. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in die Ausarbeitung des
„Digitalpakts Weiterbildung“ einzubeziehen, und inwiefern werden die
Länder sowie die Allianz für Aus- und Weiterbildung eingebunden?
8. Auf welche Zielgruppe zielt das „Förderprogramm für digitale Teilhabe“
ab, wie hoch wird das Fördervolumen voraussichtlich sein, und welche
Institutionen und Träger sollen antragsberechtigt sein?
9. Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung bei der Konzeption des
„Digitalpakts Weiterbildung“ am „DigitalPakt Schule“ und am
„Digitalpakt 2.0“?
10. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Modernisierung des
FernUSG, und wann ist hier mit einer Gesetzesnovelle zu rechnen?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Urteils des
Bundesgerichtshofs vom 12 Juni 2025, III ZR 109/24 (https://juris.bundesgerichts
hof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=202
5&Sort=3&Seite=2&nr=90332&anz=1279&pos=81&Blank=1) in Bezug
auf den Anwenderkreis des FernUSG ein?
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es neben allgemeiner
nationaler und europäischer Verbraucherschutzregelungen das FernUSG
braucht, um die Bildungsqualität von Weiterbildungsangeboten
sicherzustellen?
13. Sind der Bundesregierung Verbraucherbeschwerden über unseriöse
Weiterbildungsangebote bekannt?
14. Wie stellt die Bundesregierung den Verbraucherschutz für die
Weiterbildungsangebote sicher, die nicht unter das FernUSG fallen?
15. Plant die Bundesregierung, B2B-Verträge (B2B = business to business)
aus dem Anwendungsbereich des FernUSG herauszunehmen?
16. Plant die Bundesregierung, in einer Reform des FernUSG Live-
Weiterbildungsangebote weiterhin im Geltungsbereich des Gesetzes
anzusiedeln?
17. Plant die Bundesregierung Weiterbildungsangebote, die keinen
berufsqualifizierenden bzw. arbeitsmarktrelevanten Charakter haben und bzw. oder
ausschließlich freizeitgestaltenden Charakter haben, aus dem
Geltungsbereich eines reformierten FernUSG zu nehmen?
18. Plant die Bundesregierung, dass nach dem FernUSG zertifizierte Kurse
weiterhin eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) benötigen, wenn sie der staatlich
geförderten beruflichen Weiterbildung dienen?
19. Plant die Bundesregierung, dass akkreditierte Studiengänge an
Fernhochschulen weiterhin nach dem FernUSG zertifiziert werden müssen?
20. Wie plant die Bundesregierung, die aktuell unklar und in der
Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegten Rechtsbegriffe „Vermittlung von
Kenntnissen und Fähigkeiten“, „räumlich getrennt“, „Lernerfolg
überwachen“ (vgl. § 1 Absatz 1 FernUSG) zu schärfen?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Hochschulen als
Weiterbildungsorte zu stärken, und inwiefern sind die Länder und
Hochschulverbände hierbei in die Erarbeitung von Ideen eingebunden (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 74)?
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret unter ihrer
Forderung aus dem Koalitionsvertrag „Das System der Akkreditierung zur
Träger- und Maßnahmenzulassung […] vereinfachen“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 17)?
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der geänderten
„Definition Unterricht“ in den Empfehlungen des AZAV-Beirates vom 10. Juni
2025 (vgl. www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf) auf die
Förderfähigkeit digitaler und asynchroner Weiterbildungsangeboten ein?
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass digitale und analoge
Weiterbildungsformate gleichermaßen nach AZAV förderfähig sind und
Unklarheiten bei den Agenturen über die Förderfähigkeit digitaler Angebote
beseitigt werden?
25. Welche Ressorts der Bundesregierung haben den Abschlussbericht der
Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“
ausgewertet, und in welchen ministeriellen Arbeitsprozessen (z. B.
Facharbeitsgruppen, Referatsabstimmungen, Vorbereitung von Initiativen) ist
der Bericht als Grundlage oder Orientierung herangezogen worden?
26. In welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung den
Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen
Arbeitswelt“ in ihren laufenden und geplanten Strategien, Programmen und
Gesetzesvorhaben im Bereich der beruflichen Bildung (z. B. Nationale
Weiterbildungsstrategie, Fachkräftestrategie, Digitalstrategie; bitte
konkrete Maßnahmen oder Bezugspunkte nennen)?
Berlin, den 25. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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