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Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2178)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2432 · Antwort · Original ↗

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Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2178) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2432 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna Rathert, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2178 – Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in verschiedenen Ländern mit der Durchführung bestimmter Projekte beauftragt. So ist die GIZ GmbH in der Republik Moldau vorrangig im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tätig (www.giz.de/de/r egionen/europa/moldau). Gefördert werden dabei verschiedene Projekte. Schwerpunkt der deutsch- moldauischen Projekte ist unter anderem ein Projekt mit dem Namen „Gute Regierungsführung“ (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 1 bis 9 beziehen sich aufgrund der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) durch Projekte, die im Auftrag der Bundesregierung durch die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt werden. 1. Welche in der Republik Moldau tätigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden gegenwärtig von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt? Die Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen ist aufgrund der hybriden Bedrohungslage inklusive massiver russischer Desinformationskampagnen in der Republik Moldau nicht möglich. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Ander- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. weitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die Nennung würde ein erhebliches Risiko für die Arbeit der nichtstaatlichen Organisationen und für sie und mit ihnen arbeitenden Personen bedeuten. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr durch hybride Bedrohungen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und deren Mitarbeiter in der Republik Moldau aus. Angesichts der konkreten Bedrohungslage kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Organisationen und Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen. 2. Welche in der Republik Moldau tätigen NGOs wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Zu welchem Zweck und mit welcher Zielstellung erfolgte oder erfolgt die Unterstützung der betreffenden NGOs (vgl. die Fragen 1 und 2)? Zweck und Ziel der Zusammenarbeit mit NROs ist die Erreichung eines gemeinsam vereinbarten Projektziels. Daneben ist übergeordnetes Ziel, mit der Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen politische, soziale und wirtschaftliche Teilhabe und damit Pluralismus, Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Republik Moldau zu stärken. 4. Mit welchen Summen erfolgte bzw. erfolgt die Unterstützung (vgl. die Fragen 1 und 2; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung stellte die folgenden Summen für die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Republik Moldau im Rahmen von Projekten der GIZ bereit: 2020: 436.213 Euro 2021: 723.452 Euro 2022: 957.081 Euro 2023: 1.103.723 Euro 2024: 1.033.889 Euro 2025: 458.667 Euro. 5. Welche konkreten Projekte der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate werden aktuell durch die Bundesregierung in der Republik Moldau gefördert? Siehe Liste der laufenden Aufträge unter: www.giz.de/de/regionen/europa/mo ldau. 6. Ist die deutsche Botschaft oder der deutsche Botschafter in die Kooperation der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate mit in der Republik Moldau tätigen NGOs eingebunden, und wenn ja, in welcher Art und Weise? Die deutsche Botschaft ist im Rahmen der regulären Beauftragungs- und Berichtsverfahren eingebunden. 7. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauischen Opposition nahe? 8. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauischen Regierung nahe? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wurden oder werden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten Projekte in der Republik Moldau bestimmte Medien in irgendeiner Art und Weise gefördert, und wenn ja, mit welchen Summen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 werden keine Namen übermittelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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