Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2178)
Text
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2178)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2432
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna
Rathert, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2178 –
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in der Republik Moldau durch
die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in verschiedenen Ländern mit der Durchführung
bestimmter Projekte beauftragt. So ist die GIZ GmbH in der Republik Moldau
vorrangig im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Auswärtigen Amts (AA) und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tätig (www.giz.de/de/r
egionen/europa/moldau).
Gefördert werden dabei verschiedene Projekte. Schwerpunkt der deutsch-
moldauischen Projekte ist unter anderem ein Projekt mit dem Namen „Gute
Regierungsführung“ (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 9 beziehen sich aufgrund der
Vorbemerkung der Fragesteller auf die Förderung von Nichtregierungsorganisationen
(NRO) durch Projekte, die im Auftrag der Bundesregierung durch die Deutsche
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt
werden.
1. Welche in der Republik Moldau tätigen Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) werden gegenwärtig von der Bundesregierung durch Projekte der
GIZ GmbH und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt?
Die Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen ist
aufgrund der hybriden Bedrohungslage inklusive massiver russischer
Desinformationskampagnen in der Republik Moldau nicht möglich. Die Förderung der
Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu
dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses
Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Ander-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
weitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Eine
Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die Nennung würde ein
erhebliches Risiko für die Arbeit der nichtstaatlichen Organisationen und für
sie und mit ihnen arbeitenden Personen bedeuten. Auch eine Übermittlung als
Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr durch hybride
Bedrohungen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und deren Mitarbeiter in
der Republik Moldau aus.
Angesichts der konkreten Bedrohungslage kann eine auch nur geringfügige
Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb
nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Organisationen
und Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier
ausnahmsweise Erstere überwiegen.
2. Welche in der Republik Moldau tätigen NGOs wurden in den Jahren von
2020 bis 2024 von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH
und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Zu welchem Zweck und mit welcher Zielstellung erfolgte oder erfolgt die
Unterstützung der betreffenden NGOs (vgl. die Fragen 1 und 2)?
Zweck und Ziel der Zusammenarbeit mit NROs ist die Erreichung eines
gemeinsam vereinbarten Projektziels. Daneben ist übergeordnetes Ziel, mit der
Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen politische, soziale
und wirtschaftliche Teilhabe und damit Pluralismus, Demokratie und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Republik Moldau zu stärken.
4. Mit welchen Summen erfolgte bzw. erfolgt die Unterstützung (vgl. die
Fragen 1 und 2; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellte die folgenden Summen für die Unterstützung von
zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Republik Moldau im Rahmen von
Projekten der GIZ bereit:
2020: 436.213 Euro
2021: 723.452 Euro
2022: 957.081 Euro
2023: 1.103.723 Euro
2024: 1.033.889 Euro
2025: 458.667 Euro.
5. Welche konkreten Projekte der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer
Unterstützungsformate werden aktuell durch die Bundesregierung in der
Republik Moldau gefördert?
Siehe Liste der laufenden Aufträge unter: www.giz.de/de/regionen/europa/mo
ldau.
6. Ist die deutsche Botschaft oder der deutsche Botschafter in die
Kooperation der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate mit in
der Republik Moldau tätigen NGOs eingebunden, und wenn ja, in welcher
Art und Weise?
Die deutsche Botschaft ist im Rahmen der regulären Beauftragungs- und
Berichtsverfahren eingebunden.
7. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt
unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauischen
Opposition nahe?
8. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt
unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauischen
Regierung nahe?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wurden oder werden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen der von
der Bundesregierung geförderten Projekte in der Republik Moldau
bestimmte Medien in irgendeiner Art und Weise gefördert, und wenn ja, mit
welchen Summen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 werden keine Namen übermittelt.
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