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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen" in der Mongolei (Antwort zu Drs. 21/4409)

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 21/4789 · Antwort · Original ↗

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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen" in der Mongolei (Antwort zu Drs. 21/4409) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4789 21. Wahlperiode 16.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4409 – Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen“ in der Mongolei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte von März 2019 bis Mai 2024 das Projekt „Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID: DE‑1‑201821180) mit einem Zuschuss von 10 749 190,49 Euro, von dem 8 322 362,62 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20 1821180). Davon entfielen 2 819 190,49 Euro auf Kofinanzierung durch die Europäische Union im Rahmen einer Team-Europe-Initiative (TEI Green economic growth; ebd.). Die Durchführungsorganisation war die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Umsetzungspartner das mongolische Ministry of Environment and Climate Change (ebd.). Das Projekt zielte auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten ab, einschließlich Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderung finanzieller Selbstständigkeit der Schutzgebietsverwaltungen, koordiniertem Landschaftsschutz, umweltverträglichem Tourismus und Umweltkommunikation (vgl. https://projectdata.giz.de/ projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201821180). Es ist Teil eines Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 34 716 846 Euro (inklusive Vorgänger- und Nachfolgephasen; ebd.). Eine Evaluierung liegt nicht vor (ebd.).  1. Wie hoch waren die Verwaltungs- und Overheadkosten der GIZ GmbH (einschließlich Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher Experten) im Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 8 322 362,62 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in der Mongolei (z. B. Beratung, Tourismusförderung, Kommunikationsmaßnahmen) und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ-Verwaltung, Personal, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Das oben genannte Vorhaben befindet sich in der Schlussrechnung, daher können noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts gemacht werden.  3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an mongolische Partner (z. B. Ministry of Environment and Climate Change oder lokale Schutzgebietsverwaltungen), und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bei allen Vorhaben der deutschen Technischen Zusammenarbeit fließen grundsätzlich keine finanziellen Mittel direkt an die Partner. Die zugesagten Mittel finanzieren in erster Linie Leistungen zugunsten des Partners, v. a. Beratungsleistungen. In geringem Umfang sind auch Zuschüsse oder Beschaffungen über die GIZ zugunsten der Partner möglich. Die GIZ GmbH erbringt die Leistungen teils in den Partnerländern, teils in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl verbesserter Schutzgebietsverwaltungen, Fläche geschützter Landschaften, Einnahmen aus umweltverträglichem Tourismus, erreichte Personen durch Kommunikationsmaßnahmen) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ziel des Projekts war es, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten durch Stärkung des rechtlichen Rahmens sowie des Schutzgebietsmanagements, nachhaltige Bewirtschaftsmethoden in den umliegenden Gebieten einschließlich nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie Stärkung des Umweltbewusstseins der beteiligten Akteure auf den verschiedenen Ebenen zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis war die Revision des Schutzgebietsgesetzes, das aktuell dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt. Durch die Aktivitäten des Vorhabens wurden fast 30.000 Teilnehmende direkt erreicht. Direkt unterstützt wurden fünf Haupt- sowie mehrere kleinere Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 3 Mio. Hektar, wobei die Effektivität der Schutzgebietsverwaltungen durchschnittlich um 15 Prozentpunkte verbessert wurde (Resultate aus den regelmässig durchgeführten Management Effectiveness Tracking Tool METTs).  5. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ GmbH setzt die Evaluierung von BMZ- finanzierten Projekten, die die GIZ GmbH durchführt, mittels einer repräsentativen Stichprobe um. Das Projekt wurde in der Zufallsstichprobe jedoch nicht gezogen. Eine nachträgliche Evaluierung ist nicht beabsichtigt.  6. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland und wie viele vor Ort in der Mongolei tätig, und wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Vier deutsche und internationale Expertinnen und Experten unter GIZ-Vertrag waren für dieses Vorhaben ausschließlich vor Ort tätig. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung durch die Europäische Union (2 819 190,49 Euro), und wie verteilten sich diese Mittel auf Umsetzung vor Ort versus Verwaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Kofinanzierungen anderer Institutionen bieten die Möglichkeiten, den Mitteleinsatz der Bundesregierung zu hebeln und damit die mit dem Vorhaben verbundenen Ziele quantitativ und qualitativ zu verstärken. Die Kofinanzierung der Europäischen Union wurde für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung finanzieller Selbstständigkeit der Schutzgebietsverwaltungen wurden umgesetzt und mit welchen messbaren Einnahmen für diese Verwaltungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zur Förderung der finanziellen Selbstständigkeit von Schutzgebietsverwaltungen setzte das Vorhaben vor allem auf politische Reformen und neue Finanzierungsmechanismen. Im Rahmen der Beratung zur Revision des Schutzgebietsgesetzes wurden Regelungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und zur Stärkung der Zuständigkeiten der Schutzgebietsverwaltungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu zählen insbesondere Möglichkeiten zum Abschluss von Nutzungsvereinbarungen und zur Generierung eigener Einnahmen. Auf lokaler Ebene förderte das Vorhaben zudem nachhaltige Tourismusangebote sowie einkommensschaffende Maßnahmen durch Verarbeitung natürlicher Ressourcen zu marktfähigen Produkten.  9. Wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen (z. B. umweltverträglicher Tourismus, Landschaftsschutz) nach Projektende 2024 sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen wurde vor allem durch gesetzliche und institutionelle Verankerung sowie lokale Trägerschaft sichergestellt. Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung eines neuen Tourismusgesetzes, in dem mit Unterstützung des Vorhabens erstmals gemeindebasierter Tourismus verankert wurde. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche Risikoanalysen zu Korruption, mangelnder lokaler Kapazitäten oder Klimawandeleffekten in der Mongolei wurden vorab durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Vor Beginn und während der Umsetzung des Vorhabens wurden Risiken hinsichtlich begrenzter institutioneller Kapazitäten, politischer Instabilität, möglicher Korruptionsrisiken sowie der Auswirkungen des Klimawandels analysiert. Als präventive Maßnahmen wurden insbesondere Kapazitätsentwicklung für Schutzgebietsverwaltungen, kontinuierliche Politikberatung sowie transparente Beschaffungs- und Vergabeverfahren umgesetzt. 11. Warum wurde die GIZ als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen (z. B. direkte Partnerschaft mit mongolischen Institutionen) wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Haushaltsgesetz sieht für den Einzelplan 23 vor, dass Vorhaben finanziert aus dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt werden, soweit nicht die Bundesregierung und ihre Dienststellen selbst die Umsetzung übernehmen. Die Bundesregierung hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit der Durchführung beauftragt, da das bundeseigene Unternehmen entwicklungspolitische Vorhaben für die Bundesregierung effizient, fachlich spezialisiert und aufgrund der langjährigen Erfahrung angepasst an die Rahmenbedingungen des Landeskontexts erbringen kann. 12. Wie viele Schutzgebiete oder Flächen profitierten konkret von dem Projekt, und welche Verbesserungen im Biodiversitätsschutz sind nachweisbar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zudem konnte der Naturschutz im Schutzgebiet „Khomyn Tal“ qualititativ durch Auszeichnung des Gebietes als Biosphärenreservat verbessert werden. 13. Inwiefern berücksichtigte das Projekt die spezifischen Herausforderungen der Mongolei (z. B. Übernutzung durch Nomadenviehwirtschaft), und welche Anpassungen erfolgten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Vorhaben berücksichtigte zentrale landschaftsökologische Herausforderungen der Mongolei, insbesondere die Übernutzung von Weideland durch steigende Viehbestände sowie die Auswirkungen des Klimawandels, die sich gegenseitig verstärken. Hierzu entwickelte das Projekt politische Briefings, die diese Zusammenhänge aufzeigten. Die Präsentationen wurden u. a. im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Parlaments vorgestellt. Darüber hinaus beriet das Vorhaben die mongolische Seite bei der Entwicklung eines klimasensiblen Ansatzes der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dieser stärkt die Wälder als Schutzfaktor gegen Wüstenbildung und als Grundlage einer nachhaltigen Holzwirtschaft und trägt damit sowohl zum Ökosystemschutz als auch zur wirtschaftlichen Stabilität der Mongolei bei. 14. Welche Rückmeldungen mongolischer Partner (z. B. Ministry of Environment and Climate Change) zu dem Projekt liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Vorhaben bei der mongolischen Partnerregierung anerkannt und geschätzt. Ein seitens der Partnerregierung vorgetragener Wunsch nach einer verstärkten Unterstützung bei Themen wie Abfallmanagement und der Kapazitätsentwicklung der Schutzgebietsverwaltungen wurde durch eine Anpassung der Projektkonzeption aufgenommen. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Biodiversitätsprojekten in anderen Ländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine Bewertung der Effizienz der Mittelverwendung kann aufgrund des jeweils spezifischen Länderkontextes mit seinen politischen, ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten, der beteiligten Akteure sowie aktueller Entwicklungen vor Ort nur im jeweiligen Projektkontext stattfinden. 16. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte 2 426 827,87 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die vom Anfragesteller als Abweichung verstandene Summe im Transparenzportal ist auf eine verzögerte Abbildung der verausgabten EU-Mittel zurückzuführen. 17. Welche Rolle spielte die ACT Assist GmbH als sonstige Beteiligte, und mit welchen Kosten war diese verbunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die ACT Assist GmbH war als Unterauftragnehmer im Themenfeld Umweltbildung und -kommunikation maßgeblich an der Entwicklung einer nationalen Strategie für Umweltbildung und -kommunikation beteiligt und unterstützte deren modellhafte Umsetzung in den Schutzgebieten des Vorhabens. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 18. Plant die Bundesregierung ähnliche Projekte in der Mongolei oder anderen Ländern mit vergleichbaren ökologischen Herausforderungen, und wenn ja, mit welchen Anpassungen hinsichtlich Kostenstruktur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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