Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen" in der Mongolei (Antwort zu Drs. 21/4409)
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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen" in der Mongolei (Antwort zu Drs. 21/4409)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4789
21. Wahlperiode 16.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4409 –
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Unterstützung von Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von
Ökosystemleistungen“ in der Mongolei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte von März 2019 bis Mai 2024 das Projekt „Unterstützung von
Schutzgebieten als Beitrag zum Erhalt von Ökosystemleistungen“ (IATI
(International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID: DE‑1‑201821180)
mit einem Zuschuss von 10 749 190,49 Euro, von dem 8 322 362,62 Euro
ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20
1821180). Davon entfielen 2 819 190,49 Euro auf Kofinanzierung durch die
Europäische Union im Rahmen einer Team-Europe-Initiative (TEI Green
economic growth; ebd.). Die Durchführungsorganisation war die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der
Umsetzungspartner das mongolische Ministry of Environment and Climate Change (ebd.).
Das Projekt zielte auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten ab, einschließlich Beratung zu
rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderung finanzieller Selbstständigkeit der
Schutzgebietsverwaltungen, koordiniertem Landschaftsschutz,
umweltverträglichem Tourismus und Umweltkommunikation (vgl. https://projectdata.giz.de/
projektdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=201821180). Es ist
Teil eines Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 34 716 846 Euro
(inklusive Vorgänger- und Nachfolgephasen; ebd.). Eine Evaluierung liegt nicht vor
(ebd.).
1. Wie hoch waren die Verwaltungs- und Overheadkosten der GIZ GmbH
(einschließlich Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher
Experten) im Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im
Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 8 322 362,62 Euro
liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in
der Mongolei (z. B. Beratung, Tourismusförderung,
Kommunikationsmaßnahmen) und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ-Verwaltung,
Personal, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Das oben genannte Vorhaben befindet sich in der Schlussrechnung, daher
können noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts gemacht
werden.
3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an mongolische Partner (z. B.
Ministry of Environment and Climate Change oder lokale
Schutzgebietsverwaltungen), und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in Deutschland
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bei allen Vorhaben der deutschen Technischen Zusammenarbeit fließen
grundsätzlich keine finanziellen Mittel direkt an die Partner. Die zugesagten
Mittel finanzieren in erster Linie Leistungen zugunsten des Partners, v. a.
Beratungsleistungen. In geringem Umfang sind auch Zuschüsse oder
Beschaffungen über die GIZ zugunsten der Partner möglich. Die GIZ GmbH erbringt die
Leistungen teils in den Partnerländern, teils in Deutschland.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl verbesserter
Schutzgebietsverwaltungen, Fläche geschützter Landschaften, Einnahmen aus
umweltverträglichem Tourismus, erreichte Personen durch
Kommunikationsmaßnahmen) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ziel des Projekts war es, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige
Entwicklung von Schutzgebieten durch Stärkung des rechtlichen Rahmens sowie
des Schutzgebietsmanagements, nachhaltige Bewirtschaftsmethoden in den
umliegenden Gebieten einschließlich nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie
Stärkung des Umweltbewusstseins der beteiligten Akteure auf den
verschiedenen Ebenen zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis war die Revision des
Schutzgebietsgesetzes, das aktuell dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt.
Durch die Aktivitäten des Vorhabens wurden fast 30.000 Teilnehmende direkt
erreicht. Direkt unterstützt wurden fünf Haupt- sowie mehrere kleinere
Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 3 Mio. Hektar, wobei die
Effektivität der Schutzgebietsverwaltungen durchschnittlich um 15 Prozentpunkte
verbessert wurde (Resultate aus den regelmässig durchgeführten Management
Effectiveness Tracking Tool METTs).
5. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant
die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ GmbH setzt die Evaluierung von BMZ-
finanzierten Projekten, die die GIZ GmbH durchführt, mittels einer
repräsentativen Stichprobe um. Das Projekt wurde in der Zufallsstichprobe jedoch nicht
gezogen. Eine nachträgliche Evaluierung ist nicht beabsichtigt.
6. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland
und wie viele vor Ort in der Mongolei tätig, und wie hoch waren die
entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Vier deutsche und internationale Expertinnen und Experten unter GIZ-Vertrag
waren für dieses Vorhaben ausschließlich vor Ort tätig.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kofinanzierung durch die Europäische Union (2 819 190,49 Euro), und wie
verteilten sich diese Mittel auf Umsetzung vor Ort versus Verwaltung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kofinanzierungen anderer Institutionen bieten die Möglichkeiten, den
Mitteleinsatz der Bundesregierung zu hebeln und damit die mit dem Vorhaben
verbundenen Ziele quantitativ und qualitativ zu verstärken. Die Kofinanzierung
der Europäischen Union wurde für die Umsetzung von Maßnahmen zur
Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung finanzieller
Selbstständigkeit der Schutzgebietsverwaltungen wurden umgesetzt und mit welchen
messbaren Einnahmen für diese Verwaltungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zur Förderung der finanziellen Selbstständigkeit von
Schutzgebietsverwaltungen setzte das Vorhaben vor allem auf politische Reformen und neue
Finanzierungsmechanismen. Im Rahmen der Beratung zur Revision des
Schutzgebietsgesetzes wurden Regelungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen
und zur Stärkung der Zuständigkeiten der Schutzgebietsverwaltungen in den
Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu zählen insbesondere Möglichkeiten zum
Abschluss von Nutzungsvereinbarungen und zur Generierung eigener
Einnahmen.
Auf lokaler Ebene förderte das Vorhaben zudem nachhaltige
Tourismusangebote sowie einkommensschaffende Maßnahmen durch Verarbeitung natürlicher
Ressourcen zu marktfähigen Produkten.
9. Wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen (z. B.
umweltverträglicher Tourismus, Landschaftsschutz) nach Projektende 2024
sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen wurde vor allem durch gesetzliche und
institutionelle Verankerung sowie lokale Trägerschaft sichergestellt.
Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung eines neuen Tourismusgesetzes,
in dem mit Unterstützung des Vorhabens erstmals gemeindebasierter Tourismus
verankert wurde. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Risikoanalysen zu Korruption, mangelnder lokaler Kapazitäten
oder Klimawandeleffekten in der Mongolei wurden vorab durchgeführt,
und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Vor Beginn und während der Umsetzung des Vorhabens wurden Risiken
hinsichtlich begrenzter institutioneller Kapazitäten, politischer Instabilität,
möglicher Korruptionsrisiken sowie der Auswirkungen des Klimawandels
analysiert. Als präventive Maßnahmen wurden insbesondere Kapazitätsentwicklung
für Schutzgebietsverwaltungen, kontinuierliche Politikberatung sowie
transparente Beschaffungs- und Vergabeverfahren umgesetzt.
11. Warum wurde die GIZ als Durchführungsorganisation ausgewählt, und
welche Alternativen (z. B. direkte Partnerschaft mit mongolischen
Institutionen) wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Haushaltsgesetz sieht für den Einzelplan 23 vor, dass Vorhaben finanziert
aus dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit durch die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt
werden, soweit nicht die Bundesregierung und ihre Dienststellen selbst die
Umsetzung übernehmen. Die Bundesregierung hat die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit der Durchführung beauftragt, da das
bundeseigene Unternehmen entwicklungspolitische Vorhaben für die
Bundesregierung effizient, fachlich spezialisiert und aufgrund der langjährigen Erfahrung
angepasst an die Rahmenbedingungen des Landeskontexts erbringen kann.
12. Wie viele Schutzgebiete oder Flächen profitierten konkret von dem
Projekt, und welche Verbesserungen im Biodiversitätsschutz sind
nachweisbar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zudem konnte der Naturschutz
im Schutzgebiet „Khomyn Tal“ qualititativ durch Auszeichnung des Gebietes
als Biosphärenreservat verbessert werden.
13. Inwiefern berücksichtigte das Projekt die spezifischen
Herausforderungen der Mongolei (z. B. Übernutzung durch Nomadenviehwirtschaft),
und welche Anpassungen erfolgten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Vorhaben berücksichtigte zentrale landschaftsökologische
Herausforderungen der Mongolei, insbesondere die Übernutzung von Weideland durch
steigende Viehbestände sowie die Auswirkungen des Klimawandels, die sich
gegenseitig verstärken. Hierzu entwickelte das Projekt politische Briefings, die diese
Zusammenhänge aufzeigten. Die Präsentationen wurden u. a. im Umwelt- und
Wirtschaftsausschuss des Parlaments vorgestellt. Darüber hinaus beriet das
Vorhaben die mongolische Seite bei der Entwicklung eines klimasensiblen
Ansatzes der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dieser stärkt die Wälder als
Schutzfaktor gegen Wüstenbildung und als Grundlage einer nachhaltigen
Holzwirtschaft und trägt damit sowohl zum Ökosystemschutz als auch zur
wirtschaftlichen Stabilität der Mongolei bei.
14. Welche Rückmeldungen mongolischer Partner (z. B. Ministry of
Environment and Climate Change) zu dem Projekt liegen vor, und wie wurde
eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Vorhaben bei der mongolischen
Partnerregierung anerkannt und geschätzt. Ein seitens der Partnerregierung
vorgetragener Wunsch nach einer verstärkten Unterstützung bei Themen wie
Abfallmanagement und der Kapazitätsentwicklung der Schutzgebietsverwaltungen
wurde durch eine Anpassung der Projektkonzeption aufgenommen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu ähnlichen Biodiversitätsprojekten in anderen Ländern
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine Bewertung der Effizienz der Mittelverwendung kann aufgrund des jeweils
spezifischen Länderkontextes mit seinen politischen, ökonomischen und
ökologischen Gegebenheiten, der beteiligten Akteure sowie aktueller Entwicklungen
vor Ort nur im jeweiligen Projektkontext stattfinden.
16. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte
2 426 827,87 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die vom Anfragesteller als Abweichung verstandene Summe im
Transparenzportal ist auf eine verzögerte Abbildung der verausgabten EU-Mittel
zurückzuführen.
17. Welche Rolle spielte die ACT Assist GmbH als sonstige Beteiligte, und
mit welchen Kosten war diese verbunden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die ACT Assist GmbH war als Unterauftragnehmer im Themenfeld
Umweltbildung und -kommunikation maßgeblich an der Entwicklung einer nationalen
Strategie für Umweltbildung und -kommunikation beteiligt und unterstützte
deren modellhafte Umsetzung in den Schutzgebieten des Vorhabens.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
18. Plant die Bundesregierung ähnliche Projekte in der Mongolei oder
anderen Ländern mit vergleichbaren ökologischen Herausforderungen, und
wenn ja, mit welchen Anpassungen hinsichtlich Kostenstruktur (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich
grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in
laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen
(BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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