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Frauen als Opfer (Antwort zu Drs. 21/1995)

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2331 · Antwort · Original ↗

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Frauen als Opfer (Antwort zu Drs. 21/1995) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2331 21. Wahlperiode 20.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1995 – Frauen als Opfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder berichten Medien über schreckliche Straftaten gegen Frauen. So wurde beispielsweise am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau eine 19- jährige Medizinstudentin von einem nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Flüchtling vergewaltigt und anschließend ermordet (Focus, 11. September 2017). Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurde A. K. (17) bei Brokstedt (Kreis Steinburg) mit Messerstichen getötet. Am 11. August 2025 wurde die Ukrainerin L. K. mutmaßlich von einem Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen und starb (NDR, 18. September 2025). Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“ fordert die ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/sc hwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Hierbei ist folgendes zu beachten: – In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. – In der PKS wird zudem die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird. Die entsprechenden Zahlen beziehen sich sowohl auf versuchte als auch auf vollendete Delikte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Zu einem Fall können sowohl mehrere Opfer als auch mehrere Tatverdächtige erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend, wenn ein Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit der Fall zu diesem Merkmal gezählt wird. – Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet, die jeweils enthaltenen Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt und deren Daten entsprechend in die Auswertung eingeflossen sind, sind aus der Anlage ersichtlich. – Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden. – Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Die Daten zu den Opfern entsprechen nicht dem Zeitpunkt der Opferwerdung, sondern dem Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht. – Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Der nachfolgenden Auswertung liegen die PKS- Zahlen des Berichtsjahres 2024 zugrunde. 1. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB), Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 63 977 weibliche Opfer beim PKS- Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 100000) Deutschland 53 517 Ungeklärt 1 322 Ukraine 855 Polen 745 Türkei 635 Syrien 600 Rumänien 536 Bulgarien 343 Afghanistan 314 Italien 308 b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB), Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 1 173 weibliche Opfer beim PKS- Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 000000) Deutschland 876 Türkei 36 Ukraine 31 Syrien 26 Rumänien 23 Polen 17 Russische Föderation 12 Ungeklärt 12 Afghanistan 11 Italien 11 c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), sowie Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 265.812 weibliche Opfer beim PKS- Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 220000) Deutschland 188.304 Ukraine 8.469 Türkei 7.148 Polen 6.515 Syrien 6 487 Rumänien 4 841 Bulgarien 3 655 Afghanistan 3 092 Serbien 2.433 Irak 2 173 d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB) (bitte jeweils nach den zehn häufigsten Staatsbürgerschaften auflisten)? Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 155 986 weibliche Opfer beim PKS- Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Opfers zu folgenden Staaten Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 230000) Deutschland 122 947 Türkei 4 163 Ukraine 2 895 Syrien 2 802 Polen 2 372 Rumänien 1 956 Staatsangehörigkeit des Opfers zu folgenden Staaten Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 230000) Bulgarien 1 502 Serbien 1 195 Afghanistan 1 183 Ungeklärt 1 085 2. Wie viele Frauen (bitte nach deutsch und nichtdeutsch sowie Zuwanderer auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB), Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt – 3 825 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 12 600 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 1 530 Afghanistan 1 063 Türkei 1 059 Rumänien 577 Irak 516 Polen 444 Bulgarien 380 Italien 312 Ukraine 247 Serbien 215 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt – 1 583 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 5 126 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 686 Afghanistan 486 Türkei 404 Rumänien 331 Ukraine 255 Bulgarien 219 Irak 206 Polen 203 Iran 111 Italien 110 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt – 702 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 889 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 198 Afghanistan 130 Ukraine 100 Türkei 53 Irak 52 Iran 34 Nigeria 24 Somalia 19 Tunesien 16 Ungeklärt 13 b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB), Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt – 13 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 130 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Türkei 19 Polen 9 Syrien 7 Rumänien 6 Ungeklärt 6 Österreich 6 Bulgarien 5 Nordmazedonien 5 Iran 3 Niederlande 3 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt – 60 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 202 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Türkei Syrien 21 Rumänien 15 Polen 13 Ukraine 13 Afghanistan 11 Irak 11 Italien 8 Serbien 8 Iran 7 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt – 38 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 48 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 14 Türkei 7 Ukraine 7 Irak 5 Afghanistan 4 Bosnien und Herzegowina 1 Guinea 1 Iran 1 Jordanien 1 Kosovo 1 Kroatien 1 Nigeria 1 Rumänien 1 Russische Föderation 1 Serbien 1 Sierra Leone 1 Somalia 1 Tschad 1 Ungeklärt 1 c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt – 6 989 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 35 784 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Türkei 4 991 Syrien 3 002 Polen 1 864 Rumänien 1 385 Afghanistan 1 209 Italien 1 177 Serbien 1 170 Irak 993 Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Ukraine 975 Kosovo 841 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB“ insgesamt – 13 471 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 50 434 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 5 127 Ukraine 4 461 Türkei 4 353 Rumänien 3 436 Polen 3 002 Afghanistan 2 543 Bulgarien 2 442 Irak 1 712 Serbien 1 440 Italien 1 004 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt – 9 102 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 10 817 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Ukraine 2 193 Syrien 2 066 Afghanistan 1 041 Irak 587 Türkei 567 Nigeria 379 Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Iran 269 Somalia 246 Serbien 184 Russische Föderation 160 d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde, und welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der nichtdeutschen Tatverdächtigen? Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt – 4 504 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 22 593 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Türkei 3 625 Syrien 1 902 Polen 1 002 Afghanistan 843 Rumänien 811 Italien 772 Serbien 708 Irak 664 Kosovo 590 Ukraine 435 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt – 5 178 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 20 649 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Türkei 2 381 Syrien 2 099 Rumänien 1 292 Ukraine 1 274 Afghanistan 1 021 Polen 976 Bulgarien 918 Irak 722 Serbien 647 Kosovo 482 Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt – 3 165 weibliche Opfer die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde. – 3 936 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige Syrien 819 Ukraine 613 Afghanistan 360 Irak 263 Türkei 233 Iran 130 Russische Föderation 87 Serbien 79 Nigeria 73 Kosovo 70 3. Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der a) Zuwanderer, Die erbetenen Informationen zum Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die Zuwanderer im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 10,8 000000 gemäß Frage 2b 5,4 220000 gemäß Frage 2c 6,3 230000 gemäß Frage 2d 5,9 Die erbetenen Informationen zum Anteil der weiblichen Tatverdächtigen die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 0,1 000000 gemäß Frage 2b 0,7 220000 gemäß Frage 2c 2,1 230000 gemäß Frage 2d 1,0 b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 35,2 000000 gemäß Frage 2b 24,7 220000 gemäß Frage 2c 26,0 230000 gemäß Frage 2d 25,3 Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 0,5 000000 gemäß Frage 2b 4,1 220000 gemäß Frage 2c 8,7 230000 gemäß Frage 2d 5,0 c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)? Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 62,5 000000 gemäß Frage 2b 55,1 Straftat Anteil in Prozent 220000 gemäß Frage 2c 46,6 230000 gemäß Frage 2d 54,6 Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat Anteil in Prozent 100000 gemäß Frage 2a 1,8 000000 gemäß Frage 2b 16,0 220000 gemäß Frage 2c 18,8 230000 gemäß Frage 2d 15,1 Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 1 von 6 Straftatenschlüssel 2024: PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung, darunter: StGB 010079 Sonstiger Mord StGB 211 011000 Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten StGB 211 012000 Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten StGB 211 020010 Totschlag § 212 StGB StGB 212 020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB StGB 213 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB StGB 216 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - StGB 222 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt mit Opfererfassung, darunter: StGB 111710 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB (ohne Schlüssel 111730) StGB 177 (6) 1,2 111720 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (6) 1,2 i.V.m. (7) (8) 111730 Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4) gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB StGB 177 (6) 1, 2 111810 Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (1), (2) 2,3,4,5 i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111820 Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (5) i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111830 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen im besonders schweren Fall § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (2) 1 (4) i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111900 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB StGB 178 112110 Sexueller Übergriff § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1), 9 StGB StGB 177 (1) (2) 2,3,4,5 (9) 112120 Sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 9 StGB StGB 177 (5) (9) 112130 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB StGB 177 (2) 1 (4) (9) Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 2 von 6 PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § 113010 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB StGB 174 113020 Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. ab 14 Jahren § 174a StGB StGB 174a 113030 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung einer Amtsstellung zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174b StGB StGB 174b 113040 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174c StGB StGB 174c 114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB StGB 184i 115000 Straftaten aus Gruppen § 184j StGB StGB 184j 131011 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Handlungen anbietet, Nachweis verspricht § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 176 (1) 3 131012 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Missbrauch ohne Körperkontakt anbietet, Nachweis verspricht, zur Tat verabredet § 176a Abs. 2 StGB StGB 176a (2) 131013 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kind zum vorbereitenden Einwirken anbietet, Nachweis verspricht, zur Tat verabredet § 176b Abs. 2 StGB StGB 176b (2) 131100 Sexueller Missbrauch von Kindern - sexuelle Handlungen an Kind/durch Kind vornehmen lässt § 176 Abs 1 Nr. 1 und 2 StGB StGB 176 (1) 1,2 131200 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 176a (1) 1 131300 Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB StGB 176a (1) 2 131411 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind durch pornographischen Inhalt oder entsprechende Reden § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 176a (1) 3 131421 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind zur Vorbereitung sex. Missbrauchs § 176b Abs. 1 StGB StGB 176b (1) 131500 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern - Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 176c (1) 2 131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Herstellung und Verbreitung pornographischer Inhalte § 176c Abs. 2 StGB StGB 176c (2) 131710 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - sonstige Begehungsweisen § 176c Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 StGB StGB 176c (1) 1, 3 ,4 Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 3 von 6 PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § 131720 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - mit schwerer körperlicher Misshandlung oder Gefahr des Todes § 176c Abs. 3 StGB StGB 176c (3) 131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176d StGB StGB 176d 132010 Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB StGB 183 132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB StGB 183a 133100 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Abs. 2 StGB StGB 182 (2) 133700 Sonstiger Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB StGB 182 141110 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch Vermittlung oder gegen Entgelt § 180 Abs. 1, Nr. 1, Abs. 2 StGB StGB 180 (1) 1 (2) 141179 Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB StGB 180 141200 Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB StGB 180a 142000 Zuhälterei § 181a StGB StGB 181a 145000 Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB StGB 184k Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB mit Opfererfassung, darunter: StGB 221010 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB StGB 227 221020 Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB StGB 231 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB StGB 224 222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB StGB 226 222030 Sonstige Tatörtlichkeit bei Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge § 231 StGB StGB 231 222040 Verstümmelung weiblicher Genitalien § 226a StGB StGB 226a 222110 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen StGB 224 222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB StGB 226 222130 Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 231 StGB StGB 231 223001 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren StGB 225 223100 Misshandlung von Kindern StGB 225 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB StGB 223 225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB StGB 229 Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 4 von 6 PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit Opfererfassung, darunter: StGB 231100 Menschenraub § 234 StGB StGB 234 231210 Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 235 (4) 2 231279 Sonstige Entziehung Minderjähriger § 235 StGB StGB 235 231300 Kinderhandel § 236 StGB StGB 236 232100 Freiheitsberaubung § 239 StGB StGB 239 232201 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB StGB 240 (1) 232279 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB StGB 240 (1) (4) 232300 Bedrohung § 241 StGB StGB 241 232410 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 1 StGB StGB 238 (1) 232420 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 2 StGB StGB 238 (2) 232430 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 3 StGB StGB 238 (3) 232500 Zwangsheirat § 237 StGB StGB 237 233079 Sonstiger erpresserischer Menschenraub StGB 239a 233100 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239a 233200 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239a 233300 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239a 234079 Sonstige Geiselnahme StGB 239b 234100 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239b 234200 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239b 234300 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239b 239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1 Nr. 1a. Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB StGB 232 (1) 1a, (2), (3), (4) 239120 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB StGB 232 (1) 1b, (2), (3), (4) Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 5 von 6 PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § 239130 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 232 Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c) StGB StGB 232 (1) 1c, (2), (3), (4) 239140 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB StGB 232 (1) 1d, (2), (3), (4) 239150 Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 232 (1) 2, (2), (3) 1-3, (4) 239160 Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 232 (1) 3, (2), (3) 1-3, (4) 239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB StGB 232a (1-5) 239310 Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB StGB 232b (1) 1, (2), (3) 1, (4) 1 239320 Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 232b (1) 2, (2), (3) 2, (4) 2 239330 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Bettelei, durch die die Person ausgebeutet wird § 232b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 StGB StGB 232b (1) 3, (2), (3) 3, (4) 3 239410 Ausbeutung durch eine Beschäftigung § 233 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 233 (1) 1, (2), (3), (4), (5) 239420 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 233 (1) 2, (2), (3), (4) 239430 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 233 (1) 3, (2), (3), (4) 239510 Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution § 233a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 233a (1) 1, (2), (3), (4) 239520 Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB) StGB 233a (1) 2, (2), (3), (4) Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995 Seite 6 von 6 PKS- Schlüssel Straftat Gesetz § 239530 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 233a (1) 3, (2), (3), (4) 239540 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB StGB 233a (1) 4, (2), (3), (4) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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