Frauen als Opfer (Antwort zu Drs. 21/1995)
Text
Frauen als Opfer (Antwort zu Drs. 21/1995)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2331
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1995 –
Frauen als Opfer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder berichten Medien über schreckliche Straftaten gegen Frauen. So
wurde beispielsweise am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau eine 19-
jährige Medizinstudentin von einem nach eigenen Angaben aus Afghanistan
stammenden Flüchtling vergewaltigt und anschließend ermordet (Focus,
11. September 2017). Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im
Regionalzug Kiel–Hamburg wurde A. K. (17) bei Brokstedt (Kreis Steinburg) mit
Messerstichen getötet. Am 11. August 2025 wurde die Ukrainerin L. K.
mutmaßlich von einem Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen und starb (NDR,
18. September 2025).
Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland
mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als
12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf
ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023
Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder
früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide.
Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“
fordert die ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy
Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/sc
hwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS). Hierbei ist folgendes zu beachten:
– In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche
Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.
– In der PKS wird zudem die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, d. h.,
dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird.
Die entsprechenden Zahlen beziehen sich sowohl auf versuchte als auch auf
vollendete Delikte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 20. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Zu einem Fall können sowohl mehrere Opfer als auch mehrere
Tatverdächtige erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend, wenn ein
Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit der Fall zu
diesem Merkmal gezählt wird.
– Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die
jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet, die jeweils enthaltenen
Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt und deren Daten entsprechend in
die Auswertung eingeflossen sind, sind aus der Anlage ersichtlich.
– Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“
gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz-
und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter
Aufenthalt“ erfasst wurden.
– Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Die Daten zu den Opfern entsprechen
nicht dem Zeitpunkt der Opferwerdung, sondern dem Zeitpunkt der
Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten
an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht.
– Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige
Angaben nicht möglich sind. Der nachfolgenden Auswertung liegen die PKS-
Zahlen des Berichtsjahres 2024 zugrunde.
1. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem
Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
§§ 174 bis 184l StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 63 977 weibliche Opfer beim PKS-
Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst.
Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer
(PKS Schlüssel 100000)
Deutschland 53 517
Ungeklärt 1 322
Ukraine 855
Polen 745
Türkei 635
Syrien 600
Rumänien 536
Bulgarien 343
Afghanistan 314
Italien 308
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 1 173 weibliche Opfer beim PKS-
Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ erfasst. Die erbetene
Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer
(PKS Schlüssel 000000)
Deutschland 876
Türkei 36
Ukraine 31
Syrien 26
Rumänien 23
Polen 17
Russische Föderation 12
Ungeklärt 12
Afghanistan 11
Italien 11
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223
bis 231 StGB), sowie
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 265.812 weibliche Opfer beim PKS-
Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ erfasst. Die
erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer
kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des Opfers Anzahl der weiblichen Opfer
(PKS Schlüssel 220000)
Deutschland 188.304
Ukraine 8.469
Türkei 7.148
Polen 6.515
Syrien 6 487
Rumänien 4 841
Bulgarien 3 655
Afghanistan 3 092
Serbien 2.433
Irak 2 173
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a
StGB)
(bitte jeweils nach den zehn häufigsten Staatsbürgerschaften auflisten)?
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 155 986 weibliche Opfer beim PKS-
Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234,
235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“ erfasst. Die erbetene
Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des Opfers
zu folgenden Staaten
Anzahl der weiblichen Opfer
(PKS Schlüssel 230000)
Deutschland 122 947
Türkei 4 163
Ukraine 2 895
Syrien 2 802
Polen 2 372
Rumänien 1 956
Staatsangehörigkeit des Opfers
zu folgenden Staaten
Anzahl der weiblichen Opfer
(PKS Schlüssel 230000)
Bulgarien 1 502
Serbien 1 195
Afghanistan 1 183
Ungeklärt 1 085
2. Wie viele Frauen (bitte nach deutsch und nichtdeutsch sowie Zuwanderer
auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum
vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174
bis 184l StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 3 825 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne
der PKS-Definition registriert wurde.
– 12 600 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 1 530
Afghanistan 1 063
Türkei 1 059
Rumänien 577
Irak 516
Polen 444
Bulgarien 380
Italien 312
Ukraine 247
Serbien 215
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 1 583 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im
Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 5 126 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert
wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 686
Afghanistan 486
Türkei 404
Rumänien 331
Ukraine 255
Bulgarien 219
Irak 206
Polen 203
Iran 111
Italien 110
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 702 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als
Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 889 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren,
können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 198
Afghanistan 130
Ukraine 100
Türkei 53
Irak 52
Iran 34
Nigeria 24
Somalia 19
Tunesien 16
Ungeklärt 13
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen
das Leben“ insgesamt
– 13 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei
denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der
PKS-Definition registriert wurde.
– 130 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei
denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen
deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Türkei 19
Polen 9
Syrien 7
Rumänien 6
Ungeklärt 6
Österreich 6
Bulgarien 5
Nordmazedonien 5
Iran 3
Niederlande 3
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen
das Leben“ insgesamt
– 60 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne
der PKS-Definition registriert wurde.
– 202 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert
wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen
nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Türkei
Syrien 21
Rumänien 15
Polen 13
Ukraine 13
Afghanistan 11
Irak 11
Italien 8
Serbien 8
Iran 7
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen
das Leben“ insgesamt
– 38 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als
Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 48 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen
Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden
Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 14
Türkei 7
Ukraine 7
Irak 5
Afghanistan 4
Bosnien und Herzegowina 1
Guinea 1
Iran 1
Jordanien 1
Kosovo 1
Kroatien 1
Nigeria 1
Rumänien 1
Russische Föderation 1
Serbien 1
Sierra Leone 1
Somalia 1
Tschad 1
Ungeklärt 1
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223
bis 231 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung
§§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 6 989 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne
der PKS-Definition registriert wurde.
– 35 784 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen
deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Türkei 4 991
Syrien 3 002
Polen 1 864
Rumänien 1 385
Afghanistan 1 209
Italien 1 177
Serbien 1 170
Irak 993
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Ukraine 975
Kosovo 841
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung
§§ 223-227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 13 471 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im
Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 50 434 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert
wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen
nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 5 127
Ukraine 4 461
Türkei 4 353
Rumänien 3 436
Polen 3 002
Afghanistan 2 543
Bulgarien 2 442
Irak 1 712
Serbien 1 440
Italien 1 004
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung
§§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 9 102 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als
Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 10 817 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen Opfern,
die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Ukraine 2 193
Syrien 2 066
Afghanistan 1 041
Irak 587
Türkei 567
Nigeria 379
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Iran 269
Somalia 246
Serbien 184
Russische Föderation 160
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a
StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer
oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen)
registriert wurde, und welches waren jeweils die zehn häufigsten
Staatsbürgerschaften der nichtdeutschen Tatverdächtigen?
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen
die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241,
316c StGB“ insgesamt
– 4 504 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne
der PKS-Definition registriert wurde.
– 22 593 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst,
bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“
mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen
werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Türkei 3 625
Syrien 1 902
Polen 1 002
Afghanistan 843
Rumänien 811
Italien 772
Serbien 708
Irak 664
Kosovo 590
Ukraine 435
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen
die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241,
316c StGB“ insgesamt
– 5 178 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im
Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 20 649 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen
erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert
wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“
mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Türkei 2 381
Syrien 2 099
Rumänien 1 292
Ukraine 1 274
Afghanistan 1 021
Polen 976
Bulgarien 918
Irak 722
Serbien 647
Kosovo 482
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen
die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241,
316c StGB“ insgesamt
– 3 165 weibliche Opfer die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als
Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 3 936 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in
Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“
mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können
der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit des
Tatverdächtigen Anzahl Tatverdächtige
Syrien 819
Ukraine 613
Afghanistan 360
Irak 263
Türkei 233
Iran 130
Russische Föderation 87
Serbien 79
Nigeria 73
Kosovo 70
3. Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der
a) Zuwanderer,
Die erbetenen Informationen zum Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die
Zuwanderer im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit
mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 10,8
000000 gemäß Frage 2b 5,4
220000 gemäß Frage 2c 6,3
230000 gemäß Frage 2d 5,9
Die erbetenen Informationen zum Anteil der weiblichen Tatverdächtigen die
Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen
mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 0,1
000000 gemäß Frage 2b 0,7
220000 gemäß Frage 2c 2,1
230000 gemäß Frage 2d 1,0
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen männlichen
Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem
weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 35,2
000000 gemäß Frage 2b 24,7
220000 gemäß Frage 2c 26,0
230000 gemäß Frage 2d 25,3
Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen weiblichen
Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen
Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 0,5
000000 gemäß Frage 2b 4,1
220000 gemäß Frage 2c 8,7
230000 gemäß Frage 2d 5,0
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen männlichen
Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen
Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 62,5
000000 gemäß Frage 2b 55,1
Straftat Anteil in Prozent
220000 gemäß Frage 2c 46,6
230000 gemäß Frage 2d 54,6
Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen weiblichen
Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen
Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Straftat Anteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a 1,8
000000 gemäß Frage 2b 16,0
220000 gemäß Frage 2c 18,8
230000 gemäß Frage 2d 15,1
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995
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Straftatenschlüssel
2024:
PKS-
Schlüssel
Straftat Gesetz §
Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung, darunter: StGB
010079 Sonstiger Mord StGB 211
011000 Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten StGB 211
012000 Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten StGB 211
020010 Totschlag § 212 StGB StGB 212
020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB StGB 213
020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB StGB 216
030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - StGB 222
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt mit Opfererfassung, darunter: StGB
111710 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB (ohne Schlüssel 111730) StGB 177 (6) 1,2
111720 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (6) 1,2 i.V.m. (7)
(8)
111730 Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4) gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2
StGB
StGB 177 (6) 1, 2
111810 Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8
StGB
StGB 177 (1), (2) 2,3,4,5
i.V.m. (6) 2 (7) (8)
111820 Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (5) i.V.m. (6) 2
(7) (8)
111830 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen im besonders schweren Fall § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs.
4 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
StGB 177 (2) 1 (4) i.V.m.
(6) 2 (7) (8)
111900 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB StGB 178
112110 Sexueller Übergriff § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1), 9 StGB StGB 177 (1) (2) 2,3,4,5 (9)
112120 Sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 9 StGB StGB 177 (5) (9)
112130 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB StGB 177 (2) 1 (4) (9)
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Straftat Gesetz §
113010 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB StGB 174
113020 Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. ab 14 Jahren § 174a StGB StGB 174a
113030 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung einer Amtsstellung zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174b
StGB
StGB 174b
113040 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses zum
Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174c StGB
StGB 174c
114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB StGB 184i
115000 Straftaten aus Gruppen § 184j StGB StGB 184j
131011 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Handlungen anbietet, Nachweis verspricht § 176 Abs. 1
Nr. 3 StGB
StGB 176 (1) 3
131012 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Missbrauch ohne Körperkontakt anbietet, Nachweis
verspricht, zur Tat verabredet § 176a Abs. 2 StGB
StGB 176a (2)
131013 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kind zum vorbereitenden Einwirken anbietet, Nachweis verspricht, zur
Tat verabredet § 176b Abs. 2 StGB
StGB 176b (2)
131100 Sexueller Missbrauch von Kindern - sexuelle Handlungen an Kind/durch Kind vornehmen lässt § 176 Abs 1
Nr. 1 und 2 StGB
StGB 176 (1) 1,2
131200 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 176a (1) 1
131300 Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst
vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
StGB 176a (1) 2
131411 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind durch pornographischen Inhalt oder
entsprechende Reden § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 176a (1) 3
131421 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind zur Vorbereitung sex. Missbrauchs § 176b Abs. 1
StGB
StGB 176b (1)
131500 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern - Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer
ähnlichen sexuellen Handlung nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 176c (1) 2
131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Herstellung und Verbreitung pornographischer Inhalte §
176c Abs. 2 StGB
StGB 176c (2)
131710 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - sonstige Begehungsweisen § 176c Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 StGB StGB 176c (1) 1, 3 ,4
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Straftat Gesetz §
131720 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - mit schwerer körperlicher Misshandlung oder Gefahr des
Todes § 176c Abs. 3 StGB
StGB 176c (3)
131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176d StGB StGB 176d
132010 Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB StGB 183
132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB StGB 183a
133100 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Abs. 2 StGB StGB 182 (2)
133700 Sonstiger Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB StGB 182
141110 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch Vermittlung oder gegen Entgelt § 180 Abs. 1, Nr. 1,
Abs. 2 StGB
StGB 180 (1) 1 (2)
141179 Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB StGB 180
141200 Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB StGB 180a
142000 Zuhälterei § 181a StGB StGB 181a
145000 Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB StGB 184k
Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB mit Opfererfassung, darunter: StGB
221010 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB StGB 227
221020 Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB StGB 231
222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB StGB 224
222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB StGB 226
222030 Sonstige Tatörtlichkeit bei Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge § 231 StGB StGB 231
222040 Verstümmelung weiblicher Genitalien § 226a StGB StGB 226a
222110 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen StGB 224
222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB StGB 226
222130 Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 231 StGB StGB 231
223001 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren StGB 225
223100 Misshandlung von Kindern StGB 225
224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB StGB 223
225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB StGB 229
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Straftat Gesetz §
Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit Opfererfassung, darunter: StGB
231100 Menschenraub § 234 StGB StGB 234
231210 Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 235 (4) 2
231279 Sonstige Entziehung Minderjähriger § 235 StGB StGB 235
231300 Kinderhandel § 236 StGB StGB 236
232100 Freiheitsberaubung § 239 StGB StGB 239
232201 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB StGB 240 (1)
232279 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB StGB 240 (1) (4)
232300 Bedrohung § 241 StGB StGB 241
232410 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 1 StGB StGB 238 (1)
232420 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 2 StGB StGB 238 (2)
232430 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 3 StGB StGB 238 (3)
232500 Zwangsheirat § 237 StGB StGB 237
233079 Sonstiger erpresserischer Menschenraub StGB 239a
233100 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239a
233200 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239a
233300 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239a
234079 Sonstige Geiselnahme StGB 239b
234100 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239b
234200 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239b
234300 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239b
239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen §
232 Abs. 1 Nr. 1a. Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB
StGB 232 (1) 1a, (2), (3), (4)
239120 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen §
232 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB
StGB 232 (1) 1b, (2), (3), (4)
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Straftat Gesetz §
239130 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 232 Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 2 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c) StGB
StGB 232 (1) 1c, (2), (3), (4)
239140 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB
Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB
StGB 232 (1) 1d, (2), (3), (4)
239150 Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232
Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 232 (1) 2, (2), (3) 1-3,
(4)
239160 Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3,
Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 232 (1) 3, (2), (3) 1-3,
(4)
239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die
eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB
StGB 232a (1-5)
239310 Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
StGB 232b (1) 1, (2), (3) 1,
(4) 1
239320 Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
StGB 232b (1) 2, (2), (3) 2,
(4) 2
239330 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Bettelei, durch die die Person ausgebeutet wird § 232b
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 StGB
StGB 232b (1) 3, (2), (3) 3,
(4) 3
239410 Ausbeutung durch eine Beschäftigung § 233 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Fällen
von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB
StGB 233 (1) 1, (2), (3), (4),
(5)
239420 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in
Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 233 (1) 2, (2), (3), (4)
239430 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen
von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 233 (1) 3, (2), (3), (4)
239510 Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution § 233a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB
StGB 233a (1) 1, (2), (3), (4)
239520 Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)
StGB 233a (1) 2, (2), (3), (4)
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995
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Schlüssel
Straftat Gesetz §
239530 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 233a (1) 3, (2), (3), (4)
239540 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug
auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB
StGB 233a (1) 4, (2), (3), (4)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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