Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn - Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur
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Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn - Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7607
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn – Ursachen, Auswirkungen
und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur
Der zuverlässige Betrieb der Eisenbahninfrastruktur ist für die Mobilität der
Bürger, die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie
die Resilienz kritischer Infrastrukturen von erheblicher Bedeutung. Dies gilt
insbesondere für die Kommunikations- und Leitsysteme des Schienenverkehrs,
ohne die ein sicherer und geordneter Bahnbetrieb nicht gewährleistet werden
kann. Der digitale Zugfunk GSM-R dient dabei der Kommunikation zwischen
Triebfahrzeugführern, Betriebszentralen, Stellwerken und Leitstellen und stellt
eine zentrale technische Grundlage für den laufenden Bahnbetrieb dar.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 kam es zu einer bundesweiten
Störung des digitalen Bahnfunks Global System for Mobile Communications –
Railway (GSM-R). Infolge der Störung wurden Züge aus Sicherheitsgründen
zeitweise an Bahnhöfen zurückgehalten, wodurch es zu erheblichen
Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr kam. Nach Angaben der Deutschen
Bahn wurde die Ursache später auf planmäßige Instandhaltungsarbeiten an
einer Kernkomponente des GSM-R-Systems zurückgeführt (www.deutschebah
n.com/de/presse/Newsblog-12829716). Beim Tausch einer
Netzwerkverteilkomponente sei ein singulärer Softwarefehler aufgetreten, der keine
Fehlermeldung ausgelöst habe (www.tagesschau.de/inland/was-zur-bahn-stoerung-bekan
nt-ist-100.html). Dadurch sei die vorhandene Redundanz des Systems nicht
automatisch aktiviert worden, erst nach Ausschluss eines Cyberangriffs sei nach
rund 90 Minuten manuell auf die Rückfallebene umgeschaltet worden (www.ta
gesschau.de/inland/was-zur-bahn-stoerung-bekannt-ist-100.html).
Der Vorfall wirft grundlegende Fragen zur technischen Robustheit,
Überwachung und Ausfallsicherheit zentraler Bahninfrastruktur auf. Von besonderer
Bedeutung ist dabei, warum ein planmäßiger Komponententausch in einem
redundanten System zu einer bundesweiten Störung führen konnte, weshalb die
automatische Umschaltung auf ein funktionsfähiges Ersatzsystem nicht griff
und welche technischen, organisatorischen oder prozessualen Schwachstellen
hierbei erkennbar wurden. Ebenso stellt sich die Frage, ob Wartungsarbeiten an
kritischen Kommunikationssystemen der Bahn ausreichend risikobewertet,
getestet und überwacht werden.
Der Ausfall des digitalen Zugfunks zeigt die Abhängigkeit des
Schienenverkehrs von funktionierenden digitalen Kommunikationssystemen. Vor dem
Hintergrund der geplanten weiteren Digitalisierung des Bahnbetriebs, insbesondere
durch digitale Stellwerke, ETCS (European Train Control System) und weitere
vernetzte Leit- und Sicherungstechnik, kommt der Resilienz solcher Systeme
eine wachsende Bedeutung zu. Störungen, Softwarefehler, fehlgeschlagene
Redundanzmechanismen oder unzureichend getestete Wartungsprozesse können
erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb, die Pünktlichkeit, die
Sicherheit und das Vertrauen der Fahrgäste haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen,
dass die Deutsche Bahn und ihre Infrastrukturgesellschaften eine zentrale Rolle
beim Betrieb kritischer Verkehrsinfrastruktur einnehmen und in erheblichem
Umfang aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Daraus ergibt sich ein
parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, welche technischen und
organisatorischen Ursachen der GSM‑R-Störung zugrunde lagen, welche
Auswirkungen der Vorfall auf Fahrgäste und den Bahnverkehr hatte, welche Maßnahmen
zur Vermeidung vergleichbarer Störungen ergriffen wurden und ob die
bestehenden Vorgaben für Wartung, Redundanz, IT-Sicherheit und
Störfallmanagement bei der digitalen Bahninfrastruktur ausreichend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum bundesweiten
Ausfall bzw. zur bundesweiten Störung des digitalen Zugfunks GSM‑R bei
der Deutschen Bahn in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 vor?
2. Welche technischen Systeme, Komponenten oder Netzbereiche des
GSM‑R-Systems waren nach Kenntnis der Bundesregierung konkret von
der Störung betroffen?
3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Störung im
Zusammenhang mit planmäßigen Instandhaltungsarbeiten bzw. dem
Austausch einer Netzwerkverteilkomponente stand, und wenn ja, welche
konkreten Wartungs-, Austausch- oder Konfigurationsarbeiten wurden
durchgeführt?
4. Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung der von der
Deutschen Bahn genannte „singuläre Softwarefehler“, und warum führte
dieser Fehler weder zu einer automatischen Fehlermeldung noch zu einer
automatischen Aktivierung der vorgesehenen Redundanz?
5. Welche technischen, organisatorischen oder prozessualen
Voraussetzungen müssen im GSM‑R-System normalerweise erfüllt sein, damit eine
automatische Umschaltung auf eine redundante Systemkomponente oder
Rückfallebene erfolgt?
6. Warum konnte die Umschaltung auf die Rückfallebene nach Kenntnis der
Bundesregierung erst manuell und erst nach rund 90 Minuten erfolgen?
7. Welche Monitoring-, Alarmierungs- und Echtzeitdiagnosesysteme werden
nach Kenntnis der Bundesregierung im GSM‑R-Betrieb eingesetzt, um
Softwarefehler, Fehlkonfigurationen, Netzstörungen oder ausgefallene
Redundanzmechanismen frühzeitig zu erkennen?
8. Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
planmäßige Wartungsarbeiten an zentralen Komponenten des digitalen
Zugfunks GSM‑R, insbesondere hinsichtlich Risikoanalyse, Testbetrieb,
Rückfallkonzepten, Vier-Augen-Prinzip, Freigabeprozessen und
Echtzeitüberwachung, und wurden diese Vorgaben im vorliegenden Fall
vollständig eingehalten?
9. Welche Prüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während
der Störung durchgeführt, um einen Cyberangriff, Sabotage,
Manipulation, Fehlkonfigurationen oder unbefugte Zugriffe auszuschließen, und
welche Rolle spielten hierbei das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, das Eisenbahn-Bundesamt, die Bundespolizei oder andere
Sicherheitsbehörden?
10. Wurde der Vorfall als Störung einer kritischen Infrastruktur bzw. als IT-
Sicherheitsvorfall eingestuft, und wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage,
und mit welcher Risikobewertung?
11. Wie viele Züge, Fahrgäste, Streckenabschnitte, Stellwerke und
Betriebszentralen waren nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder
mittelbar von der Störung betroffen?
12. Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung während der GSM‑R-
Störung die Notfallkommunikation zwischen Triebfahrzeugführern,
Betriebszentralen, Stellwerken und Leitstellen beeinträchtigt, insbesondere
mit Blick auf die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen?
13. Welche vergleichbaren Störungen des GSM‑R-Systems oder anderer
zentraler digitaler Kommunikations- und Leitsysteme der Deutschen Bahn
gab es in den letzten fünf Jahren?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über wiederkehrende
Schwachstellen, veraltete Komponenten, Softwareprobleme, fehlende
Redundanzen oder mangelnde Interoperabilität im GSM‑R-System der
Deutschen Bahn vor?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die technische Zukunftsfähigkeit des
mehr als 20 Jahre alten und auf dem Mobilfunkstandard 2G basierenden
GSM‑R-Systems, insbesondere im Hinblick auf begrenzte
Netzressourcen, Ersatzteilverfügbarkeit, Wartbarkeit, Cybersicherheit,
Ausfallsicherheit und die Abhängigkeit des Bahnbetriebs von einem veralteten
Kommunikationsstandard?
16. Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bahn nach Kenntnis der
Bundesregierung unmittelbar nach dem Vorfall ergriffen, um eine Wiederholung
eines vergleichbaren Ausfalls zu verhindern?
17. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung externe
Dienstleister, Hersteller oder Softwareanbieter beim Betrieb, bei der Wartung
und bei der Weiterentwicklung des GSM‑R-Systems, und inwieweit
bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern, proprietären
Softwarekomponenten oder nicht kurzfristig ersetzbaren Systemlieferanten?
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall für die
weitere Digitalisierung der Bahninfrastruktur, insbesondere mit Blick auf
digitale Stellwerke, ETCS, FRMCS (Future Railway Mobile
Communication System) und andere vernetzte Leit- und Sicherungssysteme?
19. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Umstellung von GSM‑R auf künftige digitale Bahnkommunikationssysteme
Risiken durch Übergangsarchitekturen, Schnittstellen, Altsysteme, fehlende
Interoperabilität oder parallele Systemlandschaften?
20. Welche strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die IT-
Resilienz, Ausfallsicherheit, Redundanz, Echtzeitüberwachung und das
Störfallmanagement digitaler Kommunikationssysteme im
Schienenverkehr zu verbessern?
Berlin, den 12. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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