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Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9)

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 21/2192 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2192 21. Wahlperiode 13.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9 – Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag A. Problem Derzeit sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung auf Bund und Länder einschließlich Kommunen aufgeteilt und technisch nicht vernetzt. Mit dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag“ (im Folgenden NOOTS- Staatsvertrag) soll die bislang fehlende rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geschaffen werden. Am 11. Dezember 2024 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den NOOTS-Staatsvertrag geschlossen. B. Lösung Mit diesem Gesetz soll die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum NOOTS- Staatsvertrag erfolgen. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/538, 21/894 unverändert anzunehmen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Hansjörg Durz Vorsitzender Dr. Markus Reichel Berichterstatter Sebastian Maack Berichterstatter Parsa Marvi Berichterstatter Dr. Moritz Heuberger Berichterstatter Sonja Lemke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Sebastian Maack, Parsa Marvi, Dr. Moritz Heuberger und Sonja Lemke A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/538 in seiner 15. Sitzung am 27. Juni 2025 beraten und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates auf Drucksache 21/894 wurde am 11. September 2025 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages an die beteiligten Ausschüsse überwiesen (Drucksache 21/1628 Nr. 9). II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder geschlossene NOOTS- Staatsvertrag sieht die Einrichtung eines gemeinsamen, flächendeckenden informationstechnischen Systems vor. Dieses soll den Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisieren, beschleunigen und damit kostengünstiger sowie bürokratiearmer gestalten. Nach dem Once-Only-Prinzip sollen bereits vorhandene Daten und Nachweise nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und genutzt werden. Von diesem System profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, einschließlich aller unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Zunächst wird das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt. Die weitere Nutzung und Steuerung des Systems obliegt dem IT-Planungsrat gemäß den Vorgaben des NOOTS- Staatsvertrags. Mit der Vorlage soll die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 GG erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag erfolgen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/538, 21/894 in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/538, 21/894 in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/538, 21/894 in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass mit dem NOOTS-Staatsvertrag die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen werde, dass es eine gemeinsame Infrastruktur für den Datenaustausch gebe. Die Themen Registermodernisierung, Onlinezugangsgesetz und Einführung der EUDI-Wallet müssten nun zusammen betrachtet und gesteuert werden, da die Wallet die Nachweise aus den Registern erhalten werde. Die Fraktion der AfD legte dar, dass das Thema Staatsmodernisierung ein langfristiges Vorhaben sei, welches über die aktuelle Legislaturperiode hinausreiche. Es sei sinnvoll, in dieser Frage gemeinsam vorzugehen, damit auch künftige Regierungen von den angestoßenen Fortschritten profitieren könnten. Man werde dem NOOTS- Staatsvertrag daher zustimmen. Die Fraktion der SPD unterstrich den Mehrwert des Once-Only-Prinzips und erinnerte, es sei mit einer reinen Verabschiedung des Vertrags nicht getan, sondern es komme nun sehr auf die technische Ausgestaltung an. In Verbindung mit der Registermodernisierung gehe es um komplexe Fragen von Datenqualität und Interoperabilität. Die im Haushalt für die Registermodernisierung eingestellten 263 Millionen Euro sollten vollumfänglich genutzt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, der NOOTS-Staatsvertrags adressiere das zentrale Problem der fehlenden Interoperabilität und Zersplitterung der Verwaltungsdaten. An der historisch gewachsenen dezentralen Datenhaltung müsse unbedingt festgehalten werden. Neben einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung solle auch Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden. Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass der NOOTS-Staatsvertrag nicht nur der Leistungsverwaltung die Möglichkeit zum Datenaustausch eröffne, sondern auch der Eingriffsverwaltung. Die einheitliche Identifikation mache es leichter, mit einem Angriff von außen Daten abfließen zu lassen und diese zu kombinieren. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 21/538, 21/894. Berlin, den 8. Oktober 2025 Dr. Markus Reichel Berichterstatter Sebastian Maack Berichterstatter Parsa Marvi Berichterstatter Dr. Moritz Heuberger Berichterstatter Sonja Lemke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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