Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration
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Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2175
21. Wahlperiode 13.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof, Jan Feser, Gerrit Huy,
Johann Martel, Robert Teske, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration
Im Ersten Integrationsindikatorenbericht aus dem Jahr 2009, erstellt für die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
(Integrationsbeauftragte – IB), wurde das Engagement in einer Gewerkschaft als
Indikator für diesbezügliche Partizipation an zivilgesellschaftlichen
Institutionen und als Sekundärindikator für den Stand der Integration von Ausländern
bzw. von Personen mit Migrationshintergrund definiert
(Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 97). Der Bericht beurteilte die Sekundärindikatoren zu
politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement insgesamt dergestalt, dass
diese sehr differenziert bestimmte Einzelaspekte abbilden, die in dieser
Differenziertheit nicht erforderlich scheinen, um Integrationsfortschritte zu messen
und empfahl daher, auf sekundäre Indikatoren wie das Engagement in einer
Gewerkschaft im Rahmen des Monitorings zu verzichten
(Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 99). Der Zweite Integrationsindikatorenbericht aus dem
Jahr 2011 führte das Engagement in einer Gewerkschaft nicht mehr als
Indikator auf. Aus dem ersten Bericht zum indikatorengestützten
Integrationsmonitoring aus dem Jahr 2021 geht zwar hervor, dass Initiativen der Gewerkschaften
z. B. „die Vermittlung interkultureller Kompetenzen, die interkulturelle
Öffnung oder die Wertschätzung von Diversität in Ausbildungsbetrieben fördern“
könnten (www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/fis/publikation_pdf/F
A-5870.pdf; abgerufen am 9. September 2025, S. 137), das Engagement in
einer Gewerkschaft wird jedoch nicht als Indikator genannt.
Im 13. Bericht der IB aus dem Jahr 2023 wurde angekündigt, den Bericht ab
2024 auf Dauer in einen neuen, wissenschaftsbasierten und
indikatorengestützten Integrationsbericht zu überführen (Bundestagsdrucksache 20/5670, S. 5).
Im Berichtsanhang wurde zudem die Empfehlung der Europäischen
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) an die Behörden aufgeführt, „die
Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration zu beschleunigen,
zentrale Integrationsindikatoren für dessen Zielsetzungen und Maßnahmen zu
definieren und diese in ihn einzufügen. Des Weiteren sollten sie in dem Plan für
alle Ziele und Maßnahmen Ausgangswerte und messbare Zielwerte, Zeitpläne
und Budgets festlegen, Personen und/oder Behörden benennen, die für das
Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Maßnahmen [sic!]
verantwortlich sind, und einen Mechanismus für eine regelmäßige Evaluierung
schaffen“ (Bundestagsdrucksache 20/5670, S. 51). Im 14. Bericht der IB vom Januar
2025 wird im Themenfeld der sozialen und politischen Partizipation das
freiwillige Engagement als Kernindikator geführt, zu welchem es dort heißt, „die
betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit
Migrationshintergrund“ sei ein „Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende
Netzwerke“ (Bundestagsdrucksache 20/14180, S. 209). Am Beispiel der
Industriegewerkschaft IG Metall werde deutlich, dass „Gewerkschaften ein
Spiegel der Gesellschaft sind und Menschen mit Migrationshintergrund
entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil unter den Mitgliedern, in Betriebsräten und als
Gewerkschaftsfunktionäre vertreten sind“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Erachtet die Bundesregierung das Engagement in einer Gewerkschaft als
signifikanten Indikator für den Stand der Integration von Ausländern bzw.
von Personen mit Migrationshintergrund?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung diese
Auffassung angesichts dessen, dass beispielsweise die Autoren des Ersten
Integrationsindikatorenberichts empfahlen, auf diesen Indikator im
Rahmen des Integrationsmonitorings zu verzichten und er in diversen
folgenden Berichten nicht mehr aufgeführt worden ist (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht angesichts dessen,
dass der 14. Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration hervorhebt, dass die
gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund
ein Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende Netzwerke
darstellt und deren Anteil an den Mitgliedern, Betriebsräten und
Gewerkschaftsfunktionären von Gewerkschaften wie der IG Metall einen
„Spiegel der Gesellschaft“ zeigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Fördert die Bundesregierung das Engagement von Ausländern bzw. von
Personen mit Migrationshintergrund in Gewerkschaften, oder plant sie, dies
in absehbarer Zeit zu tun?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden dazu konkret durchgeführt bzw.
geplant (bitte jeweils Zielbestimmungen, Laufzeit und Kosten für die
Steuerzahler nennen)?
b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht?
3. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob
und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in
Gewerkschaften zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit
Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)?
4. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob
und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in anderen
Formen von Koalitionen im Sinne von Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberverbänden zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit
Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)?
5. Plant die Bundesregierung konkret, den Nationalen Aktionsplan Integration
entsprechend der Empfehlung der ECRI zu überarbeiten, bzw. hat sie die
Arbeit daran bereits aufgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, soll das Engagement in einer Gewerkschaft als
Integrationsindikator definiert und in den Nationalen Aktionsplan Integration
eingefügt werden, und welche Ausgangswerte und messbaren Zielwerte,
Zeitpläne und Budgets für Ziele und Maßnahmen sollen gegebenenfalls
festgelegt sowie welche Personen und bzw. oder Behörden, die für das
Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Maßnahme
verantwortlich sind, sollen gegebenenfalls benannt werden, um das
Engagement von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund in
Gewerkschaften zu fördern?
b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht?
Berlin, den 10. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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