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Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration (Antwort zu Drs. 21/2175)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2442 · Antwort · Original ↗

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Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration (Antwort zu Drs. 21/2175) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2442 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2175 – Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Ersten Integrationsindikatorenbericht aus dem Jahr 2009, erstellt für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Integrationsbeauftragte – IB), wurde das Engagement in einer Gewerkschaft als Indikator für diesbezügliche Partizipation an zivilgesellschaftlichen Institutionen und als Sekundärindikator für den Stand der Integration von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund definiert (Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 97). Der Bericht beurteilte die Sekundärindikatoren zu politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement insgesamt dergestalt, dass diese sehr differenziert bestimmte Einzelaspekte abbilden, die in dieser Differenziertheit nicht erforderlich scheinen, um Integrationsfortschritte zu messen und empfahl daher, auf sekundäre Indikatoren wie das Engagement in einer Gewerkschaft im Rahmen des Monitorings zu verzichten (Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 99). Der Zweite Integrationsindikatorenbericht aus dem Jahr 2011 führte das Engagement in einer Gewerkschaft nicht mehr als Indikator auf. Aus dem ersten Bericht zum indikatorengestützten Integrationsmonitoring aus dem Jahr 2021 geht zwar hervor, dass Initiativen der Gewerkschaften z. B. „die Vermittlung interkultureller Kompetenzen, die interkulturelle Öffnung oder die Wertschätzung von Diversität in Ausbildungsbetrieben fördern“ könnten (www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/fis/publikatio n_pdf/FA-5870.pdf; abgerufen am 9. September 2025, S. 137), das Engagement in einer Gewerkschaft wird jedoch nicht als Indikator genannt. Im 13. Bericht der IB aus dem Jahr 2023 wurde angekündigt, den Bericht ab 2024 auf Dauer in einen neuen, wissenschaftsbasierten und indikatorengestützten Integrationsbericht zu überführen (Bundestagsdrucksache 20/5670, S. 5). Im Berichtsanhang wurde zudem die Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) an die Behörden aufgeführt, „die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration zu beschleunigen, zentrale Integrationsindikatoren für dessen Zielsetzungen und Maßnahmen zu definieren und diese in ihn einzufügen. Des Weiteren sollten sie in dem Plan für alle Ziele und Maßnahmen Ausgangswerte und messbare Zielwerte, Zeitpläne und Budgets festlegen, Personen und/oder Behörden benennen, die für das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Maßnahmen [sic!] verantwortlich sind, und einen Mechanismus für eine regelmäßige Evaluierung schaffen“ (Bundestagsdrucksache 20/5670, S. 51). Im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 14. Bericht der IB vom Januar 2025 wird im Themenfeld der sozialen und politischen Partizipation das freiwillige Engagement als Kernindikator geführt, zu welchem es dort heißt, „die betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund“ sei ein „Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende Netzwerke“ (Bundestagsdrucksache 20/14180, S. 209). Am Beispiel der Industriegewerkschaft IG Metall werde deutlich, dass „Gewerkschaften ein Spiegel der Gesellschaft sind und Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil unter den Mitgliedern, in Betriebsräten und als Gewerkschaftsfunktionäre vertreten sind“ (ebd.). 1. Erachtet die Bundesregierung das Engagement in einer Gewerkschaft als signifikanten Indikator für den Stand der Integration von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund? a) Wenn ja, aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung diese Auffassung angesichts dessen, dass beispielsweise die Autoren des Ersten Integrationsindikatorenberichts empfahlen, auf diesen Indikator im Rahmen des Integrationsmonitorings zu verzichten und er in diversen folgenden Berichten nicht mehr aufgeführt worden ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht angesichts dessen, dass der 14. Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hervorhebt, dass die gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund ein Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende Netzwerke darstellt und deren Anteil an den Mitgliedern, Betriebsräten und Gewerkschaftsfunktionären von Gewerkschaften wie der IG Metall einen „Spiegel der Gesellschaft“ zeigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 3. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in Gewerkschaften zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)? Die Fragen 1 bis 1b und 3 werden zusammen beantwortet. Der 14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (Bundestagsdrucksache 20/14180) definiert auf Seite 19 Kriterien für die Auswahl von Indikatoren für die Berichterstattung. Um einen Indikator in diesem Sinne bilden zu können, müssen Daten u. a. repräsentativ sein und allgemeine Rückschlüsse auf die gesamte betrachtete Bevölkerungsgruppe ermöglichen, einen gewissen Detailgrad für die Auswertung ermöglichen (etwa Differenzierungen nach Einwanderungsgeschichte, Alter und Geschlecht), und grundsätzlich über einen längeren Zeitraum hinweg erhoben oder erhebbar sein. Datensätze zum Engagement in einer Gewerkschaft, die die oben beschriebenen Kriterien beinhalten, sind nicht bekannt. Die im 14. Bericht zitierte Studie deutet darauf hin, dass in Gewerkschaften Menschen mit Migrationshintergrund in etwa entsprechend ihres Bevölkerungsanteils unter den Mitgliedern, in Betriebsräten und auf der Funktionärsebene vertreten sind (Bundestagsdrucksache 20/14180, S. 209 mit Nachweis). 2. Fördert die Bundesregierung das Engagement von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund in Gewerkschaften, oder plant sie, dies in absehbarer Zeit zu tun? a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden dazu konkret durchgeführt bzw. geplant (bitte jeweils Zielbestimmungen, Laufzeit und Kosten für die Steuerzahler nennen)? b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht? Aufgrund der durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten Koalitionsfreiheit steht die Mitgliedschaft und das Engagement in einer Gewerkschaft allen Menschen offen, unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Für eine gesonderte Förderung bestimmter Gruppen besteht daher kein Anlass. 4. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in anderen Formen von Koalitionen im Sinne von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. 5. Plant die Bundesregierung konkret, den Nationalen Aktionsplan Integration entsprechend der Empfehlung der ECRI zu überarbeiten, bzw. hat sie die Arbeit daran bereits aufgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, soll das Engagement in einer Gewerkschaft als Integrationsindikator definiert und in den Nationalen Aktionsplan Integration eingefügt werden, und welche Ausgangswerte und messbaren Zielwerte, Zeitpläne und Budgets für Ziele und Maßnahmen sollen gegebenenfalls festgelegt sowie welche Personen und bzw. oder Behörden, die für das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Maßnahme verantwortlich sind, sollen gegebenenfalls benannt werden, um das Engagement von Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund in Gewerkschaften zu fördern? b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet. Eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration durch die Bundesregierung ist nicht in Planung. Die integrationspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD für die aktuelle Legislaturperiode niedergelegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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