Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration (Antwort zu Drs. 21/2175)
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Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration (Antwort zu Drs. 21/2175)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2442
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof,
Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2175 –
Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Ersten Integrationsindikatorenbericht aus dem Jahr 2009, erstellt für die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
(Integrationsbeauftragte – IB), wurde das Engagement in einer Gewerkschaft
als Indikator für diesbezügliche Partizipation an zivilgesellschaftlichen
Institutionen und als Sekundärindikator für den Stand der Integration von
Ausländern bzw. von Personen mit Migrationshintergrund definiert
(Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 97). Der Bericht beurteilte die Sekundärindikatoren
zu politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement insgesamt dergestalt,
dass diese sehr differenziert bestimmte Einzelaspekte abbilden, die in dieser
Differenziertheit nicht erforderlich scheinen, um Integrationsfortschritte zu
messen und empfahl daher, auf sekundäre Indikatoren wie das Engagement in
einer Gewerkschaft im Rahmen des Monitorings zu verzichten
(Bundestagsdrucksache 16/13300, S. 99). Der Zweite Integrationsindikatorenbericht aus
dem Jahr 2011 führte das Engagement in einer Gewerkschaft nicht mehr als
Indikator auf. Aus dem ersten Bericht zum indikatorengestützten
Integrationsmonitoring aus dem Jahr 2021 geht zwar hervor, dass Initiativen der
Gewerkschaften z. B. „die Vermittlung interkultureller Kompetenzen, die
interkulturelle Öffnung oder die Wertschätzung von Diversität in Ausbildungsbetrieben
fördern“ könnten (www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/fis/publikatio
n_pdf/FA-5870.pdf; abgerufen am 9. September 2025, S. 137), das
Engagement in einer Gewerkschaft wird jedoch nicht als Indikator genannt.
Im 13. Bericht der IB aus dem Jahr 2023 wurde angekündigt, den Bericht ab
2024 auf Dauer in einen neuen, wissenschaftsbasierten und
indikatorengestützten Integrationsbericht zu überführen (Bundestagsdrucksache 20/5670,
S. 5). Im Berichtsanhang wurde zudem die Empfehlung der Europäischen
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) an die Behörden
aufgeführt, „die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration zu
beschleunigen, zentrale Integrationsindikatoren für dessen Zielsetzungen und
Maßnahmen zu definieren und diese in ihn einzufügen. Des Weiteren sollten
sie in dem Plan für alle Ziele und Maßnahmen Ausgangswerte und messbare
Zielwerte, Zeitpläne und Budgets festlegen, Personen und/oder Behörden
benennen, die für das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder
Maßnahmen [sic!] verantwortlich sind, und einen Mechanismus für eine
regelmäßige Evaluierung schaffen“ (Bundestagsdrucksache 20/5670, S. 51). Im
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration vom 27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
14. Bericht der IB vom Januar 2025 wird im Themenfeld der sozialen und
politischen Partizipation das freiwillige Engagement als Kernindikator
geführt, zu welchem es dort heißt, „die betriebliche und gewerkschaftliche
Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund“ sei ein „Beispiel für
erfolgreiche Integration in bestehende Netzwerke“
(Bundestagsdrucksache 20/14180, S. 209). Am Beispiel der Industriegewerkschaft IG Metall
werde deutlich, dass „Gewerkschaften ein Spiegel der Gesellschaft sind und
Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil
unter den Mitgliedern, in Betriebsräten und als Gewerkschaftsfunktionäre
vertreten sind“ (ebd.).
1. Erachtet die Bundesregierung das Engagement in einer Gewerkschaft als
signifikanten Indikator für den Stand der Integration von Ausländern bzw.
von Personen mit Migrationshintergrund?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung diese
Auffassung angesichts dessen, dass beispielsweise die Autoren des Ersten
Integrationsindikatorenberichts empfahlen, auf diesen Indikator im
Rahmen des Integrationsmonitorings zu verzichten und er in diversen
folgenden Berichten nicht mehr aufgeführt worden ist (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht angesichts dessen,
dass der 14. Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration hervorhebt, dass die
gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit
Migrationshintergrund ein Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende
Netzwerke darstellt und deren Anteil an den Mitgliedern, Betriebsräten und
Gewerkschaftsfunktionären von Gewerkschaften wie der IG Metall
einen „Spiegel der Gesellschaft“ zeigt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob
und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in
Gewerkschaften zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit
Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)?
Die Fragen 1 bis 1b und 3 werden zusammen beantwortet.
Der 14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
(Bundestagsdrucksache 20/14180) definiert auf Seite 19 Kriterien für die
Auswahl von Indikatoren für die Berichterstattung. Um einen Indikator in diesem
Sinne bilden zu können, müssen Daten u. a. repräsentativ sein und allgemeine
Rückschlüsse auf die gesamte betrachtete Bevölkerungsgruppe ermöglichen,
einen gewissen Detailgrad für die Auswertung ermöglichen (etwa
Differenzierungen nach Einwanderungsgeschichte, Alter und Geschlecht), und
grundsätzlich über einen längeren Zeitraum hinweg erhoben oder erhebbar sein.
Datensätze zum Engagement in einer Gewerkschaft, die die oben beschriebenen
Kriterien beinhalten, sind nicht bekannt. Die im 14. Bericht zitierte Studie
deutet darauf hin, dass in Gewerkschaften Menschen mit Migrationshintergrund in
etwa entsprechend ihres Bevölkerungsanteils unter den Mitgliedern, in
Betriebsräten und auf der Funktionärsebene vertreten sind (Bundestagsdrucksache
20/14180, S. 209 mit Nachweis).
2. Fördert die Bundesregierung das Engagement von Ausländern bzw. von
Personen mit Migrationshintergrund in Gewerkschaften, oder plant sie,
dies in absehbarer Zeit zu tun?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden dazu konkret durchgeführt bzw.
geplant (bitte jeweils Zielbestimmungen, Laufzeit und Kosten für die
Steuerzahler nennen)?
b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht?
Aufgrund der durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten
Koalitionsfreiheit steht die Mitgliedschaft und das Engagement in einer Gewerkschaft
allen Menschen offen, unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Für
eine gesonderte Förderung bestimmter Gruppen besteht daher kein Anlass.
4. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, ob
und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Engagement in anderen
Formen von Koalitionen im Sinne von Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberverbänden zur Integration von Ausländern bzw. von Personen mit
Migrationshintergrund beiträgt (bitte gegebenenfalls ausführen)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.
5. Plant die Bundesregierung konkret, den Nationalen Aktionsplan
Integration entsprechend der Empfehlung der ECRI zu überarbeiten, bzw. hat sie
die Arbeit daran bereits aufgenommen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, soll das Engagement in einer Gewerkschaft als
Integrationsindikator definiert und in den Nationalen Aktionsplan Integration
eingefügt werden, und welche Ausgangswerte und messbaren Zielwerte,
Zeitpläne und Budgets für Ziele und Maßnahmen sollen
gegebenenfalls festgelegt sowie welche Personen und bzw. oder Behörden, die
für das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder
Maßnahme verantwortlich sind, sollen gegebenenfalls benannt werden, um das
Engagement von Ausländern bzw. von Personen mit
Migrationshintergrund in Gewerkschaften zu fördern?
b) Wenn nein, warum tut sie dies nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration durch die
Bundesregierung ist nicht in Planung. Die integrationspolitischen Schwerpunkte der
Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD für
die aktuelle Legislaturperiode niedergelegt.
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ISSN 0722-8333]
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