Geschenke von ausländischen Staaten oder Nichtregierungsorganisationen an Regierungsmitglieder und Beamte
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Geschenke von ausländischen Staaten oder Nichtregierungsorganisationen an Regierungsmitglieder und Beamte
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2171
21. Wahlperiode 13.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Torben Braga, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel
Schmidt, Dr. Anna Rathert, René Springer, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Geschenke von ausländischen Staaten oder Nichtregierungsorganisationen an
Regierungsmitglieder und Beamte
Um der Korruption bzw. Bestechlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung
sowie Bundesbeamten vorzubeugen, existiert in Deutschland ein engmaschiges
juristisches Netz von Bestimmungen:
„Nach Paragraf 5 Abs. 3 S. 1 BMinG haben die Mitglieder und ehemaligen
Mitglieder der Bundesregierung, dieser über Geschenke, die sie in Bezug auf
ihr Amt erhalten Mitteilung zu machen. Die Bundesregierung […] entscheidet
gemäß Paragraf 5 Abs. 3 S. 2 BMinG selbst über die Verwendung der
Geschenke. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Parlamentarischen
Staatssekretäre über den Verweis in Paragraf 7 S. 1 ParlStG. Während und nach
Beendigung des Beamtenverhältnisses dürfen Beamte des Bundes nach
Paragraf 71 Abs. 1 S. 1 BBG […] keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen
Vorteile für sich oder Dritte in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen
lassen oder annehmen. Über Ausnahmen bei Bundesbeamten entscheidet nach
Paragraf 71 Abs. 1 S. 2, 3 BBG die oberste oder letzte oberste Dienstbehörde,
wenn diese die Befugnis zur Zustimmung nicht auf eine andere Behörde
übertragen hat. Für Ausnahmen bedürfen die übrigen Beamten nach Paragraf 42
Abs. 1 S. 2 BeamtStG der Zustimmung des gegenwärtigen bzw. letzten
Dienstherrn. Daneben können sich deutsche Amtsträger i. S. d. Paragraf 11 Abs. 1
Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund der unrechtmäßigen Annahme von
Zuwendungen wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit (Paragraf 331 und
332 StGB) strafbar machen“ (www.behoerden-spiegel.de/2025/08/28/belohnt-b
eschenkt-bestochen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitteilungen von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der
Bundesregierung (inklusive der Staatssekretäre) hinsichtlich der Geschenke
mit Bezug auf ihr Amt, die von ausländischen Staaten sowie (in- und
ausländischen) Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verschenkt wurden,
sind in den Jahren seit 2017 eingegangen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln
und jeweils den geschätzten Wert des Geschenks und den schenkenden
Staat bzw. die NGO nennen)?
2. Wie hat die Bundesregierung über die Verwendung der in Frage 1
genannten Geschenke entschieden (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Wie viele Ausnahmen für Bundesbeamte gab es im Hinblick auf Geschenke
von ausländischen Staaten oder (in- und ausländischen) NGOs, und wie
wurden diese begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie in
Frage 1 aufschlüsseln)?
4. Gab es Bundesbeamte sowie Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre), die seit 2017 aufgrund der
unrechtmäßigen Annahme von Zuwendungen wegen Vorteilsannahme oder
Bestechlichkeit (§§ 331 und 332 des Strafgesetzbuches) rechtskräftig
verurteilt wurden (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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