Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Antwort zu Drs. 21/3431)
Text
Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Antwort zu Drs. 21/3431)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3733
21. Wahlperiode 21.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich Koch, Hannes Gnauck, Kurt
Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3431 –
Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026
aus dem Einzelplan 14
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Bundeshaushalt 2026 wird erstmals der Verein Das Progressive
Zentrum e. V. aus dem Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung
gefördert. Der Haushaltsausschuss hat hierfür einen Ansatz in Höhe von
650 000 Euro beschlossen, der dem Verein für ein Projekt zu „essenziellen
gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche
Verteidigungsfähigkeit“ zur Verfügung gestellt werden soll. Die Förderung erfolgt damit aus
einem Etat, der üblicherweise der Finanzierung militärischer Fähigkeiten,
sicherheitspolitischer Vorhaben sowie der unmittelbaren Einsatzbereitschaft
der Bundeswehr dient.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde Das Progressive Zentrum e. V.
wiederholt mit öffentlichen Mitteln unterstützt – unter anderem durch das Presse-
und Informationsamt der Bundesregierung, das Auswärtige Amt sowie das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine
besondere Sachkunde in Fragen der Verteidigung lässt sich nicht feststellen.
Zugleich ist der Verein seit Jahren in Debatten über gesellschaftspolitische
Leitbilder, Wahlkampfstrategien und politische Kommunikationsmuster
präsent, die praktisch ausnahmslos Positionen der linken Parteien einschließlich
der „Grünen“ wiedergeben, stützen und weiterentwickeln. Der Verein ist eine
linksliberale Denkfabrik (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Progressives_Zen
trum).
Der innere Aufbau dieses Vereins ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Seine Satzung ist nicht öffentlich auffindbar, lediglich Auszüge daraus sind
vereinzelt zu finden (siehe: www.lobbyregister.bundestag.de/media/6c/0a/227
231/Finanzieller-Rechenschaftsbericht-Das-Progressive-Zentrum-e-V-im-Ges
chaftsjahr-2021.pdf). Es gibt einen 36-köpfigen „Circle of Friends“ (siehe:
www.progressives-zentrum.org/team/circle-of-friends/), in dem kein
bekannter Politiker der FDP oder der CDU zu finden ist, dafür zahlreiche aktive und
ehemalige Politiker der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – unter
anderem der Kandidat des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Amt des
Ministerpräsidenten bei der Wahl in Baden-Württemberg 2026, Cem Özdemir.
Ähnliches gilt für den 24‑köpfigen wissenschaftlichen Beirat (www.progressiv
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
es-zentrum.org/team/wissenschaftlicher-beirat/). Von dem vierköpfigen
Vorstand gehören mindestens zwei Mitglieder der SPD bzw. dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, von den anderen beiden steht dies
zumindest zu vermuten; der Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Schroeder war
Staatssekretär in Brandenburg und Mitglied der SPD-Grundwertekommission (vgl.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schroeder). Der Verein beschäftigt
offenbar 34 Personen, vor allem „Projektmanager“. Fraglich ist bei dieser
Vielzahl des Personals in den Augen der Fragesteller, welcher Anteil der
Förderung in Personalkosten einschließlich Entschädigungen für Beirats- und
Circle-Mitglieder fließt und welcher noch für die eigentliche Projektarbeit übrig
bleibt.
Der Verein machte keinen Hehl aus seiner politischen Ausrichtung: so versteht
sich nach Auskunft des Geschäftsführers Dominic Schwickert der Verein nicht
unabhängig, sondern als „Mitte-Links-Thinktank“ und stehe dem rot-grünen
Milieu nahe (vgl.: www.tagesspiegel.de/politik/wenn-der-staatssekretar-mit-d
em-studenten-diskutiert-5901013.html). Dass diese Charakterisierung
zutreffend ist, ergibt sich nach Meinung der Fragesteller bei der Durchsicht der
Themen, Projekte, Veranstaltungen usw., für die der Verein verantwortlich
zeichnet. Als Referenten finden sich – soweit nachvollziehbar – ausschließlich
Akteure der links-grünen politischen Spektrums sowie (Spitzen-)Politiker von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Besonders in ihren „Discussion Papers“ ist die dezidiert links-grüne Haltung
des Vereins nach Ansicht der Fragesteller mit Händen zu greifen. So
veröffentlichte der Geschäftsführer Dominic Schwickert im Jahr 2018 gemeinsam
mit dem SPD-Politiker Fedor Rose ein „Discussion Paper“ zum Thema
„Strategische Optionen für die SPD in einer erneuten Großen Koalition“ (siehe:
www.progressives-zentrum.org/publication/discussion-paper-strategische-opti
onen-fuer-die-spd-in-einer-erneuten-grossen-koalition/). Im selben Jahr
entwickelten führende Mitarbeiter der Organisation „(p)rogressive Ideen zur
Erneuerung der SPD“. Und ebenfalls im Jahr 2018 bewies der Verein seine
„Überparteilichkeit“ mit einem Papier namens „Ein Jahr AfD im Bundestag:
Wie sie arbeitet, was sie plant und wie man sie schwächt“ (siehe: www.progre
ssives-zentrum.org/publication/ein-jahr-afd-im-bundestag-wie-sie-arbeitet-wa
s-sie-plant-und-wie-man-sie-schwa%cc%88cht/). Positive Artikel zu den
bürgerlichen Parteien CDU und FDP sind hingegen nicht zu finden.
Geschäftsführer Dominic Schwickert, der für die Umsetzung der politisch-
inhaltlichen Ausrichtung des Vereins verantwortlich ist, gibt sogar zu, dass „[…]
das Progressive Zentrum nicht auf Biegen und Brechen unabhängig sein muss.
[…] Durch die Nähe zu SPD und Grünen [sei] der Weg in den Bundestag oder
Ministerien nicht weit“ (ebd.).
Aufgrund dieser Aktivitäten wird in der Öffentlichkeit und von verschiedenen
politischen Akteuren eine inhaltliche Nähe zu den damaligen
Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatiert (www.nius.de/politi
k/news/spd-progressives-zentrum-pistorius), was auch nach Ansicht der
Fragesteller zutreffend ist. Dies wirft bei ihnen die Frage auf, inwieweit eine
Förderung aus sicherheitspolitischen Haushaltsmitteln – insbesondere aus dem
Verteidigungsetat – fachlich begründet ist und ob sie den Anforderungen an
eine transparente, zweckgebundene und politisch neutrale Mittelvergabe
entspricht.
Hinzu kommt, dass ein Teil der Mittel im Verteidigungshaushalt über
Konstruktionen wie das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr finanziert wird,
das nicht der regulären Schuldenbremse unterliegt. Vor diesem Hintergrund
stellt sich den Fragestellern die Frage, nach welchen Kriterien das
Bundesministerium der Verteidigung Zuwendungen an zivilgesellschaftliche
Organisationen vergibt, welche Rolle externe politische Akteure bei der
Mittelvergabe spielen und wie der konkrete Nutzen eines solchen Projekts für die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bewertet wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellenden zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage und unter welcher
konkreten Haushaltsstelle (Kapitel und Titel im Einzelplan 14) wird die
Zuwendung in Höhe von 650 000 Euro an Das Progressive Zentrum e. V. für
das Haushaltsjahr 2026 ausgebracht, und inwiefern ist diese
Mittelvergabe mit den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere
den Bestimmungen zu Zuwendungen (§§ 23, 44 BHO) und dem
Grundsatz der sachgerechten und sparsamen Mittelverwendung – vereinbar?
Durch Einbringung und Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages in seiner abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 2026 am
13. November 2025 wurde im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) bei
Kapitel 1410 Titel 686 03 (Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger
Einrichtungen durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge) eine
Ausgabeermächtigung in Höhe von 650.000 Euro für eine Zuwendung an den Verein „Das
Progressive Zentrum e. V.“ veranschlagt. vgl. Ausschussdrucksache 21/3053
neu 2).
Gemäß § 23 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Zuwendungen
nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch Stellen
außerhalb der Bundesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die
Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Rahmen befriedigt werden kann. Die
Darlegung eines erheblichen Bundesinteresses kann gemäß § 23 Satz 2 BHO
bei Zuwendungen auf Grundlage von Beschlüssen des Bundestages entfallen,
da diese grundsätzlich die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen.
2. Aus welchen fachlichen Gründen betrachtet die Bundesregierung das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als zuständig für die
Förderung eines zivilgesellschaftlichen Thinktanks wie Das Progressive
Zentrum e. V.?
Im Bundeshaushalt 2026 wurde Das Progressive Zentrum e. V. bei
Kapitel 1410 Titel 686 03 als verbindliche Erläuterung aufgenommen. Die
Zuständigkeit des BMVg ergibt sich aus der Zuweisung durch den Deutchen
Bundestag.
3. Welche inhaltliche Verbindung besteht zwischen den originären
Aufgaben des BMVg (bzw. der Bundeswehr) und den Zielen bzw.
Tätigkeiten dieses Vereins?
Zuwendungen erfolgen auf Grundlage eines Zuwendungsantrags für ein
konkretes Projekt. Ein Zuwendungsantrag liegt derzeit nicht vor.
4. Konkret welche Expertise hat der Verein und in Form welcher Experten
für die Aufgabe der Landesverteidigung nachzuweisen?
Es liegen jenseits der allgemein öffentlich verfügbaren Informationen über
„Das Progressive Zentrum e. V.“ keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
5. Hat das BMVg schon zu früherer Zeit die Dienste des Vereins in
Anspruch genommen, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Kosten?
Nein.
6. Welche Zielsetzung, Laufzeit und inhaltlichen Schwerpunkte hat das
geplante Projekt des Progressiven Zentrums e. V. mit dem Titel
„Essenzielle gesellschaftliche Gelingensbedingungen für die deutsche
Verteidigungsfähigkeit“, das mit den genannten 650 000 Euro gefördert werden
soll, in welcher Form sollen die Projektergebnisse der Verbesserung der
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen oder zugutekommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie gedenkt die Bundesregierung, den Nutzen und Erfolg dieses
geförderten Projekts für die deutsche Verteidigungsfähigkeit zu evaluieren,
welche Kriterien sollen dabei angelegt werden, und wer wird die
Evaluierung der Projektergebnisse vornehmen (bzw. auswerten)?
Die Erfolgskontrolle erfolgt auf Basis haushaltsrechtlicher Bestimmungen
(ANBest-P zum § 44 BHO). Nach Abschluss des Vorhabens sind üblicherweise
ein fachlicher Schlussbericht und ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Die
bewilligenden Fachabteilungen im BMVg werten diese Unterlagen aus und
prüfen, ob vereinbarte Zielvorgaben erreicht und die Mittel zweckentsprechend
eingesetzt wurden. Dabei werden Maßstäbe wie Transparenz,
Wirtschaftlichkeit und Praxisrelevanz der Ergebnisse angelegt.
8. Welche Bundesmittel (Zuwendungen, Zuschüsse o. Ä.) hat das
Progressive Zentrum e. V. in den vergangenen Jahren bereits erhalten (bitte eine
Aufstellung seit 2017 vorlegen, aus der hervorgeht, in welchen Jahren
aus welchen Einzelplänen, insbesondere dem Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung, dem Auswärtigen Amt, dem damaligen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder anderen
Ressorts, Fördermittel an den Verein geflossen sind und in welcher Höhe
und für welche Zweckbestimmung diese jeweils gewährt wurden)?
Seit 2017 wurden die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Bundesmittel
im Sinne der Fragestellung gewährt.
Ressort Einzelplan Zweckbestimmung Laufzeit Betrag
(in Euro)
BPA 04 Institutionelle Zuwendung 2019 300.000
2020 300.000
2021 500.000
2022 500.000
2023 500.000
2024 500.000
2025 500.000
Ressort Einzelplan Zweckbestimmung Laufzeit Betrag
(in Euro)
AA 05 Projektförderung
„European Hub for Civil
Engagement”
27.02.2019 – 31.01.2020 227.101,16
Projektförderung
„Daring New Spaces“
15.07.2020 – 31.12.2020 250.000
„European Cultural Hub“ 24.02.2021 – 31.12.2021 159.860,57
Projektförderung
„The Climate Connaction“ [sic!]
01.02.2023 – 31.12.2023 622.176,47
BMWE entfällt Projektförderung
„New Urban Progress“
2019 – 2022 300.000
BMAS 11 Projektförderung
„Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“
31.12.2023 – 30.12.2025 414.652,13
BMFSFJ 17 Jeweils Projektförderung
(Hierzu wird auf Informationen zur
1. und 2. Förderperiode des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
verwiesen: www.demokratie-leben.de/dl/
foerderung/fruehere-foerderperioden)
2017 337.548,90
2018 467.005,61
2019 299.871,87
2020 60.025,68
2021 228.922,91
2022 239.734,57
2023 200.000,00
2024 200.000,00
Die Projektförderung „New Urban Progress“ des BMWE ist auf Entscheidung
des Interministeriellen Ausschuss des ERP-Transatlantikprogramms erfolgt.
Die Zuwendung an das Progressive Zentrum e. V. erfolgte aus dem ERP-
Sondervermögen (European Recovery Program).
9. Liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor (wenn ja,
welche), ob es personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen
dem Progressiven Zentrum e. V. und politischen Parteien – insbesondere
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gibt (etwa durch
Mitgliedschaften von führenden Vereinsangehörigen in Parteien, Gremienposten
von aktiven Politikern im Verein o. Ä.)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Entscheidung zur
Mittelvergabe an das Progressive Zentrum e. V. ggf. berücksichtigt oder geprüft,
ob eine parteipolitische Nähe des Vereins zu Regierungsparteien
bestehen könnte, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf.,
um sicherzustellen, dass die Vergabe von Fördermitteln an externe
Einrichtungen wie diesen Verein objektiv, transparent und frei von
parteipolitischer Einflussnahme erfolgt?
Eine Mittelvergabe ist noch nicht erfolgt. Es wird auf die Antwort der
Bundesregeriung zu Frage 3 und auf die Vorbemerkungen in ihren Antworten auf
Bundestagsdrucksachen 21/2889 und 20/15101 verwiesen.
11. Hat sich die Bundesregierung zu der öffentlichen Kritik eine
Positionierung erarbeitet, die im Zusammenhang mit der geplanten Förderung des
Progressiven Zentrums e. V. aus Verteidigungsmitteln geäußert wurde
(insbesondere der Vorwurf, hierbei handle es sich um eine parteipolitisch
motivierte Verwendung von Steuergeldern, vgl. Vorbemerkung), und
wenn ja, welche, und welche Begründung kommuniziert die
Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit für diese Förderentscheidung?
12. Wurde die Entscheidung, Das Progressive Zentrum e. V. mit
650 000 Euro aus dem Verteidigungshaushalt zu fördern, im Rahmen
eines transparenten Auswahlverfahrens getroffen, gab es insbesondere
eine Ausschreibung, Vergleich mehrerer Projektvorschläge oder ein
Bewerbungsverfahren für Vorhaben auf dem Gebiet „gesellschaftliche
Grundlagen der Verteidigungsfähigkeit“, und wenn nein, aus welchen
Gründen wurde von einem solchen Wettbewerbsverfahren abgesehen
und das genannte Projekt direkt bedacht?
13. An welche Auflagen und Bedingungen ist die Zuwendung an Das
Progressive Zentrum e. V. geknüpft, welche konkreten
Verwendungsnachweis- und Berichtspflichten werden dem Zuwendungsempfänger
auferlegt, und wie stellt das BMVg die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel sicher (bitte dabei auch angeben, ob der Bundesrechnungshof oder
interne Revisionen des BMVg in die Prüfung der Mittelverwendung
einbezogen werden)?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
14. Welche Rolle spielen ggf. parlamentarische Gremien bei der Kontrolle
dieser Mittelvergabe, und ist vorgesehen, dem Verteidigungsausschuss
und oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die
Durchführung und Ergebnisse des geförderten Projekts Bericht zu
erstatten oder die erzielten Erkenntnisse dort vorzustellen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Kontrolle der Mittelvergabe erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der
regulären haushaltsrechtlichen und parlamentarischen Verfahren. Bereits durch die
Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben
parlamentarische Gremien über die Bereitstellung der Mittel entschieden. Eine
darüberhinausgehende kontinuierliche Begleitung dieser einzelnen Zuwendung
durch Parlamentsausschüsse ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die Ergebnisse geförderter Projekte und wissenschaftlicher Arbeiten werden in
aller Regel veröffentlicht, sodass sie der interessierten Öffentlichkeit und damit
auch den Mitgliedern des Parlaments zugänglich sind.
15. Handelt es sich bei der Fördermaßnahme für 2026 um eine einmalige
Zuwendung, oder beabsichtigt die Bundesregierung, das Progressive
Zentrum e. V. auch über 2026 hinaus aus dem Verteidigungshaushalt
(Einzelplan 14) zu unterstützen, und wenn eine Verlängerung oder
Wiederholung der Förderung in Betracht kommt, welche Voraussetzungen müssten
dafür erfüllt sein, und in welcher Größenordnung sind ggf. Folgemittel
vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die durch den Deutschen
Bundestag zusätzlich zu den für das Haushaltsjahr 2026 ausgewiesenen
Ausgabeermächtigungen ausgebrachten und im Einzelplan 14 ausgewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2029 verwiesen.
16. Ist der Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/
2023/bvg23-022.html) bekannt, worin es zwar vordergründig und
klägeradressiert um Stiftungen geht, allerdings als Überbegriff alle „Dritten“
gemeint sind, denen staatliche Mittel zugewiesen werden (vgl. C.I.1.
Ziffer 3), also auch politische Vereine, und stimmt sie der Aussage darin zu,
wonach „(s)taatliche Leistungen, die zu einer Verfälschung der
politischen Wettbewerbslage führen [können], …einen Eingriff in das Recht
der politischen Parteien auf Chancengleichheit darstellen“ und die
verfassungsrechtliche Rechtfertigung für den Eingriff in die
Chancengleichheit der Parteien allein durch Haushaltsgesetz (wie vorliegend) nicht
ausreichend ist?
17. Stimmt die Bundesregierung der Aussage in dem Urteil zu (und wenn ja,
inwieweit), dass staatliche Mittel an Dritte auf die Wettbewerbslage
zwischen den Parteien „verfälschen“ können – aber nicht müssen – und ein
(verbotener) Einfluss auf die Wettbewerbslage in Betracht komme, wenn
zwischen Leistungsempfänger und politischer Partei ein besonderes
Näheverhältnis besteht?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.
Februar 2023 (Az. 2 BvE 3/19) bekannt.
Im Übrigen enthält sich die Bundesregierung aus Gründen der Gewaltenteilung
und der Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht wertender
Stellungnahmen zu Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts und nimmt zu abstrakten
Rechtsfragen nicht Stellung.
18. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach Würdigung der im
Sachverhalt aufgeführten Argumente und Tatsachen, insbesondere der
Aussagen des Geschäftsführers höchstselbst, und der personellen
Verflechtungen zwischen dem Verein und den Parteien SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. das in Frage 16 genannte Urteil, C.II.
Ziff. 1) ein besonderes Näheverhältnis des Vereins zu den Parteien SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Es wird auf die die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 sowie auf die
Vorbemerkungen in ihren Antworten auf Bundestagsdrucksachen 21/2889 und
20/15101 verwiesen.
19. Trifft nachfolgendes Zitat nach Auffassung der Bundesregierung (auch)
zu, wenn man das Wort „Stiftungen“ durch das Wort „Vereine“ ersetzt:
„Es liegt auf der Hand, dass politische Bildungsarbeite durch die
Veranstaltung von Seminaren und Diskussionsforen durch politische
Stiftungen, die sich an den von bestimmten Parteien vertretenen Grundwerten
und -überzeugungen orientieren, zu der Verbreitung des Gedankenguts
dieser Parteien beiträgt und damit auf deren Positionierung im
politischen Wettbewerb zurückwirkt [...]“ (www.bundesverfassungsgericht.de/
SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/es20230222_2bve00031
9.html, Randnummer 219)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
20. Ist der Bundesregierung das sog. Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs aus
dem Jahr 2019 bekannt, worin der allgemeinpolitischen Betätigung
gemeinnütziger Vereine Grenzen gesetzt wurden (www.bundesfinanzho
f.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910035/)?
Ja.
21. Ist es insofern nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend (vgl.
https://freiheitsrechte.org/gemeinnuetzigkeit-infomaterial#1-darf-sich-ei
n-gemeinnuetziger-verein-politisch-betaetigen), dass ein Verein seine
politische Bildungsarbeit offen und neutral betreiben muss, sich nicht zu
einseitig äußern darf, niemandem eine bestimmte Meinung aufzwingen
oder sie in eine bestimmte politische Richtung lenken darf, er zwar
aktuelle politische Themen aufgreifen darf, aber auch diese Themen objektiv
und neutral behandeln muss, und ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass all dies auf die Tätigkeit des Vereins Das progressive Zentrum
zutrifft, den sie mit erheblichen Mitteln bedenkt?
Die Bundesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen nicht Stellung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 21/2889 und
20/15101 verwiesen.
22. Welche Kriterien müssen seitens einer Stiftung oder einer anderen
Institution (z. B. Verein) erfüllt sein, wenn sie auf ihrer Netzseite oder in
Informationsmaterialien Bundesbehörden als „Partner“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ausweisen will (dies unter Bezugnahme auf die
gleichlautende Frage 1 in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19337, die in der gemeinsamen
Beantwortung der Fragen 1 und 2 übersehen worden zu sein scheint)?
Wenn eine Stiftung, ein Verein oder eine andere Institution auf ihrer
Internetseite oder in Informationsmaterialien Bundesbehörden als „Partner“ ausweist,
setzt dies voraus, dass tatsächlich eine Form der Partnerschaft oder
Unterstützung durch diese Bundesbehörde besteht oder bestanden hat. Das
Zuwendungsrecht des Bundes sieht vor, dass auf eine Förderung durch die Bundesregierung
in geeigneter Weise hingewiesen werden sollte. Ein Verein, der Bundesmittel
erhält, kommt dieser Maßgabe in der Regel nach, indem er das fördernde
Ministerium oder die entsprechende Behörde als Partner nennt.
Die Bundesregierung erwartet von geförderten Einrichtungen, dass sie die
Logos oder Namen der Ministerien nicht missbräuchlich verwenden. Die
Darstellung sollte weder den Eindruck einer über die tatsächliche Kooperation
hinausgehenden Unterstützung erwecken noch den Status der Behörde verfälschen.
In der Regel erfolgt die Nennung in Absprache oder auf Grundlage von
Vorgaben der fördernden Stelle.
23. In welcher Form (aktiv oder passiv, schriftlich, mündlich, förmlich usw.),
zu welchem genauen Zeitpunkt, durch welche Stelle, aus welchem
Anlass und aufgrund welcher Ermächtigung haben sich das
Bundespresseamt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie zum Partner des Vereins erklärt, wurde
Erlaubnis zum Führen des Logos erteilt, wann wurde ggf. der Beschluss
des Deutschen Bundestages zur Förderung oder Zusammenarbeit mit
dem Verein getroffen, und unter welcher Drucksachennummer ist dieser
auffindbar?
Die in der Fragestellung aufgeführten Ressorts haben dem Progressiven
Zentrum e. V. im aus der Antwort zu Frage 8 ersichtlichen Zeitraum Zuwendungen
auf der Grundlage von jährlichen Zuwendungsbescheiden gemäß den §§ 23
und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt. Dabei galten die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-
P). Die Verwendung des Logos bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen
aller Art ist in den besonderen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide
geregelt bzw. in einem gesonderten Merkblatt zum Zuwendungsbescheid
erläutert. Der Verein als Zuwendungsempfänger wurde dabei verpflichtet, bei
Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (inkl. Einträge im Internet)
öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen (Auflage gemäß § 36
VwVfG).
24. Welche Abgeordneten und welche Bundesminister haben nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2015 Nebeneinkünfte in welcher Höhe aus
Vortragstätigkeit, Gutachtentätigkeit, Artikelhonorar und ähnlichen
Tätigkeiten für den Verein angegeben (dies unter Bezugnahme auf die
Meldepflicht für Nebeneinkünfte für Bundesminister und
Bundestagsabgeordnete)?
Zu aktuellen und vorherigen Bundesministerinnen sowie Bundesministern
liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Überdies gilt, dass
gemäß § 5 Absatz 1 BMinG Mitglieder der Bundesregierung grundsätzlich
keinerlei anderweitig vergütete Tätigkeit ausüben dürfen und insofern für etwaige
Tätigkeiten von Mitgliedern der Bundesregierung in Ausübung des Amtes
Honorare unzulässig sind.
Im Übrigen verfügt die Bundesregierung nicht über eigene Informationen zu
Nebeneinkünften von Abgeordneten. Nach § 45 des Abgeordnetengesetzes
besteht die Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten gegenüber dem Präsidenten
des Deutschen Bundestages. Die anzeigepflichtigen Angaben werden auf den
Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
25. Sind Mitarbeiter – und ggf. wie viele – des Vereins nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit als Referenten innerhalb der Bundesregierung
bzw. der Ministerien tätig?
Eine statistische Erfassung dazu, ob und ggf. wie viele Beschäftigte der
Bundesministerien bei einem bestimmten Verein tätig sind, wird nicht geführt.
Darüber hinaus werden zu einzelnen Beschäftigten aus datenschutz- und
personalrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskünfte erteilt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Antwort)