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Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Antwort zu Drs. 21/3431)

dip / drucksache 21.01.2026 · WP 21 · 21/3733 · Antwort · Original ↗

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Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 (Antwort zu Drs. 21/3431) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3733 21. Wahlperiode 21.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich Koch, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3431 – Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e. V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Bundeshaushalt 2026 wird erstmals der Verein Das Progressive Zentrum e. V. aus dem Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung gefördert. Der Haushaltsausschuss hat hierfür einen Ansatz in Höhe von 650 000 Euro beschlossen, der dem Verein für ein Projekt zu „essenziellen gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“ zur Verfügung gestellt werden soll. Die Förderung erfolgt damit aus einem Etat, der üblicherweise der Finanzierung militärischer Fähigkeiten, sicherheitspolitischer Vorhaben sowie der unmittelbaren Einsatzbereitschaft der Bundeswehr dient. Bereits in den vergangenen Jahren wurde Das Progressive Zentrum e. V. wiederholt mit öffentlichen Mitteln unterstützt – unter anderem durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine besondere Sachkunde in Fragen der Verteidigung lässt sich nicht feststellen. Zugleich ist der Verein seit Jahren in Debatten über gesellschaftspolitische Leitbilder, Wahlkampfstrategien und politische Kommunikationsmuster präsent, die praktisch ausnahmslos Positionen der linken Parteien einschließlich der „Grünen“ wiedergeben, stützen und weiterentwickeln. Der Verein ist eine linksliberale Denkfabrik (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Progressives_Zen trum). Der innere Aufbau dieses Vereins ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Seine Satzung ist nicht öffentlich auffindbar, lediglich Auszüge daraus sind vereinzelt zu finden (siehe: www.lobbyregister.bundestag.de/media/6c/0a/227 231/Finanzieller-Rechenschaftsbericht-Das-Progressive-Zentrum-e-V-im-Ges chaftsjahr-2021.pdf). Es gibt einen 36-köpfigen „Circle of Friends“ (siehe: www.progressives-zentrum.org/team/circle-of-friends/), in dem kein bekannter Politiker der FDP oder der CDU zu finden ist, dafür zahlreiche aktive und ehemalige Politiker der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – unter anderem der Kandidat des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Amt des Ministerpräsidenten bei der Wahl in Baden-Württemberg 2026, Cem Özdemir. Ähnliches gilt für den 24‑köpfigen wissenschaftlichen Beirat (www.progressiv Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. es-zentrum.org/team/wissenschaftlicher-beirat/). Von dem vierköpfigen Vorstand gehören mindestens zwei Mitglieder der SPD bzw. dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, von den anderen beiden steht dies zumindest zu vermuten; der Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Schroeder war Staatssekretär in Brandenburg und Mitglied der SPD-Grundwertekommission (vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schroeder). Der Verein beschäftigt offenbar 34 Personen, vor allem „Projektmanager“. Fraglich ist bei dieser Vielzahl des Personals in den Augen der Fragesteller, welcher Anteil der Förderung in Personalkosten einschließlich Entschädigungen für Beirats- und Circle-Mitglieder fließt und welcher noch für die eigentliche Projektarbeit übrig bleibt. Der Verein machte keinen Hehl aus seiner politischen Ausrichtung: so versteht sich nach Auskunft des Geschäftsführers Dominic Schwickert der Verein nicht unabhängig, sondern als „Mitte-Links-Thinktank“ und stehe dem rot-grünen Milieu nahe (vgl.: www.tagesspiegel.de/politik/wenn-der-staatssekretar-mit-d em-studenten-diskutiert-5901013.html). Dass diese Charakterisierung zutreffend ist, ergibt sich nach Meinung der Fragesteller bei der Durchsicht der Themen, Projekte, Veranstaltungen usw., für die der Verein verantwortlich zeichnet. Als Referenten finden sich – soweit nachvollziehbar – ausschließlich Akteure der links-grünen politischen Spektrums sowie (Spitzen-)Politiker von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Besonders in ihren „Discussion Papers“ ist die dezidiert links-grüne Haltung des Vereins nach Ansicht der Fragesteller mit Händen zu greifen. So veröffentlichte der Geschäftsführer Dominic Schwickert im Jahr 2018 gemeinsam mit dem SPD-Politiker Fedor Rose ein „Discussion Paper“ zum Thema „Strategische Optionen für die SPD in einer erneuten Großen Koalition“ (siehe: www.progressives-zentrum.org/publication/discussion-paper-strategische-opti onen-fuer-die-spd-in-einer-erneuten-grossen-koalition/). Im selben Jahr entwickelten führende Mitarbeiter der Organisation „(p)rogressive Ideen zur Erneuerung der SPD“. Und ebenfalls im Jahr 2018 bewies der Verein seine „Überparteilichkeit“ mit einem Papier namens „Ein Jahr AfD im Bundestag: Wie sie arbeitet, was sie plant und wie man sie schwächt“ (siehe: www.progre ssives-zentrum.org/publication/ein-jahr-afd-im-bundestag-wie-sie-arbeitet-wa s-sie-plant-und-wie-man-sie-schwa%cc%88cht/). Positive Artikel zu den bürgerlichen Parteien CDU und FDP sind hingegen nicht zu finden. Geschäftsführer Dominic Schwickert, der für die Umsetzung der politisch- inhaltlichen Ausrichtung des Vereins verantwortlich ist, gibt sogar zu, dass „[…] das Progressive Zentrum nicht auf Biegen und Brechen unabhängig sein muss. […] Durch die Nähe zu SPD und Grünen [sei] der Weg in den Bundestag oder Ministerien nicht weit“ (ebd.). Aufgrund dieser Aktivitäten wird in der Öffentlichkeit und von verschiedenen politischen Akteuren eine inhaltliche Nähe zu den damaligen Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatiert (www.nius.de/politi k/news/spd-progressives-zentrum-pistorius), was auch nach Ansicht der Fragesteller zutreffend ist. Dies wirft bei ihnen die Frage auf, inwieweit eine Förderung aus sicherheitspolitischen Haushaltsmitteln – insbesondere aus dem Verteidigungsetat – fachlich begründet ist und ob sie den Anforderungen an eine transparente, zweckgebundene und politisch neutrale Mittelvergabe entspricht. Hinzu kommt, dass ein Teil der Mittel im Verteidigungshaushalt über Konstruktionen wie das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr finanziert wird, das nicht der regulären Schuldenbremse unterliegt. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, nach welchen Kriterien das Bundesministerium der Verteidigung Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen vergibt, welche Rolle externe politische Akteure bei der Mittelvergabe spielen und wie der konkrete Nutzen eines solchen Projekts für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bewertet wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellenden zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage und unter welcher konkreten Haushaltsstelle (Kapitel und Titel im Einzelplan 14) wird die Zuwendung in Höhe von 650 000 Euro an Das Progressive Zentrum e. V. für das Haushaltsjahr 2026 ausgebracht, und inwiefern ist diese Mittelvergabe mit den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – insbesondere den Bestimmungen zu Zuwendungen (§§ 23, 44 BHO) und dem Grundsatz der sachgerechten und sparsamen Mittelverwendung – vereinbar? Durch Einbringung und Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 2026 am 13. November 2025 wurde im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) bei Kapitel 1410 Titel 686 03 (Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger Einrichtungen durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge) eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 650.000 Euro für eine Zuwendung an den Verein „Das Progressive Zentrum e. V.“ veranschlagt. vgl. Ausschussdrucksache 21/3053 neu 2). Gemäß § 23 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Zuwendungen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch Stellen außerhalb der Bundesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Rahmen befriedigt werden kann. Die Darlegung eines erheblichen Bundesinteresses kann gemäß § 23 Satz 2 BHO bei Zuwendungen auf Grundlage von Beschlüssen des Bundestages entfallen, da diese grundsätzlich die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen.  2. Aus welchen fachlichen Gründen betrachtet die Bundesregierung das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als zuständig für die Förderung eines zivilgesellschaftlichen Thinktanks wie Das Progressive Zentrum e. V.? Im Bundeshaushalt 2026 wurde Das Progressive Zentrum e. V. bei Kapitel 1410 Titel 686 03 als verbindliche Erläuterung aufgenommen. Die Zuständigkeit des BMVg ergibt sich aus der Zuweisung durch den Deutchen Bundestag.  3. Welche inhaltliche Verbindung besteht zwischen den originären Aufgaben des BMVg (bzw. der Bundeswehr) und den Zielen bzw. Tätigkeiten dieses Vereins? Zuwendungen erfolgen auf Grundlage eines Zuwendungsantrags für ein konkretes Projekt. Ein Zuwendungsantrag liegt derzeit nicht vor.  4. Konkret welche Expertise hat der Verein und in Form welcher Experten für die Aufgabe der Landesverteidigung nachzuweisen? Es liegen jenseits der allgemein öffentlich verfügbaren Informationen über „Das Progressive Zentrum e. V.“ keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  5. Hat das BMVg schon zu früherer Zeit die Dienste des Vereins in Anspruch genommen, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Kosten? Nein.  6. Welche Zielsetzung, Laufzeit und inhaltlichen Schwerpunkte hat das geplante Projekt des Progressiven Zentrums e. V. mit dem Titel „Essenzielle gesellschaftliche Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“, das mit den genannten 650 000 Euro gefördert werden soll, in welcher Form sollen die Projektergebnisse der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen oder zugutekommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Wie gedenkt die Bundesregierung, den Nutzen und Erfolg dieses geförderten Projekts für die deutsche Verteidigungsfähigkeit zu evaluieren, welche Kriterien sollen dabei angelegt werden, und wer wird die Evaluierung der Projektergebnisse vornehmen (bzw. auswerten)? Die Erfolgskontrolle erfolgt auf Basis haushaltsrechtlicher Bestimmungen (ANBest-P zum § 44 BHO). Nach Abschluss des Vorhabens sind üblicherweise ein fachlicher Schlussbericht und ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Die bewilligenden Fachabteilungen im BMVg werten diese Unterlagen aus und prüfen, ob vereinbarte Zielvorgaben erreicht und die Mittel zweckentsprechend eingesetzt wurden. Dabei werden Maßstäbe wie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Praxisrelevanz der Ergebnisse angelegt.  8. Welche Bundesmittel (Zuwendungen, Zuschüsse o. Ä.) hat das Progressive Zentrum e. V. in den vergangenen Jahren bereits erhalten (bitte eine Aufstellung seit 2017 vorlegen, aus der hervorgeht, in welchen Jahren aus welchen Einzelplänen, insbesondere dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, dem Auswärtigen Amt, dem damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder anderen Ressorts, Fördermittel an den Verein geflossen sind und in welcher Höhe und für welche Zweckbestimmung diese jeweils gewährt wurden)? Seit 2017 wurden die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Bundesmittel im Sinne der Fragestellung gewährt. Ressort Einzelplan Zweckbestimmung Laufzeit Betrag (in Euro) BPA 04 Institutionelle Zuwendung 2019 300.000 2020 300.000 2021 500.000 2022 500.000 2023 500.000 2024 500.000 2025 500.000 Ressort Einzelplan Zweckbestimmung Laufzeit Betrag (in Euro) AA 05 Projektförderung „European Hub for Civil Engagement” 27.02.2019 – 31.01.2020 227.101,16 Projektförderung „Daring New Spaces“ 15.07.2020 – 31.12.2020 250.000 „European Cultural Hub“ 24.02.2021 – 31.12.2021 159.860,57 Projektförderung „The Climate Connaction“ [sic!] 01.02.2023 – 31.12.2023 622.176,47 BMWE entfällt Projektförderung „New Urban Progress“ 2019 – 2022 300.000 BMAS 11 Projektförderung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“ 31.12.2023 – 30.12.2025 414.652,13 BMFSFJ 17 Jeweils Projektförderung (Hierzu wird auf Informationen zur 1. und 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwiesen: www.demokratie-leben.de/dl/ foerderung/fruehere-foerderperioden) 2017 337.548,90 2018 467.005,61 2019 299.871,87 2020 60.025,68 2021 228.922,91 2022 239.734,57 2023 200.000,00 2024 200.000,00 Die Projektförderung „New Urban Progress“ des BMWE ist auf Entscheidung des Interministeriellen Ausschuss des ERP-Transatlantikprogramms erfolgt. Die Zuwendung an das Progressive Zentrum e. V. erfolgte aus dem ERP- Sondervermögen (European Recovery Program).  9. Liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor (wenn ja, welche), ob es personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen dem Progressiven Zentrum e. V. und politischen Parteien – insbesondere der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gibt (etwa durch Mitgliedschaften von führenden Vereinsangehörigen in Parteien, Gremienposten von aktiven Politikern im Verein o. Ä.)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Entscheidung zur Mittelvergabe an das Progressive Zentrum e. V. ggf. berücksichtigt oder geprüft, ob eine parteipolitische Nähe des Vereins zu Regierungsparteien bestehen könnte, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass die Vergabe von Fördermitteln an externe Einrichtungen wie diesen Verein objektiv, transparent und frei von parteipolitischer Einflussnahme erfolgt? Eine Mittelvergabe ist noch nicht erfolgt. Es wird auf die Antwort der Bundesregeriung zu Frage 3 und auf die Vorbemerkungen in ihren Antworten auf Bundestagsdrucksachen 21/2889 und 20/15101 verwiesen. 11. Hat sich die Bundesregierung zu der öffentlichen Kritik eine Positionierung erarbeitet, die im Zusammenhang mit der geplanten Förderung des Progressiven Zentrums e. V. aus Verteidigungsmitteln geäußert wurde (insbesondere der Vorwurf, hierbei handle es sich um eine parteipolitisch motivierte Verwendung von Steuergeldern, vgl. Vorbemerkung), und wenn ja, welche, und welche Begründung kommuniziert die Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit für diese Förderentscheidung? 12. Wurde die Entscheidung, Das Progressive Zentrum e. V. mit 650 000 Euro aus dem Verteidigungshaushalt zu fördern, im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens getroffen, gab es insbesondere eine Ausschreibung, Vergleich mehrerer Projektvorschläge oder ein Bewerbungsverfahren für Vorhaben auf dem Gebiet „gesellschaftliche Grundlagen der Verteidigungsfähigkeit“, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde von einem solchen Wettbewerbsverfahren abgesehen und das genannte Projekt direkt bedacht? 13. An welche Auflagen und Bedingungen ist die Zuwendung an Das Progressive Zentrum e. V. geknüpft, welche konkreten Verwendungsnachweis- und Berichtspflichten werden dem Zuwendungsempfänger auferlegt, und wie stellt das BMVg die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicher (bitte dabei auch angeben, ob der Bundesrechnungshof oder interne Revisionen des BMVg in die Prüfung der Mittelverwendung einbezogen werden)? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 14. Welche Rolle spielen ggf. parlamentarische Gremien bei der Kontrolle dieser Mittelvergabe, und ist vorgesehen, dem Verteidigungsausschuss und oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Durchführung und Ergebnisse des geförderten Projekts Bericht zu erstatten oder die erzielten Erkenntnisse dort vorzustellen, und wenn nein, warum nicht? Die Kontrolle der Mittelvergabe erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der regulären haushaltsrechtlichen und parlamentarischen Verfahren. Bereits durch die Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben parlamentarische Gremien über die Bereitstellung der Mittel entschieden. Eine darüberhinausgehende kontinuierliche Begleitung dieser einzelnen Zuwendung durch Parlamentsausschüsse ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Ergebnisse geförderter Projekte und wissenschaftlicher Arbeiten werden in aller Regel veröffentlicht, sodass sie der interessierten Öffentlichkeit und damit auch den Mitgliedern des Parlaments zugänglich sind. 15. Handelt es sich bei der Fördermaßnahme für 2026 um eine einmalige Zuwendung, oder beabsichtigt die Bundesregierung, das Progressive Zentrum e. V. auch über 2026 hinaus aus dem Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) zu unterstützen, und wenn eine Verlängerung oder Wiederholung der Förderung in Betracht kommt, welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein, und in welcher Größenordnung sind ggf. Folgemittel vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die durch den Deutschen Bundestag zusätzlich zu den für das Haushaltsjahr 2026 ausgewiesenen Ausgabeermächtigungen ausgebrachten und im Einzelplan 14 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2029 verwiesen. 16. Ist der Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/ 2023/bvg23-022.html) bekannt, worin es zwar vordergründig und klägeradressiert um Stiftungen geht, allerdings als Überbegriff alle „Dritten“ gemeint sind, denen staatliche Mittel zugewiesen werden (vgl. C.I.1. Ziffer 3), also auch politische Vereine, und stimmt sie der Aussage darin zu, wonach „(s)taatliche Leistungen, die zu einer Verfälschung der politischen Wettbewerbslage führen [können], …einen Eingriff in das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit darstellen“ und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für den Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien allein durch Haushaltsgesetz (wie vorliegend) nicht ausreichend ist? 17. Stimmt die Bundesregierung der Aussage in dem Urteil zu (und wenn ja, inwieweit), dass staatliche Mittel an Dritte auf die Wettbewerbslage zwischen den Parteien „verfälschen“ können – aber nicht müssen – und ein (verbotener) Einfluss auf die Wettbewerbslage in Betracht komme, wenn zwischen Leistungsempfänger und politischer Partei ein besonderes Näheverhältnis besteht? Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.   Februar 2023 (Az. 2 BvE 3/19) bekannt. Im Übrigen enthält sich die Bundesregierung aus Gründen der Gewaltenteilung und der Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht wertender Stellungnahmen zu Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts und nimmt zu abstrakten Rechtsfragen nicht Stellung. 18. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach Würdigung der im Sachverhalt aufgeführten Argumente und Tatsachen, insbesondere der Aussagen des Geschäftsführers höchstselbst, und der personellen Verflechtungen zwischen dem Verein und den Parteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. das in Frage 16 genannte Urteil, C.II. Ziff. 1) ein besonderes Näheverhältnis des Vereins zu den Parteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Es wird auf die die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 sowie auf die Vorbemerkungen in ihren Antworten auf Bundestagsdrucksachen 21/2889 und 20/15101 verwiesen. 19. Trifft nachfolgendes Zitat nach Auffassung der Bundesregierung (auch) zu, wenn man das Wort „Stiftungen“ durch das Wort „Vereine“ ersetzt: „Es liegt auf der Hand, dass politische Bildungsarbeite durch die Veranstaltung von Seminaren und Diskussionsforen durch politische Stiftungen, die sich an den von bestimmten Parteien vertretenen Grundwerten und -überzeugungen orientieren, zu der Verbreitung des Gedankenguts dieser Parteien beiträgt und damit auf deren Positionierung im politischen Wettbewerb zurückwirkt [...]“ (www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/es20230222_2bve00031 9.html, Randnummer 219)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen. 20. Ist der Bundesregierung das sog. Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 bekannt, worin der allgemeinpolitischen Betätigung gemeinnütziger Vereine Grenzen gesetzt wurden (www.bundesfinanzho f.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910035/)? Ja. 21. Ist es insofern nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend (vgl. https://freiheitsrechte.org/gemeinnuetzigkeit-infomaterial#1-darf-sich-ei n-gemeinnuetziger-verein-politisch-betaetigen), dass ein Verein seine politische Bildungsarbeit offen und neutral betreiben muss, sich nicht zu einseitig äußern darf, niemandem eine bestimmte Meinung aufzwingen oder sie in eine bestimmte politische Richtung lenken darf, er zwar aktuelle politische Themen aufgreifen darf, aber auch diese Themen objektiv und neutral behandeln muss, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass all dies auf die Tätigkeit des Vereins Das progressive Zentrum zutrifft, den sie mit erheblichen Mitteln bedenkt? Die Bundesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen nicht Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 21/2889 und 20/15101 verwiesen. 22. Welche Kriterien müssen seitens einer Stiftung oder einer anderen Institution (z. B. Verein) erfüllt sein, wenn sie auf ihrer Netzseite oder in Informationsmaterialien Bundesbehörden als „Partner“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ausweisen will (dies unter Bezugnahme auf die gleichlautende Frage 1 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19337, die in der gemeinsamen Beantwortung der Fragen 1 und 2 übersehen worden zu sein scheint)? Wenn eine Stiftung, ein Verein oder eine andere Institution auf ihrer Internetseite oder in Informationsmaterialien Bundesbehörden als „Partner“ ausweist, setzt dies voraus, dass tatsächlich eine Form der Partnerschaft oder Unterstützung durch diese Bundesbehörde besteht oder bestanden hat. Das Zuwendungsrecht des Bundes sieht vor, dass auf eine Förderung durch die Bundesregierung in geeigneter Weise hingewiesen werden sollte. Ein Verein, der Bundesmittel erhält, kommt dieser Maßgabe in der Regel nach, indem er das fördernde Ministerium oder die entsprechende Behörde als Partner nennt. Die Bundesregierung erwartet von geförderten Einrichtungen, dass sie die Logos oder Namen der Ministerien nicht missbräuchlich verwenden. Die Darstellung sollte weder den Eindruck einer über die tatsächliche Kooperation hinausgehenden Unterstützung erwecken noch den Status der Behörde verfälschen. In der Regel erfolgt die Nennung in Absprache oder auf Grundlage von Vorgaben der fördernden Stelle. 23. In welcher Form (aktiv oder passiv, schriftlich, mündlich, förmlich usw.), zu welchem genauen Zeitpunkt, durch welche Stelle, aus welchem Anlass und aufgrund welcher Ermächtigung haben sich das Bundespresseamt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Partner des Vereins erklärt, wurde Erlaubnis zum Führen des Logos erteilt, wann wurde ggf. der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Förderung oder Zusammenarbeit mit dem Verein getroffen, und unter welcher Drucksachennummer ist dieser auffindbar? Die in der Fragestellung aufgeführten Ressorts haben dem Progressiven Zentrum e. V. im aus der Antwort zu Frage 8 ersichtlichen Zeitraum Zuwendungen auf der Grundlage von jährlichen Zuwendungsbescheiden gemäß den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt. Dabei galten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P). Die Verwendung des Logos bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art ist in den besonderen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide geregelt bzw. in einem gesonderten Merkblatt zum Zuwendungsbescheid erläutert. Der Verein als Zuwendungsempfänger wurde dabei verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (inkl. Einträge im Internet) öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen (Auflage gemäß § 36 VwVfG). 24. Welche Abgeordneten und welche Bundesminister haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Nebeneinkünfte in welcher Höhe aus Vortragstätigkeit, Gutachtentätigkeit, Artikelhonorar und ähnlichen Tätigkeiten für den Verein angegeben (dies unter Bezugnahme auf die Meldepflicht für Nebeneinkünfte für Bundesminister und Bundestagsabgeordnete)? Zu aktuellen und vorherigen Bundesministerinnen sowie Bundesministern liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Überdies gilt, dass gemäß § 5 Absatz 1 BMinG Mitglieder der Bundesregierung grundsätzlich keinerlei anderweitig vergütete Tätigkeit ausüben dürfen und insofern für etwaige Tätigkeiten von Mitgliedern der Bundesregierung in Ausübung des Amtes Honorare unzulässig sind. Im Übrigen verfügt die Bundesregierung nicht über eigene Informationen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten. Nach § 45 des Abgeordnetengesetzes besteht die Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Die anzeigepflichtigen Angaben werden auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. 25. Sind Mitarbeiter – und ggf. wie viele – des Vereins nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als Referenten innerhalb der Bundesregierung bzw. der Ministerien tätig? Eine statistische Erfassung dazu, ob und ggf. wie viele Beschäftigte der Bundesministerien bei einem bestimmten Verein tätig sind, wird nicht geführt. Darüber hinaus werden zu einzelnen Beschäftigten aus datenschutz- und personalrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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