Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1542)
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Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1542)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2159
21. Wahlperiode 10.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1542 –
Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und
Afghanen jetzt garantieren
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die von der Bundesregierung
beschlossene Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme, von der auch
afghanische Staatsangehörige mit rechtlich bindenden Aufnahmezusagen betroffen
seien.
Die Bundesregierung müsse ihrer Verantwortung gegenüber diesen
Schutzsuchenden gerecht werden, insbesondere alle bisher ausgesprochenen
Aufnahmezusagen umsetzen und nach Maßgabe des Antrags die hierfür notwendigen
organisatorischen und personellen Maßnahmen ergreifen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1542 abzulehnen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Christian Wirth
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Schahina Gambir
Berichterstatterin
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Christian Wirth, Sebastian Fiedler,
Schahina Gambir und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/1542 wurde in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. September
2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Rechtsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 21/1542 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1542 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, mit ihrem Antrag fordere sie die Einhaltung der
rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen der Bundesregierung für schutzsuchende Afghanen. Das
Bundesaufnahmeprogramm sei als Unterstützung für die Ortskräfte und Aktivisten, die sich in Afghanistan gegen die Taliban über
Jahre für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hätten, gedacht gewesen. Die Beendigung der
Aufnahmeprogramme für schutzsuchende Afghanen durch die Bundesregierung lehne man ab. Die Bundesregierung müsse
sich an geltendes Recht halten und Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage evakuieren. Die jetzige
Situation führe dazu, dass die Personen, die sich aktuell in Afghanistan befänden oder aus Pakistan erneut dorthin
abgeschoben worden seien, in Gefahr vor Verfolgung durch die Taliban seien, obwohl ihnen bereits eine
Aufnahme nach Deutschland zugesichert worden sei. Diejenigen, die sich aktuell mit deutscher Aufnahmezusage in
Pakistan aufhielten, würden dort drangsaliert und ihnen drohe jederzeit die Abschiebung nach Afghanistan,
weshalb insbesondere Schwangere und Kinder dort nicht sicher seien. Daher fordere die Fraktion, alle Personen mit
deutscher Aufnahmezusage zu evakuieren. Es sei unwürdig, dass diese Personen ihren Schutz erst mühsam
individuell gerichtlich einklagen müssten. Die Bundesregierung müsse hier ihrer rechtlichen und humanitären
Verpflichtung nachkommen.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass mittlerweile mehr als 37.000 Personen über vier unterschiedliche
Programme – das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – aus Afghanistan nach Deutschland gekommen seien. Gegenständlich sei aktuell
noch eine Zahl von etwa 2.300 Menschen. Man müsse darauf hinweisen, dass die vorherige Bundesregierung
insbesondere unter Einfluss des Auswärtigen Amts nicht immer ordnungsgemäß und rechtssicher vorgegangen
sei, indem etwa die Vorauswahl der Menschen von über 100 Nichtregierungsorganisationen getroffen worden sei.
Bis zuletzt seien Personen nach Deutschland gekommen, die bei der Befragung durch deutsche Behörden mit
antisemitischen Äußerungen aufgefallen seien, bei denen die Identität nicht feststellbar gewesen sei oder die als
Gefährder anzusehen seien. Deshalb sei der Kurswechsel der Bundesregierung richtig. Man werde jeden einzelnen
Fall gründlich prüfen. Hierzu gehöre auch, Klarheit darüber zu haben, wie viele rechtsverbindliche
Aufnahmezusagen tatsächlich erteilt worden seien. Hier müsse zwischen Aufnahmeerklärungen und Aufnahmezusagen
unterschieden werden, denn bei Aufnahmeerklärungen sei eine Änderung der Entscheidung stets möglich und diese
Möglichkeit habe die Bundesregierung auch wahrgenommen. Sofern eine verbindliche Aufnahmezusage erteilt
worden sei, die Risikoüberprüfung positiv verlaufe, die Identität feststehe und die Personen sich nicht gegen die
demokratische Grundordnung stellten oder antisemitisch seien, werde die Bundesregierung ihrer Verpflichtung
gerecht werden.
Die Fraktion der AfD macht deutlich, die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das
Bundesinnenministerium, sei ihrer Verantwortung für klare und rechtssichere Verfahren im Rahmen der
Aufnahmeprogramme nicht gerecht worden, vor allem durch die Auslagerung der Vorauswahl der berechtigen Personen an
Nichtregierungsorganisationen. Dies werde dadurch verdeutlicht, dass inzwischen Strafverfahren gegen
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts geführt würden. Durch Mitarbeiter der NGOs seien die Betroffenen angehalten
worden, mit gefälschten Pässen und unter Angabe falscher Informationen nach Deutschland zu kommen. Hier
müsse jeder Einzelfall rechtlich überprüft werden. Es gebe außerdem keine Nachweise, dass Ortskräfte in
Afghanistan unter der Taliban-Regierung relevante Nachteile erleiden würden, weshalb es nicht gerechtfertigt sei, diese
Personen nach Deutschland zu verbringen. Die Fraktion der AfD fordere, alle Aufnahmeprogramme einzustellen,
jede bereits erteilte Aufnahmezusage zu überprüfen und bis zur abschließenden Klärung keine Personen mehr
nach Deutschland zu verbringen. Angesichts der Überrepräsentanz von Afghanen bei Gewalttaten in der
Kriminalstatistik könne der Bevölkerung nicht zugemutet werden, ohne Rechtsverpflichtung noch mehr Menschen aus
Afghanistan aufzunehmen, die die deutsche Werteordnung nicht achten und die freiheitlich demokratische
Grundordnung bekämpfen würden.
Die Fraktion der SPD stellt voran, ihre Haltung zum Antrag habe sie bereits in der Plenardebatte verdeutlicht.
Nur ein Teil der hier in Rede stehenden Personen seien Ortskräfte. Der Bundesinnenminister sorge hier für
Klarheit und Aufklärung. Das Bundesinnenministerium gehe bei der individuellen Prüfung gründlich vor und
berücksichtige sowohl die Humanität und die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, aber auch die
berechtigten Sicherheitsinteressen.
Die Fraktion Die Linke verweist auf den parlamentarischen Untersuchungsausschuss der vergangenen
Legislaturperiode zum Abzug aus Afghanistan, der diese Problematiken zum Gegenstand gehabt habe. In der Debatte
gehe es um Ortskräfte, Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hätten, sowie um
besonders vulnerable Personen. Die Fraktion Die Linke unterstütze die Forderung nach einer schnellen Aufnahme
und Einreise aller Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage. Es sei erschreckend, dass die aktuelle
Bundesregierung diese Menschen, die auf den Schutz von Deutschland vertraut hätten und die nun von den
Taliban bedroht würden, im Stich lasse. Diesen seien rechtsverbindliche Aufnahmezusagen erteilt worden. Die
Fraktion unterstütze den Antrag, da Deutschland seiner Verantwortung gegenüber diesen Personen gerecht werden
müsse und nicht wortbrüchig werden dürfe. Es sei skandalös, dass Deutschland nun Vertreter der Taliban in
Deutschland unter diplomatischen Schutz stelle.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Detlef Seif
Berichterstatter
Dr. Christian Wirth
Berichterstatter
Sebastian Fiedler
Berichterstatter
Schahina Gambir
Berichterstatterin
Clara Bünger
Berichterstatterin
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