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Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1542)

dip / drucksache 10.10.2025 · WP 21 · 21/2159 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Aufnahmezusagen einhalten - Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1542) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2159 21. Wahlperiode 10.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1542 – Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die von der Bundesregierung beschlossene Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme, von der auch afghanische Staatsangehörige mit rechtlich bindenden Aufnahmezusagen betroffen seien. Die Bundesregierung müsse ihrer Verantwortung gegenüber diesen Schutzsuchenden gerecht werden, insbesondere alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen umsetzen und nach Maßgabe des Antrags die hierfür notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen ergreifen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1542 abzulehnen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Detlef Seif Berichterstatter Dr. Christian Wirth Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Schahina Gambir Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Detlef Seif, Dr. Christian Wirth, Sebastian Fiedler, Schahina Gambir und Clara Bünger I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/1542 wurde in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. September 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Rechtsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1542 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1542 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. IV. Begründung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, mit ihrem Antrag fordere sie die Einhaltung der rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen der Bundesregierung für schutzsuchende Afghanen. Das Bundesaufnahmeprogramm sei als Unterstützung für die Ortskräfte und Aktivisten, die sich in Afghanistan gegen die Taliban über Jahre für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hätten, gedacht gewesen. Die Beendigung der Aufnahmeprogramme für schutzsuchende Afghanen durch die Bundesregierung lehne man ab. Die Bundesregierung müsse sich an geltendes Recht halten und Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage evakuieren. Die jetzige Situation führe dazu, dass die Personen, die sich aktuell in Afghanistan befänden oder aus Pakistan erneut dorthin abgeschoben worden seien, in Gefahr vor Verfolgung durch die Taliban seien, obwohl ihnen bereits eine Aufnahme nach Deutschland zugesichert worden sei. Diejenigen, die sich aktuell mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan aufhielten, würden dort drangsaliert und ihnen drohe jederzeit die Abschiebung nach Afghanistan, weshalb insbesondere Schwangere und Kinder dort nicht sicher seien. Daher fordere die Fraktion, alle Personen mit deutscher Aufnahmezusage zu evakuieren. Es sei unwürdig, dass diese Personen ihren Schutz erst mühsam individuell gerichtlich einklagen müssten. Die Bundesregierung müsse hier ihrer rechtlichen und humanitären Verpflichtung nachkommen. Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass mittlerweile mehr als 37.000 Personen über vier unterschiedliche Programme – das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – aus Afghanistan nach Deutschland gekommen seien. Gegenständlich sei aktuell noch eine Zahl von etwa 2.300 Menschen. Man müsse darauf hinweisen, dass die vorherige Bundesregierung insbesondere unter Einfluss des Auswärtigen Amts nicht immer ordnungsgemäß und rechtssicher vorgegangen sei, indem etwa die Vorauswahl der Menschen von über 100 Nichtregierungsorganisationen getroffen worden sei. Bis zuletzt seien Personen nach Deutschland gekommen, die bei der Befragung durch deutsche Behörden mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen seien, bei denen die Identität nicht feststellbar gewesen sei oder die als Gefährder anzusehen seien. Deshalb sei der Kurswechsel der Bundesregierung richtig. Man werde jeden einzelnen Fall gründlich prüfen. Hierzu gehöre auch, Klarheit darüber zu haben, wie viele rechtsverbindliche Aufnahmezusagen tatsächlich erteilt worden seien. Hier müsse zwischen Aufnahmeerklärungen und Aufnahmezusagen unterschieden werden, denn bei Aufnahmeerklärungen sei eine Änderung der Entscheidung stets möglich und diese Möglichkeit habe die Bundesregierung auch wahrgenommen. Sofern eine verbindliche Aufnahmezusage erteilt worden sei, die Risikoüberprüfung positiv verlaufe, die Identität feststehe und die Personen sich nicht gegen die demokratische Grundordnung stellten oder antisemitisch seien, werde die Bundesregierung ihrer Verpflichtung gerecht werden. Die Fraktion der AfD macht deutlich, die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium, sei ihrer Verantwortung für klare und rechtssichere Verfahren im Rahmen der Aufnahmeprogramme nicht gerecht worden, vor allem durch die Auslagerung der Vorauswahl der berechtigen Personen an Nichtregierungsorganisationen. Dies werde dadurch verdeutlicht, dass inzwischen Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts geführt würden. Durch Mitarbeiter der NGOs seien die Betroffenen angehalten worden, mit gefälschten Pässen und unter Angabe falscher Informationen nach Deutschland zu kommen. Hier müsse jeder Einzelfall rechtlich überprüft werden. Es gebe außerdem keine Nachweise, dass Ortskräfte in Afghanistan unter der Taliban-Regierung relevante Nachteile erleiden würden, weshalb es nicht gerechtfertigt sei, diese Personen nach Deutschland zu verbringen. Die Fraktion der AfD fordere, alle Aufnahmeprogramme einzustellen, jede bereits erteilte Aufnahmezusage zu überprüfen und bis zur abschließenden Klärung keine Personen mehr nach Deutschland zu verbringen. Angesichts der Überrepräsentanz von Afghanen bei Gewalttaten in der Kriminalstatistik könne der Bevölkerung nicht zugemutet werden, ohne Rechtsverpflichtung noch mehr Menschen aus Afghanistan aufzunehmen, die die deutsche Werteordnung nicht achten und die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen würden. Die Fraktion der SPD stellt voran, ihre Haltung zum Antrag habe sie bereits in der Plenardebatte verdeutlicht. Nur ein Teil der hier in Rede stehenden Personen seien Ortskräfte. Der Bundesinnenminister sorge hier für Klarheit und Aufklärung. Das Bundesinnenministerium gehe bei der individuellen Prüfung gründlich vor und berücksichtige sowohl die Humanität und die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, aber auch die berechtigten Sicherheitsinteressen. Die Fraktion Die Linke verweist auf den parlamentarischen Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode zum Abzug aus Afghanistan, der diese Problematiken zum Gegenstand gehabt habe. In der Debatte gehe es um Ortskräfte, Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hätten, sowie um besonders vulnerable Personen. Die Fraktion Die Linke unterstütze die Forderung nach einer schnellen Aufnahme und Einreise aller Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage. Es sei erschreckend, dass die aktuelle Bundesregierung diese Menschen, die auf den Schutz von Deutschland vertraut hätten und die nun von den Taliban bedroht würden, im Stich lasse. Diesen seien rechtsverbindliche Aufnahmezusagen erteilt worden. Die Fraktion unterstütze den Antrag, da Deutschland seiner Verantwortung gegenüber diesen Personen gerecht werden müsse und nicht wortbrüchig werden dürfe. Es sei skandalös, dass Deutschland nun Vertreter der Taliban in Deutschland unter diplomatischen Schutz stelle. Berlin, den 8. Oktober 2025 Detlef Seif Berichterstatter Dr. Christian Wirth Berichterstatter Sebastian Fiedler Berichterstatter Schahina Gambir Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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