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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika - Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2035 · Antrag · Original ↗

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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika - Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2035 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Sandra Detzer, Agnieszka Brugger, Schahina Gambir, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ulle Schauws, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Europas Wohlstand und insbesondere die exportorientierte deutsche Wirtschaft bauen auf einer regelbasierten Handelspolitik und verlässlichen Partnerschaften in der ganzen Welt auf. Gleichzeitig wird der afrikanische Kontinent die Zukunft der Weltwirtschaft prägen und schon in wenigen Jahrzehnten bevölkerungsreicher sein als Indien und China zusammen (vgl. Luke, David; MacLeod, Jamie (2023): Eine neue Handelspolitik für Afrika, bitte!; https://library.fes.de/pdf-files/international/20401.pdf). Die vielfältigen Länder und Gesellschaften Afrikas sind deshalb zentrale Partner, denen Europa attraktive Angebote für eine nachhaltige Entwicklung machen sollte. Vor diesem Hintergrund nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass die Ratifizierung der in ihrer aktuellen Fassung vorliegenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Côte d’Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (Southern African Development Community, SADC) vor allem symbolischen Charakter hat. Die wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Partnerstaaten bleiben bislang und prognostiziert gering und erfüllen nicht die Erwartungen. Weitaus wichtiger ist es daher, die EPAs zeitgemäß weiterzuentwickeln, um nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und lokale Wertschöpfung in den Partnerstaaten zu fördern und dabei verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Wir wollen den Handel mit Afrika stärken und gerade für deutsche KMUs über bessere Absicherungen von Investitionen die Partnerschaft mit Afrika stärken. Die stärkere Zusammenarbeit von Afrika und Europa ist eine große Chance für beide Kontinente. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1. die Ratifizierung der EPAs an klare Bedingungen zu knüpfen, die a) rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integrieren sowie das Vorsorgeprinzip verankern, b) die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten fördern, c) regionale Wertschöpfung und Industrialisierung ebenso wie Investitionen in den Partnerstaaten expliziter stärken, unter anderem durch verbesserte Ursprungsregeln, gezielten Technologietransfer und die Möglichkeit für Partnerstaaten, Exportsteuern zu erheben, d) Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze als zentrale Ziele der Abkommen verankern und fördern; 2. ein unabhängiges und umfassendes Monitoring- und Evaluierungssystem zur Wirkungsanalyse der Abkommen und mit explizitem Bezug zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) einzurichten und konsequent zu berücksichtigen; 3. das Wissen gewerkschaftlicher, zivilgesellschaftlicher sowie lokaler und indigener Akteur*innen in den Partnerstaaten anzuerkennen und in die Bewertung der EPAs einzubeziehen; 4. handelserleichternde Anpassungsunterstützung (sog. „Aid for Trade“- Maßnahmen) auf nationaler und europäischer Ebene auszuweiten, insbesondere zur Förderung agrarökologischer Ansätze sowie zur Unterstützung von Klimaanpassung, Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität und der Teilhabe von Kleinbäuer*innen und benachteiligten Gruppen in Agrarlieferketten; 5. den Ausbau von weiterverarbeitender Industrie und Wertschöpfung in den Partnerstaaten durch Wissens- und Technologietransfer über die EPAs hinaus zu fördern, insbesondere im Bereich der sozial-ökologischen Transformation; 6. auf europäischer und nationaler Ebene eine zügige Umsetzung der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) zu unterstützen und hierfür konkrete Schritte vorzulegen; 7. sich für einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang einzusetzen und erst nach der Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) handelspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die auf Gegenseitigkeit setzen; 8. in den parlamentarischen Beratungen den Bundestag fortlaufend und umfassend über den Stand der Umsetzung und die Ergebnisse des Monitorings zu informieren, beispielsweise über jährliche Berichte für alle EPAs. Berlin, den 7. Oktober 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die teilweise über 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der Europäischen Union mit afrikanischen Partnerstaaten, darunter Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun und die Länder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) mit Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini als Mitgliedstaaten, genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen zeigen, dass die wirtschaftlichen Effekte der EPAs für die Afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben (vgl. https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/f9a2fee8-f40b- 4ada-8af9-2d3240b47624/details?download=true): Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen sind, fehlen. Lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spielt eine zu geringe Rolle, gerade für die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder („least developed countries“, LDCs), was auch in den Partnerstaaten für Skepsis sorgt und nicht zur Stabilität der Partnerschaften beiträgt. Die entscheidende Umsetzung einer gesamtafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) wird durch einen Flickenteppich an Regelungen gestört – entgegen der langfristigen Interessen der afrikanischen Staaten und auch der EU. So entstehen Angebotsengpässe, regionale Wertschöpfungsketten werden unterbrochen und Grenzen zwischen afrikanischen Ländern gezogen – mitunter sogar innerhalb derselben Zollunion. Die Ratifizierung muss deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Dazu gehören verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards, die Förderung regionaler Wertschöpfung und Industrialisierung sowie die Absicherung von Ernährungssouveränität als zentrales Ziel. Notwendig ist zudem die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisten. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) besteht Handlungsbedarf. Unterschiedliche Regelwerke und Zollregime behindern die regionale Integration und schwächen die Position afrikanischer Partner. Eine Modernisierung der EPAs ist daher erforderlich, um die kontinentale Integration zu unterstützen und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus ist der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden. Dazu gehört auch die ungleiche Verteilung der Folgen der Klimakrise, die besonders jene Menschen trifft, die am wenigsten zu ihrer Entstehung beigetragen haben. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung Deutschlands und Europas, faire, nachhaltige und partnerschaftliche Handelsbeziehungen mit Afrika zu gestalten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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