Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika - Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen
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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika - Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2035
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Sandra Detzer, Agnieszka Brugger,
Schahina Gambir, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ulle Schauws, Michael Kellner,
Katrin Uhlig, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel
und gerechtere Globalisierung nutzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Europas Wohlstand und insbesondere die exportorientierte deutsche Wirtschaft bauen
auf einer regelbasierten Handelspolitik und verlässlichen Partnerschaften in der
ganzen Welt auf. Gleichzeitig wird der afrikanische Kontinent die Zukunft der
Weltwirtschaft prägen und schon in wenigen Jahrzehnten bevölkerungsreicher sein als Indien
und China zusammen (vgl. Luke, David; MacLeod, Jamie (2023): Eine neue
Handelspolitik für Afrika, bitte!; https://library.fes.de/pdf-files/international/20401.pdf). Die
vielfältigen Länder und Gesellschaften Afrikas sind deshalb zentrale Partner, denen
Europa attraktive Angebote für eine nachhaltige Entwicklung machen sollte.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass die
Ratifizierung der in ihrer aktuellen Fassung vorliegenden
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Côte d’Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und
der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (Southern African Development
Community, SADC) vor allem symbolischen Charakter hat. Die wirtschaftlichen
Effekte für die afrikanischen Partnerstaaten bleiben bislang und prognostiziert gering und
erfüllen nicht die Erwartungen. Weitaus wichtiger ist es daher, die EPAs zeitgemäß
weiterzuentwickeln, um nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und lokale
Wertschöpfung in den Partnerstaaten zu fördern und dabei verbindliche soziale,
ökologische und menschenrechtliche Standards und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten
Lieferkette zu gewährleisten. Wir wollen den Handel mit Afrika stärken und gerade
für deutsche KMUs über bessere Absicherungen von Investitionen die Partnerschaft
mit Afrika stärken. Die stärkere Zusammenarbeit von Afrika und Europa ist eine große
Chance für beide Kontinente.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. die Ratifizierung der EPAs an klare Bedingungen zu knüpfen, die
a) rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische
Standards integrieren sowie das Vorsorgeprinzip verankern,
b) die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu
Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten fördern,
c) regionale Wertschöpfung und Industrialisierung ebenso wie Investitionen in
den Partnerstaaten expliziter stärken, unter anderem durch verbesserte
Ursprungsregeln, gezielten Technologietransfer und die Möglichkeit für
Partnerstaaten, Exportsteuern zu erheben,
d) Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze als zentrale Ziele der
Abkommen verankern und fördern;
2. ein unabhängiges und umfassendes Monitoring- und Evaluierungssystem zur
Wirkungsanalyse der Abkommen und mit explizitem Bezug zu den globalen
Nachhaltigkeitszielen (SDGs) einzurichten und konsequent zu berücksichtigen;
3. das Wissen gewerkschaftlicher, zivilgesellschaftlicher sowie lokaler und
indigener Akteur*innen in den Partnerstaaten anzuerkennen und in die Bewertung der
EPAs einzubeziehen;
4. handelserleichternde Anpassungsunterstützung (sog. „Aid for Trade“-
Maßnahmen) auf nationaler und europäischer Ebene auszuweiten, insbesondere zur
Förderung agrarökologischer Ansätze sowie zur Unterstützung von Klimaanpassung,
Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität und der Teilhabe von
Kleinbäuer*innen und benachteiligten Gruppen in Agrarlieferketten;
5. den Ausbau von weiterverarbeitender Industrie und Wertschöpfung in den
Partnerstaaten durch Wissens- und Technologietransfer über die EPAs hinaus zu
fördern, insbesondere im Bereich der sozial-ökologischen Transformation;
6. auf europäischer und nationaler Ebene eine zügige Umsetzung der Afrikanischen
Freihandelszone (AfCFTA) zu unterstützen und hierfür konkrete Schritte
vorzulegen;
7. sich für einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang einzusetzen und erst nach
der Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA)
handelspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die auf Gegenseitigkeit setzen;
8. in den parlamentarischen Beratungen den Bundestag fortlaufend und umfassend
über den Stand der Umsetzung und die Ergebnisse des Monitorings zu
informieren, beispielsweise über jährliche Berichte für alle EPAs.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die teilweise über 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der Europäischen Union mit
afrikanischen Partnerstaaten, darunter Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun und die Länder der
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) mit Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini als
Mitgliedstaaten, genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen
zeigen, dass die wirtschaftlichen Effekte der EPAs für die Afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen
zurückbleiben (vgl. https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/f9a2fee8-f40b-
4ada-8af9-2d3240b47624/details?download=true): Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und
Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler
Handelsabkommen sind, fehlen. Lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spielt eine zu geringe
Rolle, gerade für die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder („least developed countries“, LDCs), was
auch in den Partnerstaaten für Skepsis sorgt und nicht zur Stabilität der Partnerschaften beiträgt. Die
entscheidende Umsetzung einer gesamtafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) wird durch einen Flickenteppich an
Regelungen gestört – entgegen der langfristigen Interessen der afrikanischen Staaten und auch der EU. So
entstehen Angebotsengpässe, regionale Wertschöpfungsketten werden unterbrochen und Grenzen zwischen
afrikanischen Ländern gezogen – mitunter sogar innerhalb derselben Zollunion.
Die Ratifizierung muss deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Dazu
gehören verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards, die Förderung regionaler
Wertschöpfung und Industrialisierung sowie die Absicherung von Ernährungssouveränität als zentrales Ziel.
Notwendig ist zudem die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente
Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisten. Insbesondere im Hinblick
auf die Umsetzung der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) besteht Handlungsbedarf. Unterschiedliche
Regelwerke und Zollregime behindern die regionale Integration und schwächen die Position afrikanischer
Partner. Eine Modernisierung der EPAs ist daher erforderlich, um die kontinentale Integration zu unterstützen und
wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Darüber hinaus ist der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche
Handelsstrukturen sind eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden. Dazu gehört
auch die ungleiche Verteilung der Folgen der Klimakrise, die besonders jene Menschen trifft, die am wenigsten
zu ihrer Entstehung beigetragen haben. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung Deutschlands und
Europas, faire, nachhaltige und partnerschaftliche Handelsbeziehungen mit Afrika zu gestalten.
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ISSN 0722-8333]
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